231050 · Beschlussvorlage
Fortführung der Förderung Kompetenzzentrum Frau und Beruf Bonn/Rhein-Sieg
Kerndaten
- Nummer
- 231050
- Art
- Beschlussvorlage
- Veröffentlicht
- 05.06.2023
- Letzte Änderung
- 16.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Rates Entscheidung federführend
- Sitzung des Ausschusses für für Europa, Internationales, Wissenschaft, Wirtschaft und Arbeit Empfehlung
Dateien
- Sammeldokument öffentlich Öffnen ↗
Volltext
Maschinell aus dem PDF extrahierter Text — Tabellen und Layout gehen verloren. Maßgeblich ist das PDF: PDF öffnen ↗.
Text anzeigen (5.755 Zeichen)
Beschlussvorlage öffentlich 231050 Die Oberbürgermeisterin Federführung: 03 Amt für Wirtschaftsförderung Dezernat: Dez. OB Fortführung der Förderung Kompetenzzentrum Frau und Beruf Bonn/Rhein-Sieg Beratungsfolge Ausschuss für Europa, Internationales, Wissenschaft, Wirtschaft und Arbeit 21.06.2023 Empfehlung Rat 22.08.2023 Entscheidung Beschlussvorschlag Die Verwaltung wird beauftragt, sich im Rahmen der nächsten geplanten För- derphase ab dem 01.12.2023 am Projektaufruf „Kompetenzzentrum Frau und Beruf“ zu beteiligen. Begründung Das Kompetenzzentrum Frau und Beruf Bonn/Rhein-Sieg ist ein Kooperations- projekt der Wirtschaftsförderungen des Rhein-Sieg-Kreises und der Bundes- stadt Bonn. Übergeordnetes Ziel der Arbeit des Kompetenzzentrums ist die Sicherung des Fachkräftebedarfs kleiner und mittlerer Unternehmen durch die Ausschöpfung der vorhandenen weiblichen Erwerbspotenziale. Der Rat hat mit Beschluss vom 27.04.2023 der Fortführung des Kompetenz- zentrums Frau und Beruf Bonn/Rhein-Sieg ab dem 01.12.2023 (städtischen Mittel jährlich 20.000 € für 2024 ff und Entfristung der Projektstelle/bis EG 13 Stelle) in Eigenverantwortung der Stadt Bonn und des Rhein-Sieg-Kreises zu- gestimmt (DS 220410). Der Hintergrund war, dass die Landesförderung für die Kompetenzzentren am 30.11.2023 enden sollte. Das Ministerium für Kinder, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration des Landes NRW hat im April 2023 die Fortführung der Förderung der Kompetenz- zentren Frau und Beruf angekündigt. Die Verwaltung nimmt dies zum Anlass die Folgeförderung fristgerecht zu beantragen, sobald die Ausschreibung durch das Land veröffentlicht wird. Der Förderaufruf hierzu soll voraussichtlich im Juli 2023 erfolgen und eine mög- liche Wettbewerbsteilnahme soll im August 2023 enden, genaue Informationen dazu liegen derzeit noch nicht vor. Die Rahmenbedingungen der Förderung sollen sich an der aktuellen Förderphase orientieren, die Ausrichtung soll die vier Schwerpunkte beinhalten:Seite 1 von 3 Seite 2 1) Rekrutierung weiblicher Nachwuchskräfte & Fachkräfte Ein Fokus kann auf Frauen in untypischen Berufszweigen (MINT & Handwerk) liegen. Ziel ist es, die Chancengleichheit und das Arbeitskräf- tepotenzial in allen Studien- und Ausbildungsberufen durch eine verstärk- te Heranführung, Ausbildung und Erwerbsbeteiligung von Mädchen und Frauen deutlich zu erhöhen. Dies soll helfen, den Bedarf der Unterneh- men an (weiblichen) MINT-Fachkräften zu sichern, und zur Entwicklung einer modernen Unternehmenskultur beitragen. 