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231049-03 · Mitteilungsvorlage

Lärmaktionsplan der 4. Stufe - Vorstellung des Entwurfs

Nummer
231049-03
Art
Mitteilungsvorlage
Veröffentlicht
16.08.2024
Letzte Änderung
17.09.2026
  1. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Verkehr 12.09.2024 Kenntnisnahme
  2. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Klima und Lokale Agenda 31.10.2024 Kenntnisnahme
  3. Sitzung des Rates 26.09.2024 Kenntnisnahme
  4. Sitzung des Ausschusses für Wohnen, Planung und Bauen 04.09.2024 Kenntnisnahme
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Übergeordnet

  1. 231049 Lärmaktionsplanung der Bundesstadt Bonn – Beginn der 4. Runde

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Mitteilungsvorlage
öffentlich
231049-03
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
67 Amt für Umwelt und Stadtgrün
Dezernat:
Dez. III
Lärmaktionsplan der 4. Stufe - Vorstellung des
Entwurfs
Beratungsfolge
Ausschuss für Umwelt, Klima und Lokale
Agenda
11.09.2024 Kenntnisnahme
Ausschuss für Mobilität und Verkehr 12.09.2024 Kenntnisnahme
Ausschuss für Wohnen, Planung und Bauen 04.09.2024 Kenntnisnahme
Rat 26.09.2024 Kenntnisnahme
Mitteilung:
Mit der DS 231049-02 informierte die Verwaltung über den Sachstand und
weiteres Vorgehen in der Lärmaktionsplanung. Wie dort angekündigt, wird der
aktuelle Entwurf des Lärmaktionsplans durch das beauftragte Planungsbüro im
Ausschuss für Umwelt, Klima und lokale Agenda am 11. September 2024
vorgestellt.
Mit der Erarbeitung des Lärmaktionsplans der 4. Runde kommt die Stadt Bonn
ihrer Verpflichtung nach EU-Umgebungslärmrichtlinie (EG-Richtlinie
2002/49/EG) nach. Die EU-Umgebungslärmrichtlinie fordert eine aktive
Beteiligung und Mitwirkung der Öffentlichkeit. Daher wurde das
Beteiligungskonzept zum Projekt „Lärmaktionsplanung der 4. Runde“ erstellt
und beschlossen (DS 230726). Die Bürgerinnen und Bürger haben vom
20.08.2024 bis zum 17.09.2024 die Möglichkeit, sich den Entwurf über
https://bonn-macht-mit.de/ anzuschauen und uns ihre Anregungen und
Kommentare dazu mitzuteilen. Diese werden dann zusammen mit den
Stellungnahmen aus der Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher
Belange und den Rückmeldungen aus den politischen Beratungen bei der
Erstellung des abschließenden Lärmaktionsplans berücksichtigt.
Die so entstehende finale Fassung des Lärmaktionsplans der 4. Runde für die
Bundesstadt Bonn soll dem Rat am 12. November 2024 zur Beschlussfassung
vorgelegt werden.
Anlage/n
1 Lärmaktionsplan 4 Stufe (öffentlich)Seite 1 von 158
Seite 2
2 Anlage 1: Tabelle Öffentlichkeitsbeteiligung (öffentlich)
3 Anlage 2: Evaluationstabelle (öffentlich)Seite 2 von 158
LÄRMAKTIONSPLAN 4. STUFE
STADT BONNSeite 3 von 158
LÄRMAKTIONSPLAN 4. STUFE
STADT BONN
- ENTWURF ZUR OFFENLEGUNG -
Auftraggeberin: Bundes Stadt Bonn
Amt für Umwelt und Stadtgrün
Berliner Platz 2
53111 Bonn
umgebungslaerm@bonn.de
Jonas Michels
Telefon: 0228 77 4401
Auftragnehmer: PGT Umwelt und Verkehr GmbH
Vordere Schöneworth 18
30167 Hannover
Telefon: 0511 / 38 39 40
Telefax: 0511 / 38 39 450
Mail: Post@PGT-Hannover.de
Bearbeitung: Dipl.-Ing. Heinz Mazur
Corinna Wilmers, M.Sc.
Dipl.-Geogr. Dirk Lauenstein
Projekt: Lärmaktionsplanung 4. Stufe Bonn
Projektnummer P3740
Grafik: Dipl.-Geogr. Reiner Nöllgen
Hannover, 08.08.2024Seite 4 von 158
LAP 4. Stufe Stadt Bonn (Entwurf)
I
INHALTSVERZEICHNIS
TABELLENVERZEICHNIS ................................................................................. IV
ABBILDUNGSVERZEICHNIS .............................................................................. V
GLOSSAR VII
LITERATURVERZEICHNIS .............................................................................. VIII
WICHTIGE REGELWERKE UND RICHTLINIEN .................................................... IX
1 Ausgangslage ................................................................................... 1
2 Aufstellung des Lärmaktionsplans .................................................... 3
Rechtlicher Rahmen und Verfahrensablauf ...................................... 32.1
Wesentliche Neuerungen im Rahmen der 4. Stufe .......................... 42.2
Vorgehen der Stadt Bonn ................................................................. 62.3
3 Wirkungen von Lärm und Auslösewerte ........................................... 9
Grundlagen ....................................................................................... 93.1
Auswirkungen der Geräuschbelastung ........................................... 103.2
Grenz- und Orientierungswerte zur Bewertung von Lärm .............. 123.3
Auslösewerte der Lärmaktionsplanung ........................................... 123.4
4 Beschreibung der Lärmbelastung ................................................... 14
Lärmkarte Straßenverkehr .............................................................. 144.1
Lärmkarte Stadt- und Straßenbahn ................................................ 204.2
Lärmkarte bundeseigener Eisenbahnverkehr ................................. 264.3
Flugverkehr ..................................................................................... 294.4
Industrielärm ................................................................................... 304.5
5 Bewertung der Lärmsituation .......................................................... 34
Prioritäten / Handlungsbedarfe ....................................................... 345.1
Straßenverkehrslärm ...................................................................... 355.2
Stadt- und Straßenbahnlärm .......................................................... 375.3
Schienenverkehrslärm .................................................................... 405.4
Fluglärm .......................................................................................... 415.5
Industrielärm ................................................................................... 425.6
Überlagerung des Lärms verschiedener Quellen ........................... 425.7
6 Ergebnisse der ersten Stufe der Öffentlichkeitsbeteiligung ............ 44Seite 5 von 158
LAP 4. Stufe Stadt Bonn (Entwurf)
II
7 Lärmminderungsstrategien und -potentiale .................................... 51
Umfassende Lärmaktionsplanung .................................................. 517.1
Strategien der Lärmaktionsplanung ................................................ 527.2
8 Evaluierung der Maßnahmen LAP 3. Stufe .................................... 55
9 Handlungskonzept zum Lärmaktionsplan ....................................... 56
Maßnahmen mit direkter Wirkung am Immissionsort ..................... 569.1
Gesamtstädtisch wirksame strategische Maßnahmen ................... 639.2
Maßnahmen außerhalb der Zuständigkeit der Stadt Bonn ............. 679.3
Maßnahmen für den ÖPNV ............................................................ 699.4
Sonstige Maßnahmen ..................................................................... 709.5
10 Maßnahmeempfehlungen Hot Spot Bereiche („Steckbriefe“) ......... 71
B 56 Am Burgweiher und Rochusstraße ........................................ 7310.1
Derlestraße ..................................................................................... 7410.2
A 565 (östlich Endenicher Ei) ......................................................... 7510.3
B 56: Endenicher Straße ................................................................ 7610.4
B 56: Bornheimer Straße, Oxfordstraße, Berliner Freiheit .............. 7710.5
B 56: Konrad-Adenauer-Platz, Sankt Augustiner Straße ................ 7910.6
Hermannstraße ............................................................................... 8110.7
L 300: Sandkaule, B9: Belderberg .................................................. 8210.8
Rathausgasse ................................................................................. 8310.9
Bonner Talweg (Reuterstraße bis Heinrich-von-Kleist-10.10
Straße) ............................................................................................ 84
Reuterstraße ................................................................................... 8610.11
L 158: Burgstraße ........................................................................... 8710.12
L 193: Königswinterer Straße ......................................................... 8810.13
L 83: Siegburger Straße, K 8: Pützchens Chaussee ...................... 8910.14
B 9: Adenauerallee ......................................................................... 9010.15
Lievelingsweg, Bertha-Lungstras-Straße ........................................ 9110.16
Hausdorffstraße .............................................................................. 9210.17
Ubierstraße, Mittelstraße (bis Wurzerstraße) ................................. 9410.18
A 565 / L 16 (Geislar)...................................................................... 9510.19
Sebastianstraße, Sternenburgstraße .............................................. 9610.20
Konrad-Adenauer-Damm................................................................ 9710.21
Bonner Straße ................................................................................ 9810.22
Oberkassel: Dornheckenstraße bis Langemarckstraße ................. 9910.23
Thomas-Mann-Straße................................................................... 10010.24Seite 6 von 158
LAP 4. Stufe Stadt Bonn (Entwurf)
III
Königstraße .................................................................................. 10110.25
11 Wirkungen..................................................................................... 102
12 Ruhige Gebiete ............................................................................. 104
13 Maßnahmenumsetzung und Kosten ............................................. 108
14 Fazit / Weiteres Vorgehen ............................................................ 109
Anhang I: Einzelabwägung der Stellungnahmen der ersten Öffentlichkeits-
beteiligung
Anhang II: Evaluationstabelle der Maßnahmen Stufe 3 und Stufe 4Seite 7 von 158
LAP 4. Stufe Stadt Bonn (Entwurf)
IV
TABELLENVERZEICHNIS
Tab. 3.1 Lärmrelevante Grenz- und Orientierungswerte (DIN 18005,
Immissionsgrenzwerte 16. BImSchV) ..................................... 12
Tab. 4.1: Belastetenzahlen durch Straßenverkehrslärm nach
Pegelklassen ........................................................................... 20
Tab. 4.2: Belastetenzahlen durch Stadt- und Straßenbahnlärm nach
Pegelklassen ........................................................................... 21
Tab. 4.3: Belastetenzahlen durch Schienenverkehrslärm nach
Pegelklassen ........................................................................... 26
Tab. 4.4: Belastetenzahlen durch Industrielärm nach Pegelklassen ...... 33
Tab. 5.1: Anzahl der Belasteten oberhalb der Empfehlungen des UBA
(LDEN > 60 dB(A), LNight > 50 dB(A)) ......................................... 34
Tab. 6.1: Abwägung der wesentlichen Hinweise aus der ersten
Öffentlichkeitsbeteiligung ........................................................ 49
Tab. 11.1: Wirkung von Maßnahmen zur Lärmminderung ..................... 103
Tab. 13.1: Vereinfachte Kostenübersicht ............................................... 108Seite 8 von 158
LAP 4. Stufe Stadt Bonn (Entwurf)
V
ABBILDUNGSVERZEICHNIS
Abb. 1.1 Lärmbelästigung in Deutschland .............................................. 1
Abb. 2.1 1. Phase der Beteiligung vom 28.09. bis zum 08.11.2023 ........ 7
Abb. 3.1 Bekannte Geräusche und ihre Einordnung auf der dB(A)-Skala10
Abb. 3.2: Empfehlungen für Straßenverkehrslärm der WHO ................. 11
Abb. 3.3 Empfehlungen für die Lärmaktionsplanung ............................. 13
Abb. 4.1: Untersuchungsnetz ................................................................. 14
Abb. 4.2: Schallimmissionen über 24 Std. Straßenverkehrslärm als
Isophonenbänder (LDEN) .......................................................... 16
Abb. 4.3: Schallimmissionen nachts Straßenverkehrslärm als
Isophonenbänder (LNight) .......................................................... 17
Abb. 4.4 Schallimmissionen über 24 Std. Straßenverkehrslärm
(Fassadenpegel, LDEN)............................................................. 18
Abb. 4.5 Schallimmissionen nachts Straßenverkehrslärm
(Fassadenpegel, LNight) ............................................................ 19
Abb. 4.6: Schallimmissionen über 24 Std. Stadt- und Straßenbahnlärm
als Isophonenbänder LDEN ....................................................... 22
Abb. 4.7: Schallimmissionen nachts Stadt- und Straßenbahnlärm als
Isophonenbänder LNight ............................................................ 23
Abb. 4.8: Schallimmissionen über 24 Std. Stadt- und Straßenbahnlärm
(Fassadenpegel, LDEN)............................................................. 24
Abb. 4.9: Schallimmissionen nachts Stadt- und Straßenbahnlärm
(Fassadenpegel, LNight) ............................................................ 25
Abb. 4.10: Schallimmissionen über 24 Std. Schienenverkehrslärm als Iso-
phonenbänder (LDEN) ............................................................... 27
Abb. 4.11: Schallimmissionen nachts Schienenverkehrslärm als
Isophonenbänder (LNight) .......................................................... 28
Abb. 4.12: Lage der An- und Abflugrouten des Flughafens Köln-Bonn .... 29
Abb. 4.13: Schallimmissionen über 24 Std. Industrielärm als
Isophonenbänder (LDEN) .......................................................... 31
Abb. 4.14: Schallimmissionen nachts Industrielärm als Isophonenbänder
(LNight)....................................................................................... 32
Abb. 5.1: Hot Spots Straßenverkehr ....................................................... 36
Abb. 5.2: Hot Spots Stadt- und Straßenbahn ......................................... 39
Abb. 5.3: Lärmschwerpunkte und geplante Sanierungsbereiche der DB 41
Abb. 5.4: Überlagerung von Umgebungslärm ........................................ 43
Abb. 6.1: Fotos der Ausstellung im Stadthaus ........................................ 45Seite 9 von 158
LAP 4. Stufe Stadt Bonn (Entwurf)
VI
Abb. 6.2: Handlungsbedarfe des LAP: räumliche Zuordnung der
Hinweise aus der 1. Stufe der Öffentlichkeitsbeteiligung und
Überlagerung mit den Prioritäten ............................................ 50
Abb. 7.1: Querschnittsorientierte Stellung der Lärmminderungsplanung
im kommunalen Planungsprozess ......................................... 51
Abb. 7.2: Strategien der Lärmminderungsplanung ................................. 52
Abb. 9.1: Beispiel: Einziehung der äußeren Fahrspuren zur
Lärmminderung im empfindlichen Zeitraum nachts ................ 61
Abb. 9.2: Radverkehrsnetz Stadt Bonn .................................................. 65
Abb. 10.1: „Hot Spot Bereiche“ ................................................................. 72
Abb. 12.1: Einzugsgebiete von 1 km um Ruhige Gebiete > 1 ha ........... 106
Abb. 12.2: Vorschlag zur Ausweisung von Ruhigen Gebieten ............... 107Seite 10 von 158
LAP 4. Stufe Stadt Bonn (Entwurf)
VI
I
GLOSSAR
dB Maßeinheit zur Kennzeichnung von Schalldruckpegel
dB(A)
Dezibel A, Einheit des Schalldruckpegels in A-Bewertung.
Die „A“-Bewertung der Frequenzen trägt der Tatsache Rech-
nung, dass das menschliche Ohr insbesondere bei mittlerer
Lautstärke die mittleren Tonlagen als lauter wahrnimmt als sehr
tiefe oder sehr hohe Töne.
DTV
Durchschnittlicher täglicher Verkehr:
Für ein ganzes Jahr repräsentative, auf 24 Stunden bezogene
Verkehrsstärke aller Verkehrsströme eines Querschnitts oder
einer Fahrtrichtung eines Querschnitts.
