231056 · Informationsbrief
Informationsbrief - Kanalsanierung Thomas-Mann-Straße
Kerndaten
- Nummer
- 231056
- Art
- Informationsbrief
- Veröffentlicht
- 05.06.2023
- Letzte Änderung
- 16.09.2026
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An die Hauseigentümerinnen und Hauseigentümer, Erbbauberechtigten, Anwohnerinnen und Anwohner der Thomas-Mann-Straße im Abschnitt Thomas-Mann-Straße 60 bis Sterntorbrücke Kanalsanierung Thomas-Mann-Straße Sehr geehrte Damen und Herren, das Tiefbauamt der Bundesstadt Bonn wird den Kanal in der Thomas-Mann-Straße im Abschnitt von Thomas-Mann-Straße 60 bis Sterntorbrücke ab dem 26. Juni 2023 sanieren. Das Bauvorhaben wird auf der Grundlage der vom Rat am 09.11.2017 unter der Drucksachennummer 1712151 beschlossenen Fortschreibung des Abwasserbeseitigungskonzeptes durchgeführt. Dabei werden der Straßenkanal und die Straßenablaufleitungen mit Schlauchlinern grabenlos saniert. Des Weiteren werden Straßenabläufe und Kanalschachtabdeckungen in offener Bauweise erneuert. Wegen des Umfangs der Bauarbeiten ist es unvermeidlich, dass es in der Straße zu Verkehrsbeeinträchtigungen kommt. Die Thomas-Mann-Straße bleibt für den motorisierten Anwohnerverkehr als Einbahnstraße wie gehabt einspurig befahrbar. Für die Durchführung der Bauarbeiten muss jedoch ein Teil der Anwohnerparkplätze in Anspruch genommen werden bzw. diese können dann nicht genutzt werden. Weiterhin ist es notwendig, die Straßenbahn außer Betrieb zu nehmen. Ein Schienenersatzverkehr wird von den Stadtwerken Bonn eingerichtet. Straßenausbaubeiträge: Die Stadt Bonn erhebt für die Baumaßnahme Beiträge von den Eigentümerinnen und Eigentümern sowie Erbbauberechtigten der von der Thomas-Mann-Straße erschlossenen Grundstücke. Grundlage für die Beitragserhebung ist § 8 des Kommunalabgabengesetzes Nordrhein-Westfalen. Die Eigentümerinnen und Eigentümern sowie Erbbauberechtigten der betroffenen Grundstücke werden diesbezüglich zu gegebener Zeit im Rahmen der Beitragsfestsetzung nähere Informationen erhalten. Eine abschließende Aussage zur Höhe der zu erwartenden Beiträge kann erst nach Abschluss aller straßenbaulichen Maßnahmen und der damit einhergehenden Auswertung aller Unternehmerrechnungen vorgenommen werden. Um Ihnen bereits jetzt einen unverbindlichen Überblick hinsichtlich der zu erwartenden Beiträge zu geben, wurde auf der Grundlage der letzten drei Jahre die durchschnittliche Beitragsbelastung für die Erneuerung der Oberflächenentwässerung ermittelt:Seite 1 von 2 - 3,00 EUR bis 6,00 EUR je m² Grundstücksfläche bei eingeschossiger Bebauung (bei überwiegend gewerblicher Nutzung 4,50 EUR bis 9,00 EUR) - 4,00 EUR bis 8,00 EUR je m² Grundstücksfläche bei zweigeschossiger Bebauung (bei überwiegend gewerblicher Nutzung 5,50 EUR bis 11,00 EUR) - 5,00 EUR bis 9,00 EUR je m² Grundstücksfläche bei drei- und viergeschossiger Bebauung (bei überwiegend gewerblicher Nutzung 6,00 EUR bis 12,50 EUR) - 5,50 EUR bis 10,00 EUR je m² Grundstücksfläche bei fünf- und mehrgeschossiger Bebauung (bei überwiegend gewerblicher Nutzung 7,00 bis 13,50 EUR) Hinweis zur „Förderrichtlinie Straßenausbaubeiträge“ des Landes NRW: Straßenbauliche Maßnahmen unterliegen grundsätzlich der Förderung des Landes Nordrhein- Westfalen zur Reduzierung von Beitragsbelastungen. Nach derzeitiger Sach- und Rechtslage ist nicht davon auszugehen, dass diese Maßnahme durch das aktuell gültige Förderprogramm des Landes NRW bezuschusst wird. Dies liegt darin begründet, dass die ersten Erneuerungsarbeiten, die dieser Maßnahme zugerechnet werden, bereits im Jahr 2015 stattgefunden haben. Förderfähig im Sinne der „Förderrichtlinie Straßenausbaubeiträge“ des Landes NRW sind aktuell jedoch nur Straßenbaumaßnahmen, die nach dem 1. Januar 2018 beschlossen oder begonnen wurden. Bauzeit: Die Arbeiten sollen bis zum Ende der Sommerferien, den 05.08.2023, abgeschlossen sein. Es ist jedoch nicht auszuschließen, dass es z.B. durch unvorhersehbare Bedingungen im Untergrund oder durch schlechtes Wetter zu Verzögerungen im Bauablauf kommen kann. Ansprechpartner: Alle Fragen zum Kanalbau: Tiefbauamt der Stadt Bonn Stadthaus, Berliner Platz 2, Etage 1E, Aufzugsgruppe 3 Wolfgang Frömbgen, Telefon 0228 - 77 41 45 Wolfgang.Froembgen@bonn.de Alle Fragen zu den Straßen- Bundesstadt Bonn, Bauordnungsamt (63-11) ausbaubeiträgen: Stadthaus, Berliner Platz 2, Etage 5C, Aufzugsgruppe 2 Kevi Gedik, Telefon 0228 - 77 65 24 Kevi.Gedik@bonn.de Wenn Sie nicht Eigentümerin/Eigentümer des Grundstücks sind, bitten wir Sie, diesen Informationsbrief an die Eigentümerin oder den Eigentümer weiterzuleiten. Wir bemühen uns, die Arbeiten möglichst reibungslos und in der vorgegebenen Zeit zu erledigen. Für unvermeidbare Beeinträchtigungen bitten wir Sie um Verständnis. Mit freundlichen Grüßen Ihre Stadt Bonn. Bonn, im Juni 2023 Herausgeber: Bundesstadt Bonn - Die Oberbürgermeisterin, Tiefbauamt, Dezernat der Oberbürgermeisterin. Gedruckt auf „Blauer Engel“ zertifiziertem Recyclingpapier.Seite 2 von 2
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 22:15 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de