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231017 · Beschlussvorlage

Integriertes Entwicklungskonzept (IEK) Buschdorf

Nummer
231017
Art
Beschlussvorlage
Veröffentlicht
18.08.2023
Letzte Änderung
16.09.2026
  1. Sitzung des Ausschusses für Wohnen, Planung und Bauen 30.11.2023 Empfehlung
  2. Sitzung des Ausschusses für Kinder-, Jugend und Familie 18.10.2023 Empfehlung
  3. Sitzung der Bezirksvertretung Bonn 17.10.2023 Anhörung
  4. Sitzung des Beirates Bürgerbeteiligung 15.09.2023 Empfehlung
  5. Sitzung des Ausschusses für Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger 08.11.2023 Empfehlung
  6. Sitzung des Rates 12.12.2023 Entscheidung federführend
  7. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Vergabe 05.12.2023 Empfehlung
  8. Sitzung des Sportausschusses 26.10.2023 Anhörung
  9. Sitzung des Hauptausschusses 07.12.2023 Empfehlung
  10. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Verkehr 29.11.2023 Empfehlung
  11. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Klima und Lokale Agenda 19.10.2023 Anhörung
  12. Sitzung des Ausschusses für Soziales, Migration und Gesundheit 22.11.2023 Empfehlung
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Untergeordnet

  1. 231017-01 AA Änderungsantrag der Koalition - Integriertes Entwicklungskonzept (IEK) Buschdorf Antrag zur Vorlage 231017
  2. 231017-02 AA Koalitionsänderungsantrag: Integriertes Entwicklungskonzept (IEK) Buschdorf Antrag zur Vorlage 231017

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Beschlussvorlage
öffentlich
231017
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
61 Stadtplanungsamt
Dezernat:
Dez. III
Integriertes Entwicklungskonzept (IEK) Buschdorf
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bonn 05.09.2023 Anhörung
Ausschuss für Mobilität und Verkehr 06.09.2023 Empfehlung
Ausschuss für Wohnen, Planung und Bauen 13.09.2023 Empfehlung
Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und
Vergabe
13.09.2023 Empfehlung
Hauptausschuss 14.09.2023 Empfehlung
Beirat Bürgerbeteiligung 15.09.2023 Empfehlung
Ausschuss für Beteiligung der Bürgerinnen
und Bürger
20.09.2023 Empfehlung
Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie 18.10.2023 Empfehlung
Ausschuss für Umwelt, Klima und Lokale
Agenda
19.10.2023 Anhörung
Sportausschuss 26.10.2023 Anhörung
Ausschuss für Soziales, Migration und
Gesundheit
26.10.2023 Empfehlung
Rat 09.11.2023 Entscheidung
Beschlussvorschlag
1. Das Integrierte Entwicklungskonzept (IEK) für den Ortsteil Bonn-
Buschdorf in der Fassung vom Mai 2023 wird als städtebauliches
Entwicklungskonzept gem. § 171b Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)
beschlossen.
2. Die Verwaltung wird beauftragt, die Voraussetzungen für eine
Umsetzung der beschriebenen Projekte zu schaffen.
3. Die Verwaltung wird beauftragt auf der Grundlage des „IEK
Buschdorf“ anwendbare Förderprogramme zu sondieren.
4. Die Verwaltung wird beauftragt jährlich den Stand der
Maßnahmenumsetzung dokumentierend zu erfassen und dem Rat
zu berichten.Seite 1 von 116
Seite 2
Begründung
Die Bundesstadt Bonn verfolgt bereits seit vielen Jahren den Ansatz einer
kleinräumigen, integrierten Betrachtung auf der Quartiers- und Ortsteilebene.
Sie gilt als Identifikationsraum der Bewohnerinnen und Bewohner. Durch gezielt
eingesetzte Beteiligungsmethoden kann eine bedarfsgerechte Planung und
Entwicklung von Quartieren und Ortsteilen vorangetrieben werden.
Mit der Ausweisung neuer Baugebiete und dem damit verbundenen Wachstum
des Ortsteils Buschdorf, gilt es das vorhandene Infrastrukturangebot
auszuweiten und darüber hinaus die Chance zu nutzen, ein vielfältiges und
bedarfsgerechtes Wohnraum- und Infrastrukturangebot herzustellen. Ein
Bürgerantrag im Jahr 2013 gab hierbei den ersten Anstoß für einen intensiven
Kommunikationsprozess zwischen der Stadtverwaltung und den
BewohnerInnen über die Entwicklungsziele des Ortsteils.
Der Rat der Stadt Bonn hat in seiner Sitzung am 18.07.2013 beschlossen, dass
für den Ortsteil Buschdorf ein Handlungskonzept erstellt werden soll, welches
Entwicklungsperspektiven aufzeigt. Während der im Frühjahr 2015
durchgeführten Perspektivwerkstatt Buschdorf wurden im gemeinsamen
Austausch Ideen für die künftige Entwicklung des Ortsteils erarbeitet (DS-Nr.
1512647). Hierbei wurden die zusätzlichen Bedarfe der BewohnerInnen
skizziert - wie z.B. KITA, Schule und Mehrgenerationenwohnen. Insbesondere
der Bedarf einer altengerechten Quartiersentwicklung wurde sehr deutlich - und
folglich als handlungsleitender Schwerpunkt für das Konzept gewählt. In
diesem Zusammenhang hat sich die Stadt Bonn mit dem Ortsteil Buschdorf bei
dem Landesförderprogramm „Entwicklung altengerechter Quartiere NRW“
beworben. Im Rahmen dessen konnte Ende 2016 für den Zeitraum von
insgesamt zwei Jahren ein Quartiersmanagement für Buschdorf eingerichtet
und erfolgreich abgeschlossen werden. Die Zielrichtung bestand darin, den
Ortsteil insbesondere an die Bedürfnisse älterer Menschen anzupassen und ein
Integriertes Entwicklungskonzept zu erstellen. Da sich die demographische
Bevölkerungszusammensetzung mittlerweile anders darstellt, liegt der
Schwerpunkt nicht mehr auf der altengerechten Quartiersentwicklung - dieser
ist jedoch weiterhin ein wichtiger Bestandteil des Konzeptes. Aufgrund
mangelnder personeller Kapazitäten, konnte das Integriertes
Entwicklungskonzept bisher nicht final fertig gestellt werden. Im November
2022 wurde das IEK als prioritäre Aufgabe wiederaufgenommen, sodass eine
Aktualisierung seitens der Verwaltung vorgenommen und das Konzept
ämterübergreifend abgestimmt wurde. Ziel ist, das überarbeitet IEK zeitnah
durch den Rat beschließen zu lassen und mit der Umsetzung zu beginnen.
Ziel des Integrierten Entwicklungskonzeptes Bonn-Buschdorf
Das vorliegende integrierte Entwicklungskonzept (IEK) bildet den Rahmen für
die zukünftige Entwicklung des Ortsteils und dient als Handlungsleitfaden für
die Stadtplanung als Grundlage für Entscheidungen in den politischen Gremien.Seite 2 von 116
Seite 3
Leitbild, Ziele und Maßnahmen des Integrierten Entwicklungskonzeptes
Auf der Grundlage einer umfangreichen Ortsteilanalyse wurden Analysen für
unterschiedliche Themenbereiche gemacht. Zusammen mit den Ergebnissen
der umfangreichen Beteiligungen wurde ein langfristig tragfähiges Profil für
Buschdorf mit dem Slogan:
„Buschdorf – eine wachsende Gemeinschaft mit Wohnqualität“
entwickelt. Für die bedarfsgerechte Entwicklung des Ortsteils wurden hierfür
sechs Oberthemen aufgestellt:
A – Buschdorf wächst und bleibt sich selbst treu – Wohnen und Stadtgestalt
B – Buschdorf (regional) versorgt – Infrastruktur und Versorgung
C – Buschdorf ist eine wachsende Gemeinschaft für alle Generationen –
Gemeinschaft, Tradition
und Vereinsleben
D – Grünes und aktives Quartier in der Stadt – Freiraum und
Sport
E – Verbunden in und durch Buschdorf – Verkehr und Mobilität
F – Klimaangepasste Quartiersentwicklung
Diesen sechs Oberthemen sind insgesamt 18 Ziele mit insgesamt 29
Einzelmaßnahmen zugeordnet, die im gemeinschaftlichen Dialog und
stringenter Beteiligung zwischen der Fachverwaltung und der Bewohnerschaft
detailliert entwickelt wurden. Bei den Maßnahmen handelt es sich sowohl um
bauliche Maßnahmen, als auch weiche soziale Maßnahmen, die das
gesellschaftliche Miteinander stärken sollen. Darüber hinaus wurden bereits
Elemente der künftigen Maßnahme 4.2.2.1 des Bonner Klimaplans - integrierte,
klimafreundlichen Quartiersentwicklung - berücksichtigt.
Ziel-, Maßnahmen- und Kostenübersicht
Die Übersicht kann der gleichnamigen Anlage entnommen werden.
Finanzielle Auswirkungen:
Für die Umsetzung des IEK fallen Kosten an, die jedoch noch nicht im
Einzelnen beziffert werden können. Das IEK bezieht sich v.a. auf Maßnahmen
des laufenden Geschäfts. Für die übrigen Maßnahmen werden Haushaltsmittel
genutzt, die in den jeweiligen Fachämtern eingeplant sind.Seite 3 von 116
Seite 4
Anlage/n
1 IEK Buschdorf_Textteil (öffentlich)
2 IEK Buschdorf_ Maßnahmenübersicht (öffentlich)
3 IEK Buschdorf_Maßnahmenübersicht_Plan (öffentlich)
4 IEK Buschdorf_Ziel-, Maßnahmen- und Kostenübersicht (öffentlich)Seite 4 von 116
1Seite 5 von 116
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3
A Einführung und Statusbericht......................................................................................................... 5
1 Einführung ................................................................................................................................... 5
1.1 Ausgangslage und Anlass..................................................................................................... 5
1.2 Statusbericht ....................................................................................................................... 6
1.3 Betrachtung von Buschdorf im Rahmen des Förderprogramms Altengerechte
Quartiersentwicklung in Buschdorf von 2015 bis 2018 .................................................................. 6
2 Herangehensweise und Öffentlichkeitsbeteiligung .................................................................... 7
2.1 Angewandte Beteiligungsformate ....................................................................................... 7
2.1.1 Perspektivwerkstatt Buschdorf ................................................................................... 7
2.1.2 Buschdorf-Forum ......................................................................................................... 8
2.1.3 Buschdorf-Dialog ......................................................................................................... 8
2.1.4 Flächenworkshop Buschdorf ....................................................................................... 8
2.1.5 Aktionstag Wohnen im Alter ....................................................................................... 8
2.1.6 Befragung Älterwerden in Buschdorf .......................................................................... 8
2.1.7 Workshop zum IEK Buschdorf ..................................................................................... 9
2.2 Herangehensweise in der Verwaltung ................................................................................ 9
B Analyse des Untersuchungsraums Bonn Buschdorf........................................................................... 10
3 Der Ortsteil Buschdorf ............................................................................................................... 10
3.1 Abgrenzung und Einordnung des Untersuchungsgebiets in die Bundesstadt Bonn ......... 10
3.2 Beschreibung des Ortsteils ................................................................................................ 10
4 Analyse des Untersuchungsraums Bonn Buschdorf .................................................................. 12
4.1 Soziodemografische Struktur ............................................................................................ 12
4.1.1 Bevölkerungsstand und -entwicklung ....................................................................... 12
4.1.2 Bevölkerungsstruktur ................................................................................................ 13
4.1.3 Altersstruktur ............................................................................................................ 13
4.1.4 SWOT-Analyse der soziodemografischen Struktur ................................................... 14
4.2 Wohnen und Stadtgestalt.................................................................................................. 15
4.2.1 Entstehungsgeschichte .............................................................................................. 15
4.2.2 Denkmalgeschützte und ortsbildprägende Gebäude................................................ 16
4.2.3 Städtebauliche Struktur............................................................................................. 18
4.2.4 Haushaltsstruktur ...................................................................................................... 19
4.2.5 SWOT-Analyse Wohnen und Stadtgestalt ................................................................. 20
4.3 Gemeinschaft, Tradition und Vereinsleben....................................................................... 22
4.3.1 Religiöse Einrichtungen ............................................................................................. 22
4.3.2 Offene Jugendeinrichtungen ..................................................................................... 22
4.3.3 Vereine, Stammtische und Initiativen ....................................................................... 22Seite 7 von 116
4
4.3.4 Kulturelle Angebote und Feste .................................................................................. 23
4.3.5 SWOT-Analyse Gemeinschaft, Tradition und Vereinsleben ...................................... 24
4.4 Infrastruktur und Versorgung ............................................................................................ 25
4.4.1 Schulen ...................................................................................................................... 25
4.4.2 Kindertagesstätten .................................................................................................... 25
4.4.3 Grundversorgung....................................................................................................... 25
4.4.4 SWOT-Analyse Infrastruktur und Versorgung ........................................................... 26
4.5 Freiraum und Sport ........................................................................................................... 28
4.5.1 Grün- und Freiflächen................................................................................................ 28
4.5.1.1 Grünes C ................................................................................................................ 28
4.5.1.2 Urban Gardening ................................................................................................... 28
4.5.1.3 Festwiese ............................................................................................................... 28
4.5.1.4 Friedhof ................................................................................................................. 28
4.5.2 Sport- und Spielflächen ............................................................................................. 28
4.5.3 Freiraum- und Artenschutzkonzepte......................................................................... 29
4.5.3.1 Integriertes Freiraumsystem (IFS) ......................................................................... 29
4.5.3.2 Landschaftsplan Kottenforst ................................................................................. 30
4.5.3.3 Artenschutzkonzept Bonn-Nord ............................................................................ 31
4.5.4 SWOT-Analyse Freiraum und Sport ........................................................................... 33
4.6 Mobilität und Verkehr ....................................................................................................... 34
4.6.1 Motorisierter Individualverkehr (MIV) ...................................................................... 34
4.6.2 Ruhender Verkehr ..................................................................................................... 34
4.6.3 Öffentlicher Personennahverkehr (ÖPNV) ................................................................ 34
4.6.4 Rad- und Fußverkehr ................................................................................................. 35
4.6.5 SWOT-Analyse Mobilität und Verkehr ...................................................................... 35
4.7 Klimaangepasste Quartiersentwicklung ............................................................................ 37
4.7.1 Zukünftige Entwicklung ............................................................................................. 37
4.7.2 Maßnahmen der Klimaanpassung ............................................................................. 38
4.7.3 SWOT-Analyse Klimaangepasste Quartiersentwicklung ........................................... 39
C Perspektiven und Maßnahmen .......................................................................................................... 40
5 Vorstellung eines langfristig tragfähigen Profils für Buschdorf................................................. 40
5.1 Ableitung von Entwicklungszielen und Maßnahmen ........................................................ 40
5.2 Maßnahmenblätter ........................................................................................................... 41
5.3 Maßnahmenübersicht ....................................................................................................... 41
5.4 Ausblick.............................................................................................................................. 41Seite 8 von 116
5
A Einführung und Statusbericht
Grußwort der Oberbürgermeisterin
Wird nach Beschluss ergänzt
Begriffsbestimmungen
Was ist ein INTEGRIERTES ENTWICKLUNGSKONZEPT?