Fassadenpegel Lärmbelastung an der Außenfassade von Wohngebäuden
Isophone Linien gleicher Lärmpegel
LDEN
Lärmindex über 24h mit unterschiedlicher Gewichtung der Zeit-
räume Day (Tag 6:00-18:00 Uhr mit + 0 dB(A)), Evening (Abend
18:00-22:00 Uhr mit + 5 dB(A)) und Night (Nacht 22:00-6:00 Uhr
mit + 10 dB(A))
LNight Lärmindex für Nachtstunden (22-06 Uhr)
Mittelungspegel
Der Mittelungspegel (äquivalenter Dauerschallpegel) wird aus
der Häufigkeit, Dauer und Pegelintensität der momentanen Ein-
zelpegel über einen längeren Zeitraum gebildet
Umgebungslärm
„belästigende oder gesundheitsschädliche Geräusche im Freien,
die durch Aktivitäten von Menschen verursacht werden, ein-
schließlich des Lärms, der von Verkehrsmitteln, Straßenverkehr,
Eisenbahnverkehr, Flugverkehr sowie Geländen für industrielle
Tätigkeiten ausgeht“ (BImSchG § 47b)
Umweltverbund
Kooperation der umweltfreundlichen Verkehrsmittel, hierzu zäh-
len die öffentlichen Verkehrsmittel (Bahn, Bus und Taxis), nicht
motorisierte Verkehrsträger (Fußgänger und private oder öffent-
liche Fahrräder) sowie Carsharing u8nd MitfahrzentralenSeite 11 von 158
LAP 4. Stufe Stadt Bonn (Entwurf)
VI
II
LITERATURVERZEICHNIS
Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Immissionsschutz (2022a): Hinweise zur
Lärmaktionsplanung 3. Aktualisierung
Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Immissionsschutz (2022b): Hinweise zur
Lärmkartierung 3. Aktualisierung,
Eisenbahn-Bundesamt (2023): Lärmaktionsplan des Eisenbahn-Bundesamtes
Runde 4, Entwurf, Anhang II (Ballungsräume)
Eckart; Richard; Schmidt (2018): ÖPNV im Spannungsfeld zwischen kurzer Be-
förderungszeit und stadtverträglicher Geschwindigkeit, in: Handbuch der kommu-
nalen Verkehrsplanung
European Environment Agency (2020): Environmental noise in Europe
Geulen & Klinger Rechtsanwälte (2022): Rechtliche Möglichkeiten der Anordnung
von innerörtlichem Tempo 30 - Eine Orientierungshilfe für Kommunen und An-
wohnende -
Hessisches Landesamt für Naturschutz, Umwelt und Geologie (2022): Umge-
bungslärmkartierung geht mit neuen Rechenverfahren in die nächste Runde
Lärmkontor (2003), Hrsg.: Landesanstalt für Umweltschutz Baden-Württemberg:
Lärmarme Reifen und geräuschmindernde Fahrbahnbeläge Erkenntnisse – Maß-
nahmen – Konzepte - Kurzfassung -
Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau Baden-Württemberg (2018):
Städtebauliche Lärmfibel. Hinweise für die Bauleitplanung
PGT Umwelt und Verkehr (2015), in Zusammenarbeit mit Richter-Richard, Hrsg.:
UBA: Handbuch Lärmaktionspläne Handlungsempfehlungen für eine lärmmin-
dernde Verkehrsplanung,
Ramboll Deutschland GmbH (2021) in Zusammenarbeit mit STUVA – e. V.,
Hrsg.: UBA, Minderung des Lärms von Straßenbahnen im urbanen Raum
Richter-Richard (2020): Lärmaktionsplan 3. Runde Bonn
Stadt Bonn (2024): Klimaplan 2035. Unser Weg zu einem klimaneutralen Bonn
Stadt Bonn (2018): Nachhaltigkeitsstrategie der Bundesstadt Bonn, Umsetzung
der Agenda 2030 in Bonn
UBA (2014): Lärmmindernde Fahrbahnbeläge. Ein Überblick über den Stand der
Technik
UBA (2018): Ruhige Gebiete. Eine Fachbroschüre für die Lärmaktionsplanung
UBA (2021): Vergleichsrechnungen für die EU-Umgebungslärmrichtlinie
WHO (2018): Leitlinien für Umgebungslärm für die Europäische RegionSeite 12 von 158
LAP 4. Stufe Stadt Bonn (Entwurf)
IX
WICHTIGE REGELWERKE UND RICHTLINIEN
Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften L 189/12: Richtlinie 2002/49/EG
des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Juni 2002 über die Bewer-
tung und Bekämpfung von Umgebungslärm (EU-Umgebungsrichtlinie)
BAnz. Nr. 154a vom 17.08.2006: Bekanntmachung der Vorläufigen Berech-
nungsverfahren für den Umgebungslärm nach § 5 Abs. 1 der Verordnung über
die Lärmkartierung (34. BImSchV) – Vorläufige Berechnungsmethode für den
Umgebungslärm an Schienenwegen (VBUSch)
BAnz. Nr. 154a vom 17.08.2006: Bekanntmachung der Vorläufigen Berech-
nungsverfahren für den Umgebungslärm nach § 5 Abs. 1 der Verordnung über
die Lärmkartierung (34. BImSchV) – Vorläufige Berechnungsmethode für den
Umgebungslärm an Straßen (VBUS)
BAnz. Nr. 75 vom 20. April 2007: Vorläufige Berechnungsmethode zur Ermittlung
der Belastetenzahlen durch Umgebungslärm (VBEB)
BAnz AT vom 05. Oktober 2021 (inkl. Berichtigungen BAnz AT 02.12.2021): Be-
kanntmachung der Berechnungsverfahren für den Umgebungslärm nach § 5 Ab-
satz 1 der Verordnung über die Lärmkartierung (34. BImSchV) – Anlage 1 – Be-
rechnungsmethode für den Umgebungslärm von bodennahen Quellen (Straßen,
Schienenwege, Industrie und Gewerbe) (BUB)
BAnz AT vom 05. Oktober 2021: Bekanntmachung der Berechnungsverfahren für
den Umgebungslärm nach § 5 Absatz 1 der Verordnung über die Lärmkartierung
(34. BImSchV) – Anlage 3 Berechnungsmethode zur Ermittlung der Belasteten-
zahlen durch Umgebungslärm (BEB)
Bundesgesetzblatt Jahrgang 2005 Teil I Nr. 38, ausgegeben zu Bonn am 29.Juni
2005: Umsetzung der EG-Richtlinie über die Bewertung und Bekämpfung von
Umgebungslärm“ vom 24. Juni 2005
Bundes-Immissionsschutzgesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 17.
Mai 2013 (BGBl. I S. 1274; 2021 I S. 123), das zuletzt durch Artikel 1 des Geset-
zes vom 3. Juli 2024 (BGBl. 2024 I Nr. 225) geändert worden ist"
Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen: Straßenverkehrs-
Ordnung (StVO), 2000
DIN 18005:2023-07: Schallschutz im Städtebau - Grundlagen und Hinweise für
die Planung.
DIN 18005 2023-07: Schallschutz im Städtebau - Beiblatt 1: Schalltechnische
Orientierungswerte für die städtebauliche Planung
Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen (FGSV): Empfehlungen
zur Anwendung und Weiterentwicklung von FGSV-Veröffentlichungen im Bereich
Verkehr zur Erreichung von Klimaschutzzielen. Klimarelevante Vorgaben, Stan-
dards und Handlungsoptionen zur Berücksichtigung bei der Planung, dem Ent-
wurf und dem Betrieb von Verkehrsangeboten und Verkehrsanlagen, 2022
Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen (FGSV): Richtlinie für
Fußgängerverkehrsanlagen (EFA), 2002
Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen (FGSV): Begriffsbe-
stimmungen, Teil Verkehrsplanung Straßenentwurf und Straßenbetrieb, 2012
Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen (FGSV): Richtlinie für
den Lärmschutz an Straßen (RLS-19), 2019Seite 13 von 158
LAP 4. Stufe Stadt Bonn (Entwurf)
X
Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen (FGSV): Richtlinie für
die Anlage von Stadtstraßen (RASt 06), 2006
Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen (FGSV): Richtlinie für
die Markierung von Straßen (RMS), 2019
Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen (FGSV): Empfehlungen
für Planung und Betrieb des öffentlichen Personennahverkehrs, 2010
Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen (FGSV): Richtlinie für
Radverkehrsanlagen (ERA), 2010
Richtlinien für den Verkehrslärmschutz an Bundesfernstraßen in der Baulast des
Bundes (VLärmSchR 97), 1997
Sechste Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Bundes-Immissionsschutzgesetz
(Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm - TA Lärm) vom 26. August 1998
in der geänderten Fassung vom 01. Juni 2017
Verkehrslärmschutzverordnung vom 12. Juni 1990 (BGBl. I S. 1036), die durch
Artikel 1 der Verordnung vom 18. Dezember 2014 (BGBl. I S. 2269) geändert
worden ist (16. BImSchV)Seite 14 von 158
1
Ausgangslage
1 Ausgangslage
Viele Menschen fühlen sich durch Lärm – und insbesondere durch Stra-
ßenverkehrslärm - belästigt. Gemäß einer repräsentativen Umfrage des
Umweltbundesamts (UBA) aus dem Jahr 2020 fühlen sich 76 % der deut-
schen Bevölkerung vom Straßenverkehrslärm mindestens etwas gestört
oder belästigt, 43 % vom Flugverkehrslärm sowie 34 % vom Schienenver-
kehrslärm1 (vgl. Abb. 1.1).
Lärm ist insbesondere im städtischen Raum ein Konglomerat verschiede-
ner Geräusche von unterschiedlichen Verursachern.
Lärm wirkt sich negativ auf die Gesundheit, die Erholung und die Entspan-
nung aus. Auch konzentriertes Arbeiten und das psychische Wohlbefinden
werden durch Lärm negativ beeinflusst.
Abb. 1.1 Lärmbelästigung in Deutschland 2
1 https://www.umweltbundesamt.de/themen/laerm/verkehrslaerm#belastigung-
durch-verkehrslarm, letzter Zugriff: 06.06.2024
2https://www.umweltbundesamt.de/themen/laerm/laermwirkungen/laermbelaestigu
ng, letzter Zugriff: 06.06.2024Seite 15 von 158
2
Ausgangslage
Durch den Beschluss der sog. „EU-Umgebungslärmrichtlinie“ und die nati-
onale Umsetzung3 im Rahmen des Bundes-Immissionsschutzgesetzes
(BImSchG), sind zur Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm
Lärmaktionspläne (LAP) aufzustellen.
Die Stadt Bonn genügt dieser Verpflichtung durch die Aufstellung eines
LAP 4. Stufe. Dieser stellt eine Überprüfung und Fortschreibung des LAP
3. Stufe dar4.
Der LAP ist ein wichtiges Instrument, welches zur Aufgabe hat, den Umge-
bungslärm im Bestandsnetz zu betrachten und Maßnahmen zur Lärmmin-
derung festzulegen.
3 Bundesgesetzblatt Jahrgang 2005 Teil I Nr. 38
4 Richter-Richard 2020Seite 16 von 158
3
Aufstellung des Lärmaktionsplans
2 Aufstellung des Lärmaktionsplans
Rechtlicher Rahmen und Verfahrensablauf2.1
Die rechtlichen Grundlagen der Lärmaktionsplanung sind in §§ 47a-47f des
BImSchG geregelt und gehen auf die „EU-Umgebungslärmrichtlinie“ zu-
rück. Ergänzend sind die Hinweise zur Lärmaktionsplanung5 der
Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Immissionsschutz (LAI) zu berücksichti-
gen.
Eine Lärmkartierung ist gem. § 47d BImSchG für Ballungsräume mit über
100.000 Einwohnerinnen und Einwohner und für alle Hauptverkehrsstraßen
(HVS) mit einem Jahresaufkommen von mehr als 3 Mio. Kfz, was einem
durchschnittlichen täglichen Aufkommen von rund 8.000 Kfz/24 h (DTV)
entspricht, alle Haupteisenbahnstrecken mit mehr als 30.000 Zügen pro
Jahr sowie Großflughäfen mit über 50.000 Starts und Landungen pro Jahre
verpflichtend. Für Ballungsräume ist auch der Stadt- und Straßenbahnver-
kehr sowie der Industrielärm zu kartieren.
Lärmaktionspläne sind für alle Bereiche aufzustellen, die von der ver-
pflichtenden Lärmkartierung erfasst sind, unabhängig davon, wie hoch die
Lärmbelastung ist und ob es durch Lärm belastete Personen gibt. Ermes-
sensspielraum besteht lediglich bei der Auswahl und Festlegung von Maß-
nahmen, nicht aber bei der Erstellung des Lärmaktionsplans6,7.
Nach der Lärmkartierung, in der die Lärmimmissionen und Betroffenenzah-
len ermittelt werden, sind im LAP für Konfliktbereiche Maßnahmen zur
Lärmminderung zu erarbeiten. Schädliche Auswirkungen des Umgebungs-
lärms sollen besonders innerhalb eines kurzfristigen Zeitraums minimiert
werden.
Der LAP soll unter rechtzeitiger und effektiver Beteiligung der Bürgerinnen
und Bürger und in Abstimmung mit Trägern öffentlicher Belange (TÖB) er-
stellt werden.
5 Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Immissionsschutz 2022a
6 ebenda, S. 4
7 § 47d BImSchGSeite 17 von 158
4
Aufstellung des Lärmaktionsplans
Die Zuständigkeit für die Aufstellung von Lärmaktionsplänen ist in § 47e
BImSchG geregelt. Die zuständige Behörde für die Aufstellung des LAP
4. Stufe für den Ballungsraum Bonn ist das Amt für Umwelt und Stadtgrün,
Stadt Bonn.
Die Zuständigkeit für die Lärmkartierung und -aktionsplanung des bundes-
eigenen Schienenverkehrs liegt beim Eisenbahn-Bundesamt (EBA).
Die Lärmaktionsplanung ist als ein kontinuierlicher Prozess festgeschrie-
ben, der somit schrittweise Verbesserungen vorsieht. Von der Europäi-
schen Union (EU) ist eine fünfjährige Fortschreibungsfrist festgeschrieben.
Die Stadt bzw. der Ballungsraum Bonn hat im Rahmen dieser Verpflichtung
eine Lärmkartierung durchgeführt und einen Lärmaktionsplan erstellt.
Wesentliche Neuerungen im Rahmen der 4. Stufe2.2
Erstmals wurde ein europaweit einheitliches Berechnungsverfahren zur
Ermittlung von Umgebungslärm angewandt. Hierfür wurde die Methode
CNOSSOS-EU8 entwickelt. Dieses wurde auf die deutschen Gegebenhei-
ten mit dem Berechnungsverfahren für den Umgebungslärm von bodenna-
hen Quellen (BUB) ausgearbeitet.
2.2.1 Lärmkartierung Straßenverkehr
Durch die Anwendung des neuen Berechnungsverfahrens BUB in der ak-
tuellen Stufe der Lärmkartierung ergeben sich im Vergleich zum vorherigen
Verfahren (Vorläufige Berechnungsmethode für den Umgebungslärm an
Straßen, VBUS) verschiedene Änderungen9,10, die die Vergleichbarkeit der
Ergebnisse mit denen der 3. Stufe erschweren.
Folgende Änderungen sind u.a. zu nennen:
– In Bezug auf das Verkehrsaufkommen werden anstelle von zwei Fahr-
zeugklassen (Leichtverkehr und Schwerverkehr) in der Berechnung
vier Fahrzeugklassen berücksichtigt. Der Schwerverkehr wird in mittel-
8 European Commission developed Common NOise aSSessment methOdS
9 Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Immissionsschutz 2022b, S. 7ff
10 Hessisches Landesamt für Naturschutz, Umwelt und Geologie 2022Seite 18 von 158
5
Aufstellung des Lärmaktionsplans
schwere und schwere Fahrzeuge unterteilt. Erstmals wurde Lärm von
Motorrädern in der Lärmkartierung berücksichtigt.
– Hinsichtlich der Straßenoberflächen erfolgt eine differenzierte Berech-
nung nach Fahrzeugklassen sowie Fahrgeschwindigkeiten schon ab
30 km/h.
