231080-02 ST · Stellungnahme der Verwaltung
CDU-Große Anfrage: Abwägungsgrundlagen zu den bioklimatischen Auswirkungen städtebaulicher Planungen
Kerndaten
- Nummer
- 231080-02 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 07.09.2023
- Letzte Änderung
- 16.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Ausschusses für Wohnen, Planung und Bauen Kenntnisnahme
Dateien
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 231080-02 ST Die Oberbürgermeisterin Federführung: 61 Stadtplanungsamt Dezernat: Dez. III CDU-Große Anfrage: Abwägungsgrundlagen zu den bioklimatischen Auswirkungen städtebaulicher Planungen Beratungsfolge Ausschuss für Wohnen, Planung und Bauen 13.09.2023 Kenntnisnahme Inhalt der Stellungnahme: Die Verwaltung nimmt zu den in der Großen Anfrage DS 231080 aufgeworfenen Fragestellungen wie folgt Stellung: zu 1.: Warum werden alternative Planungskonzepte nicht frühzeitig in Bezug auf ihre Auswirkungen auf das Bioklima quantitativ bewertet? In der Regel werden für alle größeren städtebaulichen Vorhaben Qualifizierungsverfahren durchgeführt. Die Aufgabenstellung an die teilnehmenden Büros bei Qualifizierungsverfahren umfasst neben Anforderungen an Städtebau/Stadtgestaltung, verkehrlichen Anforderungen sowie Anforderungen an die Architektur und die Nutzung/ den Gebrauch der Bebauung auch Anforderungen an den Klimaschutz bzw. die Klimaanpassung. Alle diese Aspekte werden im Rahmen der Bewertung der einzelnen Beiträge besprochen und miteinander bzw. gegeneinander abgewogen, um unter Berücksichtigung aller Aspekte das beste Ergebnis für die Realisierung zu erhalten. Eine quantitative Bewertung des so erzielten Ergebnisses (städtebaulicher Entwurf) kann in Bonn derzeit nur durch externe Gutachter erfolgen, welche über die entsprechenden Stadtklimamodelle verfügen. Diese gutachterliche Bewertung erfolgt in relevanten Planungen, sobald ein städtebaulicher Entwurf vorliegt. Dieser Entwurf ist als Eingangsdatensatz für die Modellierung notwendig, um eine konkrete Quantifizierung der Veränderung zu modellieren. Eine qualitative Einschätzung wird durch die Verwaltung auf Basis der gesamtstädtischen Klimaanalyse bzw. Planungshinweiskarte vorgenommen und erfolgt bereits zum Zielbeschluss bzw. zur Ämterbeteiligung. Die so gewonnenen Erkenntnisse (quantitative Bewertung durch externen Gutachter oder qualitative Einschätzung durch Verwaltung) dienen als Abwägungsgrundlage im Rahmen des weiteren Bebauungsplanverfahrens.Seite 1 von 3 Seite 2 zu 2.: Können die Daten der Stadtklimamodellierung des Projektes ZURES von 2018 genutzt werden, um den Aufwand für vertiefende bioklimatische Planungsgutachten zu reduzieren? Vertiefende Klimagutachten werden nicht in jedem Planungsvorhaben erstellt. In der Regel erfolgt eine Einschätzung der Beeinträchtigung stadtklimatischer Belange anhand der gesamtstädtischen Stadtklimaanalyse und der Planungshinweiskarte durch die Verwaltung. Nur in Fällen in denen: 1. eine Freifläche mit hoher oder sehr hoher bioklimatischer Bedeutung baulich entwickelt werden soll, 2. eine Nachverdichtung in einem ohnehin schon sehr stark belasteten Siedlungsraum beabsichtigt ist oder 3. eine hohe Vulnerabilität gegeben ist (besonders viele betroffene Personen oder besonders verwundbare Personen) wird eine gutachterliche Einschätzung zu Planvorhaben gefordert. Gutachter nutzen in der Regel zudem die Bonner Planungsgrundlagen im Rahmen ihrer Gutachten und ziehen diese zusätzlich zu ihren Modellergebnissen in ihre Betrachtung ein. Gesamtstädtisch werden jedoch andere Stadtklimamodelle verwendet als für die Modellierung kleinerer Planungsräume, daher sind weitere Aufwandsreduktionen auf Basis der ZURES-Ergebnisse nicht möglich. zu 3.: Kann bei klimarelevanten Planungen der Innenentwicklung gutachterlich beurteilt werden, ob sich die Einstufung des Gebiets in der Stadtklimaanalyse nachteilig verändern würde? Ob eine Planung zu einer Veränderung der Klassifizierung in den gesamtstädtischen Karten führen würde, kann durch eine gutachterliche Betrachtung in einem einzelnen Planvorhaben nicht beurteilt werden. Zum einen sind die Bewertungsklassen der Planungshinweiskarte auf Polygone bezogen, die nicht immer deckungsgleich zu der Abgrenzung von Planungsprojekten sind. Zum anderen betrachten Detailgutachten einen relevanten Ausschnitt, jedoch nicht das gesamte Wirkungsgefüge der Stadt, werden mit anderen Modellen erstellt und nutzen jeweils aktuelle Eingangsdaten als Grundlage. Daher ist ein unmittelbarer Rückschluss auf die Klassifizierung innerhalb der gesamtstädtischen Karte nicht ohne methodische Brüche möglich. Auf Basis der Modellergebnisse kann jedoch beurteilt werden, ob die Veränderungen im Wesentlichen auf den Planungsraum beschränkt sind oder auch benachbarte Bereiche betreffen. Außerdem wird verdeutlicht, in welchen Teilbereichen der Planung Verbesserungen oder Verschlechterungen auftreten. Zu den Verschlechterungen werden spezifische Planungsempfehlungen formuliert, um entsprechend nachzusteuern. zu 4. In welchen Abständen soll die Stadtklimaanalyse künftig fortgeschrieben werden? Die Verwaltung beabsichtigt die Aktualisierung der Stadtklimaanalyse etwa alle 6 Jahre. Grund dafür ist, dass alle 3 Jahre neue Überfliegungsdaten/-bilder vorliegen, welche für die Erstellung der Analysen genutzt werden. DieSeite 2 von 3 Seite 3 Überfliegung findet alle 3 Jahre statt, jedoch abwechselnd im Sommer und im Winter. Da der Vegetationsbestand berücksichtigt werden muss, werden für die Stadtklimamodellierung die Sommerdaten genutzt. Durch das im Rahmen der Deutschen Anpassungsstrategie an den Klimawandel (DAS) geförderte Projekt mutabor ergab sich bereits die Gelegenheit zur Aktualisierung der Karten. Die aktualisierten Karten werden wahrscheinlich im Herbst 2023 vorliegen. zu 5. Ist zu erwarten, dass sich der Aufwand für die Stadtklimamodellierung und deren Einsatz als Prognoseinstrument für die Planung in absehbarer Zeit verringert? Nach aktuellem Kenntnisstand des Amts für Umwelt und Stadtgrün ist in absehbarer Zeit mit keiner Verringerung des Aufwandes für Stadtklimamodellierungen zu rechnen. Anlage/n KeineSeite 3 von 3
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 04:32 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de