Ein Integriertes Entwicklungskonzept (IEK) ist ein strategisches Planungs- und Steuerungsinstrument
der Stadtentwicklung, welches sich mit der zukünftigen Entwicklung eines Stadtteils befasst. Solche
vom Rat der Stadt Bonn beschlossenen informellen Instrumente sind im Rahmen formeller Verfahren,
wie zum Beispiel der Bauleitplanung zu berücksichtigen. Weiterhin bildet das IEK eine
Informationsgrundlage für politische Entscheidungen und Verwaltungshandeln. Das IEK ist ein
umsetzungsorientiertes Instrument und umfasst neben stadtteilbezogenen Analysen auch Ziele,
konkrete Maßnahmen und eine Priorisierung zur Umsetzung.
1 Einführung
Um eine bedarfsgerechte und umsetzungsorientierte Quartiersentwicklung konzeptionell zu planen
und zu begleiten, ist die Aufstellung eines Entwicklungskonzepts ein geeignetes Instrument. Der
Aufstellungsprozess ist partizipativ angelegt und bildet die Bedürfnisse der Bewohnerschaft sehr gut
ab. Die Bundesstadt Bonn verfolgt bereits seit vielen Jahren diesen Ansatz. Eine besondere
Betrachtung erfährt seit einiger Zeit der am nördlichen Stadtrand gelegene Ortsteil Buschdorf.
Das vorliegende integrierte Entwicklungskonzept Buschdorf (IEK) bildet dabei den Rahmen für die
zukünftige Entwicklung von Buschdorf und soll als Handlungsleitfaden für Verwaltungshandeln und
Grundlage für politische Entscheidungen dienen. Den zeitlichen Horizont zur Umsetzung der
Maßnahmen bilden die nächsten 15 bis 20 Jahre. Die Umsetzung kleiner Projekte hat bereits parallel
zur Konzepterstellung begonnen.
Das IEK Buschdorf gliedert sich in drei Abschnitte. In Abschnitt A – EINFÜHRUNG UND STATUSBERICHT
wird eine kurze thematische Einleitung gegeben und der Handlungsbedarf beschrieben. In Abschnitt B
– ANALYSE DES UNTERSUCHUNGSRAUMS BONN BUSCHDORF wird der Ortsteil zunächst in einem
Kurzportrait näher beschrieben und darauf aufbauend tiefergehend analysiert. Abschnitt C umfasst die
ZIELE UND MAßNAHMEN FÜR DIE ENTWICKLUNG DES ORTSTEILS.
1.1 Ausgangslage und Anlass
Seit den 1960er Jahren erfährt der Ortsteil Buschdorf einen kontinuierlichen Bevölkerungszuwachs.
Dies ist insbesondere in der Eingemeindung des Ortsteils zur Bundesstadt Bonn Ende der 1960er Jahre
begründet. Von den 1960er Jahren bis heute wuchs die Bevölkerung von etwa 650 auf rund 4.900
Einwohner*innen. Auch künftig wird die Bevölkerung durch die geplante Siedlungserweiterung stark
anwachsen. Dies führt dazu, dass die vorhandene Infrastruktur im Ortsteil ausgebaut werden muss,
um den Bedarfen der Bevölkerung gerecht zu werden.
Der Ortsteil ist insbesondere durch Einfamilien- und Reihenhäuser der 1960er bis 1980er Jahre
geprägt. Dies hat zur Folge, dass sich die Auswirkungen des demografischen Wandels deutlich zeigen.Seite 9 von 116
6
Die Bewohner*innen, die sich in dem genannten Zeitraum ein Einfamilienhauses erworben haben,
befinden sich heute im Rentenalter. Und da es wenig Angebote an kleinem und barrierefreien
Wohnraum gibt, ist ein Verbleib in den Häusern mitunter die einzige Möglichkeit, bis ins hohe Alter in
Buschdorf zu verbleiben. Diese Häuser sind jedoch nicht barrierefrei, aufwendig zu bewirtschaften und
zu groß für einen Ein- oder Zwei-Personen-Haushalt. Die geplanten Baugebiete eröffnen Chancen, eine
Anpassung der Bebauungsstruktur zu vollziehen und den dringend benötigten kleinen, barrierefreien
Wohnraum zu schaffen.
1.2 Statusbericht
Das Wachstum des Ortsteils führte auch dazu, dass sich im Jahr 2013 Bürger*innen zusammengetan
und die Bürgerinitiative ZUKUNFTSWERKSTATT BUSCHDORF gegründet haben. Diese beschäftigt sich
seither mit der Frage, wie sich der Ortsteil in Zukunft entwickeln soll und wie die Infrastruktur
angepasst werden muss, um der wachsenden Bevölkerung gerecht zu werden. Aus diesem Grund hat
der Rat der Stadt Bonn in seiner Ratssitzung am 18.07.2013 beschlossen, dass für den Ortsteil
Buschdorf ein Rahmenplan erstellt werden soll, der die gewünschte Entwicklung des Ortsteils aufzeigt.
Mit dem vorliegenden IEK Buschdorf wird diesem Auftrag nachgekommen.
Vor diesem Hintergrund findet seit 2014 ein intensiver Kommunikationsprozess zwischen der
Stadtverwaltung und der Bevölkerung statt, um gemeinschaftlich die zukünftige Entwicklung des
Ortsteils Buschdorf zu gestalten. So fand im März und April 2015 eine Perspektivwerkstatt mit den
Bewohner*innen und Vertreter*innen der Stadtverwaltung statt, um einen ersten Eindruck der
Handlungsbedarfe des Ortsteils zu bekommen. Durchgeführt wurde diese von dem Dortmunder
Planungsbüro STADTKINDER. Bei der Perspektivwerkstatt wurden die Stärken und Schwächen
diskutiert und erste Ideen für die weitere Entwicklung des Ortsteils zusammengetragen.
Im Rahmen des Landesförderangebots ENTWICKLUNG ALTENGERECHTER QUARTIERE NRW konnte
Ende 2016 ein Quartiersmanagement für Buschdorf eingerichtet und die Begleitung des
Entwicklungsprozesses weiterhin gesichert werden. Die Aufgabe des Quartiersmanagements war es,
den Kommunikationsprozess mit den Bewohner*innen zu festigen und den Ortsteil tiefergehend zu
analysieren. Einer der Aufgaben des Quartiersmanagements bestand darin die vorliegenden
Ergebnisse weiterzuentwickeln und dies in ein Integriertes Entwicklungskonzept zu überführen. Seit
2008 ist dies in Nordrhein-Westfalen (NRW) eine verpflichtende Grundlage für den Erhalt von
Städtebaufördermitteln sowie für viele weitere Förderprogramme. Das Konzept ist hierbei in erster
Linie umsetzungsorientiert, da es über konkrete Ziele und Maßnahmen für den Ortsteil verfügt, welche
priorisiert werden. Für Förderanträge sind die einzelnen Maßnahmen zu konkretisieren und mit Zeit-
und Kosten- und Finanzierungspläne zu versehen. Bei Maßnahmen ohne Förderung, ist zu prüfen, ob
die geschätzten Kosten in die Haushaltsplanung übernommen werden, bzw. laufendes Geschäft der
Verwaltung sind.
1.3 Betrachtung von Buschdorf im Rahmen des Förderprogramms Altengerechte
Quartiersentwicklung in Buschdorf von 2015 bis 2018
Bereits 2015 ist der Stadtteil Buschdorf in den Fokus einer Quartiersbetrachtung gerückt. Anlass war
zu diesem Zeitpunkt der Aufruf des Landesförderprogramm „Altengerechte Quartiere NRW“. Das
damalige Ministerium für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter initiierte ein Förderangebot, das
Kommunen mit einem jährlichen Fördervolumen bei der Entwicklung demographiefesterSeite 10 von 116
7
Quartiersstrukturen unterstützen sollte. Da in Buschdorf zu diesem Zeitpunkt ein erhöhter Anteil an
Senioren zu verzeichnen war, ist der Stadtteil zur Förderkulisse erklärt geworden. Damit war die
altengerechte Quartiersentwicklung seinerzeit anlassgebend für die nähere Betrachtung des Ortsteils
und die Landesförderung ermöglichte, die Einrichtung eines Quartiersmanagements.
Durch die Förderung konnten darüber hinaus Veranstaltungen und Beteiligungsprozesse umgesetzt
werden. Die Anregungen aus den vergangenen Beteiligungsprozessen, fließen in die Maßnahmen und
Projekte des IEK ein. Im Rahmen der Beteiligung und der Erstellung des vorliegenden Konzeptes wurde
der Fokus von der demografischen Entwicklung auf einen gesamtgesellschaftlichen Ansatz
ausgeweitet.
2 Herangehensweise und Öffentlichkeitsbeteiligung
Der Beschluss zur Ausstellung eines Konzeptes wurde am 18.07.2013 gefasst und war die Startschuss
für eine intensive Befassung mit dem Stadtteil und einen engen Austausch zwischen Bürgerschaft,
Politik und Verwaltung.
Der Prozess wird aus nachfolgender Übersicht ersichtlich:
 2013 Bürgerinitiative Zukunftswerkstatt Buschdorf gegründet
 seit 2014 intensiver Kommunikationsprozess zwischen Stadtverwaltung und Initiative
 Mitte 2015 Perspektivwerkstatt mit Bevölkerung und Stadtverwaltung zu den zukünftigen
Handlungsbedarfen
 Ende 2016 Quartiersmanagement durch Landesförderprogramm „Entwicklung
Altengerechter Quartiere NRW“ für 2 Jahre eingerichtet und erfolgreich abgeschlossen (hat
Erstellung des IEKs begleitet)
 bis Mitte 2019 IEK Buschdorf fachämterübergreifend erarbeitet / liegt im ENTWURF vor
 2020 Verwaltungsworkshop zum IEK
 2022 Wiederaufnahme des Prozesses und Aktualisierung des IEK
2.1 Angewandte Beteiligungsformate
Im Zuge der Quartiersentwicklung Buschdorf wurden verschiedene Beteiligungsformate durchgeführt,
um die Belange der Bewohner*innen in den Entwicklungsprozess zu integrieren.
2.1.1 Perspektivwerkstatt Buschdorf
Die Perspektivwerkstatt in Buschdorf begann im Herbst 2014 mit einer vorbereitenden Phase, in der
vornehmlich eine Bestandsaufnahme in Buschdorf durchgeführt wurde. Bei einer Ortsbegehung mit
den Projektbeteiligten der Bürgerinitiative Zukunftswerkstatt Buschdorf und der Stadtverwaltung
entstand ein erstes Bild der Strukturen in Buschdorf. Im Rahmen der vorbereitenden Phase fanden
zudem Beteiligungsaktionen mit Kindern, Jugendlichen und Senioren statt. So wurden Streifzüge durch
den Ortsteil mit Kindern und Jugendlichen unternommen sowie Seniorengespräche durchgeführt. Die
eigentliche Perspektivwerkstatt fand an zwei Tagen Ende März 2015 statt. Hier wurden von den
Bewohner*innen Stärken und Schwächen des Ortsteils ausgemacht und anschließend Ideen und
Wünsche für die zukünftige Entwicklung gesammelt. In einem abschließenden Termin Ende April
wurden die gesammelten Ergebnisse in der Bewohnerschaft nochmals überprüft und ergänzt. Die
Ergebnisse der Perspektivwerkstatt wurden in einer Dokumentation zusammengefasst und den
politischen Gremien zur Beschlussfassung vorgelegt (siehe Anhang Dokumentation
Perspektivwerkstatt und Beschlussvorlage).Seite 11 von 116
8
2.1.2 Buschdorf-Forum
In regelmäßigen Abständen finden zwischen 2015 und 2018 in Buschdorf Bürger*innenforen unter
dem Namen BUSCHDORF-FORUM statt. Es bietet den Arbeitsgruppen, die sich während der
Perspektivwerkstatt im März 2015 zu den Themen Mobilität, Mehrgenerationenwohnen und Soziales
Zentrum, Soziale Infrastruktur, Sport- und Gesundheitsangebote und Öffentlicher Raum gebildet
haben die Möglichkeit, ihren Arbeitsstand öffentlich vorzustellen und zu diskutieren. Weiterhin
informiert die Stadtverwaltung die Bewohner*innen über aktuelle Entwicklungen und die nächsten
Handlungsschritte der Quartiersentwicklung. Die Teilnehmer*innen erhalten hier die Chance,
mitzuwirken und ihre Ideen einfließen zu lassen. Seit der Perspektivwerkstatt 2015 haben sechs
BUSCHDORF-FOREN stattgefunden.
2.1.3 Buschdorf-Dialog
Beim vierten BUSCHDORF-FORUM im Januar 2017 wurde von den Bewohner*innen der Wunsch einer
Vor-Ort-Präsenz des Quartiersmanagements geäußert. Neben den bereits etablierten
Beteiligungsformaten hat der BUSCHDORF-DIALOG die Möglichkeit geboten, sich gemeinsam mit der
Quartiersmanagerin über die Entwicklung des Ortsteils auszutauschen. Der BUSCHDORF-DIALOG hat
seit April 2017, mit Ausnahme der Sommerpause, einmal im Monat stattgefunden. Aufgrund der
geringen Resonanz dieses Angebots wurde im November 2017, gemeinsam mit den Bewohner*innen
beschlossen, die monatliche Vor-Ort-Präsenz der Quartiersmanagerin einzustellen.