– Der Einfluss des Beschleunigens und Abbremsens vor und nach Am-
pelkreuzungen und Kreisverkehren wird durch einen Korrekturwert be-
rücksichtigt. Jeder Emissionspunkt erhält abhängig von Verkehrszu-
sammensetzung und Kreuzungsart bis zu einer Entfernung von 100 m
eine individuelle Korrektur.
2.2.2 Lärmkartierung Schienenverkehr
Auch im Schienenverkehr führt die Anwendung des nunmehr europaweit
einheitlichen Berechnungsverfahrens BUB zu signifikanten Veränderun-
gen11, die einen direkten Vergleich mit vorherigen Runden nicht ermögli-
chen. In bebauten Gebieten zeigen die Ergebnisse nach BUB eine höhere
Abschirmwirkung im Vergleich zur bisherigen Methode VBUSch (Vorläufige
Berechnungsmethode für den Umgebungslärm an Schienenwegen) wäh-
rend in Bereichen mit freier Schallausbreitung höhere Belastungen zu ver-
zeichnen sind.
2.2.3 Anzahl Betroffene
Die in der 4. Stufe erstmalig angewandte Berechnungsmethode zur Ermitt-
lung der Belastetenzahlen durch Umgebungslärm (BEB) führt zu einer
deutlichen Erhöhung der von Lärm betroffenen Personen gegenüber der
vorherigen Methode (Vorläufige Berechnungsmethode zur Ermittlung der
Belastetenzahlen durch Umgebungslärm, VBEB).
Statt der bisherigen Gleichverteilung der Einwohner auf alle Fassaden-
punkte wird im BEB das Median-Verfahren angewandt. Das Median-
Verfahren berechnet die Lärmbelastung über alle Fassadenpunkte, bildet
den Median-Wert und ordnet alle Bewohner der lauteren Seite zu. Dies
kann zu einer Verschiebung der Lärmbelastung um eine oder mehrere Pe-
11
https://www.eba.bund.de/DE/Themen/Laerm_an_Schienenwegen/Laermkartierung
/Grundlagen/grundlagen_node.html, letzter Zugriff: 06.06.2024Seite 19 von 158
6
Aufstellung des Lärmaktionsplans
gelklassen nach oben führen, was zu einer höheren Anzahl belasteter
Menschen in den zu kartierenden Pegelklassen führt. Eine Vergleichbarkeit
der Belastetenzahlen von der 3. zur 4. Stufe ist daher nicht zuverlässig
möglich12.
Vorgehen der Stadt Bonn2.3
Die Lärmkartierung für den Straßen-, Stadt- und Straßenbahnverkehr und
den Industrielärm erfolgte durch die Stadt Bonn.
Über die in Kap. 2.1 verbindlichen Vorgaben der mindestens zu kartieren-
den Straßen hinaus, wurde in der 4. Stufe der Lärmkartierung ein deutlich
erweitertes Straßennetz berücksichtigt, sodass für alle Straßen in der Stadt
Bonn mit einem Verkehrsaufkommen von größer 1.500 Kfz/24 h Aussagen
zur Lärmbelastung getroffen werden können.
Die Lärmkarten zum Umgebungslärm wurden in einem 1. Beteiligungs-
prozess im Rahmen einer Ausstellung im Stadthaus vom 12. bis zum
31. Oktober 2023 vorgestellt. Zudem konnten die Bürgerinnen und Bürger
unter „Bonn macht mit“13 auf Basis der vorliegenden Lärmkartierung in die-
ser 1. Stufe der Beteiligung im Zeitraum vom 28. September bis zum
08. November 2023 Hinweise zu den folgenden Fragestellungen abgeben:
– Welche konkrete Maßnahme schlagen Sie vor, um Lärm zu reduzie-
ren?
– Welche Maßnahmen kann die Stadt Bonn ergreifen, um das Bewusst-
sein für Lärmschutz zu erhöhen und das Verhalten im Alltag zu än-
dern?
12 Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Immissionsschutz 2022b, S. 31 ff
13 https://bonn-macht-mit.de/, letzter Zugriff: 06.06.2024Seite 20 von 158
7
Aufstellung des Lärmaktionsplans
Abb. 2.1 1. Phase der Beteiligung vom 28.09. bis zum 08.11.202314
Im Rahmen der Bewertung der Lärmkarten – zum Straßen-, Stadt- und
Straßenbahnen-, Schienen- und Industrielärm – wurden Belastungs-
schwerpunkte herausgearbeitet. Belastungsschwerpunkte, die als „Hot
Spot Bereiche“ der Lärmbelastung - vorrangig für den Straßen- sowie
Stadt- und Straßenbahnverkehr - hervorgehoben wurden, wurden in unter-
schiedlicher Priorität herausgearbeitet. Dabei wurde auch die Überlagerung
von Umgebungslärm berücksichtigt.
Im Abgleich mit der Lärmkartierung der 3. Stufe wurden Änderungen der
Belastungssituation untersucht. Eine Evaluierung der vorgeschlagenen
Maßnahmen und eine Einstufung hinsichtlich des Umsetzungsstandes des
LAP 3. Stufe schloss sich an.
Für die Belastungsbereiche wurden unter Berücksichtigung der bereits vor-
handenen und geprüften Maßnahmen, konkrete Handlungsempfehlungen
(weiter)entwickelt und priorisiert. Da möglichst kurzfristig Effekte der Lärm-
minderung spürbar werden sollen, wurde sich bei der Maßnahmenwahl vor-
rangig auf Maßnahmen mit Wirkung innerhalb der nächsten 5 Jahre fokus-
siert.
Mit den für die Umsetzung von Maßnahmen des LAP zuständigen Ämtern
der Stadt Bonn wurden während der Aufstellung des LAP Abstimmungen
durchgeführt.
14 https://bonn-macht-mit.de/beteiligungen/beteiligung-zum-larmaktionsplan-der-4-
runde, letzter Zugriff: 06.06.2024Seite 21 von 158
8
Aufstellung des Lärmaktionsplans
In der 2. Stufe des Beteiligungsprozesses können die TÖB sowie die
Bürgerinnen und Bürger Stellung zum Entwurf des LAP nehmen.
Anregungen und Bedenken aus dem zweistufigen Beteiligungsverfahren
werden im Anhang dokumentiert und kommentiert und bei der Erstellung
des LAP berücksichtigt.Seite 22 von 158
9
Wirkungen von Lärm und Auslösewerte
3 Wirkungen von Lärm und Auslösewerte
Grundlagen3.1
Geräuschempfindung ist in hohem Maße subjektiv. Ein Geräusch kann je
nach Exposition aufgrund des Zeitverlaufs bzw. der Lautheit
gesundheitsschädigend sein. Um subjektive Lärmwahrnehmung zu
objektivieren und eine nachvollziehbare Beurteilungsbasis zu schaffen,
wurden in Europa verbindliche Bewertungsverfahren für Lautheit und
Verfahren zur Berechnung und Bewertung von Schall entwickelt.
Schall sind Schwingungen, die sich von einer Schallquelle ausgehend in
der Luft bewegen. Die Luftdruckschwankungen werden als Schalldruck
bezeichnet (Einheit Pascal (Pa)).
Zur übersichtlicheren Darstellung werden die Schallpegel in Dezibel (dB)
an. Die Dezibel-Skala ist logarithmisch aufgebaut. Auf die Charakteristik
des menschlichen Ohres angepasst, die berücksichtigt, dass bei mittlerer
Lautstärke die mittleren Tonlagen lauter als sehr tiefe oder sehr hohe Töne
wahrgenommen werden, wird mit der Einheit Dezibel A bewertet (dB (A))
und als einheitliches Maß zur Beschreibung verwendet. Die Spanne
zwischen der Hörschwelle, d.h. dem Punkt, an dem ein Geräusch
überhaupt wahrnehmbar ist und der Schmerzgrenze für das menschliche
Gehör wird als Beschreibung der Geräuschempfindung herangezogen. Sie
beträgt etwa 0 bis 120 dB(A).
Die tatsächlich wahrgenommene Lärmempfindung hängt nicht nur von der
Dauerbelastung (Mittelungspegel) sondern auch von Spitzenpegeln ab.
Abb. 3.1 zeigt eine Reihe bekannter Geräusche und ihre Einordnung auf
der logarithmischen dB(A)-Skala. Eine Veränderung von etwa 3 dB(A) ist
deutlich wahrnehmbar – eine Veränderung von 10 dB(A) entspricht etwa
einer Verdoppelung der Lautheit.Seite 23 von 158
10
Wirkungen von Lärm und Auslösewerte
Abb. 3.1 Bekannte Geräusche und ihre Einordnung auf der dB(A)-Skala15
Auswirkungen der Geräuschbelastung3.2
Der Anteil, der durch den Verkehrslärm betroffenen Bevölkerung ist hoch.
Nach Angaben der EU-Kommission sind in Europa rund 20 % der Bevölke-
rung über 24 Stunden (LDEN) und 15 % im Nachtzeitraum (LNight) von Stra-
ßenverkehrslärm über 55 dB(A) betroffen. Durch vom Schienenverkehr in-
duzierten Lärm LDEN über 55 dB(A) sind ca. 4 % bzw. in der Nacht 3 % be-
troffen. Vom Lärm ausgehend vom Luftverkehr sind etwa 1,5 % der Bevöl-
kerung über 24 Stunden (LDEN) und in der Nacht (LNight) etwa 0,5 %16.
Der Einfluss von Verkehrslärm auf die Gesundheit ist vielfältig und kann er-
hebliche negative Auswirkungen auf das Wohlbefinden haben. Grundsätz-
lich wird dem Lärm bereits ab einem niedrigen Mittelungspegel ein Belästi-
gungsfaktor zugeordnet. Zahlreiche chronische Erkrankungen können ihren
Ursprung in einer qualitativ wie quantitativ nicht ausreichenden Nachtruhe
haben. Insbesondere kann die kontinuierliche Belastung durch Verkehrs-
lärm zu Schlafstörungen führen, was wiederum zu Müdigkeit und vermin-
derter Leistungsfähigkeit führen kann. Darüber hinaus ist Lärm eine bedeu-
15 Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau Baden-Württemberg 2018,
S. 38
16 European Environment Agency 2020, S. 15 ffSeite 24 von 158
11
Wirkungen von Lärm und Auslösewerte
tende Stressquelle, die mit psychischen Gesundheitsproblemen wie Angst-
zuständen und Depressionen in Verbindung gebracht wird. Langfristige Ex-
position gegenüber Verkehrslärm ist auch mit einem erhöhten Risiko für
Herz-Kreislauf-Erkrankungen verbunden, wie bspw. Bluthochdruck und
Herzinfarkte. Zudem kann der Lärm die Konzentration, kognitive Leistungs-
fähigkeit und die Atemwegsgesundheit beeinträchtigen17.
Eine Begrenzung der Maximalbelastung wird in den „Leitlinien für Umge-
bungslärm“18 der WHO für einzelne Lärmarten weiter ausgeführt. Für den
Straßenverkehr werden bspw. die in der Abb. 3.2 dargestellten Pegel als
Maximalbelastung empfohlen.
Die geforderten Lärmpegel von 45 dB(A) am geöffneten Fenster werden an
den straßenseitigen Fassaden der in der Lärmkartierung betrachteten
Straßen nur selten erreicht. Im städtischen Raum gibt es häufig ruhige
(rückwärtige) Gebäudefassaden (Innenhöfe, weniger exponierte oder teil-
geschützte Bereich u.a.), an denen diese Pegel erreicht werden.
Abb. 3.2: Empfehlungen für Straßenverkehrslärm der WHO19
17 https://www.umweltbundesamt.de/themen/laerm/verkehrslaerm#belastigung-
durch-verkehrslarm, letzter Zugriff: 06.06.2024
18 WHO 2018, S. 4ff
19 WHO 2018, S. 5Seite 25 von 158
12
Wirkungen von Lärm und Auslösewerte
Grenz- und Orientierungswerte zur Bewertung von Lärm3.3
In Deutschland wurden Regeln zur Bewertung des Lärms im Rahmen städ-
tebaulicher Planung aufgestellt. Die in Tab. 3.1 dargestellten Grenz- und
Orientierungswerte sind je nach Lärmart unterschiedlich:
- nach DIN 18005 zur Berücksichtigung des Schallschutzes bei der städ-
tebaulichen Planung (alle Lärmarten)
- nach 16. BImSchV für den Bau oder die wesentliche Änderung von öf-
fentlichen Straßen sowie von Schienenwegen der Eisenbahnen und
Stadt- und Straßenbahnen (Straßen und Schienenwege)
- nach TA Lärm für genehmigungsbedürftige und nicht genehmigungs-
bedürftige Anlagen gem. des 2. Teils des BImSchG
Art der zu schüt-
zenden Nutzung
Tag
06.00 – 22.00 Uhr
Nacht
22.00 – 06.00 Uhr
Orientierungs-
werte nach DIN
18005
Grenzwerte
16. BImSchV
Orientierungs-
werte nach DIN
18005
Grenzwerte
16. BImSchV
Krankenhäuser,
Schulen, Kur- und
Altenheime
-- 57 dB(A) -- 47 dB(A)
Reine
Wohngebiete 50 dB(A) 59 dB(A) 40 dB(A) 49 dB(A)
Wochenendhaus-
/ Ferienhaus 55 dB(A) -- 45 dB(A) --
Allgemeine
Wohngebiete,
Kleinsiedlungs-
gebiete
55 dB(A) 59 dB(A) 45 dB(A) 49 dB(A)
Dorf- und Misch-
gebiete 60 dB(A) 64 dB(A) 50 dB(A) 54 dB(A)
Kerngebiete 63 dB(A) 64 dB(A) 53 dB(A) 54 dB(A)
Gewerbegebiete 65 dB(A) 69 dB(A) 55 dB(A) 59 dB(A)
Tab. 3.1 Lärmrelevante Grenz- und Orientierungswerte (DIN 18005, Im-
missionsgrenzwerte 16. BImSchV)
Auslösewerte der Lärmaktionsplanung3.4
Verbindliche Grenz- oder Auslösewerte für die Lärmaktionsplanung sind im
BImSchG nicht definiert. Das BImSchG (§ 47d) führt aus: „Die Festlegung
von Maßnahmen in den Plänen ist in das Ermessen der zuständigen Be-
hörden gestellt, sollte aber auch unter Berücksichtigung der Belastung
durch mehrere Lärmquellen insbesondere auf die Prioritäten eingehen, die
sich gegebenenfalls aus der Überschreitung relevanter Grenzwerte oderSeite 26 von 158
13
Wirkungen von Lärm und Auslösewerte
aufgrund anderer Kriterien ergeben, und insbesondere für die wichtigsten
Bereiche gelten, wie sie in den Lärmkarten ausgewiesen werden.“
Auch vom Land Nordrhein-Westfalen gibt es keine Empfehlungen zu Aus-
lösewerten für die konkrete Maßnahmenplanung im Rahmen der Lärmakti-
onsplanung.
Das UBA empfiehlt die in Abb. 3.3 dargestellten Werte für die Lärmaktions-
planung zur Vermeidung negativer Auswirkungen von Lärm.
Abb. 3.3 Empfehlungen für die Lärmaktionsplanung 20
Gem. dem operativen Ziel der Bonner Nachhaltigkeitsstrategie, sollen bis
zum Jahr 2030, die Empfehlungen der WHO zum Umgebungslärm (max.
55 dB(A) LDEN / 45 dB(A) LNight)21 eingehalten werden.
Mittel- bis langfristig sollten die vom UBA empfohlenen und in die Bonner
Nachhaltigkeitsstrategie übernommenen Werte erreicht werden. Der LAP
4. Stufe konzentriert sich aufgrund der stadtweit hohen Lärmbelastung in
der Maßnahmenplanung insbesondere auf die Bereiche, die eine Lärmbe-
lastung von LDEN größer 75 dB(A) bzw. LNight größer 65 dB(A) aufweisen
(vgl. Kap. 5).
