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231049-02 · Mitteilungsvorlage

Lärmaktionsplanung der 4. Runde – Sachstand und weiteres Vorgehen

Nummer
231049-02
Art
Mitteilungsvorlage
Veröffentlicht
01.08.2024
Letzte Änderung
17.09.2026
  1. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Verkehr 12.09.2024 Kenntnisnahme
  2. Sitzung des Ausschusses für Wohnen, Planung und Bauen 04.09.2024 Kenntnisnahme
  3. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Klima und Lokale Agenda 22.08.2024 Kenntnisnahme
  4. Sitzung des Rates 29.08.2024 Kenntnisnahme
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Übergeordnet

  1. 231049 Lärmaktionsplanung der Bundesstadt Bonn – Beginn der 4. Runde

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Mitteilungsvorlage
öffentlich
231049-02
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
67 Amt für Umwelt und Stadtgrün
Dezernat:
Dez. III
Lärmaktionsplanung der 4. Runde – Sachstand und
weiteres Vorgehen
Beratungsfolge
Ausschuss für Umwelt, Klima und Lokale
Agenda
22.08.2024 Kenntnisnahme
Rat 29.08.2024 Kenntnisnahme
Ausschuss für Wohnen, Planung und Bauen 04.09.2024 Kenntnisnahme
Ausschuss für Mobilität und Verkehr 12.09.2024 Kenntnisnahme
Mitteilung:
Mit DS-Nr. 231049 informierte die Verwaltung über den Beginn der
Lärmaktionsplanung der 4. Runde.
Die Kommunen in Nordrhein-Westfalen sind aufgefordert, bis zum 18.10.2024
die durch den Rat beschlossenen Lärmaktionspläne an das Landesamt für
Natur, Umwelt und Verbraucherschutz zu melden. In den vergangenen Jahren
wurden die Lärmaktionspläne immer mit großen Verzögerungen durch die
Kommunen fertiggestellt, wodurch sich die Berichterstattung Deutschlands an
die Europäische Union entsprechend verzögerte. Da zudem viele Kommunen
trotz bestehender Pflicht überhaupt keinen Lärmaktionsplan aufgestellt haben,
ist gegen Deutschland ein Vertragsverletzungsverfahren (2016/2116) der
Europäischen Union anhängig. Um eine Klageerhebung und in Aussicht
stehende Strafzahlungen zu vermeiden, haben die Bundesländer zugesagt, die
Lärmaktionspläne der 4. Runde vollständig und pünktlich zu erstellen. Die
Lärmaktionspläne werden in Nordrhein-Westfalen von den Städten und
Gemeinden erstellt. Ein Ratsbeschluss ist zwingende Voraussetzung für die
Berichterstattung an die Europäische Union.
Im August 2023 wurde seitens der Verwaltung frühzeitig das fachkundige
Planungsbüro PGT aus Hannover für die Fortschreibung der
Lärmaktionsplanung in Bonn beauftragt. Leider haben sich im Rahmen der
Bearbeitung Verzögerungen ergeben, sodass die Frist zur Abgabe des
Lärmaktionsplans, wie in vielen Kommunen, nicht eingehalten werden kann. So
konnten beispielsweise die grundlegenden Kartierungen erst im Oktober 2023
abgeschlossen werden, da Grundlagendaten nicht bereitgestellt wurden und es
neue Vorschriften für das Berechnungsverfahren gab. Die erste
Öffentlichkeitsbeteiligung erfolgte vom 28. September bis 8. November 2023.
Die Verwaltung beabsichtigt mit dem Entwurf des Lärmaktionsplans vom 12.
August bis 9. September 2024 die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange
durchzuführen. Die zweite Öffentlichkeitsbeteiligung soll vom 20. August bis
zum 17. September 2024 durchgeführt werden. Die politische Beratung sollSeite 1 von 2
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ebenfalls anhand des Entwurfs erfolgen. Eine entsprechende
Mitteilungsvorlage ist in Erarbeitung. Die Vorstellung des Entwurfs durch das
beauftragte Planungsbüro soll im Ausschuss für Umwelt, Klima und lokale
Agenda am 11. September 2024 erfolgen.
Die Stellungnahmen aus den Beteiligungsverfahren sowie der politischen
Beratung sind im Nachgang durch das beauftragte Planungsbüro und die
Verwaltung auszuwerten und der Entwurf entsprechend anzupassen. Die so
entstehende finale Fassung des Lärmaktionsplans der 4. Runde für die
Bundesstadt Bonn soll in der Ratssitzung am 12. November 2024 beschlossen
werden.
Die Verwaltung weist darauf hin, die hiermit angekündigte Beratung und
Vorstellung des Entwurfs umfassend zu prüfen und entsprechende Hinweise im
Rahmen der Beteiligung und Beratung mitzuteilen.
Anlage/n
KeineSeite 2 von 2

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Datenstand: 02.11.2026, 22:49 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de