2.1.4 Flächenworkshop Buschdorf
Die Bürgerinitiative ZUKUNFTSWERKSTATT BUSCHDORF hat im Jahr 2016 Ideen für die künftigen
Grundstücksnutzungen in Buschdorf zusammengetragen. Die hierbei entstandenen Ideen und
Planungen wurden der Stadtverwaltung überreicht. Im März 2017 fand ein gemeinsamer
Flächenworkshop mit den fünf bestehenden Arbeitsgruppen statt. Ziel des Workshops war es,
gemeinsam mit den zuständigen Fachämtern mögliche Nutzungen für Buschdorf zu erarbeiten.
2.1.5 Aktionstag Wohnen im Alter
Um die Buschdorfer Bürgerschaft über altersgerechtes Wohnen zu informieren, wurde von der
Stadtverwaltung Bonn im Juli 2017 ein AKTIONSTAG ZUM THEMA WOHNEN IM ALTER organisiert. Bei
einem Spaziergang durch den Ortsteil sowie verschiedenen Mitmach-Aktionen erhielten die
Bewohner*innen aus Buschdorf ausführliche Informationen über mögliche altersgerechte
Umbaumaßnahmen für ihr Eigenheim, Voraussetzungen für alternative Wohnformen und vieles mehr
zum Thema WOHNEN IM ALTER.
2.1.6 Befragung Älterwerden in Buschdorf
Aufbauend auf den Aktionstag hat das Quartiersmanagement im Februar 2018 eine umfangreiche
BÜRGER*INNENBEFRAGUNG ZUM THEMA ÄLTERWERDEN IN BUSCHDORF durchgeführt. Die
Ergebnisse der Befragung wurden ausgewertet und fließen in die Quartiersentwicklung ein. Durch die
Befragung wurden wertvolle Erkenntnisse gewonnen, wie der Verbleib im gewohnten Lebensumfeld
sichergestellt und ein selbstbestimmtes Leben im Ortsteil Buschdorf auch im hohen Alter ermöglicht
werden kann.Seite 12 von 116
9
2.1.7 Workshop zum IEK Buschdorf
Am 13. April 2018 fand ein Workshop zum IEK Buschdorf statt, bei dem alle Interessierten die
Möglichkeit hatten die Zukunft von Buschdorf mitzuplanen. Hier wurden zunächst die Ziele und
Maßnahmen für Buschdorf aus den bisherigen Veranstaltungen aufgezeigt. Anschließend konnten
Teilnehmer*innen sich miteinander austauschen und ihre Ideen und Vorschläge für eine
bedarfsgerechte und zielgerichtete Entwicklung Buschdorfs einbringen. Die gesammelten Ziel- und
Maßnahmenvorschläge für das IEK wurden gemeinsam mit den Fachexperten diskutiert und die
Ergebnisse dieses Austauschs im Plenum vorgestellt.
2.2 Herangehensweise in der Verwaltung
Mit dem vorliegenden aktualisierten Entwurf des IEK Buschdorf ist in den letzten Jahren unter breiter
Beteiligung ein Konzept entstanden, das als Handlungsleitfaden für eine zukunftsorientierte
Ortsteilentwicklung dient und zudem eine Grundlage für Entscheidungen in den politischen Gremien
sein wird. Ziel ist es dementsprechend, das IEK als städtebauliches Entwicklungskonzept gem. § 171b
Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) durch den Rat beschließen zu lassen. Mit dem Ratsbeschluss wird das
IEK als informelles Instrument eine wichtige Abwägungsgrundlage für Verwaltungshandeln. Darüber
hinaus können auf der Grundlage des „IEK Buschdorf“ Förderanträge gestellt werden. Ziel ist, die in
dem „IEK Buschdorf“ enthaltenden Maßnahmen fachämterübergreifend weiterzuentwickeln und die
Voraussetzungen für eine Umsetzung der beschriebenen Projekte zu schaffen.Seite 13 von 116
10
B Analyse des Untersuchungsraums Bonn
Buschdorf
3 Der Ortsteil Buschdorf
In Teil B – Analyse des Untersuchungsraums Bonn Buschdorf wird zunächst eine räumliche Einordnung
des Untersuchungsgebiets in die Bundesstadt Bonn vorgenommen. Zudem wird der Ortsteil anhand
eines Kurzportraits vorgestellt. Darauf aufbauend erfolgt in Kapitel fünf eine umfassende Analyse des
Untersuchungsraums.
3.1 Abgrenzung und Einordnung des Untersuchungsgebiets in die Bundesstadt Bonn
Die kreisfreie Bundesstadt Bonn liegt im Süden des Bundeslandes NRW. Mit rund 336.000
Einwohner*innen auf einer Fläche von 141 km² ist Bonn als Großstadt ausgewiesen (Stand:
31.12.2021) und unterteilt sich in die vier Stadtbezirke Bonn, Hardtberg, Bad Godesberg und Beuel.
Durch den Rhein untergliedert sich die Stadt zudem in einen linksrheinischen und rechtsrheinischen
Bereich. Der Ortsteil Buschdorf liegt linksrheinisch am nördlichen Stadtrand und gehört dem
Stadtbezirk Bonn an. Im Norden grenzt der Ortsteil an die Stadt Bornheim an. Innerhalb Bonns wird
Buschdorf von den Ortsteilen Auerberg und Tannenbusch eingefasst. Das Untersuchungsgebiet des IEK
entspricht den administrativen Verwaltungsgrenzen des Stadtteils Buschdorf.
Abbildung 1: Lage Buschdorf in Bonn
3.2 Beschreibung des Ortsteils
Der Ortsteil Buschdorf ist dörflich geprägt und weist einen ruhigen und grünen Charakter auf. Er
untergliedert sich in den nordwestlich gelegenen Wohnstandort, der von landwirtschaftlichen Flächen
umgrenzt ist, sowie den Gewerbepark Buschdorf im Süd-Osten. Das Wohngebiet verfügt überSeite 14 von 116
11
verschiedene Siedlungstypen. Im Zentrum befindet sich der historische Ortskern, der von
Bebauungsstrukturen bis 1949 umschlossen ist. Bis zu den 1950er Jahren galt Buschdorf mit den Höfen
als typisches Bauerndorf. Mit dem Kriegsende und der Übernahme des Regierungssitzes in Bonn 1949
begann auch das Wachstum Buschdorfs. So entstand Anfang der 1960er Jahre zwischen der Kölnstraße
und der Trasse der ehemaligen Köln-Bonner Eisenbahn die VdK-Siedlung des Verbandes für
Kriegsbeschädigte, Kriegshinterbliebene und Sozialrentner Deutschlands e.V. (seit 1994 Sozialverband
VdK Deutschland). Zu diesem Zeitpunkt gehörte Buschdorf noch dem Amt Duisdorf im Landkreis Bonn
an. Im Jahr 1969 wurde Buschdorf in die Stadt Bonn eingemeindet und ist seitdem Teil des Stadtbezirks
Bonn. Durch die Hauptstadtfunktion Bonns hatte der Ortsteil in den 1960er bis 1980er Jahren ein
starkes Wachstum zu verzeichnen. Dies schlägt sich auch in der Siedlungsstruktur nieder, die
vorwiegend durch Einfamilien- und Reihenhaussiedlungen der 1960er bis 1980er Jahre geprägt ist.
Durch das Baugebiet „Im Apfelgarten“ sind in den letzten Jahren zusätzlich Mehrfamilienhäuser
entstanden.Seite 15 von 116
12
4 Analyse des Untersuchungsraums Bonn Buschdorf
Im Folgenden wird zunächst die soziodemografische Struktur Buschdorfs betrachtet und analysiert.
Anschließend erfolgt eine Analyse der Bereiche Wohnen und Stadtgestalt, Gemeinschaft, Tradition und
Vereinsleben, Infrastruktur und Versorgung, Freiraum und Sport sowie Verkehr und Mobilität. Die
Analysen dienen als Grundlage für die Einschätzung der Ausgangslage im Ortsteil sowie der Ermittlung
der Handlungserfordernisse und der Zielsetzungen in den genannten Themenfeldern. Die
anschließenden Analysen beziehen sich auf die Daten des statistischen Bezirks Buschdorf.
4.1 Soziodemografische Struktur
Die Analyse der soziodemografischen Struktur Buschdorfs wird anhand der Bevölkerungsentwicklung
sowie der Bevölkerungs- und Altersstruktur vorgenommen. Diese Kriterien geben Aufschluss darüber,
welche Bevölkerungsgruppen in dem Untersuchungsgebiet leben, sodass ein zielgruppenspezifischer
Handlungsbedarf ermittelt werden kann. Falls nicht anders vermerkt, beziehen sich die statistischen
Daten auf das Jahr 2021.
4.1.1 Bevölkerungsstand und -entwicklung
In Buschdorf wohnen insgesamt ca. 4.900 Menschen. Die Einwohnerentwicklung seit der
Eingemeindung des Ortsteils Buschdorf zur Bundesstadt Bonn zeigt, dass Buschdorf in den 1980er bis
Anfang der 1990er Jahre ein starkes Bevölkerungswachstum zu verzeichnen hatte (siehe Abbildung 1).
Im Jahr 2019 war durch die bauliche Umsetzung des Gebietes „Im Apfelgarten“ ein Wachstum zu
verzeichnen. Mit den geplanten Baugebieten u.a. Im Rosenfeld und den Gebieten Otto-Hahn
Straße/Kölnstraße, Kölnstraße/Schlesienstraße, Petrusacker und der Buschdorfer Straße wird die
Bevölkerungszahl erneut zunehmen.
Abbildung 2: Einwohnerentwicklung in Buschdorf
3000
3200
3400
3600
3800
4000
4200
4400
4600
4800
5000
5200
1987 1993 1997 2000 2002 2004 2006 2008 2010 2012 2014 2017 2019 2021
Einwohnerentwicklung in Buschdorf
1980 - 2021Seite 16 von 116
13
4.1.2 Bevölkerungsstruktur
Der Anteil der Männer und Frauen ist in Buschdorf in etwa gleich verteilt. Der Ausländeranteil kann
mit 9,0 Prozent im Vergleich zur Gesamtstadt mit 18 Prozent als gering eingestuft werden (vgl. Stadt
Bonn, Statistikstelle, Stand: 31.12.2021). Auffallend zeigt sich, dass der Anteil Arbeitsloser im Vergleich
zur Gesamtstadt leicht erhöht ist. So beträgt die Arbeitslosenquote in Buschdorf 7,9 Prozent gegenüber
der Gesamtstadt mit 6,8 Prozent. Die Jugendarbeitslosigkeit liegt in Buschdorf mit 5,8 Prozent der
unter 25-jährigen im Vergleich zur Gesamtstadt mit 6,5 Prozent (vgl. Stadt Bonn, Statistikstelle, Stand:
31.12.2021).
4.1.3 Altersstruktur
Im Zuge der persönlichen Entwicklung ändern sich je nach Alter und Lebenssituation sowohl die
persönlichen Bedürfnisse als auch die Anforderungen an das Lebensumfeld. Die Betrachtung der
Altersstruktur ist essentiell für die Einschätzung, ob das Quartier allen Bedürfnissen der
Bewohnerschaft gerecht wird.
In Buschdorf leben 20 Prozent Kinder und Jugendliche in dem Alter zwischen 0 und unter 18 Jahren.
Im Vergleich zur Gesamtstadt mit 17 Prozent ist dieser Wert leicht erhöht. Der Anteil der Personen im
Alter zwischen 18 und unter 45 Jahre ist mit 32 Prozent in Buschdorf geringer als in der Gesamtstadt
(39 Prozent). Die 45 bis 65-jährigen nehmen in Buschdorf einen Anteil von 28 Prozent ein. Hier ist der
Wert gegenüber der Gesamtstadt (26 Prozent) leicht erhöht. Diese Ausprägung findet sich auch in der
Altersklasse der über 65-jährigen wieder. Hier weist Buschdorf einen Anteil von 21 Prozent auf.
Wohingegen in der Gesamtstadt ein Anteil von 18 Prozent vorherrscht. Insgesamt wird deutlich das in
Buschdorf der Anteil der über 45-jährigen mit 48 Prozent höher liegt, als in der Gesamtstadt mit 45
Prozent. (Stadt Bonn, Statistikstelle, Stichtag 31.12.2021) (siehe Abbildung 3).
Abbildung 3: Altersgruppen in Buschdorf
0 bis unter 18
Jahre; 20%
18 bis unter 45
Jahre; 32%
45 bis unter 65
Jahre; 28%
65 Jahre und
älter; 21%
ALTERSGRUPPEN IN BUSCHDORF
Quelle: Bundesstadt Bonn - Statistikstelle, Stand: 31.12.2021Seite 17 von 116
14
Abbildung 4: Altersgruppen in Bonn
Bei der Betrachtung der Altersstruktur in Buschdorf wurde deutlich, dass das Durchschnittsalter in
Buschdorf mit 42,9 Jahren nur geringfügig über dem der Gesamtstadt (42,2 Jahre) liegt (Stadt Bonn,
Statistikstelle, Stichtag 31.12.2021).
4.1.4 SWOT-Analyse der soziodemografischen Struktur
Die Analyse der sozioökonomisch-demografischen Daten zeigt, dass Buschdorf im Vergleich zur
Gesamtstadt einen leicht erhöhten Anteil von Menschen über 45 Jahren aufweist. Auch der Anteil der
über 65-jährigen ist leicht erhöht. Hieraus lässt sich perspektivisch eine besondere Betrachtung der
Bedarfe der Bevölkerungsgruppe der Älteren ableiten. Die vorhandenen Bebauungsstrukturen tragen
zudem dazu bei, dass bereits zum jetzigen Zeitpunkt ein hoher Anteil älterer Menschen in Buschdorf
in nicht barrierefreien, vergleichsweise zu großen und aufwendig zu bewirtschaftenden Einfamilien-
und Reihenhäusern leben. Des Weiteren ist ein leicht erhöhter Anteil der unter 18-jährigen zu
verzeichnen. Auch in Bezug auf die Bevölkerungsgruppe von Kindern und Judenglichen ist eine
besondere Betrachtung der Bedarfe geboten.
