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231034-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Aussetzung der Umwidmung der Straße "Steinweg" zur Fahrradstraße

Nummer
231034-01 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
17.07.2023
Letzte Änderung
16.09.2026
  1. Sitzung des Ausschusses für Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger 30.08.2023 Kenntnisnahme
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Übergeordnet

  1. 231034 Bürgerantrag: Aussetzung der Umwidmung der Straße "Steinweg" zur Fahrradstraße

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
231034-01 ST
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
61 Stadtplanungsamt
Dezernat:
Dez. III
Aussetzung der Umwidmung der Straße
"Steinweg" zur Fahrradstraße
Beratungsfolge
Ausschuss für Beteiligung der Bürgerinnen
und Bürger
30.08.2023 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
Die Verwaltung lehnt aufgrund der unten beschriebenen Gründe eine
Aussetzung der Ausweisung der Straße „Steinweg“ in 53121 Bonn-Endenich
als Fahrradstraße ab.
1.
Die Verwaltung hat bei der Planung zur zukünftigen Gestaltung des Steinwegs
eine größtmögliche Berücksichtigung der Interessen aller
Verkehrsteilnehmenden angestrebt. Zu berücksichtigen ist die Herstellung von
ausreichenden Gehwegbreiten für Fußgänger*innen von 2,5 m. Damit die
Gehwege im Steinweg für alle Menschen in diesem Rahmen nutzbar sind, ist
der Entfall von Parkflächen notwendig.
Darüber hinaus zielt die Planung auf die sichere Befahrung des Steinweges für
Radfahrer*innen und die Schaffung von Fahrradabstellanlagen sowie der
größtmögliche Erhalt von öffentlichen Pkw-Parkständen.
Aufgrund des geringen Straßenquerschnitts des Steinweges stellt die Planung
einen Kompromiss aller Ansprüche dar. So konnten die vom Rat
beschlossenen Regelmaße für Gehwege mit 2,5 m Breite, die Breite von 4,5 m
für Fahrradstraßen bzw. 4,0 m an Engstellen, sowie der volle Erhalt der
öffentlichen Pkw-Stellplätze nicht erreicht werden.
2.
Fahrradstraßen dienen der Bündelung des Radverkehrs und sind zentrale
Achsen im Bonner Radverkehrsnetz. Sie können dort eingerichtet werden, wo
der Radverkehr Priorität hat oder bekommen soll. Aufgrund der unter Punkt 3
beschriebenen Bedeutung des Steinwegs für den Radverkehr ist davon
auszugehen, dass der Radverkehr im Steinweg zukünftig zur vorherrschenden
Verkehrsart werden wird.
3.
Im Radverkehrsnetz, welches aktuell der Politik zum Beschluss vorliegt, wird
die Bedeutung des Steinwegs im Netzkontext verdeutlicht. Mit einer Länge von
1,4 km erfüllt er eine entscheidende Funktion für die Radverkehrsachse der
Hierarchiestufe 1. Diese verbindet perspektivisch die Bonner Nordstadt, das
Bonner Innovationsdreieck, Lessenich/Duisdorf und das südwestliche BonnerSeite 1 von 2
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Umland. Die Führung auf dem Steinweg über das Meßdorfer Feld und entlang
der Bahngleise ermöglicht dabei ein hindernisarmes Fahren abseits der
Hauptstraßen mit den Hauptverkehrsströmen des Kfz-Verkehrs für alle
Nutzer*innengruppen.
Die von der antragstellenden Person angeregte Alternative über „Am
Bleichgraben“ ließe sich in diese Achse nicht sinnvoll einbinden.
Über den Steinweg als verkehrsärmere Alternative zum Hermann-Wandersleb-
Ring können verschiedene Ziele erreicht werden, die sowohl Ziel als auch
Quelle für eine relevante Menge Radfahrender sind, bspw. der Campus
Endenich, das Helmholtzgymnasium oder die Sportanlagen am Fußballplatz
des FC Rot-Weiß Lessenich. Der Eindruck des von der antragstellenden
Person angesprochenen „stumpfen Endens“ des Steinwegs „Auf dem Hügel“ ist
im aktuellen Zustand nachvollziehbar. Durch die geplanten Querungen der
Autobahn zwischen „An der Immenburg“ und der Immenburgstraße, sowie im
weiteren Verlauf der Bahngleise zwischen Immenburgstraße und Ellerstraße,
wird der Steinweg jedoch mittel- bis langfristig in die oben beschriebene Achse
eingebettet.
Die Umweltspur auf dem Hermann-Wandersleb-Ring ist in erster Linie zur
Beschleunigung des Busverkehrs eingerichtet worden. Für die Radfahrenden
mit einem höheren Sicherheitsbedürfnis, Kinder und ältere Menschen bietet die
Achse über den Steinweg eine subjektiv sicherere Führung.
Beschlussvorschlag:
Die Verwaltung empfiehlt, den Bürgerantrag abzulehnen. Mit diesem Votum ist
das in § 24 GO NRW für die formelle Beratung von Bürgeranträgen
vorgesehene Verfahren abgeschlossen.
Anlage/n
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Datenstand: 03.11.2026, 11:32 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de