20
https://www.umweltbundesamt.de/themen/laerm/umgebungslaermrichtlinie/laermak
tionsplanung, letzter Zugriff: 03.07.2024
21 Stadt Bonn 2018, S. 17Seite 27 von 158
14
Beschreibung der Lärmbelastung
4 Beschreibung der Lärmbelastung
Die Bundesstadt Bonn hat 338.396 Einwohnerinnen und Einwohner (Stand
1. Januar 2023) auf einer Fläche von 141 km² und wird entsprechend des
§ 47b BImSchG als Ballungsraum definiert.
Lärmkarte Straßenverkehr4.1
Die Berechnung der Lärmkarten gemäß BUB wurde durch die Stadt Bonn
für alle Straßen mit einem DTV von mehr als 1.500 Kfz/24 h durchgeführt.
Das Verkehrsaufkommen basiert auf Prognosezahlen, die im Auftrag der
Stadt ermittelt wurden. Die Abb. 4.1 zeigt das kartierte Untersuchungsnetz,
unterteilt nach Straßenkategorie. Im Vergleich zur 3. Stufe, in der alle Stra-
ßen mit einem DTV von mehr als 4.000 Kfz/24 h berechnet wurden, ist das
Untersuchungsnetz somit deutlich vergrößert worden.
Abb. 4.1: Untersuchungsnetz
Wichtige verkehrliche Parameter, die in der Berechnung der Lärmkarten als
Eingangswerte verwendet wurden, sind bspw. das VerkehrsaufkommenSeite 28 von 158
15
Beschreibung der Lärmbelastung
(DTV – Kfz/24 h) mit Schwerverkehrsanteilen nach den Tageszeiträumen
day (06-18 Uhr), evening (18-22 Uhr) und night (22-06 Uhr), die zulässigen
Höchstgeschwindigkeiten, Fahrbahnbeläge, etc., die für die ca. 3.140 Stra-
ßenabschnitte den Datensatz für die Lärmberechnung bilden.
Die Berechnung der Ausbreitung der Schallimmissionen des Verkehrs er-
folgt unter Berücksichtigung eines Geländemodells und der vorhandenen
Bebauung.
Die Lärmkarten stellen die Schallimmissionen für zwei Lärmindizes in Pe-
gelklassen dar, die in 5 dB(A)-Schritten farblich unterteilt sind. LDEN be-
schreibt den Tag-Abend-Nacht Lärmindex über 24 Stunden zur Bewertung
der allgemeinen Lärmbelastung und LNight ist der Nacht-Lärmindex (22-
06 Uhr) zur Bewertung von Schlafstörungen.22
Die Lärmkarten mit den Isophonenbändern und die Fassadenpegel sind für
LDEN in den Abb. 4.2 und Abb. 4.4 sowie für LNight in den Abb. 4.3 und Abb.
4.5 dargestellt. Die Isophonenbänder können online23 auf der Seite der
Stadt Bonn öffentlich und frei zugänglich eingesehen werden.
Die Fassadenpegelpunkte in den Abb. 4.4 und Abb. 4.5 sind die Immissi-
onspegel an der Außenfassade von Wohngebäuden und geben durch An-
gabe der Pegelklasse einen wichtigen Hinweis auf das Ausmaß der Lärm-
belastung und damit auf die Konfliktschwere.
Die Anzahl der von Straßenverkehrslärm Betroffenen ist in Tab. 4.1 unter-
teilt nach Pegelklassen dargestellt.
Aufgrund der Änderung des Berechnungsverfahrens (vgl. Kap. 2.2) sowie
aufgrund des umfangreicheren Untersuchungsnetzes sind die Belasteten-
zahlen deutlich größer gegenüber der 3. Stufe und daher nicht vergleich-
bar. Eine Ausnahme stellt die Pegelklasse LNight größer 70 dB(A) dar, in der
die Anzahl der Betroffenen leicht abgenommen hat. Dies kann u.a. auf die
Umsetzung von Maßnahmen aus dem LAP 3. Stufe zurückgeführt werden.
22 Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau Baden-Württemberg 2018,
S. 124
23 https://stadtplan.bonn.de/cms/cms.pl?Amt=Stadtplan&set=4_5_2_0&act=0Seite 29 von 158
16
Beschreibung der Lärmbelastung
Abb. 4.2: Schallimmissionen über 24 Std. Straßenverkehrslärm als Iso-
phonenbänder (LDEN)Seite 30 von 158
17
Beschreibung der Lärmbelastung
Abb. 4.3: Schallimmissionen nachts Straßenverkehrslärm als Isophonen-
bänder (LNight)Seite 31 von 158
18
Beschreibung der Lärmbelastung
Abb. 4.4 Schallimmissionen über 24 Std. Straßenverkehrslärm (Fassa-
denpegel, LDEN)Seite 32 von 158
19
Beschreibung der Lärmbelastung
Abb. 4.5 Schallimmissionen nachts Straßenverkehrslärm (Fassadenpegel,
LNight)Seite 33 von 158
20
Beschreibung der Lärmbelastung
* Auf-/ Abrundung auf 100er Stellen
Tab. 4.1: Belastetenzahlen durch Straßenverkehrslärm nach Pegelklassen
Lärmkarte Stadt- und Straßenbahn4.2
Alle Stadt- und Straßenbahnstrecken innerhalb des Stadtgebiets wurden
von der Stadt Bonn kartiert:
– Linie 16 Bad Godesberg – Köln-Niehl
– Linie 18 Bonn Hauptbahnhof – Köln-Thielenbruch,
– Linie 61 Dottendorf – Auerberg,
– Linie 62 Dottendorf – Oberkassel Süd/ Römlinghoven,
– Linie 63 Bad Godesberg – Tannenbusch,
– Linie 65 Ramersdorf – Auerberg,
– Linie 66 Siegburg – Bad Honnef,
– Linie 67 Siegburg – Bad Godesberg,
– Linie 68 Bonn-Ramersdorf – Bornheim.
Als Eingangsdaten für die Kartierung der Lärmbelastung durch den Stadt-
und Straßenbahnverkehr werden u.a. die zul. Höchstgeschwindigkeit, die
Anzahl der Bahnen sowie die Gleisart berücksichtigt.
Das Kartierungsnetz der Stadt- und Straßenbahnstrecken entspricht dem
Netz der 3. Stufe. Die Lärmkarten mit den Isophonenbändern und Fassa-Seite 34 von 158
21
Beschreibung der Lärmbelastung
denpegeln sind für LDEN in den Abb. 4.6 und Abb. 4.8 sowie für LNight in den
Abb. 4.7 und Abb. 4.9 dargestellt.
Die Anzahl der durch den Stadt- und Straßenbahnlärm Betroffenen nach
Pegelklassen ist aufgrund der Änderung des Berechnungsverfahrens deut-
lich größer im Vergleich zur 3. Stufe (vgl. Tab. 4.2).
Lärmindex Bereich in
dB(A)
Anzahl der
Belasteten
(3. Stufe)
Anzahl der
Belasteten
(4. Stufe)
LDEN Lärmkartierung
2018*
Lärmkartierung
2022*
ab 55 bis 59 2.400 9.200
ab 60 bis 64 1.600 4.600
ab 65 bis 69 1.900 4.600
ab 70 bis 75 800 2.800
ab 75 100 0
LNight
ab 50 bis 54 1.800 6.800
ab 55 bis 59 1.800 4.400
ab 60 bis 64 1.300 5.000
ab 65 bis 69 200 500
ab 70 0 0
* Auf-/ Abrundung auf 100er Stellen
Tab. 4.2: Belastetenzahlen durch Stadt- und Straßenbahnlärm nach Pe-
gelklassenSeite 35 von 158
22
Beschreibung der Lärmbelastung
Abb. 4.6: Schallimmissionen über 24 Std. Stadt- und Straßenbahnlärm als
Isophonenbänder LDENSeite 36 von 158
23
Beschreibung der Lärmbelastung
Abb. 4.7: Schallimmissionen nachts Stadt- und Straßenbahnlärm als Iso-
phonenbänder LNightSeite 37 von 158
24
Beschreibung der Lärmbelastung
Abb. 4.8: Schallimmissionen über 24 Std. Stadt- und Straßenbahnlärm
(Fassadenpegel, LDEN)Seite 38 von 158
25
Beschreibung der Lärmbelastung
Abb. 4.9: Schallimmissionen nachts Stadt- und Straßenbahnlärm (Fassa-
denpegel, LNight)Seite 39 von 158
26
Beschreibung der Lärmbelastung
Lärmkarte bundeseigener Eisenbahnverkehr4.3
Durch das EBA werden alle bundeseigenen Eisenbahnstrecken, die ein
Verkehrsaufkommen von mehr als 30.000 Zügen pro Jahr aufweisen, kar-
tiert. Verschiedene Bahnstrecken, die das Bonner Stadtgebiet durchque-
ren, erfüllen diese Voraussetzung:
– Nr. 2324: Köln - Niederlahnstein
– Nr. 2630: Köln - Bingen
– Nr. 2645: Bonn - Euskirchen
In Abb. 4.10 werden die Schallimmissionen durch den bundeseigenen Ei-
senbahnverkehr für LDEN und in Abb. 4.11 für LNight dargestellt.
Die Anzahl der durch Schienenverkehrslärm Betroffenen ist der Tab. 4.3
unterteilt nach Pegelklassen zu entnehmen. Durch die Umrüstung auf
lärmarme Bremsen im Güterverkehr hat sich die Anzahl der Betroffenen
reduziert.
Lärmindex Bereich in
dB(A)
Anzahl der
Belasteten
(3. Stufe)
Anzahl der
Belasteten
(4. Stufe)
LDEN Lärmkartierung
2018*
Lärmkartierung
2022*
ab 55 bis 59 63.000 14.800
ab 60 bis 64 23.200 9.200
ab 65 bis 69 7.000 5.700
ab 70 bis 75 3.200 4.700
ab 75 2.800 800
LNight
ab 50 bis 54 54.900 13.400
ab 55 bis 59 18.400 8.300
ab 60 bis 64 6.000 5.600
ab 65 bis 69 2.800 3.700
ab 70 2.300 300
* Auf-/ Abrundung auf 100er Stellen
Tab. 4.3: Belastetenzahlen durch Schienenverkehrslärm nach Pegelklas-
senSeite 40 von 158
27
Beschreibung der Lärmbelastung
Abb. 4.10: Schallimmissionen über 24 Std. Schienenverkehrslärm als Iso-
phonenbänder (LDEN)Seite 41 von 158
28
Beschreibung der Lärmbelastung
Abb. 4.11:Schallimmissionen nachts Schienenverkehrslärm als Isophonen-
bänder (LNight)Seite 42 von 158
29
Beschreibung der Lärmbelastung
Flugverkehr4.4
Großflughäfen mit einem Verkehrsaufkommen von mehr als 50 000 Bewe-
gungen pro Jahr werden durch das Land Nordrhein-Westfalen kartiert. Das
Stadtgebiet Bonn liegt außerhalb des kartierten Bereichs des Flughafens
Köln-Bonn. Die Lärmbelastung liegt somit unterhalb der Lärmpegel von
LDEN 55 dB(A) und LNight 50 dB(A).
In Abb. 4.12 sind die An- und Abflugrouten des Flughafens Köln-Bonn dar-
gestellt. Es wird deutlich, dass zwei der Startrouten das Bonner Stadtgebiet
überfliegen.
Abb. 4.12:Lage der An- und Abflugrouten des Flughafens Köln-Bonn24
Der Flugplatz Hangelar im Stadtgebiet Sankt Augustin gehört nicht zu den
kartierungspflichtigen Großflughäfen. Aufgrund der fehlenden Verpflichtung
zur Lärmkartierung ist ein Handlungsbedarf im Lärmaktionsplan nicht ge-
geben. Der Betrieb des Flugplatzes wird durch die Luftfahrtbehörde ge-
nehmigt.
Der Flugplatz Hangelar hat einen Lärmschutzbeirat als beratendes Gremi-
um freiwillig eingerichtet. Dieser berät die Luftfahrtbehörde der Bezirksre-
24 https://www.cgn-nebenan.de/laermschutz/interaktive-karte.html, letzter Zugriff:
27.06.2024Seite 43 von 158
30
Beschreibung der Lärmbelastung
gierung Düsseldorf über effektive Maßnahmen zum wirksamen Schutz vor
Fluglärm und Luftverschmutzung in der Umgebung des Flugplatzes25.
Industrielärm4.5
Die Lärmkartierung für Industrielärm wird nur in Ballungsräumen durchge-
führt. Erfasst werden Industrie- oder Gewerbegebiete mit Tätigkeiten ge-
mäß Anhang I der Richtlinie 2010/75/EU (IED) sowie Häfen mit einem jähr-
lichen Umschlag von über 1,5 Millionen Tonnen.26 27
Die Bundesstadt Bonn hat auf dieser Grundlage folgende Betriebe kartiert:
‒ Wilh. Stolle GmbH, Eisengießerei, Bonn-Küdinghoven,
‒ Evonik Operations GmbH, Bonn-Beuel,
‒ WECK GLASWERK GmbH, Glasherstellung, Bonn-Duisdorf,
‒ Müllverbrennungsanlage Bonn GmbH, Bonn-Endenich,
‒ Energie- und Wasserversorgung Bonn / Rhein-Sieg GmbH, Bonn-
Endenich.
‒ Energie- und Wasserversorgung, Bonn-Dottendorf
‒ Universität Bonn, Lager gefährliche Stoffe, Bonn-Endenich
In der 4. Stufe wurden im Vergleich zum LAP 3. Stufe ST Extruded Pro-
ducts GmbH, Bonn-Auerberg sowie Wilhelm Stolle GmbH, Eisengießerei,
Bonn-Bad Godesberg nicht kartiert. In der 4. Stufe neu hinzugekommen
sind die Energie- und Wasserversorgung, Bonn-Dottendorf sowie die Uni-
versität Bonn, Endenich.
In Abb. 4.13 werden die Isophonenbänder durch Industrie und Gewerbe für
LDEN und in Abb. 4.14 für LNight dargestellt.
Die Anzahl der durch Industrielärm Betroffenen ist der Tab. 4.4 unterteilt
nach Pegelklassen zu entnehmen. Der unterschiedliche Kartierungsumfang
wirkt sich auch auf die Anzahl der durch Industrielärm betroffenen Perso-
nen aus.
25 https://www.flugplatz-hangelar.de/laermschutzbeirat/, letzter Zugriff: 13.06.2024
26 Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Immissionsschutz 2022b, S. 25
27 § 4 Abs. 1 Nr. 5 34. BImSchVSeite 44 von 158
31
Beschreibung der Lärmbelastung
Abb. 4.13:Schallimmissionen über 24 Std. Industrielärm als Isophonenbän-
der (LDEN)Seite 45 von 158
32
Beschreibung der Lärmbelastung
Abb. 4.14:Schallimmissionen nachts Industrielärm als Isophonenbänder
(LNight)Seite 46 von 158
33
Beschreibung der Lärmbelastung
Lärmindex Bereich in
dB(A)
Anzahl der
Belasteten
(3. Stufe)
Anzahl der
Belasteten
(4. Stufe)
LDEN Lärmkartierung
2018*
Lärmkartierung
2022*
ab 55 bis 59 500 300
ab 60 bis 64 100 100
ab 65 bis 69 0 0
ab 70 bis 75 0 0
ab 75 0 0
LNight
ab 50 bis 54 400 200
ab 55 bis 59 100 0
ab 60 bis 64 0 0
ab 65 bis 69 0 0
ab 70 0 0
* Auf-/ Abrundung auf 100er Stellen
Tab. 4.4: Belastetenzahlen durch Industrielärm nach PegelklassenSeite 47 von 158
34
Bewertung der Lärmsituation
5 Bewertung der Lärmsituation
Die in Kap. 4 dargestellten Lärmkarten zeigen ein deutliches Bild der Lärm-
belastung im Stadtgebiet. Die Randbebauung entlang nahezu aller Haupt-
verkehrsstraßen und Hauptschienenwege weisen Lärmbelastungen im Ta-
ges- und Nachtzeitraum auf, die deutlich oberhalb der Empfehlungen (vgl.