STÄRKEN
- Wenig Herausforderungen im Bereich
Integration
- Über Generationen hinweg gewachsene
Bevölkerungsstruktur (Hohe
Identifizierung mit dem Ort)
SCHWÄCHEN
- Hoher Anteil älterer Bewohner*innen
- Leicht erhöhte Arbeitslosenquote
CHANCEN
- Bevölkerungszuwachs und Verjüngung
des Ortsteils durch die Ausweisung
neuer Baugebiete
RISIKEN
-Demografischer Wandel und das Älterwerden
der Gesellschaft
0 bis unter 18
Jahre; 17%
18 bis unter 45
Jahre; 39%
45 bis unter 65
Jahre; 26%
65 Jahre und
älter; 18%
ALTERSGRUPPEN GESAMTSTADT BONN
Quelle: Bundesstadt Bonn - Statistikstelle, Stand: 31.12.2021Seite 18 von 116
15
4.2 Wohnen und Stadtgestalt
Das Themenfeld Wohnen und Stadtgestalt ist ein weiterer Bestandteil zur Beurteilung des
Planungsraums. Die Entstehung des Ortsteils, die städtebauliche Struktur sowie die Bebauungsstruktur
geben Aufschluss über das vorhandene Wohnungsangebot und das städtebauliche Erscheinungsbild
im Ortsteil. Im Rahmen der städtebaulichen Analyse kann eine Überprüfung des Angebots unter
Berücksichtigung der bereits in der sozio-demografischen Analyse festgestellten Bedarfslage erfolgen.
4.2.1 Entstehungsgeschichte
Die Entstehung des Ortsteils Buschdorf ist historisch geprägt. Die Kartenaufnahme von Tranchot/ v.
Müffling (1803-1820) zeigt die ursprüngliche Bebauung des Dorfes „Bursdorp“, welche heute nur noch
in Teilen vorhanden ist. Insgesamt verfügt Buschdorf über acht Baudenkmäler. Hinzu kommen weitere
drei ortsbildprägende Gebäude, die nicht unter Denkmalschutz stehen, die Geschichte und das Bild
des Ortsteils jedoch maßgeblich prägen.
Abbildung 5: Tranchot-Karte (ohne Maßstab)
Der historische Ortskern Buschdorfs erstreckt sich entlang der Buschdorfer Straße und der
Friedlandstraße und kennzeichnet sich weitestgehend durch Bebauungsstrukturen bis zum Jahr 1949.
Der Bestand der gesamten Wohnbebauung Buschdorfs ist vorwiegend in den 1960er-1980er Jahren
entstanden.Seite 19 von 116
16
Abbildung 6: Denkmalgeschützte und ortsbildprägende Gebäude
4.2.2 Denkmalgeschützte und ortsbildprägende Gebäude
Im Folgenden sind die denkmalgeschützten und ortsbildprägenden Gebäude in Buschdorf aufgeführt,
die einen wesentlichen Beitrag für das Erscheinungsbild des Ortsteils leisten.
1) „Villa Kuth“ (Jahrhundertwende)
Die Villa Kuth an der Friedlandstraße 21 wurde um die Jahrhundertwende errichtet. Das Gebäude ist
bedeutend für die Geschichte des Ortsteils Buschdorf sowie für die städtebauliche Entwicklung der
Ortsteile im Bonner Raum, da das Gebäude den Übergang vom im ländlichen Bereich üblichen Bauen
zum bürgerlichen Wohnhaus präsentiert.
2) Buschdorfer Burg (Baujahr 1218)
Die Burg, wie auch das Dorf „Bursdorp“, lag an der wichtigen Heer- und Handelsstraße von Bonn nach
Aachen und gehörte wie die Burgen in Roisdorf, Bornheim, Dersdorf und Roesberg zu einem System,
das im 12. Jahrhundert unter anderem zur Wahrung des Landfriedens errichtet wurde. Die erste
urkundliche Erwähnung der Ritter von Bursdorp stammt aus dem Jahr 1218. Der Wohnturm aus dem
13./14. Jahrhundert bildet auch heute noch den Kern der Hofanlage, die 1876 nach einem Brand in der
heute bestehenden Form einer vierflügeligen Backsteinhofanlage aufgebaut wurde. Die Hofanlage mit
dem heute vorhandenen Park und dessen Einfriedung sind Teil des Baudenkmals Buschdorfer Burg.
3) GillessenhofSeite 20 von 116
17
Bei dem Gillessenhof an der Buschdorfer Straße 4 handelt es sich um einen ehemaligen rheinischen
Viereckshof, dessen Wohnhaus und Kubatur heute denkmalgeschützt sind. Die Entstehung der
Hofanlage geht bis in das späte Mittelalter zurück. Sie gehört heute zu den ältesten erhaltenen
Gebäuden Buschdorfs. Durch die herausragende Architektur prägt sie im Zusammenspiel mit der
nahegelegenen Buschdorfer Burg maßgeblich das Ortsbild.
4) Fachwerkhaus (Baujahr Ende des 17. Jh.)
Das Fachwerkhaus an der Buschdorfer Straße 18 ist bedeutend für die Geschichte des Ortsteils, da es
in seiner Gebäudestruktur und städtebaulichen Situation ein typisches Zeugnis für die
kleinmaßstäbliche Bauweise in mittelrheinischen Dorflagen ist.
5) „Magerhof“ (Baujahr 1632)
Der sogenannte Magerhof soll nach einer mündlichen Überlieferung 1632 als erster nicht geistlicher
Hof in Buschdorf entstanden sein. Bei dem Gebäude in der Buschdorfer Straße 19 handelt es sich um
den winkelförmig gebauten Wohnteil einer großen Hofanlage in Fachwerkbauweise.
6) Buschdorfer Kapelle (Baujahr 1869)
Die neugotische Aegidien-Kapelle ist bedeutend für die Geschichte des Menschen und für Städte und
Siedlungen, insbesondere für die Geschichte des Ortsteils Buschdorf. Die Kapelle zeigt die Entwicklung
der Kirchengemeinden in diesem Teil des Rheinlandes auf.
7) Fachwerkhofanlage (Baujahr 17. Jh.)
Die vierflügelige Fachwerkhofanlage an der Buschdorfer Straße 26 ist bedeutend für den Ortsteil
Buschdorf, da sie im Zusammenhang mit den noch erhaltenen benachbarten Fachwerkbauten die
„Urzelle“ des Dorfes Buschdorf darstellt.
8) „Dorfschmiede“ des Ewertshofes (Baujahr 17. Jh.)
Das Wohnhaus an der Buschdorfer Straße 42 ist eines der ältesten Häuser des Buschdorfer Ortskerns.
Die Dorfschmiede war einst dem Ewertshof zugeordnet. Der älteste Teil des Gebäudes stammt aus
dem 17. Jahrhundert. Das Wohnhaus ist bedeutend für die Geschichte und städtebauliche Entwicklung
des Ortsteils, da es die Urzelle des Dorfes darstellt.
9) Annahof
Der Annahof an der Von-den-Driesch-Straße 4 ist einer der wenigen, noch bestehenden Höfe in
Buschdorf. Die Hofanlage steht nicht unter Denkmalschutz, dennoch ist sie bedeutend für die
Ortsteilgeschichte. Der Annahof ist auch heute noch in Betrieb.Seite 21 von 116
18
10) Katholische Kirche Sankt Ägidius (Baujahr 1980)
Die katholische Pfarrkirche wurde im Jahr 1980 fertiggestellt und dient seither als Ort der religiösen
Gemeinschaft. Seit dem Jahr 2013 gehört sie der katholischen Kirchengemeinde St. Thomas Morus an.
Die Kirche, die in der Form eines organischen Kreuzes angeordnet ist und über einen säulenförmigen
Kirchturm verfügt, prägt mit ihrer Architektur maßgeblich das Erscheinungsbild des Ortsteils.
4.2.3 Städtebauliche Struktur
Durch seine Stadtrandlage und Bebauungsstruktur ist Buschdorf nicht urban, sondern dörflich geprägt.
Ein weiteres Merkmal von Buschdorf ist die strukturell-räumliche Unterteilung des Ortsteils in das
nordwestlich gelegene Wohngebiet und das südöstlich gelegene Gewerbegebiet. Das Gewerbegebiet
ist durch die Schlesienstraße räumlich klar von dem Wohngebiet abgegrenzt, sodass dieses keinen
Einfluss auf die Wohnqualität nimmt. Innerhalb der zwei Bereiche ist die Nutzungsstruktur vorwiegend
homogen geprägt. Das Wohngebiet ist durch die Ausweisung reiner und allgemeiner Wohngebiete
definiert. Eine Mischgebietsausweisung ist lediglich entlang der Schlesienstraße und am Eingang der
Otto-Hahn-Straße als Übergang von der Wohnbebauung in das Gewerbegebiet gegeben. Im
historischen Ortskern befindet sich ein Bereich mit Geschäften, der sich ebenfalls im Bereich des
Wohngebiets befindet. Der Ortsteil weist größtenteils kleinteilige Bebauungsstrukturen wie
Einfamilien- und Reihenhäuser mit Satteldächern auf. Mehrfamilienhäuser sind mit der Umsetzung der
neuen Baugebiete in den letzten Jahren hinzugekommen, jedoch überwiegen Gebäudetypologien mit
niedrigeren Geschosszahlen mit durchschnittlich ein bis zwei Geschossen. Im Zuge der großen
Wohnungsnachfrage für die Bundesbeamten entstand in den 1960er und 1970er Jahren im Nordosten
Buschdorfs eine Flachdachsiedlung mit durchschnittlich drei bis vier Geschossen und einem
Gebäudekomplex, der über fünf Geschosse verfügt. Die Siedlung wird aufgrund der roten
Fassadengestaltung bei den Bewohner*innen als ROTE SIEDLUNG bezeichnet.
Insgesamt ist die Bebauungsdichte im Gebiet aufgrund der vorherrschenden Bebauungstypologien
noch als gering einzustufen. Die Bevölkerungsdichte in Buschdorf beträgt 2.842 Einwohner*innen pro
Quadratkilometer (EW/km²). In der Gesamtstadt liegt die Bevölkerungsdichte bei 3.058 EW/km². Die
durchschnittliche Wohnungsgröße in Buschdorf liegt bei 100,1 m². In der Gesamtstadt beträgt die
Durchschnittsgröße einer Wohnung hingegen 82,6 m². Innerhalb des Bezirks Bonn ist eine Wohnung
im Durchschnitt lediglich 75,9 m² groß (vgl. Stadt Bonn, Statistikstelle, Stand 31.12.2021).
Im Rahmen der baulichen Umsetzung der Neubaugebiete Im Rosenfeld und den Neubaugebieten u.a.
Otto-Hahn Straße/Kölnstraße, Kölnstraße/Schlesienstraße, Petrusacker und Buschdorfer Straße wird
der Ortsteil in den kommenden Jahren ein weiteres starkes Bevölkerungswachstum erfahren, eine
Zunahme der Bebauungsdichte ist demensprechend zu erwarten. Die geplanten Neubaugebiet bieten
zudem die Chance, die homogene Siedlungsstruktur weiter aufzubrechen und ein vielfältiges Angebot
an verschiedenen Bautypologien und Wohnungsgrößen zu schaffen.Seite 22 von 116
19
Abbildung 7: Ortsteilentwicklung und Siedlungstypologie Buschdorf
4.2.4 Haushaltsstruktur
Bei der Betrachtung der Haushaltsstruktur wird deutlich, dass ein Großteil der Buschdorfer
Bewohner*innen in Ein- bis Zweipersonenhaushalten lebt. So leben 37 Prozent der Buschdorfer*innen
in einem Einpersonenhaushalt und 30 Prozent in einem Zweipersonenhaushalt (Stadt Bonn,
Statistikstelle, Stichtag 31.12.2021). Die Gebäudestruktur zeigt jedoch, dass die Gebäude in Buschdorf
zu fast 90 Prozent mindestens drei Zimmer aufweisen, sodass ein Großteil der Bevölkerung in
verhältnismäßig großen Wohnungen lebt. Da der Ortsteil, wie bereits beschrieben, den Auswirkungen
des demografischen Wandels unterliegt, wird der Bedarf an kleinem, barrierefreiem Wohnraum in
Buschdorf weiter steigen. (vgl. Stadt Bonn, Statistikstelle, Stand: 31.12.2021)Seite 23 von 116
20
Abbildung 8: Haushalte nach Typ Buschdorf
Abbildung 9: Haushalte nach Typ Bonn
4.2.5 SWOT-Analyse Wohnen und Stadtgestalt
Bei der Betrachtung des Städtebaus wird deutlich, dass vorstadtähnliche Strukturen und der
historische Ortskern den Charakter des Ortsteils ausmachen. Die Nähe zum Rhein und die ruhige
Wohnlage entlang des Grünraums unterstreichen die Qualität des Wohnstandorts.
Der Eigenheimbau in den 1960er-1970er Jahren hat zur Folge, dass ein Großteil der Eigentümer*innen
der Buschdorfer Häuser sich heute im Rentenalter befinden und in zu großen, nicht barrierefreien und
aufwendig zu bewirtschaftenden Häusern leben. Die weitgehend homogene Siedlungsstruktur führt
auch dazu, dass relativ wenig kleiner, barrierefreier und bezahlbarer Wohnraum für diese Zielgruppe
vorhanden ist. Auch neuen Wohnraumangebote für kinderreiche Familien und Mietwohnungen gibt
es nicht ausreichend. Jedoch würde eine Chance darin liegen, Wohnungen und Häuser entsprechend
der Lebensphase und des Platzbedarfs zu tauschen. Einige Kommunen haben bereits positive
Erfahrung mit solchen Modellen gemacht.
1-Personen-
Haushalte;
37,07%
Paare ohne
Kinder; 24,02%
Paare mit
Kinder; 20,41%
Alleinerziehende;
4,79%
Andere; 13,72%
HAUSHALTE NACH TYPEN BUSCHDORF
1-Personen-
Haushalte;
51,67%
Paare ohne
Kinder; 20,20%
Paare mit
Kinder; 14,27%
Alleinerziehend
e; 4,09%
Andere; 10%
HAUSHALTE NACH TYPEN GESAMTSTADT
BONNSeite 24 von 116
21
Die enge Bebauung mit Garagenhöfen, bzw. hohe Anzahl an oberirdischen Stellplätzen mit
Garagenhöfen und die geringe Attraktivität der ROTEN SIEDLUNG sind Mängel des städtebaulichen
Erscheinungsbildes. Die Gebäudesubstanz in Buschdorf vermittelt einen vorwiegend guten Zustand.
