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231087-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung

BBB-Anfrage: Grünrahmenplan Bundesviertel

Nummer
231087-01 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
06.08.2023
Letzte Änderung
16.09.2026
  1. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Klima und Lokale Agenda 29.08.2023 Kenntnisnahme
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  1. 231087 BBB-Anfrage: Grünrahmenplan Bundesviertel

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
231087-01 ST
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
67 Amt für Umwelt und Stadtgrün
Dezernat:
Dez. III
BBB-Anfrage: Grünrahmenplan Bundesviertel
Beratungsfolge
Ausschuss für Umwelt, Klima und Lokale
Agenda
29.08.2023 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
1 a. Welche Auswirkung hat die Umwandlung von Straßenraum und
Parkplätzen (genannt werden Karl-Marx-Str., Emil-Nolde-Str., Heinemannstr.)
durch Maßnahmen im Rahmen der Umsetzung des Grünrahmenplanes
Bundesviertel auf den fließenden und ruhenden Verkehr?
1 b. Wie viel Straßenraum wird entsiegelt und wie viele Parkstände entfallen?
Antwort zu den Fragen 1a + 1b und Hinweis zu allen folgenden Fragen
(in kursiv)
Die Verwaltung verweist auf die Stellungnahme zu den Fragen 3 + 4 der
vorangegangen Anfrage des BBB mit der DS. 222336-01. Es kann aufgrund
der Betrachtungstiefe des Grünrahmenplanes im Maßstab 1: 4.000 keine
Aussage zu konkreten Flächengrößen und verkehrlichen Auswirkungen
getroffen werden.
Ein Rahmenplan ist ein informelles Planungsinstrument, das Leitlinien und
Entwicklungsmöglichkeiten für ein bestimmtes Gebiet ausweist. Es stellt in der
Regel keine konkreten Planungen dar und ist als konzeptionelles Werk zu
verstehen. Der Grünrahmenplan Bundesviertel stellt dar, dass der
Verkehrsraum im Bundesviertel im Vergleich zu der Gesamtfläche ein hohes
Potential zur Qualifizierung im Sinne der Klimaanpassung und Steigerung des
Grünanteils aufweist. Vom Grünrahmenplan identifizierte Straßen mit Eignung
für den grün-blauen Straßenumbau weisen ein Defizit an Grünqualität auf,
könnten durch das Mehr an Wohnen wichtige grüne Verbindungen für den
Langsamverkehr (Fuß- und Radverkehr) werden (insbesondere als Wege
zwischen den Großen Landschaftsräumen Kottenforst und Rheinauenpark)
oder befinden sich in den Verdichtungsbereichen des städtebaulichen
Rahmenplanes (die Grundlage des Grünrahmenplanes). Diese Freiräume
sollten als Pufferwirkung vor und parallel zu der städtebaulichen Verdichtung im
Sinne der Zielstellung des Grünrahmenplanes entwickelt werden. Die Auflistung
der Straßen im Grünrahmenplan ist nicht exklusiv, sie weisen lediglich ein
hohes Potential zur Anpassung und Steigerung des Grünanteils auf.
Zahlenwerte zur konkreten Entsiegelung und zu Parkständen sowie
Auswirkungen auf den fließenden und ruhenden Verkehr werden erst bei derSeite 1 von 3
Seite 2
tatsächlichen Maßnahmenplanung ermittelt. Unter anderem im Rahmen der
Beteiligung können diese sinnvoll diskutiert werden. Die konkrete
Maßnahmenplanung und ihre Umsetzung mit dem Ziel der Verbesserung und
Erweiterung der grünen Infrastruktur im Bundesviertel folgt dem
Grünrahmenplan (sowie dem Rahmenplan), sie ist ihm nachgelagert. Die
Berücksichtigung und möglichst klimaangepasste Gestaltung bestehender und
neuer Grün- und Freiflächen ist zudem Gegenstand jeder städtebaulichen
Entwicklung im Gebiet – der Grünrahmenplan unterstützt die städtebauliche
Entwicklung mit Zielrichtungen und Maßnahmenvorschlägen zum Freiraum.
2. Wie groß sind konkret die Erweiterungsflächen, die laut
Handlungsempfehlung des Grünrahmenplans entsiegelt werden könnten?
Genannt werden folgende Flächen auf S. 64:
- Teilentsiegelung des Schulhofs „Friedrich-Ebert-Gymnasium“
- Erweiterung des Quartiergrüns „Johanniter Viertel“
- Erweiterung des Quartiergrüns „Ringviertel (Brandenburgerstr. und Lucas-
Cranach-Str.)
Antwort zur Frage 2
Zu konkreten Flächengrößen s. Hinweis zu Beginn der Stellungnahme.
Von Entsiegelungen im Bestand kann hier primär für den Schulhof gesprochen
werden, die Quartiersanlagen sind als Grün- bzw. Spielflächen weitestgehend
unversiegelt. Möglichkeiten für Flächenerweiterungen an den Grünanlagen (ob
flächig oder punktuell durch Baumbeete im angrenzenden Straßenraum)
müssen im Rahmen einer konkreten Planung geprüft werden.
Qualifizierungsmaßnahmen, d.h. die Steigerung des Erholungswertes, der
Pflanzenvielfalt, die Dienlichkeit für die Tierwelt und die Anpassung an den
Klimawandel über Verschattung auf Bestandsflächen, lassen sich im Vergleich
zu einem Straßenumbau zügig umsetzen.
3. Stehen die oben genannten Flächen für die jeweiligen Erweiterungen zur
Verfügung oder gibt es in Hinblick auf Besitzverhältnisse und Baurecht
Probleme?
Antwort zur Frage 3
Alle genannten Flächen sind in städtischem Eigentum. Die Möglichkeiten der
Öffnung und Klimaanpassung des Schulhofes müssen mit den jeweiligen
Bestimmungen und Notwendigkeiten im Schulbetrieb abgestimmt und mit der
anstehenden Hochbauplanung abgeglichen werden. Für Entsieglungen im
Straßenraum (als Erweiterungen der Quartiersanlagen) sind die gleichen
baurechtlichen Voraussetzungen zu beachten wie bei allen
Straßenumbaumaßnahmen.
4 a. Wie viel bisher unversiegelte Fläche würde durch die im Rahmenplan
vorgesehenen Baumaßnahmen insgesamt versiegelt?
4 b. Wie viel Fläche ginge in der Nettobilanz (Versiegelung abzüglich der
Schaffung von Grünfläche) als Grünfläche dem Bundesviertel verloren?
Antwort zu den Fragen 4 a und 4 bSeite 2 von 3
Seite 3
Es wird auf die Stellungnahme der Verwaltung zu der Drucksache 222336
verwiesen.
Anlage/n
KeineSeite 3 von 3

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