Kap. 3.4) liegen.
Die bedeutendste Lärmquelle, die zu sehr hohen Belastetenzahlen führt, ist
der Straßenverkehr (vgl. Tab. 5.1). Wesentlich weniger Personen sind
durch andere Lärmquellen exponiert.
Lärmquelle Anzahl Belastete
LDEN > 60 dB(A)
Anzahl Belastete
LNight > 50 dB(A)
Straßenverkehr 128.000 140.000
Stadt- und Straßenbahnen 12.000 17.000
Eisenbahnverkehr 20.000 31.000
Flugverkehr 0 0
Industrieanlagen 100 200
Tab. 5.1: Anzahl der Belasteten oberhalb der Empfehlungen des UBA
(LDEN > 60 dB(A), LNight > 50 dB(A))
Prioritäten / Handlungsbedarfe5.1
Die Lärmkartierung zeigt in vielen Bereichen eine hohe Belastung durch
Umgebungslärm und somit Handlungsbedarfe. Aufgrund der Konfliktschwe-
re und des linienhaften Auftretens sind einige Bereiche vordringlich zu be-
handeln. Zur Festlegung der vorrangigen Handlungsschwerpunkte wird fol-
gendes Vorgehen festgelegt.
Vorrangig erfolgt eine Fokussierung auf die nächtliche Lärmbelastung auf-
grund des besonderen Stellenwertes der Nachtruhe. Obwohl die Belas-
tungspegel im Vergleich zur Lärmbelastung ganztags (LDEN) um etwa
10 dB(A) niedriger sind, ist der gesundheitsbeeinträchtigende Effekt einer
Exponiertheit mit Pegeln LNight über 55 dB(A) durch die Störung der Nacht-
ruhe als gravierender einzuschätzen.
In Bereichen, in denen eine Lärmbelastung LDEN > 65 dB(A) mit hohem An-
teil Tagbevölkerung (bspw. an schutzwürdigen Einrichtungen wie Schulen
und Krankenhäuser, Geschäftsbereiche etc.) vorliegt, wird aufgrund derSeite 48 von 158
35
Bewertung der Lärmsituation
hohen Bedeutung für die Ruhe (bspw. Sprachverständlichkeit bei Aufent-
halt im Freien etc.) die Lärmbelastung LDEN besonders berücksichtigt.
Die Herleitung der Dringlichkeit der Belastungsschwerpunkte erfolgt nach
folgendem Kriterium:
Höhe der Lärmbelastung
‒ 1. Priorität: Bereiche mit einer Lärmbelastung LNight von nahezu durch-
gehend über 65 dB(A)
‒ 2. Priorität: Bereiche mit einer durchgehenden Lärmbelastung LNight von
über 60 dB(A) sowie vereinzelt über 65 dB(A)
‒ 3. Priorität: Bereiche mit einer durchgehenden Lärmbelastung LNight von
über 60 dB(A) ohne Überschreitung von 65 dB(A)
‒ 4. Priorität: Bereiche mit einer Lärmbelastung LNight von größer
55 dB(A)
Als Hot Spots werden die Bereiche der Priorität 1 und 2 definiert. Gleich-
wohl ist festzustellen, dass es zahlreiche weitere lärmbelastete Bereiche
gibt, die den nachrangigeren Prioritätsstufen zugeordnet werden.
Neben der Höhe der Lärmbelastung wird auch eine Überlagerung ver-
schiedener Lärmarten berücksichtigt.
Die städtebauliche Situation, die ein Indiz für die Robustheit des Stadt-
raums gegenüber den Lärmimmissionen ist, wurde in den Hot Spots zur
ergänzenden Bewertung herangezogen (vgl. Kap. 10). Bereiche bspw. mit
fehlender ruhiger Gebäudeseite (z. B. Zeilenbebauung), offene Bebauung
entlang des Lärmemittenten und schmalen, unattraktiven oder unbegrünten
Straßenseitenräumen werden als belastungsempfindlicher angesehen
Straßenverkehrslärm5.2
Im Bonner Untersuchungsnetz wurden 22 Hot Spots in Bezug auf den
Straßenverkehrslärm identifiziert, für die vorrangig Handlungsempfehlun-
gen im LAP 4. Stufe zur kurzfristigen Umsetzung vorgeschlagen werden.
Die Abb. 5.1 stellt die „Hot Spots“ in Bezug auf den Straßenverkehrslärm
dar. Eine detailliertere Beschreibung der „Hot Spots“ kann Kap. 10 ent-
nommen werden.Seite 49 von 158
36
Bewertung der Lärmsituation
Abb. 5.1: Hot Spots StraßenverkehrSeite 50 von 158
37
Bewertung der Lärmsituation
Die Hot Spots, die der Priorität 1 zugeordnet sind, sind folgende Straßen.
Die Nummerierung ist auf die Hot Spot Nummern (vgl. Kap. 10) zurückzu-
führen und lässt keine Rückschlüsse auf die Rangfolge zu.
1. B 56: Am Burgweiher, Rochusstraße
2. Derlestraße
3. A 565: östlich Endenicher Ei
4. B 65: Endenicher Straße
5. B 56: Bornheimer Straße, Oxfordstraße, Berliner Freiheit
6. B 56: Konrad-Adenauer-Platz, Sankt Augustiner Straße
7. Hermannstraße
8. L 300: Sandkaule, B9: Belderberg
9. Rathausgasse
10. Bonner Talweg
11. Reuterstraße
12. L 158: Burgstraße
13. L 193: Königswinterer Straße
Zu den Straßenabschnitten der Priorität 2 zählen die folgenden Straßen:
14. L 83: Siegburger Straße, K 8: Pützchens Chaussee
15. B 9: Adenauerallee
16. Lievelingsweg, Bertha-Lungstras-Straße
17. Hausdorffstraße
18. Ubierstraße, Mittelstraße
19. L 16: Geislar
20. Sebastianstraße, Sternenburgstraße
21. Konrad-Adenauer-Damm
22. Bonner Straße
Im LAP 3. Stufe28 werden mehr Belastungsachsen aufgeführt als in der
4. Stufe. Es wurde jedoch keine Priorisierung der Belastungsachsen in Be-
zug auf die Höhe der Lärmbelastung vorgenommen.
Stadt- und Straßenbahnlärm5.3
Im Bonner Untersuchungsnetz wurden sieben Hot Spots in Bezug auf den
Stadt- und Straßenbahnlärm identifiziert, für die vorrangig Handlungsemp-
28 Richter-Richard 2020, S. 23 ffSeite 51 von 158
38
Bewertung der Lärmsituation
fehlungen im LAP 4. Stufe zur kurzfristigen Umsetzung vorgeschlagen
werden. Die Abb. 5.2 stellt die Hot Spots in Bezug auf den Stadt- und Stra-
ßenverkehrslärm dar. Eine detailliertere Beschreibung der Hot Spots kann
Kap. 10 entnommen werden.
Die folgenden Stadt- und Straßenbahnstrecken sind die im LAP 4. Stufe
betrachteten Belastungsachsen. Die Nummerierung entspricht – bei Über-
lagerung mit Hot Spots im Straßenverkehr (Kap. 5.2) – den dargestellten
Hot Spots bzw. wurde anschließend als lfd. Nummern fortgeführt.
5. Oxfordstraße, Berliner Freiheit
6. Konrad-Adenauer-Platz, Sankt-Augustiner-Straße
10. Bonner Talweg
17. Hausdorffstraße
23. Oberkassel: Dornheckenstraße bis Zipperstraße
24. Thomas-Mann-Straße
25. Königstraße
Im LAP 3. Stufe29 werden mehr Belastungsachsen aufgeführt als in der
4. Stufe. Es wurde keine Priorisierung der Belastungsachsen in Bezug auf
die Höhe der Lärmbelastung vorgenommen. Im LAP 4. Stufe werden die
Straßenabschnitte mit der höchsten Lärmbelastung dargestellt.
29 Richter-Richard 2020, S. 26Seite 52 von 158
39
Bewertung der Lärmsituation
Abb. 5.2: Hot Spots Stadt- und StraßenbahnSeite 53 von 158
40
Bewertung der Lärmsituation
Schienenverkehrslärm5.4
Die Lärmbelastung durch den Schienenverkehr hat sich im Vergleich zur
3. Stufe30 wesentlich reduziert. Dies liegt zum einen an der Umrüstung der
Bremssysteme bei Güterwagen sowie zum anderen an der Umsetzung der
Lärmsanierung entlang verschiedener Abschnitte des Streckennetzes z.B.
in Bonn-Bad Godesberg, Bonn-Mehlem31.
Durch das Inkrafttreten des Schienenlärmschutzgesetzes (SchlärmschG)
wurde der Einsatz leiser Güterwagen forciert. Die Umrüstung von Grau-
guss-Bremsklötzen auf LowNoise/LowFriction-Bremsklötze reduziert die
Geräuschentwicklung. Es wird von einem Umrüstungsgrad von 100 % aus-
gegangen. Dies trägt signifikant zur Gesamtreduzierung der Lärmbelastung
im Schienenverkehr dort bei32, wo der Güterschienenverkehrslärm maß-
geblich für die Lärmsituation ist.
Die Anzahl der Belasteten hat sich ebenso wesentlich reduziert (vgl. Tab.
4.3).
Lärmbelastungen durch den Schienenverkehr (Eisenbahnlärm) gibt es ins-
besondere in den Bereichen Bonn-Zentrum, Nordstadt, Südstadt, Gronau,
Bad Godesberg, Pennenfeld, Rüngsdorf, Mehlem, Beuel, Vilich, Limperich
(vgl. auch Abb. 5.3)
30 Richter-Richard 2020, S. 14 ff
31 EBA 2023, S. 42ff
32
https://www.eba.bund.de/DE/Themen/Laerm_an_Schienenwegen/Laermkartierung
/Grundlagen/grundlagen_inhalt.html, letzter Zugriff: 06.06.2024.Seite 54 von 158
41
Bewertung der Lärmsituation
Abb. 5.3: Lärmschwerpunkte und geplante Sanierungsbereiche der DB33
Fluglärm5.5
Es liegen keine Lärmbelastungen oberhalb der für eine Lärmkartierung
verpflichtenden Werte vor. Da Flüge als Einzelereignis wahrnehmbar sind,
werden sie dennoch häufig und besonders in Ruhezeiten oder an Wochen-
enden als besonders störend empfunden.
Eine (nächtliche) Beeinträchtigung kann für die im nördlichen und südlichen
Stadtbereich von Bonn liegenden Flugrouten nicht ausgeschlossen werden.
Die Werte sind im Süden aufgrund der Flughöhe niedriger – die Werte
nördlich aufgrund der Bündelung mehrerer Anflugrouten auf diesen Bereich
und der niedrigeren Flughöhe deutlicher als Schallereignis wahrnehmbar.
Im Vergleich zu der Lärmbelastung durch andere Lärmarten z. B. durch
Straßen oder Stadt- und Straßenbahnverkehr ist die durch Flugverkehr
deutlich geringer.
33 EBA 2023, S. 42Seite 55 von 158
42
Bewertung der Lärmsituation
Auch durch den Flug- und Sportflugbetrieb sowie Hubschrauber u.a. des
ADAC und der Bundespolizei am Flugplatz Hangelar gibt es Lärmbelastun-
gen, die insbesondere in Ruhezeiten oder an Wochenenden als besonders
störend empfunden werden. Daher wird durch die Stadt Sankt Augustin zu-
sätzlich zu den in der „EU-Umgebungslärmrichtlinie“ geforderten Leistun-
gen eine Lärmkartierung für den Flugplatz Hangelar das dortige Stadtgebiet
betreffend durchgeführt. Ergebnisse zur Lärmbelastung liegen noch nicht
vor. Das Gutachten sollte gesichtet werden, um Rückschlüsse auf das
Bonner Stadtgebiet ziehen zu können.
Industrielärm5.6
Der Industrielärm ist bis auf wenige Ausnahmen unproblematisch und auf
eng angrenzende Nachbarschaften begrenzt. Entsprechend gering sind die
Belastetenzahlen. Lärmimmissionen von Industrieanlagen werden im Rah-
men der TA Lärm geregelt.
Überlagerung des Lärms verschiedener Quellen5.7
Die Abb. 5.4 stellt die Überlagerungsbereiche der verschiedenen Lärmquel-
len dar. Dort, wo sich verschiedene Lärmarten überlagern, besteht beson-
derer Handlungsbedarf hinsichtlich der Lärmminderung.
In vier der genannten Hot Spots (lfd. Nr. 5, 6, 10 und 17) gibt es eine hohe
Belastung sowohl durch Straßenverkehrslärm als auch durch Stadt- und
Straßenbahnlärm.
Weitere Überlagerungen von Straßenverkehrs- sowie Stadt- und Straßen-
bahnlärm besteht in den Hot Spots 11 und 24.
Eine Überlagerung von Straßen (Kfz-)Lärm oder Stadt- und Straßenbahn-
lärm mit dem Eisenbahnlärm besteht zumindest abschnittsweise in den Hot
Spot-Bereichen 4, 14, 16 und 22.
Mit Industrielärm gibt es lediglich eine geringfügige Überlagerung im Hot
Spot 14.Seite 56 von 158
43
Bewertung der Lärmsituation
Abb. 5.4: Überlagerung von UmgebungslärmSeite 57 von 158
44
Ergebnisse der ersten Stufe der Öffentlichkeitsbeteiligung
6 Ergebnisse der ersten Stufe der Öffentlichkeitsbeteiligung
Im Rahmen der 1. Stufe der Öffentlichkeitsbeteiligung zur Erarbeitung des
Lärmaktionsplans für die Stadt Bonn wurden verschiedene Beteiligungs-
formate genutzt.
– Im Rahmen einer Onlinebeteiligung, die vom 28. September bis zum
8. November 2023 im Bonner Portal für Bürgerbeteiligung „Bonn macht
mit“ geschaltet war, gingen insgesamt 144 Stellungnahmen zu konkre-
ten Maßnahmen zur Lärmreduzierung sowie 31 Rückmeldungen zur
Fragestellung zum Bewusstsein für Lärmschutz ein. Darüber hinaus
wurden 62 Kommentare zu den Maßnahmen zur Lärmreduzierung und
12 Kommentare zum Bewusstsein für Lärmschutz verzeichnet.
– Zudem wurde im Stadthaus vom 12. bis zum 31. Oktober 2023 eine
Ausstellung zur Kartierung von Umgebungslärm und zur Lärmak-
tionsplanung veröffentlicht (vgl. Abb. 6.1). In dem Zeitraum gingen 21
Stellungnahmen und 2 Kommentare ein.
– Weitere 18 Stellungnahmen wurden per E-Mail an die Stadtverwaltung
übermittelt.
Insgesamt sind in der 1. Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung 214 Stellung-
nahmen bzw. Hinweise eingegangen. Diese vielfältigen Rückmeldungen
und Kommentare bestätigen die vorgenommene Priorisierung der Hand-
lungsbedarfe und ergänzen mit ihren Hinweisen die Maßnahmenauswahl:
‒ Anhand der Hinweise zeigt sich, dass Autobahnlärm als besonders
störend empfunden wird. Etwa ein Viertel aller Hinweise nennen Auto-
bahnlärm als wesentliche Belastung. Besonders viele Stellungnahmen
sind aus den Stadtteilen Röttgen und Endenich.
‒ 10 % der Hinweise beschäftigen sich mit dem Straßenverkehrslärm auf
weiteren Straßen.
‒ Etwa 10 % der Hinweise beziehen sich auf den Schwerverkehr als
Lärmquelle und benennen Busverkehr (ca. 2/3) und Lkw-Verkehr ex-
plizit.
