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231041-03 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Stellungnahme zum Bürgerantrag: Ausbauvorhaben Gerichtsweg - Beibehaltung Beschlussfassung aus 2008

Nummer
231041-03 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
12.03.2024
Letzte Änderung
16.09.2026
  1. Sitzung der Bezirksvertretung Beuel 30.10.2024 Kenntnisnahme
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Übergeordnet

  1. 231041 Bürgerantrag: Ausbauvorhaben Gerichtsweg - Beibehaltung Beschlussfassung aus 2008

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
231041-03 ST
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
63 Bauordnungsamt
Dezernat:
Dez. III
Stellungnahme zum Bürgerantrag:
Ausbauvorhaben Gerichtsweg - Beibehaltung
Beschlussfassung aus 2008
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Beuel 10.04.2024 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
Die Bürgeranträge DS 230588 sowie DS 231041 zum Ausbau des
Gerichtsweges wurden mit der Maßgabe vertagt, dass auf den Erlass des
Landes Nordrhein-Westfalen gewartet wird, welcher den Begriff der Vorteilslage
im Erschließungsbeitragsrecht definieren soll.
Die Erarbeitung eines solchen Erlasses, welcher eine genaue Definition des
Begriffes der „Vorteilslage“ in Aussicht gestellt hat, wird von der
Landesregierung Nordrhein-Westfalen nicht weiter verfolgt. Infolgedessen
werden die Ausbauvorhaben im Gerichtsweg Erschließungsbeiträge nach den
Vorschriften der §§ 127 ff des Baugesetzbuches auslösen. Hierzu wird
zusätzlich auf die bereits erfolgten Stellungnahmen zu den Bürgeranträgen DS
230588 sowie DS 231041 verwiesen.
Anlage/n
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