Eine Ausnahme bildet ein Gebäudekomplex mit drei Mehrfamilienhäusern, die von der Buschdorfer
Straße, der Schickgasse und der Johann-Wirtz-Straße eingefasst sind und von Leerstand und Verfall der
Gebäudesubstanz geprägt sind.
Die geplanten Siedlungserweiterungen bieten einerseits die Chance, die Durchmischung im Gebiet
durch die Entstehung von Wohnraum für Familien zu stärken. Andererseits wird dem Bedarf an
kleinem, barrierefreien Wohnraum in Form von Mehrfamilienhäusern sowie altersgerechtem
Wohnraum nachgegangen. Hierdurch besteht die Chance, dass weiterer Wohnraum im Bestand für
junge Familien frei wird.
STÄRKEN
- Lage des Ortsteiles
- Dörflicher Charakter
- Historischer Ortskern
- Nähe zum Rhein
- Ruhige Wohnlage
SCHWÄCHEN
- Fehlen von kleinem, barrierefreien
Wohnraum
- Kaum Wohnangebot für kinderreiche
Familien
- Wenig Angebot an innovativen
Wohnformen
- Geringer Anteil an Mietwohnungen
- Hohe Anzahl oberirdischer Stellplätze
mit Garagenhöfen
- Geringe Attraktivität der „Roten
Siedlung“
CHANCEN
- Wohnbaupotenziale zur Ausweitung
des Wohnraumangebotes für alle
Nutzergruppen
- Beschluss zum
Mehrgenerationenwohnen in Buschdorf
RISIKEN
- Demografischer Wandel und das
Älterwerden der GesellschaftSeite 25 von 116
22
4.3 Gemeinschaft, Tradition und Vereinsleben
In Buschdorf gibt es verschiedene Angebote die dem Bereich Gemeinschaft, Tradition und
Vereinsleben zuzuordnen sind. Im Kapitel 4.3 werden die religiösen Einrichtungen, die offenen
Jugendeinrichtungen sowie die Vereine, Stammtische und Initiativen vorgestellt. Zudem erfolgt ein
kurzer Überblick über die kulturellen Angebote und Feste in Buschdorf. Abschließend wird eine SWOT-
Analyse des Themenfeldes Gemeinschaft, Tradition und Vereinsleben vorgenommen.
4.3.1 Religiöse Einrichtungen
Es gibt religiöse Einrichtungen, wie die katholische Kirchengemeinde St. Ägidius, eine freie
evangelische Kirche mit dem Namen KIRCHE FÜR BONN, einen Hindutempel und einen Treffpunkt für
muslimische Bewohner*innen in Buschdorf. Insbesondere das Pfarrzentrum St. Ägidius und die Freie
Kirche für Bonn bieten große Räume für gemeinschaftliche Aktivitäten und Feste. Allerdings ist der
Abriss des Gemeindehauses von St. Ägidius geplant und soll durch Gemeinschaftsräume im Neubau
kompensiert werden.
4.3.2 Offene Jugendeinrichtungen
Der Jugendverein Lucky Luke e.V. bietet seit seiner Gründung im Jahr 2006 zusätzlich Angebote für die
Freizeitgestaltung von Kindern und Jugendlichen. Seit der Kündigung der Räumlichkeiten an der
Buschdorfer Straße 21, nutzt der Verein das Kellergeschoss des Pfarrzentrums mit. Da das
Gemeindezentrum perspektivisch niedergelegt wird, fehlt es dem Verein an einer langfristigen
Nutzungsmöglichkeit.
4.3.3 Vereine, Stammtische und Initiativen
Auch weitere Vereine, Stammtische und Initiativen befinden sich in Buschdorf, dazu gehören
beispielsweise:
• die freiwillige Feuerwehr
• der Ortsfestausschuss (1973 gegründet und 1999 als Verein eingetragen)
• die Buschdorf-Stiftung e.V. -> Hilfe für Menschen in Not
• die Bürgerstiftung Buschdorf -> Alten- und Jugendhilfe sowie Unterstützung von Menschen mit
Behinderungen, fördert soziale Projekte
• die Katholische Frauengemeinschaft (1972 gegründet)
• Buschdorfer Männersenioren (1983 gegründet)
• SV Buschdorf 02 e.V. (2002 gegründet)
• Karnevalsausschuss Buschdorf e.V.
• Kegelvereine „Kallejöcker“ und „Ons kann keene“
• Böschdorfe Käels
• Urban Gardening (2015 auf der KBE-Trasse eingerichtet)
• OGS-Elterninitiative BuschPänz (1998 gegründet)
• Groß & Klein – Engagement an Bonner Grundschulen (Lesepaten).Seite 26 von 116
23
Auch im Bereich der sozialen Vernetzung gibt es in Buschdorf bereits Angebote. So gibt es eine private
Buschdorfwebsite, auf der Veranstaltungsinformationen, Fotos vergangener Veranstaltungen sowie
ein Überblick über die Geschichte Buschdorfs zu finden sind. Weiterreichend informiert ein privater
Newsletter die Buschdorfer*innen per E-Mail über Veranstaltungen und weitere Neuigkeiten.
4.3.4 Kulturelle Angebote und Feste
Kulturelle Veranstaltungen finden in den bestehenden Einrichtungen statt, eine Einrichtung
ausschließlich für Kultur gibt es im Ortsteil nicht. Das Feuerwehrmuseum, das einst in Buschdorf
ansässig war, hat seinen Standort vor einigen Jahren aufgegeben. Verschiedene Traditionsfeste runden
jedoch das Angebot an gemeinschaftlichen Aktivitäten ab. So wird von der Katholischen
Frauengemeinschaft der Buschdorfer Karneval ausgerichtet. Zudem gibt es jährlich einen
Frühjahrsputz, bei dem tatkräftige Helfer*innen aus Buschdorf Müll im öffentlichen Raumsammeln.
Ende April findet jährlich das Maiansingen auf dem Buschdorfer Dorfplatz statt. Der Buschdorfer
Seniorentag bietet Senior*innen im Mai die Chance, einen kostenlosen Nachmittag mit Musik und Tanz
bei Kaffee und Kuchen gemeinschaftlich zu verbringen. Das größte Fest des Jahres ist die Buschdorfer
Kirmes Anfang September. Zu Sankt Martin wird ein Martinszug im Ortsteil organisiert. Die Idee für
einen Buschdorfer Advent ist im Jahr 2003 entstanden. Dieser findet seither immer am dritten
Adventssonntag im Ortskern entlang der Buschdorfer Straße und der Friedlandstraße statt. Zusätzlich
zu den jährlichen Feierlichkeiten wurde in Buschdorf bereits zwei Mal ein Jubiläum gefeiert. So brachte
eine Urkunde 1977 den Anlass, das 760-jährige Bestehen Buschdorfs zu feiern. Im Jahr 2017 gab es die
800-Jahresfeier Buschdorfs. Hier wurde ein Jahr lang mit zusätzlichen Aktionen und Festen gefeiert.
Abbildung 10: Gemeinschaft, Tradition und VereinslebenSeite 27 von 116
24
4.3.5 SWOT-Analyse Gemeinschaft, Tradition und Vereinsleben
In Buschdorf ist der Gemeinschaftsgedanke sehr ausgeprägt. Die Bewohner*innen zeigen eine hohe
Identifikation mit dem Ortsteil. Dies trägt auch dazu bei, dass das soziale Engagement in Buschdorf
bereits sehr stark ausgeprägt ist. Die vielen Feste und Veranstaltungen bewirken ebenfalls, dass die
Identifikation weiter steigt. Bislang besteht die Möglichkeit, Räume der Kirche und der
Jugendeinrichtung für gemeinschaftliche Veranstaltungen zu nutzen. Gemeinschaftlichen Aktivitäten,
Veranstaltungen und Feste können in den Sommermonaten draußen, z.B. auf dem Dorfplatz,
stattfinden.
Für Kinder und Jugendliche besteht mit der offenen Einrichtung Buschbude des Trägers Lucky Luke e.V
ein Angebot für offene Jugendarbeit in Buschdorf. Auch nach einem Umzug in die Räumlichkeiten des
Pfarrzentrums, bleibt die Raumsituation der Buschbude mit nur einem Raum jedoch beengt.
Die entstehenden Neubaugebiete stellen zudem eine Herausforderung für das gesellschaftliche
Miteinander dar. Für die neu zuziehenden Buschdorfer*innen sollten Angebote geschaffen werden,
um einen guten Austausch zu ermöglichen. Das bürgerschaftliche Engagement, der gemeinschaftliche
Zusammenhalt und die Veranstaltungen, die über das Jahr verteilt in Buschdorf stattfinden, bieten
hierbei bereits gute Ansatzpunkte. Mit der Schaffung weiterer Orte der Gemeinschaft und Begegnung
kann die Integration und Gemeinschaft zusätzlich gefördert werden.
STÄRKEN
- Gemeinschaftsgedanke
- Hohe Identifizierung mit dem Ortsteil
- Soziales Engagement/ Ehrenamt
- Veranstaltungen/Feste
- Jugendverein Lucky Luke e.V.
- Gemeindezentrum als
Versammlungsort
SCHWÄCHEN
- Fehlende Orte der Begegnung
- Wenig Angebote für Jugendliche und
junge Erwachsene
- Jugendverein ohne dauerhafte
Räumlichkeiten
CHANCEN
- Durchmischung im Ortsteil durch Zuzug
junger Familien
RISIKEN
- Fehlendes Interesse an Ehrenamt
- Integration von Neubürger*innen
- Nachwuchsprobleme von
TraditionsvereinenSeite 28 von 116
25
4.4 Infrastruktur und Versorgung
Die soziale Infrastruktur und Versorgung der Anwohnener*innen mit Gütern und Dienstleistungen des
kurzfristigen Bedarfs leisten einen entscheidenden Beitrag für die Wohn- und Lebensqualität eines
Ortsteils. Diese gilt es in Buschdorf insbesondere im Hinblick auf die Zunahme der Bevölkerung und die
Erreichbarkeit älterer und/oder geheingeschränkter Menschen zu überprüfen.
4.4.1 Schulen
Im Bereich der sozialen Infrastruktur verfügt Buschdorf über eine katholische Grundschule (KGS) und
die Gemeinschaftsgrundschule „Am Apfelgarten“. Derzeit besuchen insgesamt 211 Schüler*innen die
zweizügige KGS Buschdorf, wovon 115 Schüler*innen einen Betreuungsplatz in der offenen
Ganztagsschule (OGS) in Anspruch nehmen. Mit der GGS „Am Apfelgarten“ ist 2019 ein zweiter –noch
provisorischer- Grundschulstandort in Buschdorf gegründet worden. Im Spätsommer 2022 sind die
Arbeiten für den Neubau des Schulgebäudes sowie einer Sporthalle aufgenommen worden.
4.4.2 Kindertagesstätten
In Buschdorf befinden sich vier Kindertagesstätten:
• Evangelischer Kindergarten mit ca. 50 Betreuungsplätzen
• Katholischer Kindergarten St. Aegidius mit ca. 65 Betreuungsplätzen
• Städtischer Kindergarten „Die Raupe“ mit ca. 45 Betreuungsplätzen
• FRÖBEL-Kindergarten „Am Apfelbaum“ mit ca. 80 Plätzen
4.4.3 Grundversorgung
Im Bereich der Grundversorgung verfügt Buschdorf über einen Lebensmitteldiscounter, eine Apotheke
und drei Ärzte sowie ein Sanitätshaus. Darüber hinaus sind zwei Gastronomiebetriebe und ein Bäcker
im Ortsteil ansässig. Eine Sparkassen- oder Postfiliale gibt es im Ortsteil nicht, lediglich einen
Bankautomaten und eine Poststelle in dem ansässigen Blumenhandel. Bis Dato ist kein
Lebensmittelvollsortimenter in Buschdorf ansässig. Die Aufstellung eines Bebauungsplans für die
Ansiedlung eines REWE Marktes an der Kölnstraße ist jedoch geplant.Seite 29 von 116
26
Abbildung 11: Infrastruktur und Versorgung Karte
4.4.4 SWOT-Analyse Infrastruktur und Versorgung
Insgesamt ist die Versorgung mit Einrichtungen der Daseinsvorsorge (Sozial-, Bildungs-,
Gesundheitsinfrastruktur sowie kulturellen Angeboten und Einrichtungen) im Gebiet gegeben, diese
gilt es jedoch an den Bevölkerungszuwachs anzupassen.
Durch den ansässigen Discounter ist die Nahversorgung in Buschdorf zunächst sichergestellt. Der
geplante Lebensmittelvollsortimenter wird das Angebot zukünftig vollumfänglich ergänzen. Auch
gastronomische Angebote gibt es im Ortsteil nur vereinzelt.
Angebote im Bereich der sozialen Infrastruktur sind durch die Grundschulen und Kindergärten
vorhanden, diese gilt es jedoch nach Bedarfslage auszubauen. Die Einwohnerzahlen in Buschdorf sind
mit der Realisierung des Neubaugebietes „Im Apfelgarten“ deutlich gestiegen. Eine Anpassung der
sozialen Infrastruktur ist u.a. durch die Einrichtung eines zusätzlichen Kindergartens sowie einer
weiteren Grundschule erfolgt.
Dennoch fehlen in Buschdorf im Kindergartenjahr 2022/2023 ca. 26 Kinderbetreuungsplätze. Mit dem
geplanten Neubau der Kindertagesstätten Friedlandstraße/von den Driesch Straße ist eine
Erweiterung um ca. 2 Gruppen geplant. Auch im Neubaugebiet Rosenfeld werden Flächen für eine
neue Kindertagesstätte berücksichtigt. Der Bedarf an Betreuungsplätzen für Kinder bis zur Einschulung,
der sich aus den weiteren geplanten Neubaugebieten ergibt, ist derzeit nicht abschätzbar.
STÄRKEN
- Nahversorgung durch Discounter
- Versorgung mit Hausärzten und
Apotheke
SCHWÄCHEN
- Fehlen von:
o Vollsortimenter im Ortsteil
o Gastronomischen AngebotenSeite 30 von 116
27
o Begegnungsorten
o Bank und Postfiliale
CHANCEN
- Beschluss zur Ansiedlung eines
Lebensmittelvollsortimenters
- Ergänzende Angebote auch im Rahmen
der weiteren Baugebiete (u.a.
Rosenfeld).