‒ Auch Motorradlärm wird von 12 Einträgen als besonders störend be-
nannt.
‒ Stadt- und Straßenbahn wird ebenfalls als Lärmquelle in 12 Hinweisen
aufgeführt.
‒ Demgegenüber befassen sich lediglich 5 Stellungnahmen mit dem Ei-
senbahnverkehrslärm.Seite 58 von 158
45
Ergebnisse der ersten Stufe der Öffentlichkeitsbeteiligung
‒ Etwa 30 Einträge widmen sich dem Flugverkehrslärm. Zwei Drittel der
Stellungnahmen stören sich an dem Kleinflugzeuglärm des Flugplatzes
Hangelar. Ein Drittel führt den Flughafen Köln Bonn als störende
Lärmquelle auf.
‒ Lärm durch zu hohe Fahrgeschwindigkeiten wird von insgesamt 12
Stellungnahmen als belastend benannt.
Abb. 6.1: Fotos der Ausstellung im Stadthaus34
Nicht nur Verkehrslärm, sondern auch weitere Lärmquellen, wie Laubblä-
ser, Baustellen, Veranstaltungen, Signale von Rettungsfahrzeugen sowie
Gewerbelärm, werden von ca. 30 Personen als stark störend beschrieben.
34 Foto Stadt BonnSeite 59 von 158
46
Ergebnisse der ersten Stufe der Öffentlichkeitsbeteiligung
Die Vorschläge zu geeigneten Maßnahmen der Lärmreduzierung umfassen
das breite Spektrum bekannter wirksamer Maßnahmenvorschläge:
‒ In 61 Stellungnahmen wird die Notwendigkeit der Reduzierung der zul.
Höchstgeschwindigkeit als sinnvolle Maßnahme zur Lärmreduzierung
hervorgehoben. Dabei fordern 36 Hinweise explizit die Anordnung von
Tempo 30 als zul. Höchstgeschwindigkeit. Für eine Reduzierung der
zul. Höchstgeschwindigkeit auf Autobahnen sprechen sich 21 Perso-
nen aus.
‒ Insgesamt 32 Angaben fordern die Anpassung bzw. den Bau von
Lärmschutzwänden, um eine wirksame Lärmminderung zu generieren.
Über zwei Drittel der Forderungen beziehen sich auf den Bau von
Lärmschutzwänden im Zuge von Autobahnen. Ein Drittel teilt sich auf
Lärmschutzbauwerke im Zuge von Bahnstrecken und weiteren Straßen
auf.
‒ Die Einhaltung der Höchstgeschwindigkeit durch regelmäßige Radar-
kontrollen wurde von 24 Teilnehmern als bedeutsam angesehen.
‒ Einzelne Rückmeldungen führen als wirksam zur Lärmreduzierung den
Einbau von lärmmindernden Fahrbahnbelägen (2) oder die Änderung
der Verkehrsführung (3) an.
‒ Kampagnen zur Lärmminderung sowie begleitende Maßnahmen wer-
den von 3 Personen als sinnvoll angesehen.
‒ 4 Rückmeldungen beziehen sich auf die Förderung des Radverkehrs
als Maßnahme zur Lärmminderung.
Die Abb. 6.2 verortet die 144 eingegangenen Stellungnahmen der Online-
beteiligung sowie der im Rahmen der Ausstellung auf einer Stadtkarte ge-
setzten Punkte im Stadtgebiet.
Eine Häufung von Rückmeldungen zeigt sich vor allem in den Stadtteilen
Röttgen, Bonn-Zentrum, Bonn-Nordstadt und Beuel-Mitte. In Röttgen wird
vor allem der Autobahnlärm und teilweise der Lärm der L 261 benannt. Für
die Bereiche Bonn-Zentrum, Bonn-Nordstadt sowie Bonn-Beuel beziehen
sich die Hinweise auf mehrere Lärmquellen.
10-15 % der Aussagen lassen sich den in Kap. 5 definierten „Hot Spot Be-
reichen“ zuordnen. Dies zeigt, dass stadtweit eine Lärmproblematik besteht
bzw. stadtweit Lärm als störend bzw. belastend empfunden wird.
Eine zusammenfassende Abwägung zu den wesentlichen in den Hinweisen
genannten Örtlichkeiten, Lärmquellen und Maßnahmevorschlägen zeigt die
nachfolgende Tabelle 6.1.Seite 60 von 158
47
Ergebnisse der ersten Stufe der Öffentlichkeitsbeteiligung
Eine Einzelabwägung der Stellungnahmen ist dem Anhang I zu entneh-
men.
Thema Abwägung
Lärmquelle (Lärmart / Örtlichkeit):
Lärmbelastung in den in
Kap. 5 definierten Hot
Spots (Straßenverkehrs-
lärm, Stadt- und Straßen-
bahnlärm)
Die in den Hinweisen genannten Bereiche
wurden im LAP als Belastungsschwerpunkte
(Hot Spots) identifiziert, für die im LAP ver-
schiedene geeignete Maßnahmen zur Lärm-
reduzierung aufgezeigt werden.
Lärmbelastung in weiteren
Straßen und Stadt- und
Straßenbahnstrecken grö-
ßer 65/ 55 dB(A)
Da diese Straßen gem. Kap. 5.1 keine Hot
Spots sind, werden im LAP 4. Stufe keine
Maßnahmen als vorrangig vorgesehen.
Da in diesen Straßen dennoch eine hohe
Lärmbelastung vorliegt, sind Maßnahmen zur
Lärmminderung prinzipiell sinnvoll.
Busverkehrslärm Ziel der SWBV ist es, den Fuhrpark bis 2035
auf Elektrobusse umzustellen, was zu einer
deutlichen Lärmminderung führt (vgl. Kap.
9.4)
Eisenbahnlärm Die Zuständigkeit für Lärmaktionsplanung
liegt beim EBA. Durch die durch die DB
durchgeführte Lärmsanierung an Schienen-
wegen sowie die Umstellung auf sog. Flüster-
bremsen im Güterverkehr besteht bereits eine
deutliche Reduzierung der Lärmbelastung.
Darüber hinaus schlägt der LAP vor, eine
Vorstellung der im Rahmen des Lärmaktions-
plans seitens der DB durchgeführten und zu-
sätzlich beabsichtigten Maßnahmen einzufor-
dern.
Fluglärm durch den Flug-
hafen Köln-Bonn
Das Bonner Stadtgebiet liegt außerhalb der
Lärmschutzzonen des Flughafens Köln-Bonn
(vgl. Kap. 4.4). Da Flüge als Einzelereignis
wahrnehmbar sind, werden sie häufig und be-
sonders in Ruhezeiten oder an Wochenenden
als besonders störend empfunden.
Fluglärm durch den Flug- Der Flughafen ist kein Großflughafen im SinnSeite 61 von 158
48
Ergebnisse der ersten Stufe der Öffentlichkeitsbeteiligung
Thema Abwägung
platz Hangelar der Umgebungslärmrichtlinie und daher nicht
kartierungspflichtig (vgl. Kap. 4.4). Derzeit
wird eine Lärmkartierung zum Flugplatz Han-
gelar für das Stadtgebiet Sankt Augustin
durchgeführt. Deren Ergebnisse und ggf.
Übertragbarkeit auf das Bonner Stadtgebiet
bleibt vorerst abzuwarten.
Motorradlärm, getunte Au-
tos
Diese Art von Lärmbelastung ist durch den
LAP kaum zu beeinflussen. Der LAP schlägt
öffentlichkeitswirksame Aktionen (bspw. Motto
„Lärm nervt!“) zu lärmarmen Verhalten sowie
regelmäßige Kontrollen vor.
weitere Lärmquellen Lärm bspw. durch Laubbläser, Einsatz von
Martinshörnern, Kirchenglocken, Veranstal-
tungen sind gem. EU-Umgebungslärm-
richtlinie nicht Aufgabe des LAP. Gleichwohl
können diese Lärmarten störend sein.
Maßnahmen zur Lärmminderung
Reduzierung der zul.
Höchstgeschwindigkeit auf
30 km/h
Die Anordnung von Tempo 30 ist eine wirk-
same und auch kurzfristig umsetzbare Maß-
nahme zur Lärmreduzierung und wird auf ver-
schiedenen Abschnitten in den Hot Spots vor-
geschlagen.
Die Umsetzung erfolgt nach positiver Einzel-
fallprüfung durch die Verkehrsbehörde.
Reduzierung der zul.
Höchstgeschwindigkeit auf
Autobahnen
Die Reduzierung der zul. Höchstgeschwindig-
keit ist eine wirksame Maßnahme und wird bei
der Maßnahmenauswahl berücksichtigt. Im
LAP 4. Stufe sind nur zwei Abschnitt als Hot
Spot (vgl. 3, 19) definiert. Daher werden für
andere BAB-Abschnitte derzeit keine entspre-
chenden Maßnahmen vorgesehen.
Eine Anfrage zur Prüfung der Maßnahme
muss an die Autobahn GmbH gestellt werden.
(verstärkte) Geschwindig-
keitskontrollen
Der LAP schlägt die regelmäßige Überwa-
chung der Fahrgeschwindigkeiten sowie den
Einbau von Geschwindigkeitsdisplays vor. MitSeite 62 von 158
49
Ergebnisse der ersten Stufe der Öffentlichkeitsbeteiligung
Thema Abwägung
dem Einsatz von Geschwindigkeitsdisplays
wurden vielfach gute Erfahrungen gemacht.
Errichtung / Anpassung
von Lärmschutzbauwerken
Diese Maßnahme zur Lärmminderung ist
hochwirksam und wird bei der Maßnahmen-
auswahl geprüft. Aufgrund der Platz- und Ei-
gentumsverhältnisse kommt sie jedoch eher
in Außerortsbereichen an Bundestraßen und
Autobahnen in Betracht. Auf innerörtlichen
Straßen sind Lärmschutzbauwerke im Regel-
fall schwierig zu realisieren.
Tab. 6.1: Abwägung der wesentlichen Hinweise aus der ersten Öffentlich-
keitsbeteiligungSeite 63 von 158
50
Ergebnisse der ersten Stufe der Öffentlichkeitsbeteiligung
Abb. 6.2: Handlungsbedarfe des LAP: räumliche Zuordnung der Hinweise
aus der 1. Stufe der Öffentlichkeitsbeteiligung und Überlagerung
mit den PrioritätenSeite 64 von 158
51
Lärmminderungsstrategien und -potentiale
7 Lärmminderungsstrategien und -potentiale
Umfassende Lärmaktionsplanung7.1
Die Lärmaktionsplanung ist eine querschnittsorientierte Planung, die integ-
ratives Vorgehen des gesamten Verwaltungshandelns und der verschiede-
nen Baulastträger erfordert (vgl. Abb. 7.1).
Abb. 7.1: Querschnittsorientierte Stellung der Lärmminderungsplanung im
kommunalen Planungsprozess 35
Alle Planungen sollten einer Art „Lärmverträglichkeitsprüfung“ unterzogen
werden, bei der überprüft wird, ob und inwieweit Aspekte der Lärmminde-
rung ausreichend darin berücksichtigt sind. Bei Verfahren der Bauleitpla-
nung wird die „Lärmverträglichkeitsprüfung“ auf Grundlage der für diese
Verfahren maßgeblichen schalltechnischen Regelwerke vorgenommen,
das Ergebnis fließt in die vom Rat zu treffende Abwägungsentscheidung
ein.
35 PGT Umwelt und Verkehr 2015, S. 40Seite 65 von 158
52
Lärmminderungsstrategien und -potentiale
Der kontinuierliche Prozess der Lärmaktionsplanung durch die Fortschrei-
bung alle fünf Jahre sollte durch ergänzende Schritte der Kommunikation
und Evaluation der beteiligten Hauptverantwortlichen in Bezug auf Planung,
Finanzierung und Umsetzung von Lärmminderungsmaßnahmen der ver-
schiedenen (Baulast)Träger ergänzt werden.
Strategien der Lärmaktionsplanung7.2
Die wesentlichen Strategien zur Lärmvermeidung umfassen die in Abb. 7.2
aufgeführten Punkte. Die „vier v“ werden ergänzt um Maßnahmen zur Stär-
kung der Robustheit der Straßenräume, die aufgrund der Verkehrsbedeu-
tung nicht alle ruhig bzw. leise sein können.
Abb. 7.2: Strategien der Lärmminderungsplanung36
Basis der verkehrlichen Maßnahmenansätze sind:
 Vermeiden
 Verkehrsvermeidung:
Alle Maßnahmen, die zum Verzicht auf MIV-Fahrten anregen, und
Maßnahmen zur Förderung der Alternativen wie Fuß- und Radver-
kehr sowie des ÖPNV sollen intensiviert bzw. weiterverfolgt werden.
Erfolge dieser Maßnahmen sind erst nach einem längeren Zeitraum
örtlich feststellbar.
 Lärmvermeidung an der Quelle:
Unmittelbar am Immissionsort wirksam sind Maßnahmen am Emis-
sionsort.
36 Eigene DarstellungSeite 66 von 158
53
Lärmminderungsstrategien und -potentiale
Besonders die Verbesserung der Fahrbahnbeläge mit besonders
lärmarmen Belägen ist erfolgversprechend. Durch den Einbau eines
spezifischen Belagstyps in Abhängigkeit der Geschwindigkeit und
des Verkehrsaufkommens lassen sich Spitzenpegel teilweise um 5
bis 8 dB(A) reduzieren. Eine Minderung der Mittelungspegel um 2
bis 5 dB(A) bei 50 km/h ist machbar.
 Verlagern
 Die Verlagerung von störendem Kfz- und Lkw-Verkehr auf lärmun-
empfindlichere Straßen trägt zur Beruhigung bei und kann durch
Verkehrslenkung bspw. durch Anpassung von Signalsteuerungen,
Wegweisung und Verboten erfolgen.
 Verlangsamen
 Verringerung der Kfz-Fahrgeschwindigkeiten:
Reduzierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit insbesondere
nachts im Zuge ausgewählter Straßenabschnitte.
 Verstetigen
 Verstetigen des Verkehrsflusses:
Eine verlangsamte und gleichmäßigere Verkehrsabwicklung durch
Veränderung der Fahrbahnquerschnitte, durch den Einbau von Mit-
telinseln, Kreisverkehren, Entfernung der Mittelmarkierung und wei-
tere gestalterische Maßnahmen tragen zur Verbesserung der Ver-
kehrs- und der Lärmsituation innerhalb von Straßenräumen und
insbesondere in Bereichen mit hoher Nutzungsintensität (Ge-
schäftsbereiche, Bereiche mit hohem Fuß-
/Radverkehrsaufkommen) bei.
Die Vergrößerung des Abstands zwischen Fahrbahn und Immissi-
onsorten durch bspw. Radfahrstreifen, Radschutzstreifen, ergän-
zende Parkstreifen und durchgehende Reduzierung von Vier- auf
Zweistreifigkeit sind ebenfalls sehr wirksam.
 Robustheit stärken
 Laute Straßen wird es immer geben. In diesen können städtebauli-
che Maßnahmenansätze strategisch durch kluge Nutzungszuord-
nung, Zonierung und städtebaulicher Kubatur ein „Leben mit dem
hohen Verkehrsaufkommen“ ermöglichen. Sowohl in als auch au-Seite 67 von 158
54
Lärmminderungsstrategien und -potentiale
ßerhalb der Wohnräume können durch abschirmende Bauten oder
kreative Wohnungsgrundrisse ruhige Orte geschaffen werden.
Leitlinien bei der Maßnahmenwahl:
‒ Eine Kombination von verschiedenen Maßnahmen ist sinnvoll. Die Ge-
samtwirkung ergibt sich aus der ergänzenden Wirkung verschiedener
Einzelmaßnahmen.
‒ Die Lärmminderungswirkung von Maßnahmen wird subjektiv oft stärker
empfunden, als die Berechnungsmodelle abbilden können. Entspre-
chende Erfahrungswerte werden bei der Auswahl der Maßnahmen be-
rücksichtigt.
