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231041-02 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Ausbauvorhaben Gerichtsweg - Beibehaltung Beschlussfassung aus 2008 - ergänzende Unterlagen

Nummer
231041-02 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
19.07.2023
Letzte Änderung
16.09.2026
  1. Sitzung der Bezirksvertretung Beuel 30.10.2024 Kenntnisnahme
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Übergeordnet

  1. 231041 Bürgerantrag: Ausbauvorhaben Gerichtsweg - Beibehaltung Beschlussfassung aus 2008

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
231041-02 ST
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
Bezirksverwaltungsstelle Beuel
Dezernat:
Dez. I
Ausbauvorhaben Gerichtsweg - Beibehaltung
Beschlussfassung aus 2008 - ergänzende
Unterlagen
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Beuel 09.08.2023 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
Es wurde zum Bürgerantrag 2310441 ein ergänzendes Dokument nachgereicht
und die einreichende Person bittet darum, diese Ergänzung in der Sitzung der
Bezirksvertretung Beuel zu berücksichtigen.
Anlage/n
1 Ergänzungen des Bürger-Mitantragstellers vom 17.07.2023 (öffentlich)Seite 1 von 3
Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin der Stadt Bonn,
Frau Katja Dörner,
sehr geehrte Damen und Herren der Bezirksvertretung Bonn Beuel,
sehr geehrte Damen und Herren des Stadtrates der Bundesstadt Bonn,
den Bürgerantrag mit der Nr. 231041 zum Ausbau des Gerichtsweges habe ich mit unterzeichnet
und bin am nächsten Sitzungstag der BV Bonn Beuel im August nicht in Bonn.
Ob der Bürgerantrag auf die Tagesordnung kommt ist mir nicht bekannt. Bekannt ist mir aus der
letzten Sizung der Beschluss, die Erlasse der Landesregierung und den Eintritt der Rechtskraft
abzuwarten und danach eine Bürgerversammlung einzuberufen wegen des wüsten Durcheinanders
bei der Kostenbeteiligung.
Daher möchte zu diesem Bürgerantrag an Frau OB Katja Dörner, den Rat unserer Stadt und die
Mitglieder der Bezirksvertretung Bonn Beuel meine ergänzende Stellungnahme hiermit abgeben :
Die Diskussionen, Anträge , Stellungnahmen, Sitzungen, Bürgerversammlungen und Diskussionen
auf und zu dem Gerichtsweg kenne ich seit den 90er Jahren gut.
Immer wieder kommt es zu Unstimmigkeiten und Missvertändnissen zwischen Verwaltung,
Planung, Kostenbeteilgung, Einschätzung nach KAG oder Bundesbaugesetz und den Anwohnern.
Meines Erachtens beruht diese berechtigte Dauerdiskussion auf unklaren Feststellungen zu Ist- und
Sollzustand der Strasse.
Der Gerichtsweg ist ausgebaut wie folgt :
1. Es gibt eine feste tragfähige Strassendecke, die seit vielen Jahren den gesamten Verkehr
einschliesslich Schwerlastverkehr für drei Gewerbebetriebe
trägt. Die Strassendecke weist Öffnungen aus, die fest wiederverschlossen sind. Absackungen
oder bedeutende schadhafte Löcher gibt es nicht.
2. Es gibt eine intakte Strassenbeleuchtung.
3. Im Teilbereich von der Königswinterer Str. zur Samansstr. gibt es eine Entwässerung des
Gerichtsweges über Strassengullis , die an den Strassenkanal angeschlossen ist. Der Zustand ist
höchtens ausreichend. Es gibt noch Schotterflächen zwischen Fahrbahn und Grundstücken, der
Gehweg ist befestigt.
Die Vorgärten sind begrünt oder bepflanzt soweit dies möglich ist.
Gesamtbild von diesem Strassenabschnitt : Ausreichend aber nicht sehr schön.
Bedarf : Schotterflächen und Fahrbahn auffräsen und neu einheitlich versiegeln, Kantsteine setzen
unter Berücksichtigung einer funktionierenden Entwässerung, wobei Gullis und Abflüsse in den
Kanal vorhanden sind !!!
Im zweiten Strassenabschnitt, Samanstrasse zum Rastenweg finden sich
1. Eine feste tragfähige Strassendecke, die seit Jahren den gesamten Strassenverkehr
einschliesslich Schwerlastverkehr für zwei Gewerbebetriebe trägt,
wieder verschlosene tragfähige Öffnungen. Absackungen, bedeutende schadhafte Löcher gibt es
nicht.
