231078-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung
Bau einer Umgehungsstraße für die Gerhardstraße in Bonn-Beuel
Kerndaten
- Nummer
- 231078-01 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 24.07.2023
- Letzte Änderung
- 16.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Beuel Kenntnisnahme
Dateien
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 231078-01 ST Die Oberbürgermeisterin Federführung: 61 Stadtplanungsamt Dezernat: Dez. III Bau einer Umgehungsstraße für die Gerhardstraße in Bonn-Beuel Beratungsfolge Bezirksvertretung Beuel 09.08.2023 Kenntnisnahme Inhalt der Stellungnahme: Der Verwaltung ist bewusst, dass durch die Beseitigung des Bahnübergangs Gartenstraße und dem daraus resultierenden Neubau der Bahnunterführung Gerhardstraße im Zuge des Ausbaus der S13 bis Bonn-Oberkassel ein Hemmnis zur Nutzung dieser Strecke abgebaut wurde. Allerdings stehen im bzw. um den Ortsteil Neu-Vilich keine Flächen zur Verfügung, die für den Bau einer Umgehungsstraße genutzt werden könnten. Überdies besteht bereits die Möglichkeit über das bestehende Hauptstraßennetz den Ortsteil und damit auch die Gerhardstraße zu umfahren. Aus Richtung Westen bzw. Nord-Westen kommend besteht die Möglichkeit über die B56 am Knotenpunkt St. Augustiner Straße / Niederkasseler Straße / Königswinterer Straße nach Süden auf die Königswinterer Straße und anschließend auf die Siegburger Straße zu fahren. Aus Fahrtrichtung Norden kann die AS Pützchen über die A59 genutzt werden. Von Osten kommend besteht die Möglichkeit über die B56 an der Anschlussstelle Vilich auf die A59 zu fahren und dann die AS Pützchen zu nutzen, um ebenfalls auf die Siegburger Straße zu gelangen. Von Süden kommend kann zum Erreichen der AS Pützchen z.B. ein „U-Turn“ an der AS Vilich über die B56 gefahren werden. Der Bau einer Umgehungsstraße ist somit aus verkehrsplanerischer Sicht nicht erforderlich, da bereits Alternativrouten bestehen. Die Verwaltung empfiehlt vielmehr bei einer perspektivischen Umgestaltung der Gerhardstraße zwischen Bahnunterführung und Gartenstraße verkehrsberuhigende Maßnahmen umzusetzen (vgl. DS 230626-01 ST, Ziffer 3). Beschlussvorschlag: Die Verwaltung kann aus den in der Stellungnahme aufgeführten Gründen das Anliegen - eine Umgehungsstraße einzurichten - nicht im beantragten Umfang befürworten. Sie empfiehlt perspektivisch eine Umsetzung der in der Stellung angesprochenen verkehrsberuhigenden Maßnahmen. Mit diesem Votum ist das in § 24 GO NRW für die formelle Beratung von Bürgeranträgen vorgesehene Verfahren abgeschlossen.Seite 1 von 2 Seite 2 Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 11:19 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de