231016-04 ST · Stellungnahme der Verwaltung
Bewilligung einer außerplanmäßigen Ausgabe zur Beauftragung eines Fachplaners für Sanierungsmaßnahmen am Schwimmbad im Gustav-Heinemann-Haus
Kerndaten
- Nummer
- 231016-04 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 06.10.2023
- Letzte Änderung
- 16.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Vergabe Kenntnisnahme
- Sitzung des Rates Kenntnisnahme
- Sitzung des Sportausschusses Kenntnisnahme
- Sitzung des Ausschusses für Soziales, Migration und Gesundheit Kenntnisnahme
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 231016-04 ST Die Oberbürgermeisterin Federführung: 52 Sport- und Bäderamt Dezernat: Dez. IV Bewilligung einer außerplanmäßigen Ausgabe zur Beauftragung eines Fachplaners für Sanierungsmaßnahmen am Schwimmbad im Gustav-Heinemann-Haus Beratungsfolge Sportausschuss 26.10.2023 Kenntnisnahme Ausschuss für Soziales, Migration und Gesundheit 26.10.2023 Kenntnisnahme Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Vergabe 08.11.2023 Kenntnisnahme Rat 09.11.2023 Kenntnisnahme Inhalt der Stellungnahme: Vor einer Beschlussfassung über die Vorlage DS 231016 ist die Verwaltung gebeten worden, einige Fragen im Rahmen einer ergänzenden schriftlichen Stellungnahme zu beantworten: I. Zu DS 231016-02 AA Zu 1. Wie hoch werden die gesamten Planungs- und Sanierungskosten nach aktueller Einschätzung der Verwaltung ungefähr ausfallen? Ist für die Planungs- und Sanierungskosten in irgendeiner Form eine finanzielle Eigenbeteiligung der Eigentümerin vorgesehen? Sind für die Planungs- und Sanierungskosten sonstige finanzielle Beteiligungen oder Fördermöglichkeiten durch Dritte absehbar? Antwort: Belastbare Angaben zur Höhe der gesamten Planungs- und Sanierungskosten sind derzeit nicht möglich. Die Sanierungskosten können erst nach Beauftragung der Leistungsphasen 1 und 2 beziffert werden. Für die Durchführung der Leistungsphasen 1 (Grundlagenermittlung) und 2 (Vorplanung) nach der HOAI liegt der Axenfeld-Gesellschaft ein Angebot von einem Fachplanungsbüro vor. Dieses beinhaltet die Objektplanung, die Tragswerksplanung sowie die TGA-Planung. Die Honorarhöhe für die Leistungsphasen 1 und 2 beläuft sich nach diesem Angebot auf rund 120.000 € brutto. Auf der Basis dieses Honorarangebotes ist mit Gesamtsanierungskosten in Höhe von mindestens 4,2 Mio. € zzgl. Planungskosten zu rechnen. Das Fachplanungsbüro hat die Axenfeld-Gesellschaft darauf hingewiesen, dass dieSeite 1 von 6 Seite 2 anrechenbaren Kosten für die Honorarermittlung nur grob anhand von Kennzahlen und Vergleichsangeboten ermittelt wurden und eine konkretere Kostenschätzung erst mit der Leistungsphase 2 erfolgen kann. Eine finanzielle Beteiligung der Eigentümerin an den Planungs- und Sanierungskosten ist nicht vorgesehen. Der Landschaftsverband Rheinland (LVR) hat bisher für die Anmietung von Schwimmzeiten für die Christophorusschule ein monatliches Entgelt an die Axenfeld-Gesellschaft gezahlt. Der LVR ist bereit, sich in dem bisherigen finanziellen Umfang über eine Mietzahlung an der Finanzierung des Schwimmbades zu beteiligen. Fördermöglichkeiten müssten im weiteren Verlauf des Planungsprozesses eruiert werden. Zu 2.: Welche Aussagen können über die bisherige Nutzung des Schwimmbades getroffen werden? Welche Institutionen in städtischer Trägerschaft oder Bonner Vereine haben das Schwimmbad in welchem Umfang genutzt? In welchem Umfang fanden demgegenüber Nutzungen von Institutionen in Trägerschaft des LVR oder sonstige und gewerbliche Nutzungen statt? Zu welchen Konditionen erfolgte die Überlassung des Schwimmbades durch die Eigentümerin? Antwort: Nach Auskunft der Axenfeld-Gesellschaft wurde der Betrieb des Schwimmbades durch zwei in Vollzeit angestellte Fachkräfte für Bäderbetrieb sichergestellt. Es konnte an den Wochentagen (Montag bis Freitag) eine Badezeit von insgesamt 65 Stunden realisiert werden. Außerdem kamen 12 Stunden an den Wochenenden hinzu. Für die Zeiten an den Wochenenden waren die Nutzer verpflichtet, die Betriebsaufsicht durch eine eigene Fachkraft sicherzustellen. Insgesamt konnten somit 77 Wochenstunden realisiert werden. Die Nutzung des Schwimmbades hat sich nach Angaben der Axenfeld- Gesellschaft wie folgt aufgeteilt: - 42 Std. - diverse Institutionen, Selbsthilfegruppen