231041-02 ST · Stellungnahme der Verwaltung
Ausbauvorhaben Gerichtsweg - Beibehaltung Beschlussfassung aus 2008 - ergänzende Unterlagen
Kerndaten
- Nummer
- 231041-02 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 19.07.2023
- Letzte Änderung
- 16.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Beuel Kenntnisnahme
Dateien
- Sammeldokument öffentlich Öffnen ↗
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 231041-02 ST Die Oberbürgermeisterin Federführung: Bezirksverwaltungsstelle Beuel Dezernat: Dez. I Ausbauvorhaben Gerichtsweg - Beibehaltung Beschlussfassung aus 2008 - ergänzende Unterlagen Beratungsfolge Bezirksvertretung Beuel 09.08.2023 Kenntnisnahme Inhalt der Stellungnahme: Es wurde zum Bürgerantrag 2310441 ein ergänzendes Dokument nachgereicht und die einreichende Person bittet darum, diese Ergänzung in der Sitzung der Bezirksvertretung Beuel zu berücksichtigen. Anlage/n 1 Ergänzungen des Bürger-Mitantragstellers vom 17.07.2023 (öffentlich)Seite 1 von 3 Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin der Stadt Bonn, Frau Katja Dörner, sehr geehrte Damen und Herren der Bezirksvertretung Bonn Beuel, sehr geehrte Damen und Herren des Stadtrates der Bundesstadt Bonn, den Bürgerantrag mit der Nr. 231041 zum Ausbau des Gerichtsweges habe ich mit unterzeichnet und bin am nächsten Sitzungstag der BV Bonn Beuel im August nicht in Bonn. Ob der Bürgerantrag auf die Tagesordnung kommt ist mir nicht bekannt. Bekannt ist mir aus der letzten Sizung der Beschluss, die Erlasse der Landesregierung und den Eintritt der Rechtskraft abzuwarten und danach eine Bürgerversammlung einzuberufen wegen des wüsten Durcheinanders bei der Kostenbeteiligung. Daher möchte zu diesem Bürgerantrag an Frau OB Katja Dörner, den Rat unserer Stadt und die Mitglieder der Bezirksvertretung Bonn Beuel meine ergänzende Stellungnahme hiermit abgeben : Die Diskussionen, Anträge , Stellungnahmen, Sitzungen, Bürgerversammlungen und Diskussionen auf und zu dem Gerichtsweg kenne ich seit den 90er Jahren gut. Immer wieder kommt es zu Unstimmigkeiten und Missvertändnissen zwischen Verwaltung, Planung, Kostenbeteilgung, Einschätzung nach KAG oder Bundesbaugesetz und den Anwohnern. Meines Erachtens beruht diese berechtigte Dauerdiskussion auf unklaren Feststellungen zu Ist- und Sollzustand der Strasse. Der Gerichtsweg ist ausgebaut wie folgt : 1. Es gibt eine feste tragfähige Strassendecke, die seit vielen Jahren den gesamten Verkehr einschliesslich Schwerlastverkehr für drei Gewerbebetriebe trägt. Die Strassendecke weist Öffnungen aus, die fest wiederverschlossen sind. Absackungen oder bedeutende schadhafte Löcher gibt es nicht. 2. Es gibt eine intakte Strassenbeleuchtung. 3. Im Teilbereich von der Königswinterer Str. zur Samansstr. gibt es eine Entwässerung des Gerichtsweges über Strassengullis , die an den Strassenkanal angeschlossen ist. Der Zustand ist höchtens ausreichend. Es gibt noch Schotterflächen zwischen Fahrbahn und Grundstücken, der Gehweg ist befestigt. Die Vorgärten sind begrünt oder bepflanzt soweit dies möglich ist. Gesamtbild von diesem Strassenabschnitt : Ausreichend aber nicht sehr schön. Bedarf : Schotterflächen und Fahrbahn auffräsen und neu einheitlich versiegeln, Kantsteine setzen unter Berücksichtigung einer funktionierenden Entwässerung, wobei Gullis und Abflüsse in den Kanal vorhanden sind !!! Im zweiten Strassenabschnitt, Samanstrasse zum Rastenweg finden sich 1. Eine feste tragfähige Strassendecke, die seit Jahren den gesamten Strassenverkehr einschliesslich Schwerlastverkehr für zwei Gewerbebetriebe trägt, wieder verschlosene tragfähige Öffnungen. Absackungen, bedeutende schadhafte Löcher gibt es nicht. 