RISIKEN
- Zunahme des OnlinehandelsSeite 31 von 116
28
4.5 Freiraum und Sport
Die Betrachtung des Themenfeldes Freiraum und Sport gibt wichtige Hinweise zu der Freiraumqualität
des Ortsteils. Mit Blick auf die entstehenden Neubaugebiete in Buschdorf ist dem Schutz der
Freiraumfunktionen eine besondere Bedeutung beizumessen.
4.5.1 Grün- und Freiflächen
4.5.1.1 Grünes C
Der Ortsteil Buschdorf weist durch seine Lage am Stadtrand einen hohen Anteil an Grün- und
Freiflächen auf (Grünanteil 37,4 %; Stadt Bonn, Statistikstelle Stand: 31.12.2021). Eingefasst er durch
das GRÜNE C, welches den C-förmigen regionalen Grünzug zwischen Ville und Siebengebirge
bezeichnet. Dieser Grünzug wurde als interkommunales Projekt im Rahmen der Regionale 2010 als
Landschaftsprojekt des MASTERPLAN GRÜN entwickelt. Ziel des GRÜNEN C ist es, die regionalen
Freiräume langfristig zu sichern, zu verknüpfen und weiterzuentwickeln. Der Freiraum umfasst große
Acker-, Obst- und Gartenbauflächen, Kulturlandschaften, Natur- und Landschaftsschutzgebiete, Flüsse
und Ufer sowie Kiesgruben. Der Abschnitt in Buschdorf ist insbesondere durch landwirtschaftlich
genutzte Flächen geprägt. Im Rahmen der Entwicklung des Grünen C wurde in Buschdorf der Grünzug
Rosenfeld als Grüner Rand im Grenzbereich der Städte Bonn und Bornheim realisiert. Das 2,3 Hektar
große Gebiet wurde noch vor Realisierung des angrenzenden Baugebietes Im Rosenfeld hergestellt
und markiert so bereits heute deutlich den Rand der Siedlungsfläche. Ortsansässige Landwirte legen
seit 2013 ausgedehnte Blüh- und Farbfelder an. Eine Streuobstwiese trägt zum Erhalt regionaler
Obstsorten bei. Auf dem zum Leitthema Landwirtschaft gestalteten Spielplatz sowie dem
multifunktionalen Kleinspielfeld an das auch eine Gymnastikwiese und ein Outdoor-Fitnessangebot
angrenzt, können sich alle Generationen aktiv betätigen. Zudem besteht die Möglichkeit im Grünzug
Gemüsegärten für eine Saison zu mieten.
4.5.1.2 Urban Gardening
Eine weitere Besonderheit in Buschdorf ist das URBAN GARDENING-Projekt entlang der ehemaligen
Köln-Bonner Eisenbahntrasse (KBE Trasse). Das Projekt wurde im Frühjahr 2016 ehrenamtlich
umgesetzt. Involviert waren sowohl Bewohner*innen als auch Geflüchtete in Buschdorf.
4.5.1.3 Festwiese
Die 2.179 Quadratmeter große öffentliche Grünfläche ist im Bebauungsplan als Festwiese festgesetzt
und hat eine hohe Bedeutung für die Bewohnerschaft. Sie dient sowohl als Dorfplatz für verschiedene
Feste, als auch als Spielwiese.
4.5.1.4 Friedhof
Ebenfalls verfügt Buschdorf über einen Friedhof. Der rund 1,01 ha große Ortsteilfriedhof ist im Jahr
1904 entstanden. Mit der 1968 bis 1970 errichteten Trauerhalle und einer Erweiterung in den 1980er
Jahren stellt sich der Friedhof heute als eine moderne dörfliche Anlage des 20. Jahrhunderts dar.
Geprägt wird das Gelände durch zahlreiche Rotbuchen.
4.5.2 Sport- und Spielflächen
Sportangebote gibt es in Buschdorf sowohl Indoor als auch Outdoor. Die Sportmeile in der Straße Am
Schildchen verfügt mit einer integrierten Soccerhalle, Indoor-Beachvolleyball, einem Fitness-Studio
und einem Indoor-Spielplatz über ein breitgefächertes kommerzielles Sportangebot. Der Fußballverein
SV Buschdorf bietet an dem städtischen Sportplatz am Georg-Elser-Weg Fußballtraining fürSeite 32 von 116
29
verschiedene Altersgruppen an. Eine Erweiterung der Sportplatzfläche ist aufgrund der gestiegenen
Bedarfe für den Vereinssport vorgesehen.
Öffentlich zugängliche und nicht kommerzielle bzw. vereinsgebundene Sport- und Spielangebote
wurden im Jahr 2014 mit der Realisierung des Grünzugs Rosenfeld geschaffen. So wurde ein
multifunktionales Kleinspielfeld errichtet, auf dem Basketball, Fuß- oder Handball gespielt werden
kann. Zudem gibt es angrenzend eine Gymnastikwiese, die über drei starre Fitnessgeräte (Station
Liegestütz, Station Dehnen, Station Klimmzug) verfügt und somit für weitere Sportmöglichkeiten
genutzt werden kann. An der Otto-Hahn-Straße auf der Höhe des Sportplatzes befindet sich zudem
eine Streetballanlage, die über Streetballständer, einen Ballfangzaun und einen Pavillon verfügt.
In Buschdorf gibt es zudem sechs Spielplätze an den Standorten Dellweg, Friedlandstraße, Anna-
Schubring-Straße, Josef-Kuth-Straße, Im großen Apfelgarten und Im Rosenfeld. Der Spielplatz Im
Rosenfeld wurde im Rahmen der Entwicklungsmaßnahme des GRÜNEN C bereits angelegt, um den
künftigen Bedarf im dort entstehenden Neubaugebiet zu decken.
4.5.3 Freiraum- und Artenschutzkonzepte
Verschiedene Freiraum- und Artenschutzkonzepte in Bonn dienen der Sicherung des Freiraums sowie
dem Schutz von Natur, Landschaft und streng geschützter Tierarten. Die Ziele des Integrierten
Freiraumsystems, zukünftig des Bonner Freiraumplans (in der Entwicklung), des Landschaftsplans
Kottenforst und des Artenschutzkonzeptes Bonn Nord-West gilt es für die Entwicklung des Ortsteils
Buschdorf zu berücksichtigen.
4.5.3.1 Integriertes Freiraumsystem (IFS)
Für die Sicherung und nachhaltige Entwicklung der Freiflächen im Bonner Stadtgebiet wurde 1997 das
'Integrierte Freiraumsystem der Stadt Bonn' (IFS) entwickelt. Das IFS steht vorrangig in Zuordnung zum
Flächennutzungsplan (FNP) und erfüllt die Aufgabe eines Steuerungs- und Planungsinstruments. Im
Jahr 1999 wurde durch einen Beschluss des Hauptausschusses festgelegt, dass das IFS als informelle
Abwägungsgrundlage für die Bauleitplanung hinzugezogen werden soll (vgl. DS-Nr. 9801563NV). Mit
dem IFS 2012 liegt seit 2014 eine abgeschlossene Aktualisierung des Freiraumsystems vor (vgl. DS-Nr.
1313742). Die Planungsmodellkarte aus dem IFS 1997 wurde im Zuge der Überarbeitung als
Zielkonzept 2012 fortgeschrieben (siehe Abbildung 12). Dieses beinhaltet vier Entwicklungsziele:
Erhaltung, Erhaltung und Anreicherung, Entwicklung und temporäre Erhaltung. Der Planungsausschuss
hat 2014 beschlossen, dass das IFS bei allen raumwirksamen Planungen im Rahmen von
Abwägungsprozessen einzubeziehen ist (vgl. DS-Nr. 1313742).
In Buschdorf sind einige Freiräume als Kernbereiche ausgewiesen. Als Kernbereich werden Flächen
beschrieben, auf denen eine weitere bauliche Entwicklung die Qualität und Quantität der Freiräume
Bonns maßgeblich einschränken würde. Dazu gehören in Buschdorf das Amphibienbiotop Buschdorf,
die Flächen am Baugebiet Im Rosenfeld sowie Flächen am nördlichen Rand des Nordfriedhofes. Das
Konzept hebt zudem die Bedeutung der Vernetzung von Frei- und Grünräumen hervor: In der Karte
zum Konzept stellen Pfeilsymbole die zu berücksichtigen grünen Verbindungen dar. Diese
Grünverbindungen bestehen vorrangig innerhalb des Siedlungsraumes und sollen durch grüne
Verbindungen Lücken im Freiraumsystem schließen. Verbindungspotenzial wird vor allem entlang der
Franz-Grünkorn-Str., zwischen der Franz-Grünkorn-Str. und der Otto-Hahn-Straße sowie zur
Kölnstraße auf Höhe des Wohngebietes „Im Apfelgarten“ gesehen. Eine lineare Umfeldverbesserung
wird dann ausgewiesen, wenn die Vernetzung größerer Freiräume aufgrund fehlenden Platzes im
Straßenraum oder aufgrund vorhandener Bebauung nichtrealisierbar ist. Die lineare
Umfeldverbesserung sieht beispielsweise vegetative Ergänzungen durch Straßenbäume sowie
Straßenbegleitgrün vor. In Buschdorf gilt dies für den im Ort südlichen Teil der Kölnstraße. Bereiche in
denen auf eine bauliche Nutzung verzichtet werden soll sind für Buschdorf nicht ausgewiesen.Seite 33 von 116
30
Abbildung 12: Ausschnitt aus dem IFS-Zielkonzept 2012
4.5.3.2 Landschaftsplan Kottenforst
Der Landschaftsplan Kottenforst wurde im Jahr 2012 als kommunale Satzung der Bundesstadt Bonn
beschlossen und nach Genehmigung durch die Bezirksregierung Köln im Februar 2013 rechtswirksam.
Der Landschaftsplan Kottenforst weist die Freiräume, die das Siedlungsgebiet Buschdorfs umgrenzen,
mit den Entwicklungszielen 2 und 8 aus. Das Entwicklungsziel 2 beschreibt die Anreicherung bzw.
ökologische Aufwertung einer im Ganzen erhaltungswürdigen Landschaft mit naturnahen
Lebensräumen und mit gliedernden und belebenden Elementen. Das Entwicklungsziel 8 beschreibt die
Herstellung oder Verbesserung bzw. Sicherstellung der Entwicklungsfähigkeit von
Lebensgemeinschaften und Lebensstätten besonderer Pflanzen- und Tierarten. Bei der Freifläche, die
mit dem Entwicklungsziel 8 ausgewiesen ist, handelt es sich um ein Amphibienbiotop. Der Erhalt und
die Sicherung der Biotopflächen u.a. für die Wechselkröte ist entsprechend eines zu erstellenden
Pflegeplanes, der auf die faunistischen Bedürfnisse abgestimmt ist, sicherzustellen. Die Teilfläche ist
zudem als Landschaftsschutzgebiet 2.2 festgesetzt.Seite 34 von 116
31
Abbildung 13: Entwicklungsziele Kottenforst
4.5.3.3 Artenschutzkonzept Bonn-Nord
Weiterreichend gibt es in Dransdorf, Tannenbusch und Buschdorf Vorkommen besonders bzw. streng
geschützter Tierarten. Um die Vorkommen insbesondere der streng geschützten Arten dauerhaft zu
erhalten bzw. sofern erforderlich alternative Lebensräume zu entwickeln, wurde durch die Verwaltung
eine Artenschutzkonzeption in Auftrag gegeben. Die Karte des Artenschutzkonzeptes verdeutlicht ein
hohes Aufkommen der Zauneidechse in Buschdorf, welches sich insbesondere im Süden des Ortsteils
sowie entlang der Bahnschienen konzentriert. Zudem konzentriert sich die Wechselkröte am
westlichen Ortsrand von Buschdorf. Für das Neubaugebiet „Im Rosenfeld“ wurden bereits
Maßnahmen des Artenschutzes in Form eines Amphibienleitsystems eingerichtet.Seite 35 von 116
32
Abbildung 14: Artenschutzkonzept Bonn Nord Abschnitt Buschdorf
Abbildung 15: Bestand Grün- und FreiflächenSeite 36 von 116
33
4.5.4 SWOT-Analyse Freiraum und Sport
Der Ortsteil Buschdorf ist durch Einfamilien-, Doppel- sowie Reihenhausbebauung geprägt. Mit dem
Neubaugebiet Im Apfelgarten sind auch Mehrfamilienhäuser hinzugekommen. Dennoch verfügen die
meisten Haushalte in Buschdorf über Hausgärten -, dadurch ist der Bedarf an öffentlichen Grünflächen
nicht in gleicher Weise ausgeprägt wie in anderen dichteren Ortsteilen. Auch die Ansprüche an
öffentliches Grün sind hierdurch gegebenenfalls geringer ausgeprägt. Dennoch bringen die räumliche
Lage des Ortsteils zwischen der Stadt und dem Freiraum sowie die Nähe zum Rhein zusätzlich ein hohes
Maß an Wohnqualität mit sich. Die interkommunalen Freiräume dienen hierbei als großräumiger
Naherholungsraum für die Bewohner*innen. Die Zukunftsfähigkeit in Bezug auf eine ökologisch
nachhaltige Entwicklung des Gebiets wird durch die Ausweisung des GRÜNEN C positiv unterstützt. Die
Spazierwege, das Multifunktionsfeld, der Spielplatz und die Möglichkeit, Selbsterntegärten bei einem
externen Partner zu mieten, tragen dazu bei, dass der Freiraum erlebbar und bespielbar ist. Die
vorhandenen Spiel- und Bewegungsflächen sowie der Dorfplatz (Festwiese) bieten hierbei qualitative
Freiräume innerhalb des Siedlungsbereichs. Entlang der stillgelegten KBE-Trasse hat sich zudem eine
Grünschneise ausgebildet und entlang der Kreuzungsbereiche finden sich URBAN GARDENING-
Hochbeete, die von den Bewohner*innen angelegt und gepflegt werden.
Im Rahmen der Freiraumanalyse ist deutlich geworden, dass Buschdorf diesbezüglich eine hohe
Qualität aufweist. Zudem birgt der Ortsteil weitere Potenziale im Bereich Freiraum und Sport. Die
vorhandenen Freiräume gilt es jedoch gestalterisch und funktional weiter aufzuwerten, sodass
attraktive Aufenthalts- und Begegnungsräume entstehen und die Flächen effektiver genutzt werden
können. Sitzmöglichkeiten, die insbesondere der Erholung geheingeschränkter Menschen dienen, sind
derzeit nicht zu einem zufriedenstellenden Ausmaß vorhanden. Auch die bestehenden Barrieren im
öffentlichen Raum sowie die fehlende Gestaltung der Ortseingänge gilt es zu verbessern.
