231087-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung
BBB-Anfrage: Grünrahmenplan Bundesviertel
Kerndaten
- Nummer
- 231087-01 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 06.08.2023
- Letzte Änderung
- 16.09.2026
Beratungsfolge
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 231087-01 ST Die Oberbürgermeisterin Federführung: 67 Amt für Umwelt und Stadtgrün Dezernat: Dez. III BBB-Anfrage: Grünrahmenplan Bundesviertel Beratungsfolge Ausschuss für Umwelt, Klima und Lokale Agenda 29.08.2023 Kenntnisnahme Inhalt der Stellungnahme: 1 a. Welche Auswirkung hat die Umwandlung von Straßenraum und Parkplätzen (genannt werden Karl-Marx-Str., Emil-Nolde-Str., Heinemannstr.) durch Maßnahmen im Rahmen der Umsetzung des Grünrahmenplanes Bundesviertel auf den fließenden und ruhenden Verkehr? 1 b. Wie viel Straßenraum wird entsiegelt und wie viele Parkstände entfallen? Antwort zu den Fragen 1a + 1b und Hinweis zu allen folgenden Fragen (in kursiv) Die Verwaltung verweist auf die Stellungnahme zu den Fragen 3 + 4 der vorangegangen Anfrage des BBB mit der DS. 222336-01. Es kann aufgrund der Betrachtungstiefe des Grünrahmenplanes im Maßstab 1: 4.000 keine Aussage zu konkreten Flächengrößen und verkehrlichen Auswirkungen getroffen werden. Ein Rahmenplan ist ein informelles Planungsinstrument, das Leitlinien und Entwicklungsmöglichkeiten für ein bestimmtes Gebiet ausweist. Es stellt in der Regel keine konkreten Planungen dar und ist als konzeptionelles Werk zu verstehen. Der Grünrahmenplan Bundesviertel stellt dar, dass der Verkehrsraum im Bundesviertel im Vergleich zu der Gesamtfläche ein hohes Potential zur Qualifizierung im Sinne der Klimaanpassung und Steigerung des Grünanteils aufweist. Vom Grünrahmenplan identifizierte Straßen mit Eignung für den grün-blauen Straßenumbau weisen ein Defizit an Grünqualität auf, könnten durch das Mehr an Wohnen wichtige grüne Verbindungen für den Langsamverkehr (Fuß- und Radverkehr) werden (insbesondere als Wege zwischen den Großen Landschaftsräumen Kottenforst und Rheinauenpark) oder befinden sich in den Verdichtungsbereichen des städtebaulichen Rahmenplanes (die Grundlage des Grünrahmenplanes). Diese Freiräume sollten als Pufferwirkung vor und parallel zu der städtebaulichen Verdichtung im Sinne der Zielstellung des Grünrahmenplanes entwickelt werden. Die Auflistung der Straßen im Grünrahmenplan ist nicht exklusiv, sie weisen lediglich ein hohes Potential zur Anpassung und Steigerung des Grünanteils auf. Zahlenwerte zur konkreten Entsiegelung und zu Parkständen sowie Auswirkungen auf den fließenden und ruhenden Verkehr werden erst bei derSeite 1 von 3 Seite 2 tatsächlichen Maßnahmenplanung ermittelt. Unter anderem im Rahmen der Beteiligung können diese sinnvoll diskutiert werden. Die konkrete Maßnahmenplanung und ihre Umsetzung mit dem Ziel der Verbesserung und Erweiterung der grünen Infrastruktur im Bundesviertel folgt dem Grünrahmenplan (sowie dem Rahmenplan), sie ist ihm nachgelagert. Die Berücksichtigung und möglichst klimaangepasste Gestaltung bestehender und neuer Grün- und Freiflächen ist zudem Gegenstand jeder städtebaulichen Entwicklung im Gebiet – der Grünrahmenplan unterstützt die städtebauliche Entwicklung mit Zielrichtungen und Maßnahmenvorschlägen zum Freiraum. 2. Wie groß sind konkret die Erweiterungsflächen, die laut Handlungsempfehlung des Grünrahmenplans entsiegelt werden könnten? Genannt werden folgende Flächen auf S. 64: - Teilentsiegelung des Schulhofs „Friedrich-Ebert-Gymnasium“ - Erweiterung des Quartiergrüns „Johanniter Viertel“ - Erweiterung des Quartiergrüns „Ringviertel (Brandenburgerstr. und Lucas- Cranach-Str.) Antwort zur Frage 2 Zu konkreten Flächengrößen s. Hinweis zu Beginn der Stellungnahme. Von Entsiegelungen im Bestand kann hier primär für den Schulhof gesprochen werden, die Quartiersanlagen sind als Grün- bzw. Spielflächen weitestgehend unversiegelt. Möglichkeiten für Flächenerweiterungen an den Grünanlagen (ob flächig oder punktuell durch Baumbeete im angrenzenden Straßenraum) müssen im Rahmen einer konkreten Planung geprüft werden. Qualifizierungsmaßnahmen, d.h. die Steigerung des Erholungswertes, der Pflanzenvielfalt, die Dienlichkeit für die Tierwelt und die Anpassung an den Klimawandel über Verschattung auf Bestandsflächen, lassen sich im Vergleich zu einem Straßenumbau zügig umsetzen. 3. Stehen die oben genannten Flächen für die jeweiligen Erweiterungen zur Verfügung oder gibt es in Hinblick auf Besitzverhältnisse und Baurecht Probleme? Antwort zur Frage 3 Alle genannten Flächen sind in städtischem Eigentum. Die Möglichkeiten der Öffnung und Klimaanpassung des Schulhofes müssen mit den jeweiligen Bestimmungen und Notwendigkeiten im Schulbetrieb abgestimmt und mit der anstehenden Hochbauplanung abgeglichen werden. Für Entsieglungen im Straßenraum (als Erweiterungen der Quartiersanlagen) sind die gleichen baurechtlichen Voraussetzungen zu beachten wie bei allen Straßenumbaumaßnahmen. 4 a. Wie viel bisher unversiegelte Fläche würde durch die im Rahmenplan vorgesehenen Baumaßnahmen insgesamt versiegelt? 4 b. Wie viel Fläche ginge in der Nettobilanz (Versiegelung abzüglich der Schaffung von Grünfläche) als Grünfläche dem Bundesviertel verloren? Antwort zu den Fragen 4 a und 4 bSeite 2 von 3 Seite 3 Es wird auf die Stellungnahme der Verwaltung zu der Drucksache 222336 verwiesen. Anlage/n KeineSeite 3 von 3
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 01:26 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de