231034-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung
Aussetzung der Umwidmung der Straße "Steinweg" zur Fahrradstraße
Kerndaten
- Nummer
- 231034-01 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 17.07.2023
- Letzte Änderung
- 16.09.2026
Beratungsfolge
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 231034-01 ST Die Oberbürgermeisterin Federführung: 61 Stadtplanungsamt Dezernat: Dez. III Aussetzung der Umwidmung der Straße "Steinweg" zur Fahrradstraße Beratungsfolge Ausschuss für Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger 30.08.2023 Kenntnisnahme Inhalt der Stellungnahme: Die Verwaltung lehnt aufgrund der unten beschriebenen Gründe eine Aussetzung der Ausweisung der Straße „Steinweg“ in 53121 Bonn-Endenich als Fahrradstraße ab. 1. Die Verwaltung hat bei der Planung zur zukünftigen Gestaltung des Steinwegs eine größtmögliche Berücksichtigung der Interessen aller Verkehrsteilnehmenden angestrebt. Zu berücksichtigen ist die Herstellung von ausreichenden Gehwegbreiten für Fußgänger*innen von 2,5 m. Damit die Gehwege im Steinweg für alle Menschen in diesem Rahmen nutzbar sind, ist der Entfall von Parkflächen notwendig. Darüber hinaus zielt die Planung auf die sichere Befahrung des Steinweges für Radfahrer*innen und die Schaffung von Fahrradabstellanlagen sowie der größtmögliche Erhalt von öffentlichen Pkw-Parkständen. Aufgrund des geringen Straßenquerschnitts des Steinweges stellt die Planung einen Kompromiss aller Ansprüche dar. So konnten die vom Rat beschlossenen Regelmaße für Gehwege mit 2,5 m Breite, die Breite von 4,5 m für Fahrradstraßen bzw. 4,0 m an Engstellen, sowie der volle Erhalt der öffentlichen Pkw-Stellplätze nicht erreicht werden. 2. Fahrradstraßen dienen der Bündelung des Radverkehrs und sind zentrale Achsen im Bonner Radverkehrsnetz. Sie können dort eingerichtet werden, wo der Radverkehr Priorität hat oder bekommen soll. Aufgrund der unter Punkt 3 beschriebenen Bedeutung des Steinwegs für den Radverkehr ist davon auszugehen, dass der Radverkehr im Steinweg zukünftig zur vorherrschenden Verkehrsart werden wird. 3. Im Radverkehrsnetz, welches aktuell der Politik zum Beschluss vorliegt, wird die Bedeutung des Steinwegs im Netzkontext verdeutlicht. Mit einer Länge von 1,4 km erfüllt er eine entscheidende Funktion für die Radverkehrsachse der Hierarchiestufe 1. Diese verbindet perspektivisch die Bonner Nordstadt, das Bonner Innovationsdreieck, Lessenich/Duisdorf und das südwestliche BonnerSeite 1 von 2 Seite 2 Umland. Die Führung auf dem Steinweg über das Meßdorfer Feld und entlang der Bahngleise ermöglicht dabei ein hindernisarmes Fahren abseits der Hauptstraßen mit den Hauptverkehrsströmen des Kfz-Verkehrs für alle Nutzer*innengruppen. Die von der antragstellenden Person angeregte Alternative über „Am Bleichgraben“ ließe sich in diese Achse nicht sinnvoll einbinden. Über den Steinweg als verkehrsärmere Alternative zum Hermann-Wandersleb- Ring können verschiedene Ziele erreicht werden, die sowohl Ziel als auch Quelle für eine relevante Menge Radfahrender sind, bspw. der Campus Endenich, das Helmholtzgymnasium oder die Sportanlagen am Fußballplatz des FC Rot-Weiß Lessenich. Der Eindruck des von der antragstellenden Person angesprochenen „stumpfen Endens“ des Steinwegs „Auf dem Hügel“ ist im aktuellen Zustand nachvollziehbar. Durch die geplanten Querungen der Autobahn zwischen „An der Immenburg“ und der Immenburgstraße, sowie im weiteren Verlauf der Bahngleise zwischen Immenburgstraße und Ellerstraße, wird der Steinweg jedoch mittel- bis langfristig in die oben beschriebene Achse eingebettet. Die Umweltspur auf dem Hermann-Wandersleb-Ring ist in erster Linie zur Beschleunigung des Busverkehrs eingerichtet worden. Für die Radfahrenden mit einem höheren Sicherheitsbedürfnis, Kinder und ältere Menschen bietet die Achse über den Steinweg eine subjektiv sicherere Führung. Beschlussvorschlag: Die Verwaltung empfiehlt, den Bürgerantrag abzulehnen. Mit diesem Votum ist das in § 24 GO NRW für die formelle Beratung von Bürgeranträgen vorgesehene Verfahren abgeschlossen. Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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