2. Entwässerung und Beleuchtung sind vorhanden und funktionieren, sind angeschlossen. In zwei Bereichen gibt es Schotterflächen, die beparkt werden. Hier ist das Bild einheitlicher, die Vorgärten sind aufgrund der zurückliegenden Bebauung bepflanzt, weitgehend sogar mit Bäumen wie Acer globosum, Crataegus und sogar Quercus fastigiata, sowie mit Hecken für Vögel die bis zur Höhe von 2 Meter reichen, die Strasse ist hier völlig ausreichend begrünt. Gesamtbild dieses Strassenabschnittes ; Gut begrünt, fest , Begrenzung gut erkennbar, 2 Schotterflächen als Parkplächen in Längsrichtung. Bedarf : Fahrbahn auffräsen und neu versiegeln, Kantsteine sezen unter Berücksichtigung der funtionierenden und gelegten angeschlossenen Entwässerung. Diese Ist Erhebung und Bedarfssicht sind bei 90 Prozent der Anlieger Standpunkt. Es wird nicht akzeptiert, die Strasse sei " niemals fertig ausgebaut worden " oder müsse in eine " gepflasterte Wohn- und Spielstrasse " verwandelt werden, wie es in Neubaugebieten bei Neuanlage passt.Seite 2 von 3 Der Gerichtsweg ist traditionsgemäß eine Strasse in der sich drei Gewerbebetriebe mit Zulieferung, Belastung und Verkehr und die Anwohner, teils Mehrfamilienhäuser, die Nutzung teilen. Die Anwohner fordern die Rücksichtnahme auf die tatsächlichen Nutzungsverhältnisse, die teilweise auch auf die Werte der Immobilien wirken, nicht nur zum Vorteil. Betrachten wir die anstehenden Belastungen, die auf die Immobilienbesitzer zukommen . Ein Grossteil der Privathäuser weist als Baujahr zwischen 1880 und 1935 auf. Auf Besitzer dieser Häuser kommt ein enomer Sanierungsaufwand laut Heizungs und Energie Gesetzen. Er wird die bislang geplanten Kosten für den Ausbau der Strasse weit übersteigen, 35,00 EUR Pro qm .Eine Wärmepumpenversorgung mit Solaranlage wird für 120 qm schnell 30.000,00 EUR kosten. Zuvor der Strassenausbau bei 400 qm ca. 15.000,00 EUR. Auch persönliche wirtschaftliche Verhältnisse sind für Anwohner wichtig. Wer will Wohnen im Gerichtsweg aufgeben ? Nah an den wirklichen notwendigen Massnahmen und an den persönlichen Verhältnissen wird im Geichtsweg gedacht und diskutiert, die Strasse wird nicht als bedeutsam und wichtig empfunden, eine kleine Anwohnerstrasse, die Gewerke als Anlieger sind Tradition und Tatsachen. Die Stadt Bonn ist verpflichtet worden ein Fernwärmekonzept zu erarbeiten, die Umsetzung wird die Öffnung von Strassen zur Folge haben in sehr grossem Umfang. Die Priorität hat der Rat sehr hoch festgelegt. Abschliessend darf ich ein kuzes Strassengespräch wiedergeben mit den Mitarbeitern der Firma, die hier Tiefkernbohrungen im Auftrag der Stadt durchgeführt hat. Gefragt, wie denn die Bohrungen möglich wären erhielt ich folgende Antwort : " Hier unten drin ist alles knüppelhart, wir kommen an manchen Stellen gar nicht in den Untergrund und müssen die Bohrungen versetzen. " Hierzu eine alte bewährte Handwerkerweisheit, die lautet : " Was der liebe Gott zusammengefügt hat sollte nicht getrennt werden ". Um eine konstruktive Kommunikation zwischen Verwaltung und den zahlenden Anwohnern auf den Weg zu bringen halte ich es für fair und angemessen der Politik und der Verwaltung unseren Standpunkt und die konstruktiven Vorschläge mitzuteilen. Leise nachgeworfen wurde von der Verwaltung letztens, der Ausbau sei zum jetzigen Zeitpunkt nicht zwingend notwendig, fehlt es doch zusätzlich erheblich an Personal. Das wird mit der Planung und Ausführung des Heiz und Energieeinspargestzes sicher nicht besser, alle Kräfte werden dort gebraucht. Zeitenwende bedeutet auch Neudenken über den Einsatz der Mittel, die die zahlnden Bürger, wir alle, leisten. Freundliche Grüße, Allen Beteiligten eine schöne Sommerpause in der Hoffnung auf vernünftige notwendige Lösungen und gute faire KommunikationSeite 3 von 3
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 21:31 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de