‒ Der Schwerpunkt liegt auf örtlich kurzfristig wirksamen Maßnahmen.
Die Lärmauswirkungen vor Ort sind spürbar zu verringern.
‒ Lärmverlagerungen in lärmempfindliche Bereiche sind zu vermeiden.
‒ Kontinuierliche Maßnahmen zur Öffentlichkeitsarbeit sind unterstüt-
zend hilfreich. Beispiele dafür sind die Geschwindigkeitsdisplays, Hin-
weise zu lärmarmem Verhalten bspw. für Motorrad, Autoposer etc.
‒ Bei Maßnahmenplanung und -umsetzung ist eine Beteiligung der Öf-
fentlichkeit und Nutzung der örtlichen Kenntnisse empfehlenswert.Seite 68 von 158
55
Evaluierung der Maßnahmen LAP 3. Stufe
8 Evaluierung der Maßnahmen LAP 3. Stufe
Der LAP 3. Stufe weist ein umfangreiches Maßnahmenrepertoire zur
Lärmminderung auf.
Zur Reduzierung von Straßenverkehrslärm wurden insgesamt 180 Maß-
nahmen vorgeschlagen. Etwa 40 % dieser Maßnahmen wurde bereits um-
gesetzt und weitere 10 % befinden sich derzeit in der Umsetzung. Für etwa
25 % der Maßnahmen ist die Umsetzung geplant, wobei diese u.a. von der
Verfügung von Haushalts- und Fördermitteln abhängt, oder die Maßnahme
befindet sich in Planung durch den jeweilig zuständigen Baulastträger. Ei-
nige der Maßnahmen (etwa 10 %) wurden nach Prüfung verworfen.
Die übrigen Maßnahmenvorschläge werden im LAP 4. Stufe fortgeschrie-
ben.
Von den insgesamt 32 vorgeschlagenen Maßnahmen zur Lärmreduzierung
des Stadt- und Straßenbahnlärms sind gut die Hälfte bereits umgesetzt. 5
Maßnahmen sind zur Umsetzung geplant und 1 weitere soll geprüft wer-
den. Die übrigen Maßnahmen sind als Daueraufgabe der SWB zu verste-
hen und werden kontinuierlich weiterverfolgt.
Von den 22 Maßnahmen zur Lärmminderung des Eisenbahnlärms sind et-
wa 70 % bereits umgesetzt und etwa 20 % zur Umsetzung geplant. 2 Maß-
nahmen wurden aufgrund geringer Schutzwirkung verworfen.
In den Steckbriefen (vgl. Kap. 10) wird auf den Stand der Umsetzung im
Einzelnen der in der 3. Stufe vorgeschlagenen Maßnahmen bezogen auf
die Hot Spots eingegangen.
Der Stand der Umsetzung aller Maßnahmen ist der Evaluationstabelle zu
entnehmen (vgl. Anhang II).
Bzgl. des Stands der Umsetzung erfolgt eine Unterteilung in:
- umgesetzt bzw. in der Umsetzung
- geplant oder in Planung
- nach Prüfung verworfen
- Fortschreibung in der 4. StufeSeite 69 von 158
56
Handlungskonzept zum Lärmaktionsplan
9 Handlungskonzept zum Lärmaktionsplan
Aufgrund der erheblichen Belastung durch Umgebungslärm der Bonner
Bevölkerung und der tlw. extremen Belastungen in den in Kap. 5 hergelei-
teten Hot Spots sollten Maßnahmen mit Sofortwirkung vorrangig umgesetzt
werden. Die nachfolgenden Maßnahmenvorschläge sind das Ergebnis ei-
ner umfangreichen Maßnahmendiskussion.
Maßnahmen mit direkter Wirkung am Immissionsort9.1
Verkehrsbehördliche Maßnahmen sind kurzfristig wirksam.
Die Reduzierung der zul. Höchstgeschwindigkeit ist das wichtigste Instru-
ment für eine erste, deutliche Lärmminderung und wird in Bonn nach Ein-
zelfallprüfung bereits vielfach umgesetzt.
Ergänzend gibt es lärmmindernde Wirkungen durch weitere verkehrsbe-
hördliche Maßnahmen wie Aufheben der Mittelmarkierung, Maßnahmen
zur Kennzeichnung der Radverkehrsinfrastruktur sowie Regelungen für den
Ausschluss einzelner besonders lärmrelevanter Fahrzeugarten (Lkw-
Verbote nachts etc.).
Die Wirksamkeit von Maßnahmen wird bei regelmäßiger Kontrolle und
Überwachung sowie weiteren Awareness-Maßnahmen wie z. B. das Auf-
stellen von Geschwindigkeitsdisplays erhöht.
Die verkehrsbehördlichen Maßnahmen sind zumeist mit geringem finanziel-
lem Aufwand umsetzbar.
Umbaumaßnahmen von Straßenräumen sind eher mittel bis langfristig zu
sehen. Die Maßnahmen haben im Regelfall einen längeren Planungsvor-
lauf und aufgrund hoher Investitionsbedarfe sind sie häufig von Fördermit-
teln oder einer längerfristigen Haushaltsplanung abhängig.
Der Einbau von Querungshilfen und Verschwenkungen der Fahrbahn, Ver-
schmälerung von Fahrspuren, der Einbau von Haltestellenkaps und ähnli-
che punktuelle Umbauten bewirken eine Verstetigung des Verkehrsflusses
sowie die Reduzierung der (Spitzen)Pegel.Seite 70 von 158
57
Handlungskonzept zum Lärmaktionsplan
Auch die Veränderung der besonderen Gleiskörper der Stadt- und Stra-
ßenbahn mit Rasengleis oder hoch elastischen Gleisen trägt zur deutlichen
Lärmreduktionen bei.
Sanierungsmaßnahmen: Angeraten wird bei „sowieso“ erfolgenden Ein-
griffen in den Straßenraum (bspw. bei Leitungsarbeiten, Kanalbau etc.)
lärmmindernde Belange bei der Wiederherstellung zu berücksichtigen und
einzufordern. Dies erfordert eine laufende (Über-)Prüfung von Bauvorha-
ben, um lärmmindernde Belange einzubringen.
Auch und gerade die Verwendung von besonders lärmmindernden (häufig
jedoch nicht zertifizierten) Fahrbahnbelägen sollte forciert werden. Diese
Belagsarten können auch testweise verwendet werden
9.1.1 Geschwindigkeitskonzept
Geschwindigkeitskonzept auf Stadtstraßen
Als kurzfristig wirksame Maßnahme zur Lärmreduzierung sollte vorrangig
die Fahrgeschwindigkeit reduziert werden. Auf verschiedenen innerstädti-
schen Straßenabschnitten mit hoher Lärmbelastung, insbesondere in den
Hot Spots, sollte, zumindest während der Nachtstunden (zwischen 22:00
und 06:00 Uhr), eine zul. Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h geprüft wer-
den, um eine verbesserte Nachtruhe zu gewährleisten. In besonders beleb-
ten Bereichen sollte zudem die zul. Höchstgeschwindigkeit auch tags auf
30 km/h reduziert werden, um die Belastungen der Tagesbevölkerung zu
mindern.
Neben der deutlichen Lärmreduzierung ergeben sich Synergieeffekte für
die Luftreinhaltung, Verkehrssicherheit sowie die Verringerung der Platzbe-
darfe für den Kfz-Verkehr. Insgesamt kann Tempo 30 zu einer verbesser-
ten gleichberechtigten Inanspruchnahme des Straßenraumes durch andere
Verkehrsteilnehmende führen und ist besonders bei fahrbahnintegriert ge-
führtem Radverkehr sehr sinnvoll.Seite 71 von 158
58
Handlungskonzept zum Lärmaktionsplan
Die Stadt Bonn ist im Jahr 2021 der Städteinitiative zur flächendeckenden
Einführung von Tempo 30 beigetreten und hat sich als Modellstadt zur Ver-
fügung gestellt37. Dies wird durch den LAP vollumfänglich unterstützt.
Bundesweit gibt es erhebliche Unterschiede bei der Ermessensentschei-
dung in den verkehrsbehördlichen Abwägungsverfahren zur Anordnung
von Tempo 30 auf Streckenabschnitten. In der Abwägung sollten auch
städtebaulich begründete Ziele der Kommune wie die lärmarme Stadtent-
wicklung und die deutliche Reduzierung der gesundheitlichen Belastungen
durch Lärm und Luftverschmutzung verstärkt berücksichtigt werden38.
Kontinuierlich und insbesondere in der Phase nach der Umsetzung von
Geschwindigkeitsänderungen sollten der Einsatz von Geschwindigkeitsan-
zeigen (mit dem Zusatzschild „Lärmschutz“) sowie eine turnusmäßige Ra-
darüberwachung erfolgen. Die Ergebnisse der Messungen können darüber
hinaus öffentlichkeitswirksam auf der Webseite der Stadt und in der Presse
veröffentlicht werden. Der verstärkte Einsatz von Radarkontrollen und Dia-
log-Displays zur Reduzierung auch im Sinne der Förderung von lärmarmen
Verhalten wird empfohlen.
Rechtsgrundlage für die Durchführung von Geschwindigkeitsmessungen ist
§ 48 Abs. 2 des Ordnungsbehördengesetzes Nordrhein-Westfalen (OBG
NRW) mit den dazu erlassenen Verwaltungsvorschriften.
Die Reduzierung der zul. Höchstgeschwindigkeit wird von ÖPNV-
Betreibern häufig kritisch gesehen. Durch die Reduzierung der zul. Höchst-
geschwindigkeit von 50 auf 30 km/h wird die Fahrtzeit des ÖPNV im Mittel
um etwa 20 s / 1.000 m verlängert39. Um den Betriebsablauf und die Fahrt-
zeiten nicht über Gebühr zu beeinflussen, wurden die Maßnahmenempfeh-
lungen zur Geschwindigkeitsreduzierung auf Abschnitten mit Bus- bzw.
Stadt- und Straßenbahnverkehr sorgfältig abgewogen.
Empfohlen wird, zu prüfen, inwieweit der Fahrplan des ÖPNV im Nachtzeit-
raum auf eine flächendeckende Tempo 30-Regelung angepasst werden
kann, um Konflikte im Betriebsablauf bei der streckenbezogenen Anord-
37 https://www.bonn.de/pressemitteilungen/maerz-2021/bonn-soll-modellstadt-fuer-
tempo-30-in-nrw-werden.php, letzter Zugriff: 13.06.2024
38 Geulen & Klinger Rechtsanwälte 2022, S. 9 ff
39 Eckart et al. 2018Seite 72 von 158
59
Handlungskonzept zum Lärmaktionsplan
nung von 30 km/h als zulässige nächtliche Höchstgeschwindigkeit zu ver-
meiden.
Geschwindigkeitskonzept außerhalb von Stadtstraßen:
Zahlreiche Maßnahmen zur Lärmminderung auf Autobahnen im Bonner
Stadtgebiet sind im Rahmen von Planfeststellungsverfahren vorgesehen
(vgl. Kap. 9.3). Bis zur Umsetzung der Baumaßnahmen wird vorgeschla-
gen, die zul. Höchstgeschwindigkeit für Pkw auf 80 km/h und für Lkw auf
60 km/h nachts zu reduzieren. Insbesondere die Reduzierung der Ge-
schwindigkeit des Lkw-Verkehrs, die mittels Überwachung begleitet werden
sollte, kann zu einer deutlichen Reduzierung der Lärmbelastungen führen.
9.1.2 Lärmmindernde Fahrbahnbeläge
Eine Minderung der Mittelungspegel um 2 bis 5 dB(A) bei 50 km/h kann
durch neuartige Asphaltbeläge als machbar angenommen werden40 41.
Als lärmmindernde Fahrbahnbeläge im Geschwindigkeitsbereich von
50 km/h eignen sich die folgenden Fahrbahnbeläge:
 DSH-V-Belag (dünne Schichten in Heißeinbau auf Versiegelung)
(Lärmminderung bis zu  2 - 4 dB(A)),
 LOA 5D: modifizierter Splittmastix mit geänderter Mikrotextur (Lärm-
minderung bis zu  2 - 5 dB(A)),
 SMA 5 8 und 11 (Splittmastixasphalte mit Lärmminderung bis zu 2
dB(A)
 SMA LA 0/8 mit im Vergleich zu herkömmlichem SMA 0/8 höherem
Hohlraumgehalt (Lärmminderung  2 - 4 dB(A)).
Im Zuge von Straßen mit einer Zielgeschwindigkeit von > 70 km/h wird der
Fahrbahnbelag OPA / ZWOPA mit hohem Hohlraumgehalt der Asphaltde-
cke empfohlen. Eine Lärmminderung bis zu mehr als 5 dB(A) und im Neu-
zustand bis zu etwa 10 dB(A) kann erreicht werden.
Im Zuge der Römerstraße wurde testweise über eine Strecke von ca. 1 km
LOA 5D eingebracht. Aufgrund der Mängel in der Haltbarkeit, insbesondere
40 UBA 2014
41 UBA 2021, S. 40ffSeite 73 von 158
60
Handlungskonzept zum Lärmaktionsplan
im Bereich mit vielen Einbauten, wurde dieser im Bonner Stadtgebiet je-
doch nicht auf weiteren Strecken verwendet.
Splittmastixasphalt (SMA 8-11) ist ebenfalls ein lärmmindernder Fahrbahn-
belag, der in vielen Orten zur Lärmreduktion eingebracht wird. Im Bonner
Stadtgebiet wurde dieser jedoch seit 10 Jahren aufgrund der geringen
Haltbarkeit nicht mehr verwendet. Aufgrund der Weiterentwicklung in der
Zusammensetzung der Bestandteile wird vorgeschlagen, diesen nochmals
testweise einzubringen.
Regelmäßig werden von der Stadt Bonn neue bzw. weiterentwickelte Fahr-
bahnbeläge getestet. Ein neuer lärmmindernder Asphalt, entwickelt von Eu-
roVia, soll im nächsten Jahr eingebaut und getestet werden. Bisher ist noch
keine Teststrecke festgelegt worden. Vorschläge für potenzielle Teststre-
cken, die in den „Hot Spot Bereichen“ liegen, sind den Steckbriefen zu ent-
nehmen. Nach erfolgreichem Einbau soll die ausgewählte Teststrecke re-
gelmäßig in Bezug auf Lärmminderung aber auch auf Haltbarkeit und wei-
tere Parameter evaluiert werden.
Empfohlen wird, im Rahmen von Sanierungsmaßnahmen, grundsätzlich
lärmmindernde Asphalte einzubringen. Dies wird auch durch die Bonner
Nachhaltigkeitsstrategie unterstützt. Insbesondere dort, wo aufgrund enger
Verhältnisse im Straßenraum keine anderen verstetigenden Maßnahmen
möglich sind, sollten besonders lärmarme Asphalte verwendet werden.
In Kreuzungsbereichen kann wegen der besonderen Beanspruchung bzw.
besseren Haltbarkeit trotzdem „herkömmlicher“ Fahrbahnbelag verwendet
werden, wie es bereits auch im Zuge der Römerstraße praktiziert wurde.
9.1.3 Straßenraumgestaltung
Durch eine Abfolge verschiedener Maßnahmen werden eine Homogenisie-
rung und Dämpfung des Verkehrs, eine verbesserte Verkehrsabwicklung
und eine Minderung der Fahrgeschwindigkeiten erreicht. Geeignete Maß-
nahmen sind bspw. der Einbau von Mittelinseln oder Kreisverkehrsplätzen
sowie eine Veränderung von Fahrbahnquerschnitten u.a. durch die Markie-
rung von Radfahrstreifen oder Radschutzstreifen, was in Bonn bereits viel-
fach umgesetzt wurde.Seite 74 von 158
61
Handlungskonzept zum Lärmaktionsplan
Angeregt wird die Überprüfung der vierstreifigen Verkehrsführung in hoch-
belasteten Straßen. Hierzu sind verschiedene Untersuchungen (zur Leis-
tungsfähigkeit, zur Rückstausituation etc.) erforderlich, um sich dem Ziel
durchgehend maximal zweistreifiger Straßen im angewohnten Hauptver-
kehrsstraßennetz anzunähern. Die mögliche Umsetzung kann auch mittels
Verkehrsversuchen getestet und in Bezug auf die Lärmminderungswirkung
bewertet werden.
