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231078-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Bau einer Umgehungsstraße für die Gerhardstraße in Bonn-Beuel

Nummer
231078-01 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
24.07.2023
Letzte Änderung
16.09.2026
  1. Sitzung der Bezirksvertretung Beuel 09.08.2023 Kenntnisnahme
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Übergeordnet

  1. 231078 Bürgerantrag: Bau einer Umgehungsstraße für die Gerhardstraße in Bonn-Beuel

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
231078-01 ST
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
61 Stadtplanungsamt
Dezernat:
Dez. III
Bau einer Umgehungsstraße für die Gerhardstraße
in Bonn-Beuel
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Beuel 09.08.2023 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
Der Verwaltung ist bewusst, dass durch die Beseitigung des Bahnübergangs
Gartenstraße und dem daraus resultierenden Neubau der Bahnunterführung
Gerhardstraße im Zuge des Ausbaus der S13 bis Bonn-Oberkassel ein
Hemmnis zur Nutzung dieser Strecke abgebaut wurde. Allerdings stehen im
bzw. um den Ortsteil Neu-Vilich keine Flächen zur Verfügung, die für den Bau
einer Umgehungsstraße genutzt werden könnten.
Überdies besteht bereits die Möglichkeit über das bestehende
Hauptstraßennetz den Ortsteil und damit auch die Gerhardstraße zu umfahren.
Aus Richtung Westen bzw. Nord-Westen kommend besteht die Möglichkeit
über die B56 am Knotenpunkt St. Augustiner Straße / Niederkasseler Straße /
Königswinterer Straße nach Süden auf die Königswinterer Straße und
anschließend auf die Siegburger Straße zu fahren. Aus Fahrtrichtung Norden
kann die AS Pützchen über die A59 genutzt werden. Von Osten kommend
besteht die Möglichkeit über die B56 an der Anschlussstelle Vilich auf die A59
zu fahren und dann die AS Pützchen zu nutzen, um ebenfalls auf die
Siegburger Straße zu gelangen. Von Süden kommend kann zum Erreichen der
AS Pützchen z.B. ein „U-Turn“ an der AS Vilich über die B56 gefahren werden.
Der Bau einer Umgehungsstraße ist somit aus verkehrsplanerischer Sicht nicht
erforderlich, da bereits Alternativrouten bestehen.
Die Verwaltung empfiehlt vielmehr bei einer perspektivischen Umgestaltung der
Gerhardstraße zwischen Bahnunterführung und Gartenstraße
verkehrsberuhigende Maßnahmen umzusetzen (vgl. DS 230626-01 ST, Ziffer
3).
Beschlussvorschlag:
Die Verwaltung kann aus den in der Stellungnahme aufgeführten Gründen das
Anliegen - eine Umgehungsstraße einzurichten - nicht im beantragten Umfang
befürworten. Sie empfiehlt perspektivisch eine Umsetzung der in der Stellung
angesprochenen verkehrsberuhigenden Maßnahmen. Mit diesem Votum ist das
in § 24 GO NRW für die formelle Beratung von Bürgeranträgen vorgesehene
Verfahren abgeschlossen.Seite 1 von 2
Seite 2
Anlage/n
KeineSeite 2 von 2

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Datenstand: 03.11.2026, 06:59 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de