231049-02 · Mitteilungsvorlage
Lärmaktionsplanung der 4. Runde – Sachstand und weiteres Vorgehen
Kerndaten
- Nummer
- 231049-02
- Art
- Mitteilungsvorlage
- Veröffentlicht
- 01.08.2024
- Letzte Änderung
- 17.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Verkehr Kenntnisnahme
- Sitzung des Ausschusses für Wohnen, Planung und Bauen Kenntnisnahme
- Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Klima und Lokale Agenda Kenntnisnahme
- Sitzung des Rates Kenntnisnahme
Dateien
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Mitteilungsvorlage öffentlich 231049-02 Die Oberbürgermeisterin Federführung: 67 Amt für Umwelt und Stadtgrün Dezernat: Dez. III Lärmaktionsplanung der 4. Runde – Sachstand und weiteres Vorgehen Beratungsfolge Ausschuss für Umwelt, Klima und Lokale Agenda 22.08.2024 Kenntnisnahme Rat 29.08.2024 Kenntnisnahme Ausschuss für Wohnen, Planung und Bauen 04.09.2024 Kenntnisnahme Ausschuss für Mobilität und Verkehr 12.09.2024 Kenntnisnahme Mitteilung: Mit DS-Nr. 231049 informierte die Verwaltung über den Beginn der Lärmaktionsplanung der 4. Runde. Die Kommunen in Nordrhein-Westfalen sind aufgefordert, bis zum 18.10.2024 die durch den Rat beschlossenen Lärmaktionspläne an das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz zu melden. In den vergangenen Jahren wurden die Lärmaktionspläne immer mit großen Verzögerungen durch die Kommunen fertiggestellt, wodurch sich die Berichterstattung Deutschlands an die Europäische Union entsprechend verzögerte. Da zudem viele Kommunen trotz bestehender Pflicht überhaupt keinen Lärmaktionsplan aufgestellt haben, ist gegen Deutschland ein Vertragsverletzungsverfahren (2016/2116) der Europäischen Union anhängig. Um eine Klageerhebung und in Aussicht stehende Strafzahlungen zu vermeiden, haben die Bundesländer zugesagt, die Lärmaktionspläne der 4. Runde vollständig und pünktlich zu erstellen. Die Lärmaktionspläne werden in Nordrhein-Westfalen von den Städten und Gemeinden erstellt. Ein Ratsbeschluss ist zwingende Voraussetzung für die Berichterstattung an die Europäische Union. Im August 2023 wurde seitens der Verwaltung frühzeitig das fachkundige Planungsbüro PGT aus Hannover für die Fortschreibung der Lärmaktionsplanung in Bonn beauftragt. Leider haben sich im Rahmen der Bearbeitung Verzögerungen ergeben, sodass die Frist zur Abgabe des Lärmaktionsplans, wie in vielen Kommunen, nicht eingehalten werden kann. So konnten beispielsweise die grundlegenden Kartierungen erst im Oktober 2023 abgeschlossen werden, da Grundlagendaten nicht bereitgestellt wurden und es neue Vorschriften für das Berechnungsverfahren gab. Die erste Öffentlichkeitsbeteiligung erfolgte vom 28. September bis 8. November 2023. Die Verwaltung beabsichtigt mit dem Entwurf des Lärmaktionsplans vom 12. August bis 9. September 2024 die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange durchzuführen. Die zweite Öffentlichkeitsbeteiligung soll vom 20. August bis zum 17. September 2024 durchgeführt werden. Die politische Beratung sollSeite 1 von 2 Seite 2 ebenfalls anhand des Entwurfs erfolgen. Eine entsprechende Mitteilungsvorlage ist in Erarbeitung. Die Vorstellung des Entwurfs durch das beauftragte Planungsbüro soll im Ausschuss für Umwelt, Klima und lokale Agenda am 11. September 2024 erfolgen. Die Stellungnahmen aus den Beteiligungsverfahren sowie der politischen Beratung sind im Nachgang durch das beauftragte Planungsbüro und die Verwaltung auszuwerten und der Entwurf entsprechend anzupassen. Die so entstehende finale Fassung des Lärmaktionsplans der 4. Runde für die Bundesstadt Bonn soll in der Ratssitzung am 12. November 2024 beschlossen werden. Die Verwaltung weist darauf hin, die hiermit angekündigte Beratung und Vorstellung des Entwurfs umfassend zu prüfen und entsprechende Hinweise im Rahmen der Beteiligung und Beratung mitzuteilen. Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 22:49 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de