2) Entwicklung und Förderung von Frauenkarrieren Ziel ist es, Unternehmen für das weibliche Fachkräftepotential zu sensibi- lisieren, den Beschäftigungsumfang von Frauen zu erhöhen, Auf- stiegschancen von Frauen zu fördern und Unternehmen bei der Er- schließung dieses Fachkräftepotenzials zu unterstützen. Zielgruppe sind sowohl KMU als auch in direkter Ansprache alle Frauen. Durch Paten- schaftsmodelle soll ermöglicht werden, dass kleine Unternehmen von großen lernen können und umgekehrt. Dieses Modell kann auch von Frau zu Frau Führungskraft Nachwuchskraft Anwendung finden. 3) Familien und Lebensphasen orientierte Personalpolitik Arbeitsbedingungen leisten einen wesentlichen Beitrag für eine nachhal- tig erfolgreiche und wirtschaftliche Entwicklung der Personalpolitik. Ziel ist es, eine familienfreundliche Personalpolitik zu unterstützen und eine neue Qualität von Erwerb und Familie bei gleichwertiger Gewichtung zu för- dern. Netzwerke für und mit Frauen im Berufsleben sowie Best Practice Beispiele sollen ein Voneinander lernen ermöglichen. 4) Förderung von Gründungsinitiativen von Frauen Leitspruch hier: „Frauen gründen anders“. Ziel ist es, mehr Frauen zur be- ruflichen Selbstständigkeit und Gründung zu ermutigen und Mädchen für das Berufsbild der Unternehmerin zu begeistern. Zielgruppe soll sein: Junge Unternehmen mit weiblicher Leitung und Frauen in der Grün- dungsphase. Zusätzlich kann sich das Angebot auch, im Rahmen des Nachfolgethemas, an Frauen richten, die durch Unternehmensübernah- me ein Unternehmen leiten. Auch hier kann die Arbeit durch Paten- schaftsprogramme unterstützt werden, indem schon länger gegründete Unternehmen Paten von Neugründerinnen werden. Zielgruppe sind hier Unternehmen sowie junge Unternehmerinnen (Starter center NRW- mögliche Kooperation). Die Förderung erfolgte zuletzt zu 90 Prozent aus Mitteln des Landes NRW. Hinzu kam ein zehnprozentiger Eigenanteil, den sich die Stadt Bonn und der Rhein-Sieg-Kreis mit je fünf Prozent geteilt haben. Ein Eigenanteil wird wieder zum Tragen kommen, die Mittel dafür sind bereits durch Ratsbeschluss im Haushalt eingestellt. Die ursprünglich mit Ratsbeschluss bereitgestellten Haus- haltsmittel können für die anfallenden Eigenmittel verwendet werden. Die Bewerbung soll sich an den bestehenden Strukturen und den Kostenansät- zen, die sich aus dem aktuellen Fördermittelbedarf ergeben, orientieren. Durch eine Teilnahme am kommenden Wettbewerbsaufruf soll dieses Projekt in bewährter Weise fortgeführt und weiterentwickelt werden. Über das Ergebnis der Antragstellung wird die Verwaltung berichten.Seite 2 von 3 Seite 3 Finanzielle Auswirkungen: Produktgruppe Produktgruppenbezeichnung Produkt Produktbezeichnung 1.15 Wirtschaft und Tourismus 1.15.01 Wirtschaftsförderung Investive Kosten der Maßnahme Brutto Finanzstelle / FiPos Veranschlagt in Noch bereit- zustellen Deckung Auszahlungen Einzahlungen Investiver Finanzsaldo Konsumtive Kosten der Maßnahme jährlich einschließlich Folgekosten Brutto Finanzstelle / FiPos Veranschlagt in Noch bereit- zustellen Deckung Auszahlungen / Aufwendungen 20.000,00 € 103001501/ 72.1000 2024 ff Einzahlungen / Erträge Haushaltsbelastung jährlich 20.000,00 € Anlage/n KeineSeite 3 von 3
Folgen Neue Vorlagen, Sitzungen und Auswertungen aus dem Bonner Rat — im Fediverse, ohne Konto lesbar.
bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 01:46 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de