Laut Spielplatzbedarfsplanung 2022ist eine Versorgung mit Spielplatzflächen zwischen 6 m² und 11 m²
pro Kind im Alter von 0 bis unter 15 Jahren vorzusehen. In Buschdorf liegt die Versorgung bezogen auf
die Bevölkerung 2021 bei knapp 15 m² und kann demnach als gut eingestuft werden.
Ein kommerzielles Sportangebot ist durch die Sportmeile Buschdorf gegeben, jedoch ist der
Weiterbestand der Anlage nicht auf Dauer sichergestellt, da der Vertrag für das Grundstück ausläuft.
Kostenfreie, öffentlich zugängliche Sport- und Bewegungsmöglichkeiten sind bereits im Bereich des
Grünen C vorhanden, ein Ausbau des vorhandenen Angebots ist dennoch wünschenswert.
STÄRKEN
- Grünes C als Naherholungsraum
- Nähe zum Rhein
- Spiel- und Bewegungsfläche
- Dorfplatz/Festwiese
- Urban Gardening
- Sportmeile
- Sportplatz mit Vereinsheim und
Funktionsgebäude
SCHWÄCHEN
CHANCEN
- Attraktive, öffentliche Grünflächen im
Rahmen der Siedlungserweiterungen
RISIKENSeite 37 von 116
34
4.6 Mobilität und Verkehr
Das Themenfeld Mobilität und Verkehr umfasst sowohl die Anbindung des Ortsteils als auch die
Verkehrswege innerhalb des Siedlungsgebiets. Verkehrsmittel, die in die Betrachtung einfließen, sind
der motorisierte Individualverkehr (MIV), der öffentliche Personennahverkehr (ÖPNV) sowie der Rad-
und Fußverkehr. Weitere Indikatoren sind das vorzufindende Wegenetz, die Straßentypologie und
Geschwindigkeitsbegrenzung.
4.6.1 Motorisierter Individualverkehr (MIV)
Nordöstlich von Buschdorf verläuft die Kölnstraße, die als Landstraße (L 300) klassifiziert ist. Auf Höhe
der Schlesienstraße wird die L 300 zu einer Ortsdurchfahrt. Im Süden Buschdorfs verläuft die Autobahn
555, zu der Buschdorf jedoch keinen direkten Zugang hat. Über die Kölnstraße wird eine Verbindung
zum Bonner Zentrum sowie zum Stadtteil Hersel der Stadt Bornheim hergestellt. Die
Haupterschließung mit dem motorisierten Individualverkehr (MIV) in Buschdorf erfolgt über die
Kölnstraße und die Schlesienstraße. Die Erschließung in das Wohngebiet erfolgt über die Otto-Hahn-
Straße und die Friedlandstraße. Innerhalb des Siedlungsgebiets weist Buschdorf ausschließlich
Anwohner- und Sammelstraßen auf. Die Straßen in Buschdorf sind fast ausschließlich mit einer
Geschwindigkeitsreduzierung versehen oder liegen innerhalb einer Tempo-30-Zone. Die Otto-Hahn-
Straße, die sowohl auf die Landstraße als auch auf die Schlesienstraße führt, weist im Bereich des
Ortskerns eine Geschwindigkeitsbegrenzung von 30 km/h auf. Lediglich im nördlichen Teilabschnitt
zwischen der stillgelegten KBE-Trasse und der Kölnstraße sowie im Süden Richtung des Kreisverkehrs
ist eine Geschwindigkeit von 50 km/h zulässig. Eine Geschwindigkeitsbegrenzung von 50 km/h ist
zudem auf der Schlesienstraße vorzufinden, die im Süden eine Verbindung nach Tannenbusch schafft
und im Norden auf die Landstraße (L300) stößt. Spielstraßen befinden sich größtenteils in den neuen
Siedlungsgebieten im Südwesten des Gebiets, diese lassen sich in Schrittgeschwindigkeit (7 km/h)
passieren. Vornehmlich herrscht in dem Ortsteil ein Rechts-Vor-Links Gebot. Ein Kreisverkehr sowie
zwei Ampelanlagen sind auf der Schlesienstraße nach der Brückenüberquerung der A555 bis zur
Landstraße (L300) vorzufinden.
4.6.2 Ruhender Verkehr
Ausgewiesene Parkflächen für den ruhenden Verkehr gibt es im öffentlichen Straßenraum kaum. Das
Parken für Besucher*innen ist straßenbegleitend möglich. Private Abstellflächen gibt es insbesondere
in Form von Einzelgaragen und Garagenhöfen.
4.6.3 Öffentlicher Personennahverkehr (ÖPNV)
Mit dem öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) wird Buschdorf über die Stadtbahnhaltestelle
Buschdorf im Westen des Ortsteils mit der Linie 16 erreicht. Die Fahrzeit mit der Linie 16 zum
Hauptbahnhof Bonn beträgt zehn Minuten. Weiterreichend wird Buschdorf durch die Buslinien 604
und 630 angefahren. Die Linie 604 verläuft von Ückersdorf über Lengsdorf, Endenich, Bonn
Hauptbahnhof, Nordstadt, Auerberg und Buschdorf nach Hersel. Werktags fährt die Linie in einem 20
Minutentakt, frühmorgens, abends und am Wochenende herrscht ein 30- minütiger Takt. Die Linie 630
verläuft vom Venusberg über Ippendorf, Brüser Berg, Medinghoven, Duisdorf, Dransdorf,
Tannenbusch Mitte und Buschdorf mit Endhaltestelle Tannenbusch. Zu Schulanfangs- undSeite 38 von 116
35
Schulendzeiten fährt die Linie in einem 15-Minutentakt. Sonntags herrscht ein 60-Minutentakt. Zu den
übrigen Zeiten verkehrt die Linie im 30-minütigem Takt.
4.6.4 Rad- und Fußverkehr
Das vorhandene Radwegenetz in Buschdorf ist geprägt durch die vorherrschenden
geschwindigkeitsbegrenzten Mischverkehrsflächen. Lediglich auf der Kölnstraße, der Otto-Hahn-
Straße und der Schlesienstraße sind separate straßenbegleitende Radwege vorzufinden.
Fahrradstraßen sind in Buschdorf noch nicht ausgewiesen. Im südlichen Bereich des Georg-Elser-Wegs
geht die Straßennutzung im Rahmen der Unterführung der A555 in eine Fuß- und Radverbindungen
über und stellt hiermit eine wichtige Verbindung zum Ortsteil Tannenbusch her. Der Naturraum des
Grünen C kann durch eine Verbindung im Nord-Westen erreicht werden.
Die fußläufige Verbindung innerhalb des Ortsteils wird durch straßenbegleitende Gehwege geschaffen.
Die Gehwege im Ortszentrum weisen aufgrund der alten Bebauungsstrukturen eine geringe Breite auf.
Abbildung 16: Mobilität und Verkehr
4.6.5 SWOT-Analyse Mobilität und Verkehr
Die Verkehrs- und Mobilitätsanalyse hat ergeben, dass die Erschließung mit dem motorisierten
Individualverkehr durch die Kölnstraße und die Schlesienstraße gut ausgebaut ist. Der Anteil an
Wohnstraßen und Tempo 30 Zonen trägt zudem dazu bei, dass die Sicherheit im Straßenverkehr
gegeben ist. Es bestehen Wünsche der Bewohner*innen die Verkehrsberuhigung auszubauen und die
Verkehrssicherheit des Ortsteils weiter zu erhöhen. Im Hinblick auf den ruhenden Verkehr wurdeSeite 39 von 116
36
deutlich, dass Buschdorf einen hohen Anteil an Garagen und Garagenhöfen aufweist, die das
städtebauliche Erscheinungsbild der Siedlung maßgeblich beeinflussen.
Die Analyse hat zudem ergeben, dass Buschdorf durch den vorhandenen Stadtbahnanschluss und die
zwei bestehenden Buslinien gut mit dem öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) erschlossen ist. Mit
der Schaffung des barrierefreien Zugangs zum SPNV konnte die Attraktivität bereits gesteigert werden.
In der geplanten Verlängerung der Stadtbahnlinie 63 bis nach Buschdorf liegt eine Chance für eine
attraktivere ÖPVN-Anbindung. Ein barrierefreier Ausbau der Bushaltestellen ist noch nicht in allen
Bereichen gegeben und schränkt die Attraktivität des ÖPNVs ein.
Der Radverkehr wird durch die bestehenden Radwege in Buschdorf gestärkt. Aber auch hier bestehen
Mängel, wie beispielsweise die unattraktive Radwegeverbindung in Form einer Unterführung nach
Tannenbusch. Durch die Verkehrsberuhigung des Ortsteils profitiert auch der Fußverkehr. Dennoch
wurde in der Analyse deutlich, dass Barrieren im öffentlichen Raum, schmale und/oder abschüssige
Gehwege die fußläufige Erreichbarkeit innerhalb des Gebiets erschweren.
Dem bislang fehlenden Angebot an innovativen Mobilitätsformen wird derzeit durch die Planung einer
Car-Sharing Station mit zwei Stellplätzen begegnet. Zusätzlich wird eine Mobilstation mit überdachten
Fahrradabstellanlagen, Luftstation für Fahrräder, Fahrradbügel und gegebenenfalls auch
Ladestationen und -säulen errichtet.
Da insbesondere in dezentralen Lagen der Fokus auf dem Individualverkehr liegt, gilt es den ÖPNV und
das Angebot an innovativen Mobilitätsformen möglichst attraktiv zu gestalten, um eine Alternative zur
Nutzung des herkömmlichen PKW zu bieten.
STÄRKEN
- Stadtbahnanschluss
- Zwei Buslinien
- Hoher Anteil an Wohnstraßen und
Tempo 30 Zonen
- Schülerlotsen
- Neue Mobilitätsstation
-
SCHWÄCHEN
- Fehlende Barrierefreiheit im
Straßenraum
- Enge Verkehrsführung im Zentrum
- Hoher Anteil an Garagenhöfen
- Unattraktive Radwegeverbindung nach
Tannenbusch (Unterführung)
CHANCEN
- Barrierefreier Ausbau der
Stadtbahnhaltestelle Buschdorf
- Reaktivierung der HGK-Trasse
(Verbindung Linie 61/63)
RISIKEN
- Fokus in dezentralen Lagen liegt auf
IndividualverkehrSeite 40 von 116
37
4.7 Klimaangepasste Quartiersentwicklung
Die Folgen des Klimawandels sind durch das vermehrte Auftreten von Extremereignissen (Starkregen,
Hochwasserereignisse, Hitzeperioden) deutlich spürbar geworden und sind zu einer großen
Herausforderung für die Stadtentwicklung geworden. Ziel ist es, Anpassungsstrategien zu entwickeln
und Quartiere zu schaffen, die für die veränderten Rahmenbedingungen gewappnet sind. Somit
werden Klimaschutz und Klimaanpassung zu einem zentralen Baustein der Planung, um ein dauerhaft
gesundes Wohnumfeld und eine hohe Lebensqualität zu schaffen. Maßnahmen für eine
klimaangepasste Quartiersentwicklung können beispielsweise sein: Begrünung/Entsiegelung,
Regenwassermanagement oder Verschattung/Rückstrahlung.
4.7.1 Zukünftige Entwicklung
Global wird von einer Erhöhung der Jahresdurchschnittstemperatur von etwa 4 Grad bis zum Jahr 2100
ausgegangen. Gemäß dem Vorsorgeprinzip ist es dementsprechend notwendig, sich auf einen
stärkeren Klimawandel vorzubereiten. Auch für die Stadt Bonn wurden erste Modellierungen
vorgenommen, um die Situation für das Jahr 2035 (ca.) zu berechnen. Abbildung 17 zeigt die
Ergebnisse der Temperaturmodellierung für den Kartenausschnitt Buschdorf.
Abbildung 17: Temperatur nachts 04 Uhr in der aktuellen Situation (links) und der Prognose für das Jahr 2035 (rechts)
unter der Annahme eines starken Klimawandels
In Folge des Klimawandels bleibt die Höhe des Wärmeinseleffektes (Abweichung der Temperatur im
Siedlungsraum im Vergleich zu den die Stadt umgebenden Freiflächen) gleich. Jedoch steigen die
Temperaturen klimawandelbedingt insgesamt – also auch auf den Grün- und Freiflächen - an. Im
Szenario eines starken Klimawandels ist in der modellierten Situation (Jahr 2035) insgesamt von einer
Temperaturerhöhung von etwa 1,8°C im Vergleich zur heutigen Situation auszugehen. Mit dem
Klimawandel einhergehend wird sich die Anzahl der Hitzetage (über 30°C) und Tropennächte (nicht
unter 20°C) erhöhen. Prognosen gehen bis zum Ende des Jahrhunderts von einer 3-5-fach höheren
Anzahl dieser Kenntage aus. Für den Menschen besonders belastend sind dabei vor allem längere
Hitzeperioden, da die nächtliche Regeneration in Tropennächten eingeschränkt ist.
Bzgl. der Niederschlagsentwicklung in der Zukunft ist der Trend nicht so signifikant wie bei der
Temperaturentwicklung. Offensichtlich sind jedoch bereits heute Trockenheitsschäden bei der
Vegetation. In den vergangenen Jahren trugen vor allem lange andauernde niederschlagsarme Phasen
einhergehend mit hohen Temperaturen im Sommer hierzu bei. Im Sommer anfallendeSeite 41 von 116
38
Niederschlagsmengen ereignen sich zudem teils in Form von Starkregenereignissen. Diese gehen zwar
in die gemessenen Jahresniederschlagssummen ein, können aber nur zum Teil versickern und
pflanzenverfügbar im Boden gespeichert werden, ein (großer) Teil fließt oberirdisch ab oder wird über
den Kanal abgeleitet.
Auch das Auftreten von Starkregen ist eine Folge des Klimawandels. Das Bonner Stadtgebiet war vor
allem seit 2010 bis heute mehrfach von Überflutungen aus Starkregenereignissen inklusive Schäden
an Gebäuden, Infrastruktur und Sachwerten betroffen. Überflutungen können u.a. durch
Bachhochwasser und abseits der Bäche inmitten der Bebauung über Hanglagen in tieferen Bereichen
im Gelände stattfinden.
