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231038-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Antrag auf Einrichtung eines Durchfahrtverbots für LKW im Bereich Friedrich-Wöhler-Straße/Kölnstraße/Bonner Nordfriedhof

Nummer
231038-01 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
17.08.2023
Letzte Änderung
16.09.2026
  1. Sitzung der Bezirksvertretung Bonn 05.09.2023 Kenntnisnahme
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Übergeordnet

  1. 231038 Bürgerantrag: Antrag auf Einrichtung eines Durchfahrtverbots für LKW im Bereich Friedrich-Wöhler-Straße/Kölnstraße/Bonner Nordfriedhof

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
231038-01 ST
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
33 Bürgerdienste
Dezernat:
Dez. I
Antrag auf Einrichtung eines Durchfahrtverbots für
LKW im Bereich Friedrich-Wöhler-
Straße/Kölnstraße/Bonner Nordfriedhof
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bonn 05.09.2023 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
Aus verkehrsrechtlicher Sicht ist die Einrichtung eines Durchfahrtsverbots für
LKW nicht zulässig. Gemäß § 49 Abs. 9 Satz 3 StVO dürfen insbesondere
Beschränkungen und Verbote des fließenden Verkehrs nur angeordnet werden,
wenn auf Grund der besonderen örtlichen Verhältnisse eine Gefahrenlage
besteht, die das allgemeine Risiko einer Beeinträchtigung bestimmter
Rechtsgüter erheblich übersteigt. Diese Voraussetzungen sind hier jedoch nicht
gegeben.
Auch aus verkehrsplanerischer Sicht wird die Einrichtung eines LKW-
Durchfahrtverbotes kritisch bewertet. Die Friedrich-Wöhler-Straße bildet die
Hauptzufahrt zum angrenzenden Gewerbegebiet (u.a. STEP-G und DHL) von
Norden über die Kölnstraße kommend. Die Ausweisung eines
Durchfahrtverbotes würde die Erreichbarkeit des Gewerbegebietes
verschlechtern, Umwegfahrten von ca. 1,1 km erzeugen und andere Bereiche
zusätzlich belasten.
Überdies kann eine Gefahrensituation aufgrund unübersichtlicher
Straßenverhältnisse aus fachlicher Sicht nicht geteilt werden. Bei der Friedrich-
Wöhler-Straße handelt es sich um eine geradlinig verlaufende Straße, auf der
im Bereich der Kita bereits eine Geschwindigkeitsreduzierung auf 30 km/h
erfolgt ist. Außerdem wurde im Zuge der ÖPNV-Beschleunigung
Begegnungsmöglichkeiten in der Friedrich-Wöhler-Straße geschaffen, welche
ebenfalls die Übersichtlichkeit innerhalb des Straßenraums verbessert haben
(vgl. DS221377).
Darüber hinaus befinden sich mit Ausnahme der Bushaltestellen am Anfang
und Ende der Straße keine Ziele auf der nördlichen Straßenseite, sodass auch
kaum Querungen stattfinden müssen durch die erhöhte Gefahrensituationen
entstehen würden.
Die Verwaltung wird jedoch über den Antrag hinaus die Einrichtung einer
streckenbezogenen Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 km/h aus
Lärmschutzgründen prüfen.Seite 1 von 2
Seite 2
Beschlussvorschlag:
Der Antrag auf Einrichtung eines Durchfahrtverbots für LKW im Bereich
Friedrich-Wöhler-Straße/Kölnstraße/Bonner Nordfriedhof wird abgelehnt.
Der Antragstellende wird entsprechend den Ausführungen der Stellungnahme
der Verwaltung über die für die ablehnende Entscheidung maßgeblichen
Gründe unterrichtet. Mit diesem Votum und der Beratung in der
Bezirksvertretung Bonn ist das in § 24 GO NRW für die formelle Beratung von
Bürgeranträgen vorgesehene Verfahren zum Abschluss gelangt.
Anlage/n
KeineSeite 2 von 2

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