2. Entwässerung und Beleuchtung sind vorhanden und funktionieren, sind angeschlossen. In zwei
Bereichen gibt es Schotterflächen, die beparkt werden.
Hier ist das Bild einheitlicher, die Vorgärten sind aufgrund der zurückliegenden Bebauung
bepflanzt, weitgehend sogar mit Bäumen wie Acer globosum, Crataegus und sogar Quercus
fastigiata, sowie mit Hecken für Vögel die bis zur Höhe von 2 Meter reichen, die Strasse ist hier
völlig ausreichend begrünt.
Gesamtbild dieses Strassenabschnittes ; Gut begrünt, fest , Begrenzung gut erkennbar, 2
Schotterflächen als Parkplächen in Längsrichtung.
Bedarf : Fahrbahn auffräsen und neu versiegeln, Kantsteine sezen unter Berücksichtigung der
funtionierenden und gelegten angeschlossenen Entwässerung.
Diese Ist Erhebung und Bedarfssicht sind bei 90 Prozent der Anlieger Standpunkt. Es wird nicht
akzeptiert, die Strasse sei " niemals fertig ausgebaut worden " oder müsse in eine " gepflasterte
Wohn- und Spielstrasse " verwandelt werden, wie es in Neubaugebieten bei Neuanlage passt.Seite 2 von 3
Der Gerichtsweg ist traditionsgemäß eine Strasse in der sich drei Gewerbebetriebe mit
Zulieferung, Belastung und Verkehr und die Anwohner, teils Mehrfamilienhäuser, die
Nutzung teilen.
Die Anwohner fordern die Rücksichtnahme auf die tatsächlichen Nutzungsverhältnisse, die teilweise
auch auf die Werte der Immobilien wirken, nicht nur zum Vorteil.
Betrachten wir die anstehenden Belastungen, die auf die Immobilienbesitzer zukommen . Ein
Grossteil der Privathäuser weist als Baujahr zwischen 1880 und 1935 auf. Auf Besitzer dieser
Häuser kommt ein enomer Sanierungsaufwand laut Heizungs und Energie Gesetzen. Er wird die
bislang geplanten Kosten für den Ausbau der Strasse weit übersteigen, 35,00 EUR Pro qm .Eine
Wärmepumpenversorgung mit Solaranlage wird für 120 qm schnell 30.000,00 EUR kosten. Zuvor
der Strassenausbau bei 400 qm ca. 15.000,00 EUR.
Auch persönliche wirtschaftliche Verhältnisse sind für Anwohner wichtig. Wer will Wohnen im
Gerichtsweg aufgeben ?
Nah an den wirklichen notwendigen Massnahmen und an den persönlichen Verhältnissen wird im
Geichtsweg gedacht und diskutiert, die Strasse wird
nicht als bedeutsam und wichtig empfunden, eine kleine Anwohnerstrasse, die Gewerke als
Anlieger sind Tradition und Tatsachen.
Die Stadt Bonn ist verpflichtet worden ein Fernwärmekonzept zu erarbeiten, die Umsetzung wird
die Öffnung von Strassen zur Folge haben in sehr grossem Umfang. Die Priorität hat der Rat sehr
hoch festgelegt.
Abschliessend darf ich ein kuzes Strassengespräch wiedergeben mit den Mitarbeitern der Firma, die
hier Tiefkernbohrungen im Auftrag der Stadt durchgeführt hat.
Gefragt, wie denn die Bohrungen möglich wären erhielt ich folgende Antwort : " Hier unten drin ist
alles knüppelhart, wir kommen an manchen Stellen gar nicht in den Untergrund und müssen die
Bohrungen versetzen. "
Hierzu eine alte bewährte Handwerkerweisheit, die lautet : " Was der liebe Gott zusammengefügt
hat sollte nicht getrennt werden ".
Um eine konstruktive Kommunikation zwischen Verwaltung und den zahlenden Anwohnern auf den
Weg zu bringen halte ich es für fair und angemessen der Politik und der Verwaltung unseren
Standpunkt und die konstruktiven Vorschläge mitzuteilen.
Leise nachgeworfen wurde von der Verwaltung letztens, der Ausbau sei zum jetzigen Zeitpunkt
nicht zwingend notwendig, fehlt es doch zusätzlich erheblich an Personal. Das wird mit der Planung
und Ausführung des Heiz und Energieeinspargestzes sicher nicht besser, alle Kräfte werden dort
gebraucht.
Zeitenwende bedeutet auch Neudenken über den Einsatz der Mittel, die die zahlnden Bürger, wir
alle, leisten.
Freundliche Grüße,
Allen Beteiligten eine schöne Sommerpause
in der Hoffnung auf vernünftige notwendige Lösungen und gute faire KommunikationSeite 3 von 3

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Datenstand: 03.11.2026, 10:18 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de