So ist die Umnutzung der äußeren Fahrspuren einer vierstreifigen Straße
wie der Reuterstraße zugunsten des Radverkehrs, des Parkens und / oder
von Entsiegelung lärmmindernd und kongruent zu den Zielen der Stadt
Bonn. In Straßenzügen, in denen derzeit aufgrund des Verkehrsaufkom-
mens eine Zweistreifigkeit nicht durchgängig realisiert werden kann, sollte
die Einziehung der äußeren Fahrspuren für den Nachtzeitraum zur Redu-
zierung der nächtlichen Lärmbelastung geprüft werden (vgl. Abb. 9.1).
Abb. 9.1: Beispiel: Einziehung der äußeren Fahrspuren zur Lärmminde-
rung im empfindlichen Zeitraum nachts
Im Zuge von anstehenden baustellenbedingten Phasen einer einstreifigen
Verkehrsführung sollten umfassende Verkehrszählungen durchgeführt
werden, um Verlagerungseffekte und Substitutionseffekte nachvollziehen
zu können. Da sich nicht alle Verkehre verlagern, sondern tlw. durch Sub-
stitution und Veränderung der Verkehrsmittelwahl reduzieren, kann somitSeite 75 von 158
62
Handlungskonzept zum Lärmaktionsplan
die Chance zu dauerhafter Umsetzbarkeit von zweistreifigen Lösungen
steigen.
Verlagerungs-/ Verdrängungseffekte in andere empfindliche Bereiche sind
zu vermeiden.
9.1.4 Lärmrobuste Straßenräume
Zur Entwicklung lärmrobuster Siedlungsstrukturen sollten problematische
Abschnitte der stark belasteten Verkehrsstraßen unter dem Aspekt einer
fassaden- und gebäudeseitigen Abschirmung sowie einer sinnvollen Nut-
zungszuordnung, vorhabenbezogen überplant werden. Damit kann schritt-
weise eine Robustheit gegenüber Lärm hergestellt werden. Ein lärmrobus-
ter Straßenraum definiert sich wie folgt:
– ausreichend breite, separierte Geh- und Radweganlagen
– hohe Qualität in der Anbindung an den öffentlichen Nahverkehr
– Abstand zur Fahrbahn (z. B. Versickerungsflächen, Klimaresilienz und
Schwammstadt)
– begrünte Straßenräume, die zumindest subjektiv zur Lärmminderung
betragen
– Verkehrsmengenbegrenzung auf verträgliche Maße, die Sprachver-
ständlichkeit von sich im Straßenraum aufhaltenden Personen erlaubt
– vielfältige, interessante Nutzungen, die eine Belebung des Straßen-
raums ermöglichen, aber keine hohen Anforderungen an „Ruhe“ stel-
len
– Elemente im Straßenraum, die bereichsweise ruhige Räume ermögli-
chen
– Elemente (Wälle etc.), die der Abschirmung von Grünanlagen und von
Aufenthaltsbereichen dienen
9.1.5 Quartiersbezogene Maßnahmeentwicklung
Ein strategisches Vorgehen gegen Verkehrslärm ist dadurch geprägt, dass
Maßnahmen in städtebaulichen Entwicklungskonzepten und bereichsbezo-
genen Plänen abgewogen werden und schrittweise einen Verbesserungs-
prozess im Einklang mit anderen Aspekten der Planung erzielen.Seite 76 von 158
63
Handlungskonzept zum Lärmaktionsplan
Je ruhiger der Verkehrslärm desto stärker wirken andere Lärmarten auf die
Lebensqualität ein. Durch quartiersbezogene Konzepte können sowohl mo-
torisierte Verkehre durch Beeinflussung der Verkehrsmittelwahl gemindert
als auch Ruhebereiche zur Kompensation hoher Lärmbelastungen entwi-
ckelt werden.
Im Rahmen des Projekts „Bönnsche Viertel – Lebendige Räume für
Menschen“42 wird u.a. die Verbesserung der Lebensqualität durch (Durch-
gangs-)Verkehrsreduzierung und Entlastung von Parkdruck und damit eine
Reduzierung von Verkehrslärm angestrebt. Der Umstieg auf Verkehrsmittel
des Umweltverbundes soll gefördert und alternative Mobilitätsformen sollen
gestärkt werden. Ein wichtiger Bestandteil ist der Beteiligungsprozess mit
den Anwohnerinnen und Anwohnern. In zwei Modellvierteln Innere Nord-
stadt und Combahnviertel wird das Projekt „Bönnsche Viertel“ bereits
durchgeführt.
Da innerhalb der Wohnquartiere vielerorts in Bonn eine Lärmbelastung
LNight von über 55 dB(A) erreicht wird, wird empfohlen, weitere Stadtviertel
zur ganzheitlichen Betrachtung auszuwählen und einen besonderen Fokus
auf die Lärmminderung zu setzen.
Die Straßen innerhalb der Wohnquartiere sind häufig bereits Teil von Tem-
po 30-Zonen und erfordern daher weitere Maßnahmen. Zur Reduzierung
der Lärmbelastung ist eine Reduzierung des Verkehrsaufkommens bspw.
durch Diagonalsperren, „Superblocks“ etc. zielführend.
Aus Sicht der Lärmminderung ist die Übertragung der Erfahrungen aus
dem Projekt Bönnsche Viertel auf weitere Stadtquartiere besonders sinn-
voll.
Gesamtstädtisch wirksame strategische Maßnahmen9.2
Die Bundesstadt Bonn beabsichtigt im Rahmen von verschiedenen ge-
samtstädtischen Konzepten (z.B. Nachhaltigkeitsstrategie43, Bonner Klima-
42 https://www.bonn.de/themen-entdecken/verkehr-mobilitaet/boennsche-
viertel/index.php, letzter Zugriff: 02.07.2024
43 https://www.bonn.de/themen-entdecken/uno-internationales/bonner-
nachhaltigkeitsstrategie.php, letzter Zugriff: 13.06.2024Seite 77 von 158
64
Handlungskonzept zum Lärmaktionsplan
plan 203544, Bonner Mobilitätswende45) mit geeigneten Maßnahmen insge-
samt das Verkehrsaufkommen des motorisierten Individualverkehrs (MIV)
zu reduzieren und die Verkehrsmittel des Umweltverbunds zu stärken. Da-
mit wird auch schrittweise zu einer Reduzierung von Verkehrslärm beige-
tragen.
Die Stärkung der Nutzung von Verkehrsmitteln des Umweltverbundes ist
ein wesentliches Ziel des Lärmaktionsplans. Durch eine lärm- und schad-
stoffarme, stadtverträgliche Abwicklung der innerörtlichen Verkehre wird die
Lebensqualität für die Bürgerinnen und Bürger erhöht. Da sich das Ver-
kehrsaufkommen und somit die Lärmbelastung durch Radverkehrsförde-
rung sowie Förderung des ÖPNV nicht beliebig schnell und ortsbezogen
verringern lässt, ist ergänzend das Umsetzen kurz- bis mittelfristig wirksa-
mer Maßnahmen von sehr hoher Bedeutung.
9.2.1 Förderung des Radverkehrs
Der Anteil des Radverkehrs soll in Bonn auf 25 % steigen.
In 2021 wurde das Bürger*innenbegehren „Radentscheid Bonn“ beschlos-
sen, das die Zielsetzung eines sicher und durchgängig befahrbaren Rad-
wegenetzes beinhaltet.
Das im Jahr 2023 in vier Hierarchiestufen geschlossene Radverkehrsnetz46
sollte sukzessiv mit entsprechenden Maßnahmen umgesetzt werden (vgl.
Abb. 9.2). Die Hierarchisierung wird in den Steckbriefen besonders berück-
sichtigt (vgl. Kap. 10), da mit der Umsetzung von querschnittverändernden
Maßnahmen für den Radverkehr oft auch eine unmittelbare, örtlich spürba-
re Lärmminderung verbunden ist. Es kann dadurch eine Abstandserhöhung
zum Lärmemittenten und somit eine Reduzierung der Lärmbelastung er-
reicht werden. Zudem können radverkehrsfördernde Maßnahmen wie
bspw. Piktogrammketten oder Radschutzstreifen zu einer weiteren Verste-
tigung des Verkehrsflusses führen47.
Das Angebot von ebenerdigen, gesicherten Fahrradabstellanlagen in Woh-
nungsnähe sollte weiter deutlich erhöht werden.
44 Stadt Bonn 2024
45 https://www.bonn.de/themen-entdecken/verkehr-mobilitaet/mobilitaetswende-in-
bonn.php, letzter Zugriff: 13.06.2024
46 Beschlussvorlage 230820 Stadt Bonn
47 PGT Umwelt und Verkehr 2015, S. 59 ffSeite 78 von 158
65
Handlungskonzept zum Lärmaktionsplan
Abb. 9.2: Radverkehrsnetz Stadt Bonn48
9.2.2 Förderung des Fußverkehrs
Zu Fuß gehen ist leise. Die Förderung des Fußverkehrs trägt daher zu ei-
ner ruhigen Stadt bei. Durchgehend sichere und komfortable Fußwege mit
48 Beschlussvorlage 230820 Stadt BonnSeite 79 von 158
66
Handlungskonzept zum Lärmaktionsplan
ausreichend breiten Gehwegen, Sitzmöglichkeiten bzw. Verweilmöglichkei-
ten in engem Abstand, barrierefrei ausgebaut und mit gesicherten Que-
rungsmöglichkeiten sowie kurzen Wartezeiten an Ampeln erhöhen die Be-
reitschaft auch längere Strecken zu Fuß zurückzulegen. Die Aufenthalts-
qualität von Straßen, Plätzen und anderen sozialen Räumen beeinflusst
ebenfalls positiv die Attraktivität des Fußverkehrs.
Die zur Verbesserung des Fußverkehrs beschlossenen Ziele sollten kon-
sequent weiterverfolgt werden49.
9.2.3 Mobilitätsangebote stärken
Eine Ausstattung der Wohnquartiere mit verschiedenen Mobilitäts- und
Serviceangeboten (Sharing-Angebote wie Lastenfahrrad, Fahrrad-
anhänger, kleine Elektrofahrzeuge) ist geeignet, die Kfz-Nutzung zu redu-
zieren.
Konzepte zur Förderung von bspw. Carsharing oder Fahrgemeinschaften,
können ebenfalls einen Beitrag zur Lärmminderung leisten. Eine Vielzahl
von stationsgebundenen Carsharing-Fahrzeugen verschiedener Anbieter
stehen im Stadtgebiet zur Verfügung50.
Es werden bis zu 30 Mobilstationen vorrangig in den Innenstädten Bonn
und Beuel errichtet51 mit dem Ziel, umweltfreundliche Mobilität zu fördern
und dazu beizutragen, das Auto stehen zu lassen und emissionsfreie Alter-
nativen zu nutzen. Diese Stationen dienen der Verknüpfung verschiedener
Verkehrsmittel, insbesondere auch mit dem öffentlichen Nahverkehr.
9.2.4 Förderung von emissionsarmer Mobilität
Auch wenn Elektroautos im Geschwindigkeitsbereichen der Stadt nur beim
Anfahren deutlich leiser sind, ist deren Förderung aus Lärmschutzgründen
49 https://www.bonn.de/themen-entdecken/verkehr-mobilitaet/zu-fuss-
unterwegs.php, letzter Zugriff: 13.06.2024
50 https://www.bonn.de/themen-entdecken/verkehr-mobilitaet/carsharing.php, letz-
ter Zugriff: 13.06.2024
51 https://www.bonn.de/themen-entdecken/verkehr-mobilitaet/emissionsfreie-
innenstadt/inhaltsseiten/einrichtung-mobilstationen.php, letzter Zugriff: 13.06.2024Seite 80 von 158
67
Handlungskonzept zum Lärmaktionsplan
sinnvoll. Anfahren eines Fahrzeugpulks an einer Ampel mit ausschließli-
chen E-Fahrzeugen wäre tendenziell leiser und somit weniger störend52.
Der Einfluss lärmarmer Bereifung auf die Lärmsituation ist erforscht53 54.
Ein als lärmarm deklarierter Reifen am Fahrzeug reduziert dessen Ge-
räuschbelastung deutlich.
9.2.5 Öffentlichkeitsarbeit
Vorgeschlagen wird, die Öffentlichkeitsarbeit zum Thema Verkehr, Ver-
kehrsvermeidung durch Umstieg auf Verkehrsmittel des Umweltverbunds
und Verkehrslärm weiter zu intensivieren.
Öffentlichkeitswirksame Aktionen oder Flyer zu lärmarmen Verhalten sowie
den Auswirkungen von Lärmbelastung sind empfehlenswert.
Wesentliche Themen könnten sein:
– Bonnerinnen und Bonner bemühen sich um lärmarmes Verhalten
– Förderung von lärmarmen Verkehrsmitteln, wie Fuß- und Radverkehr
– lärmarme Reifen an ihren Fahrzeugen (keine Niederquerschnittsreifen,
keine lauten Breitreifen, keine grobstolligen Reifen),
– Fahrweise: niedertourig und lärmarm besonders nachts,
– zulässige Höchstgeschwindigkeiten,
– Rücksicht: sie denken beim Fahren an ihre Mitbürgerinnen und Mitbür-
ger, die Nachtruhe benötigen.“
– Aktionen zum Tag gegen Lärms
Maßnahmen außerhalb der Zuständigkeit der Stadt Bonn9.3
Autobahn GmbH des Bundes
Die Autobahn GmbH, die als Baulastträger für die Bundesautobahnen zu-
ständig ist, hat die folgenden Lärmschutzmaßnahmen zur Umsetzung in
den nächsten Jahren in Bonn vorgesehen:
52 https://www.bmuv.de/themen/verkehr/elektromobilitaet/luft-und-laerm, letzter
Zugriff: 17.07.2024
53 Lärmkontor 2003, S. 3ff
54 https://www.umweltbundesamt.de/tags/laermarme-reifen, letzter Zugriff:
17.07.2024Seite 81 von 158
68
Handlungskonzept zum Lärmaktionsplan
‒ BAB 59: In den Abschnitten AS Bonn-Villich (AS Maarstr.) bis AD
Bonn-Nord (A 565) sowie AK Bonn-Ost (A 562) bis AS Bonn-Villich
(AS Maarstr.) sind Planfeststellungsverfahren zum sechsstreifigen
Ausbau vorgesehen. Als Lärmschutzmaßnahmen sind im Rahmen der
Vorsorge jeweils der Bau von Lärmschutzwänden sowie der Einbau
von lärmminderndem Asphalt (OPA) geplant.
‒ BAB 565: Für den im Planfeststellungverfahren befindlichen 6-streifiger
Ausbau im Abschnitt AS Bonn-Poppelsdorf - AK Bonn-Nord sind ge-
mäß Vorsorge der Bau von Lärmschutzwänden, der Einbau von lärm-
minderndem Asphalt sowie passive Maßnahmen vorgesehen.
‒ BAB 565: Für den Abschnitt AK Bonn-Nord (A 555) bis AS Bonn-Beuel
sind im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens Maßnahmen zur
Lärmminderung vorgesehen. Diese beinhalten den Bau von Lärm-
schutzwänden bzw. –wällen sowie den Einbau von lärmminderndem
Fahrbahnbelag.
Landesbetrieb Straßenbau Nordrhein-Westfalen (

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Datenstand: 02.11.2026, 22:03 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de