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231027 · Informationsbrief

Informationsbrief - Gehwegparken Max-Bruch-Straße

Nummer
231027
Art
Informationsbrief
Veröffentlicht
26.05.2023
Letzte Änderung
16.09.2026
  1. Sitzung noch nicht verknüpft Kenntnisnahme
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An die Anwohnerinnen und Anwohner der Max-Bruch-Straße
Aktuelles zu den „Sofortmaßnahmen“ Gehwegparken Max-Bruch-Straße
2. Informationsbrief
Sehr geehrte Damen und Herren,
die Bezirksvertretung Bonn hat in ihrer Sitzung am 23. Mai 2023 beschlossen, das die kürzlich
eingerichteten Halteverbote für die Fahrbahn wieder zurückgenommen werden. Gleichzeitig wurde
die Stadtverwaltung beauftragt, eine neue Planung für die Verkehrs- und Parkregelungen für die
gesamte Max-Bruch-Straße zu erstellen. Somit werden sich die straßenverkehrsrechtlichen
Regelungen für das Parken in der Max-Bruch-Straße in Kürze wieder ändern und so ausgestaltet
sein, wie sie vor der Einrichtung der jetzt wieder rückgängig gemachten Halteverbote für die
Fahrbahn waren.
Was bedeutet dies hinsichtlich des Parkens von Kraftfahrzeugen?
1. Parken auf den Gehwegen
Das teilweise oder vollständige Parken auf den Gehwegen ist weiterhin auf beiden Seiten der
Max-Bruch-Straße gesetzlich verboten (§ 12 der Straßenverkehrsordnung). Es darf immer nur
dann auf Gehwegen geparkt werden, wenn dies durch Verkehrszeichen ausdrücklich erlaubt
wird. Diese Verkehrszeichen gibt es in der Max-Bruch-Straße nicht und sie können auch nicht
eingerichtet werden, da die Gehwege zu schmal sind, um darauf das Parken zulassen zu
können. Der Fußverkehr wäre dann viel zu stark eingeschränkt und könnte die Gehwege nicht
ungehindert nutzen.
Wenn dennoch künftig verbotswidrig auf dem Gehweg geparkt wird, muss damit gerechnet
werden, dass hierfür durch den Stadtordnungsdienst Verwarnungsgelder von mindestens 55
Euro ausgestellt werden können.
Insofern bittet die Stadt darum, künftig nicht mehr auf den Gehwegen zu parken.
2. Parken auf der Fahrbahn
Das Parken am rechten und linken Fahrbahnrand ist auf der Max-Bruch-Straße grundsätzlich
erlaubt. Hierbei ist aber zu beachten, dass neben den geparkten Fahrzeugen immer eine frei
befahrbare Fahrbahnbreite von mindestens 3 m freigehalten werden muss, damit der fließende
Straßenverkehr nicht behindert wird und Müllabfuhr, Rettungsfahrzeuge und die Feuerwehr die
Straße ungehindert passieren können. Das bedeutet aufgrund der schmalen Fahrbahn in der
Max-Bruch-Straße, dass keine Fahrzeuge auf gleicher Höhe am linken und rechtenSeite 1 von 2
Fahrbahnrand geparkt werden dürfen, da dann die frei bleibende Fahrbahn zwischen den
geparkten Fahrzeugen schmaler als die mindestens erforderlichen 3 m ist.
Sollte die freibleibende Fahrbahn durch am linken und rechten Fahrbahnrand geparkte
Fahrzeuge schmaler als 3 m sein, handelt es sich ebenfalls um Parkverstöße, da gegen ein
gesetzliches Parkverbot verstoßen wird. Auch diese können durch den Stadtordnungsdienst mit
Verwarnungen zwischen 35 und 100 Euro (+ 1 Punkt), je nach Situation, geahndet werden.
Sollten dadurch Einsatz- und Rettungsfahrzeuge behindert werden, kann dies sogar zur Folge
haben, dass Fahrzeuge abgeschleppt werden müssen.
Damit weder Verwarnungen noch Abschleppmaßnahmen erforderlich werden, bittet die Stadt
darum, beim Parken auf der Fahrbahn immer darauf zu achten, dass eine Fahrbahn in der
ausreichenden Mindestbreite freigelassen wird.
Dabei ist, wie unter Ziffer 1 beschrieben, zu beachten, dass der Gehweg nicht mit zum Parken
genutzt werden darf, um die Fahrbahn frei zu halten.
3. Ausblick
Sobald die Stadtverwaltung eine neue Gesamtplanung erstellt hat, wird sie diese der
Bezirksvertretung Bonn vorlegen, damit sie beraten und beschlossen werden kann. Bis zur
anschließenden Umsetzung der kommenden Planung bittet die Stadt darum, die unter den Ziffer
1 und 2 erläuterten Regeln zu beachten.
Mit freundlichen Grüßen
Ihre
Stadt Bonn
Bonn, im Mai 2023
Herausgeber: Bundesstadt Bonn – Die Oberbürgermeisterin, Bürgerdienste, Dezernat der Oberbürgermeisterin. Gedruckt auf „Blauer
Engel“ zertifiziertem Recyclingpapier.Seite 2 von 2

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Datenstand: 02.11.2026, 20:11 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de