231076-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung
Straßenausbau "Zur Saalkirche" in Bonn-Holtorf
Kerndaten
- Nummer
- 231076-01 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 01.07.2023
- Letzte Änderung
- 16.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Beuel Kenntnisnahme
Dateien
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 231076-01 ST Die Oberbürgermeisterin Federführung: 66 Tiefbauamt Dezernat: Dez. III Straßenausbau "Zur Saalkirche" in Bonn-Holtorf Beratungsfolge Bezirksvertretung Beuel 09.08.2023 Kenntnisnahme Inhalt der Stellungnahme: Die Verwaltung wird noch im August zu einer Bürgerversammlung einladen. Mit dem Einladungsschreiben wird auch abgefragt, ob und wann die Grundstückeigentümer*innen bauen möchten. Anhand der Rückmeldungen soll dann der Zeitpunkt des endgültigen Ausbaus festgelegt werden. Endausbauten bei geringer Bebauungsdichte bergen zum einen die Gefahr, dass die Nebenanlagen beim späteren Hochbau zerstört werden, zum anderen aber auch, dass die neue Fahrbahn für später herzustellende Hausanschlüsse geöffnet werden muss, was letztlich zu einer Verschlechterung der Bausubstanz und Verkürzung der Lebensdauer der Fahrbahn führt und damit im Interesse aller Anlieger*innen zu vermeiden ist. Zur Reinigung einer Baustraße kann mitgeteilt werden, dass eine Straße erst dann in die Reinigungssatzung der Bundesstadt Bonn aufgenommen wird, wenn sie endgültig ausgebaut und gewidmet ist. Dies führt auch erst dann, je nach Reinigungsklasse, zur Gebührenpflicht der Anlieger*innen. Demnach besteht für die bonnorange AöR aktuell kein satzungsgemäßer Auftrag, die Baustraße zu reinigen. Im Zuge mehrerer, zeitgleicher Baumaßnahmen könnte neben der Verpflichtung der Verursachenden zur Reinigung auch seitens der Verwaltung ein Auftrag zur einmaligen Reinigung von Baustraßen erteilt werden. Dabei ist jedoch zu beachten, dass die geschotterten Seitenbereiche dafür sorgen, dass bei jeder Überfahrung, unabhängig ob von LKW oder PKW, erneut Schotter auf die Straße gebracht wird. Die Verwaltung sieht daher aus Gründen der Wirtschaftlichkeit und Verhältnismäßigkeit grundsätzlich von solchen Einmal-Reinigungen ab. Es besteht gleichzeitig für die Anlieger*innen die Möglichkeit, die bonnorange AöR selbst mit der Reinigung der Straße beauftragen. Beschlussvorschlag: Die Bezirksvertretung nimmt Kenntnis von den inhaltlichen Ausführungen in der Stellungnahme der Verwaltung und erklärt den Bürgerantrag damit für erledigt. Mit diesem Votum ist das in § 24 GO NRW für die formelle Beratung von Bürgeranträgen vorgesehene Verfahren abgeschlossen.Seite 1 von 2 Seite 2 Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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