231086-03 · Beschlussvorlage
N-Vorlage Bürgerantrag: Wohnmobilstellplatz Bonn
Kerndaten
- Nummer
- 231086-03
- Art
- Beschlussvorlage
- Veröffentlicht
- 30.10.2023
- Letzte Änderung
- 16.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Hauptausschusses Entscheidung federführend
- Sitzung des Ausschusses für für Europa, Internationales, Wissenschaft, Wirtschaft und Arbeit Empfehlung
Dateien
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Beschlussvorlage öffentlich 231086-03 Die Oberbürgermeisterin Federführung: 03 Amt für Wirtschaftsförderung Dezernat: Dez. OB N-Vorlage Bürgerantrag: Wohnmobilstellplatz Bonn Beratungsfolge Ausschuss für Europa, Internationales, Wissenschaft, Wirtschaft und Arbeit 15.11.2023 Empfehlung Hauptausschuss 07.12.2023 Entscheidung Beschlussvorschlag Die Verwaltung wird beauftragt, 1. a) ein Prüfverfahren gemäß dem Bürgerantrag DSNR 231086, zur Findung eines umweltgerechten, attraktiven sowie ausreichend großen Wohnmobilstellplatzes im Stadtgebiet Bonn, durchzuführen und b) bei Ermittlung einer geeigneten Fläche, ein Geschäftsmodell für den Betrieb eines Wohnmobilstellplatzes inklusive notwendiger Finanz- und Personalaufwendungen (inkl. der notwendigen Bau- und Investitionskosten) in Bonn zu entwerfen. 2. die Ertüchtigung des bestehenden Wohnmobilstellplatzes an der Carlo- Schmid-Straße mit Ver- und Entsorgungseinrichtungen zu prüfen und entsprechende Kosten sowie Möglichkeiten einer Bewirtschaftung für die weitere politische Beratung zu ermitteln. Begründung Der Beschlussvorschlag geht auf einen vom Bürgerausschuss in der Sitzung vom 30.08.2023 beschlossenen Bürgerantrag (DS-Nr.: 231086) zurück. Zu 1.: Die Verwaltung stimmt dem Antragsteller in seiner Überzeugung zu, dass auch die Stadt Bonn die Wertschöpfung, die nicht zuletzt durch die Pandemie, von der wachsenden Zahl an mit dem Wohnmobil reisenden Touristen ausgeht, nutzen sollte. Ein im Jahr 2011 durchgeführtes Prüfverfahren, führte zu dem Ergebnis, ab 2013 den bestehenden Wohnmobilstellplatz an der Carlo-Schmid- Straße wegen bisher fehlender Ver- und Entsorgungseinrichtungen kostenlos anzubieten (vgl. DSNR 1112714). Ein alternativer Standort konnte aus Gründen des Planungsrechts, des Landschaftsrechts und aus anderen Gründen bisher trotz auch zwischenzeitlicher Prüfungen nicht umgesetzt werden.Seite 1 von 2 Seite 2 Neben einem ansprechenden und sicheren Umfeld, sind vor allem Grünflächen und die Nähe zum Rhein für die Attraktivität und Akzeptanz eines Stellplatzes wichtige Kriterien. Hierbei muss berücksichtigt werden, dass alle unmittelbar an das Bonner Rheinufer grenzenden Freiflächen den Vorschriften des Landschaftsschutzes unterliegen. Bei der Infrastruktur sind insbesondere die Faktoren Verkehrsanbindung (Autobahnanbindung), Erreichbarkeit der Innenstadt mit ÖPNV oder Fahrrad sowie vorhandene Ver- und Entsorgungseinrichtungen bedeutend. Der wirtschaftliche Betrieb eines Wohnmobilstellplatzes hängt neben den zuvor genannten Faktoren insbesondere von der Mindestanzahl von verfügbaren Stellplätzen ab. Notwendige Mittel für eine Neuerrichtung und den Betrieb eines Wohnmobilstellplatzes sind nicht im Haushalt enthalten und müssten außerplanmäßig bereitgestellt werden. Zu 2.: Bestehender Wohnmobilstellplatz an der Carlo-Schmid-Straße Seit 2013 wird die Fläche an der Carlo-Schmid-Straße als kostenfreier Wohnmobilstellplatz genutzt. Da zunächst im Verfahren zum Bau der Europäischen Wetterbehörde nicht sicher war, ob der Wohnmobilstellplatz am aktuellen Standort erhalten werden kann, wurde bisher von der Errichtung von kostenpflichtigen Ver- und Entsorgungsstation abgesehen. Da nunmehr der Erhalt des Platzes sicher ist, könnte die Errichtung notwendiger Ver- und Entsorgungsstationen geprüft werden. Hierbei ist zu beachten, dass der Wohnmobilstellplatz mit 17 Stellplätzen im Vergleich mit Wohnmobilstellplätzen in anderen Kommunen als klein anzusehen ist. So haben in der Vergangenheit verschiedene privatwirtschaftliche Anbieter auf Anfrage vom Betrieb des Platzes und der Investition in Ver- und Entsorgung wegen der geringen Größe des Platzes abgesehen. Die weitere Vergrößerung des Platzes ist jedoch am Standort Carlo-Schmid-Straße auszuschließen. Die notwendigen Mittel, um den Wohnmobilstellplatz Carlo-Schmid-Straße mit der Einrichtung einer Ver- und Entsorgungsstation aufzuwerten, müssten entsprechend zusätzlich in den städtischen Haushalt eingestellt (das schließt auch hierfür notwendige zusätzliche Personalkapazitäten mit ein) und die notwendigen planerischen Leistungen von den entsprechenden Fachstellen übernommen werden. Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 23:39 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de