Die Ortslage Buschdorf wird nicht von Fließgewässern durchflossen. Eine Hochwassergefahr durch
Überflutung aus Bächen ist für Buschdorf damit nicht gegeben. Für die Einschätzung von
Überflutungen abseits von Bächen und deren Auen zeigen die Starkregengefahrenkarten potentielle
Betroffenheiten an. Für die Ortslage Buschdorf, sowohl Wohn- als auch Gewerbegebiet, zeigen sich in
der Starkregengefahrenkarte für ein statistisch gesehen einmal in einem 100-Jahreszeitraum
aufgetretenes, ein sog. 100-jährliches Ereignis, stellenweise mögliche Überflutungsgefahrenbereiche.
Vor allem in einigen wenigen tiefer gelegenen Straßenbereichen, aber auch in Geländebereichen an
Gebäuden kann sich das Wasser sammeln. Auch auf tiefer gelegenen Freiflächen kann möglicherweise
Regenwasser stehen und dort versickern.
Abbildung 18: Auszug aus der Starkregengefahrenkarte für ein 100jährliches Ereignis
4.7.2 Maßnahmen der Klimaanpassung
Im Rahmen des Projektes „mutabor“, welches im Rahmen der Deutschen Anpassungsstrategie durch
das Bundesumweltministerium gefördert wird, werden aktuell die Potenziale zur Vorsorge vor
zunehmender Hitze für die gesamte Stadt Bonn abgeschätzt.Seite 42 von 116
39
Abbildung 19: kategorisierte Maßnahmenmöglichkeiten zum Hitzeschutz (Grafik aus dem Projekt mutabor)
Abbildung 19 stammt aus dem Projekt „mutabor“ und zeigt das Portfolio der grundsätzlich zur
Reduktion von Hitzebelastung geeigneten Maßnahmen. Die Maßnahmen zur Verschattung, zur
Erhöhung der Wasserspeicherung und Verdunstung, zur Verringerung der Aufheizung von Oberflächen
und zur Reduktion anthropogener Wärmeeinträge können grundsätzlich auch nachträglich im
Siedlungsbestand realisiert werden. Verbesserungen der Durchlüftung sind meist nur im
Zusammenhang mit Veränderungen am Städtebau möglich und sollten im Neubau, bei
Nachverdichtung oder der Bestandssanierung mitgedacht werden. Die direkten Einflussmöglichkeiten
der Stadt Bonn liegen vor allem im Bereich der städtischen Flächen und Infrastruktur. Daneben können
planungsrechtliche Auflagen im Neubau die Maßnahmenumsetzung verbindlich regeln.
Maßnahmenumsetzungen im Bestand können durch die Stadt Bonn im Rahmen von
Förderprogrammen und Informations- bzw. Beratungsangeboten unterstützt werden.
4.7.3 SWOT-Analyse Klimaangepasste Quartiersentwicklung
STÄRKEN
- bislang überwiegend günstige
bioklimatische Situation im Wohngebiet
- gute Ansätze in ganz Buschdorf: Urban
Gardening, einige Stellplätze mit
Rasengitterstein/Fugenpflaster, teils
Begrünung von Kleinstflächen z.B.
begrünte Mülltonnenboxen, begrünte
Pergole über Tiefgarageneinfahrt
- vorhandenes Quartiersmanagement
SCHWÄCHEN
- überwiegend ungünstige bioklimatische
Situation im Gewerbegebiet
- hoher Versiegelungsgrad im
Gewerbegebiet
- kaum sichtbare Gebäudebegrünungen
- Vorgärten teils in Schotter/versiegelt
CHANCEN
- einige geplante Entwicklungsvorhaben
stellen Gelegenheitsfenster zur
Klimaanpassung dar
RISIKEN
- Verschlechterung der bioklimatischen
Situation durch Nachverdichtung und
KlimawandelSeite 43 von 116
40
- vermutlich hoher Anteil selbstnutzender
Gebäudeeigentümer
- Roll-Out Klimaschutzmodellprojekt für
Gewerbegebiete
- energetische Quartierssanierung
(Klimaplan)
- hohes Potenzial zur Begrünung z.B. im
Bereich der diversen Garagenhöfe
C Perspektiven und Maßnahmen
5 Vorstellung eines langfristig tragfähigen Profils für Buschdorf
Anhand der Analyse wurden verschiedene Stärken und Schwächen in unterschiedlichen
Themenbereichen ermittelt. Aus der Analyse abgeleitet schließt sich eine Konzeption an, wie sich der
Ortsteil perspektivisch entwickeln soll, wie vorhandene Stärken ausgebaut werden können und wie
bestehende Schwächen ausgebessert werden können. Hierzu wurde aus den Ergebnissen der
bisherigen Beteiligungsformate ein zukunftsfähiges Stadtteilprofil mit dem Slogan: „Buschdorf – eine
wachsende Gemeinschaft mit Wohnqualität“ entwickelt.
5.1 Ableitung von Entwicklungszielen und Maßnahmen
Für die bedarfsgerechte Entwicklung des Ortsteils wurden Ziele für die sechs Oberthemen formuliert:
A | Buschdorf wächst und bleibt sich selbst treu – Wohnen und Stadtgestalt
B | Buschdorf (regional) versorgt – Infrastruktur und Versorgung
C | Buschdorf ist eine wachsende Gemeinschaft für alle Generationen –
Gemeinschaft, Tradition und Vereinsleben
D | Grünes und aktives Quartier in der Stadt – Freiraum und Sport
E | Verbunden in und durch Buschdorf – Mobilität und Verkehr
F | Klimaangepasste Quartiersentwicklung
Die einzelnen Maßnahmen dienen der Umsetzung eines zukunftsfähigen Profils „Buschdorf – eine
wachsende Gemeinschaft mit Wohnqualität“. Die Maßnahmen sind sowohl den Oberthemen, als auch
den Entwicklungszielen zugeordnet.
Die aufgezeigten Maßnahmen weisen unterschiedliche Planungsstände auf. So befinden sich einige
bereits in der Umsetzung, andere befinden sich in der Planung oder in der Überprüfung der
Umsetzbarkeit. Die Maßnahmenübersicht gibt Hinweise zu den Rahmenbedingungen, den nächsten
Schritten zur Umsetzung, der Priorität, dem zeitlichen Horizont zur Umsetzung und den relevanten
Akteuren.Seite 44 von 116
41
5.2 Maßnahmenblätter
In den Maßnahmenblättern werden die einzelnen Maßnahmen zunächst beschrieben, anschließend
werden die Rahmenbedingungen, wie z.B. vorhandene politische Beschlüsse, dargelegt und die
nächsten Schritte zur Planung und Umsetzung der Maßnahme erläutert. Es folgt eine Priorisierung der
Maßnahme und die Angabe des Umsetzungszeitraums. Zudem werden die relevanten Akteure
benannt, die bei der Planung und Umsetzung beteiligt werden. Abschließend wird eine Aussage zu der
Fördermöglichkeit gemacht. In dem Feld für sonstige Anmerkungen werden beispielsweise
Querverweise zu anderen Maßnahmen aufgezeigt.
5.3 Maßnahmenübersicht
Der folgende Übersichtsplan kennzeichnet die verschiedenen Maßnahmen und Projekte, die für eine
positive Ortsteilentwicklung ermittelt wurden. Die farblichen Kreise kennzeichnen die Zugehörigkeit
der jeweiligen Maßnahme zu den Themenfeldern.
5.4 Ausblick
Für den Ortsteil Buschdorf wurden nicht nur umfangreiche Bestandsanalysen durchgeführt. Der
gesamte Prozess wurde stetig durch umfangreiche und vielfältige Beteiligungsformate begleitet,
sodass gemeinsam mit den Bewohner*innen ein Handlungsleitfaden für die nächsten 15 bis 20 Jahre
erarbeitet werden konnte. Alle interessierten Akteure werden weiterhin in den Prozess einbezogen
und regelmäßig über weitere Beteiligungsformate informiert.
Das IEK Buschdorf, als informelles strategisches Planungs- und Steuerungsinstrument der
Stadtentwicklung, soll als fachliche Grundlage für politische Entscheidungen und formelle
Planungsprozesse dienen. Darüber hinaus wird die Verwaltung sich um Fördermittel bemühen, um
weitere Maßnahmen umzusetzen.Seite 45 von 116
1
MAßNAHMENÜBERSICHT IEK BUSCHDORF Stand: 02.06.2023
Inhaltsverzeichnis
A | Buschdorf wächst und bleibt sich selbst treu – Wohnen und Stadtgestalt ................................................................................................................................... 4
Ziel A 1: Optimierung der Funktionsteilung des Ortsteils ...................................................................................................................................................................... 4
Maßnahme A 1.1 Umnutzung der Fläche der Sportteile in eine Wohnnutzung ................................................................................................................................ 4
Maßnahme A 1.2 Wohnen und Gewerbe an der Ecke Kölnstraße/ Schlesienstraße ......................................................................................................................... 6
Maßnahme A 1.3 Wohnen und Gewerbe Am Petrusacker ................................................................................................................................................................ 8
Ziel A 2: Verträgliches Ortsteilwachstum für Buschdorf ...................................................................................................................................................................... 10
Maßnahme A 2.1 Konzept für eine verträgliche Nachverdichtung von Baulücken, Brachen und Leerstand .................................................................................. 10
Ziel A 3: Gestalterische und städtebauliche Aufwertung .....................................................................................................................................................................12
Maßnahme A 3.1 Konzept zur Aufwertung und Belebung des Ortskerns ....................................................................................................................................... 12
Maßnahme A 3.2 Erhöhung der Wohnumfeldqualität im bestehenden Geschosswohnungsbau ..................................................................................................14
Ziel A 4: Wohnangebot für alle Zielgruppen schaffen .......................................................................................................................................................................... 16
Maßnahme A 4.1 Hohen Bedarf an kleinem, barrierefreien sowie bezahlbaren Wohnungsangebot decken ................................................................................ 16
Maßnahme A 4.2 Angebot an innovativen Wohnformen schaffen – Mehrgenerationenwohnen in den neuen Baugebieten ...................................................... 19
B | Buschdorf (regional) versorgt – Infrastruktur und Versorgung.................................................................................................................................................... 22
Ziel B 1: Verbesserung des Nahversorgungsangebots ......................................................................................................................................................................... 22
Maßnahme B 1.1 Errichtung eines Lebensmittelvollsortimenters + Dienstleistungen + Wohnen ..................................................................................................22
Maßnahme B 1.2 Wochenmarkt auf dem Dorfplatz etablieren....................................................................................................................................................... 24
Ziel B 2: Bedarfsdeckung und Optimierung der sozialen Infrastruktur ................................................................................................................................................ 26
Maßnahme B 2.1 Sanierung und Erweiterung der sozialen Infrastruktur ....................................................................................................................................... 26Seite 46 von 116
2
C | Buschdorf ist eine wachsende Gemeinschaft für alle Generationen – Gemeinschaft, Tradition und Vereinsleben ................................................................. 28
Ziel C 1: Förderung aktiver Nachbarschaft ........................................................................................................................................................................................... 28
Maßnahme C 1.1 Unterstützung der Ehrenamtsarbeit und Integration von Neubürgerinnen von Neubürgern ............................................................................ 28
Ziel C 2: Schaffung von Begegnungsräumen ........................................................................................................................................................................................30
Maßnahme C 2.1 Bedarfsprüfung für ein Quartiers-/Begegnungszentrum Buschdorf und neue Angebote in den Neubauprojekten .......................................... 30
Maßnahme C 2.2 Neue Räumlichkeiten für den Jugendverein Buschdorf ...................................................................................................................................... 32
D | Grünes und aktives Quartier in der Stadt – Freiraum und Sport ................................................................................................................................................. 34
Ziel D 1: Deckung der Naherholungsfunktion in Buschdorf ................................................................................................................................................................. 34
Maßnahme D 1.1 Entwicklung einer kleingärtnerisch genutzten Fläche ......................................................................................................................................... 34
Maßnahme D 1.2 Konzept zur Erhöhung der Nutzungsvielfalt der Festwiese................................................................................................................................. 36
Ziel D 2: Gemeinschaftliche Gestaltung des öffentlichen Raums......................................................................................................................................................... 38
Maßnahme D 2.1 Urban Gardening/ Beetpatenschaften ................................................................................................................................................................ 38
Ziel D 3: Schaffung eines neuen Sportangebots, bzw. Optimierung des vorhandenen Angebots ....................................................................................................... 40
Maßnahme D 3.1 Konzept für ein neues Sport- und Gesundheitszentrum ..................................................................................................................................... 40
Maßnahme D 3.2 Erweiterung des Sportplatzes des SV Buschdorf ................................................................................................................................................. 42
E | Verbunden in und durch Buschdorf – Mobilität und Verkehr ...................................................................................................................................................... 44
Ziel E 1: Verbesserung der ÖPNV-Anbindung ....................................................................................................................................................................................... 44
Maßnahme E 1.1 Verlängerung der Linie 63/ Kombination Linie 61/63 ..........................................................................................................................................44
Maßnahme E 1.2 Verbesserung der Serviceleistungen von Bus und Bahn ......................................................................................................................................46
Ziel E 2: Förderung innovativer Mobilitätsformen ............................................................................................................................................................................... 48
Maßnahme E 2.1 Errichtung einer Mobilitätsstation ....................................................................................................................................................................... 48
Ziel E 3: Sicherheit im Straßenverkehr erhöhen ................................................................................................................................................................................... 50
Maßnahme E 3.1 Verkehrsberuhigung des Ortsteils........................................................................................................................................................................50Seite 47 von 116
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Maßnahme E 3.2 Erhöhung der Schulwegsicherheit .......................................................................................................................................................................52
Ziel E 4: Barrierefreie Gestaltung im Straßenraum .............................................................................................................................................................................. 54
Maßnahme E 4.1 Barrierefreier Ausbau öffentlicher Zuwegungen ................................................................................................................................................. 54
Ziel E 5: Verträgliche Gestaltung des ruhenden Verkehrs .................................................................................................................................................................... 56
Maßnahme E 5.1 Konzept zur verträglichen Gestaltung des ruhenden Verkehrs ........................................................................................................................... 56
F | Klimaangepasste Quartiersentwicklung ........................................................................................................................................................................................ 58
Ziel F 1: Klimaangepasstes Bauen in den Neubaugebieten ...........

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Datenstand: 02.11.2026, 18:37 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de