und Vereine - 15 Std. - LVR-Christophorusschule - 9 Std. - diverse Angebote durch Gustav-Heinemann-Haus (Aquafitness, Schwimmkurse, Wassergymnastik) - 7 Std. - öffentliche Badezeiten - 4 Std. - städtische Kitas Bei den Institutionen, Selbsthilfegruppen und Vereinen mit einem Nutzungsanteil von 42 Stunden hat es sich um die folgenden Nutzergruppen gehandelt: - Blinden- und Sehbehindertenverein Bonn/Rhein-Sieg - Selbsthilfegruppe Osteoporose Bonn/Rhein-Sieg - Verein für Behindertensport Bonn/Rhein-Sieg - Deutsches Rotes Kreuz - DLRG Bezirk Bonn - FAMILIENerLEBEN - Katholische Familienbildungsstätte BonnSeite 2 von 6 Seite 3 - PraeVita Bonn - Schwimmschule Aquatik Die Nutzungen durch die LVR-Christophorusschule (15 Wochenstunden) und die eigenen Nutzungen des Gustav-Heinemann-Hauses (9 Stunden) sind somit gegenüber der Gesamtnutzung des Bades als untergeordnet zu betrachten. Die weitaus überwiegende Anzahl der Nutzungen entfällt auf Bonner Vereine und Institutionen. Nutzer der von den Fachkräften des Gustav-Heinemann-Hauses durchgeführten Kurse und die Besucher der öffentlichen Badezeiten (insgesamt 16 Std.) waren überwiegend Senioren, die teilweise auch im Besitz von Schwerbehindertenausweisen waren. Nach Angaben des Gustav-Heinemann- Hauses konnten dort in den Jahren 2018 und 2019 durchschnittlich 4.300 Besucher*innen- bzw. Teilnehmer*innen ermittelt werden. Es liegen keine weitergehenden Informationen darüber vor, mit welchen Anteilen hier Bonner Bürger*innen oder Bewohner*innen des Rhein-Sieg-Kreises vertreten waren. Die zuletzt erhobenen Eintrittspreise und Teilnahmegebühren sind als Anlage beigefügt. In den übrigen Zeiten (61 Wochenstunden) war das Schwimmbad stundenweise an Vereine, Selbsthilfegruppen und andere Institutionen vermietet. Die Höhe der Schwimmbadmiete lag zuletzt bei EUR 62,50 je Stunde. Eine Ausnahme bildeten lediglich diejenigen Mieter*innen, die das Bad außerhalb der Dienstzeiten der Fachkräfte des Gustav-Heinemann-Hauses genutzt haben. Hier lag die Miete bei EUR 36,50 je Stunde. Zu 3: Welche Änderungen bezüglich Betreiberstruktur oder Nutzungsbedingungen nach einer Sanierung sind angedacht? Inwiefern liegen Änderungen im Vergleich zum bisherigen Betreibermodell im städtischen oder öffentlichen Interesse? Können hierdurch z.B. zusätzliche Zeiten für Schulschwimmen für Bonner Schulen erreicht werden? Existieren bezüglich einer Änderung der bisherigen Betreiberstruktur oder Nutzungsbedingungen nach einer Sanierung belastbare Aussagen der Eigentümerin? Antwort: Die Axenfeld-Gesellschaft hat sich gegenüber der Verwaltung dahingehend geäußert, dass diese das Schwimmbad aus wirtschaftlichen Gründen nicht mehr betreiben wird. Die Axenfeld-Gesellschaft ist jedoch bereit, als Bauherr zu fungieren. Ein mögliches Modell sähe so aus, dass die Axenfeld-Gesellschaft nach Fertigstellung der Sanierungsarbeiten das Schwimmbad gegen Zahlung einer monatlichen Miete an die Stadt vermietet. Der zu zahlende Mietzins würde sich nach der Höhe der von der Axenfeld-Gesellschaft aufgewendeten Sanierungskosten richten. Gespräche über die Inhalte eines Mietvertrages und die Miethöhe könnten aufgenommen werden, sobald die Höhe der Sanierungsaufwendungen für das Bad feststeht. Der Betrieb des Schwimmbades könnte an den Wochentagen durch das vor Ort anwesende Personal des LVR sichergestellt werden. Ein öffentlicher Badebetrieb, der bisher im geringen Umfang stattgefunden hat, wäre dann nicht mehr möglich. Eine Nutzung am Wochenende wäre wie im bisherigen Umfang möglich, wenn der jeweilige Nutzer eine eigene Fachkraft zur Sicherstellung des Betriebes stellt.Seite 3 von 6 Seite 4 Die Übernahme des Betriebes durch die Stadt erscheint vor dem Hintergrund des sich abzeichnenden Fachkräftemangels derzeit keine Option zu sein. Diese in groben Zügen beschriebene Betreiberstruktur hätte den Vorteil, dass die Stadt Einfluss auf die Nutzungszeiten an den Wochentagen hätte und somit das Bad auch anderen Schulen zur Nutzung zuweisen könnte. Zu 4.: Welche Funktionen des Schwimmbads für Menschen mit Behinderung lassen sich durch andere Schwimmbäder in Bonn nicht ersetzen? Welche Verbesserungen für Menschen mit Behinderung sind bei den Planungen für anstehende Bädersanierungen oder -neubauten vorgesehen, die Funktionen des Schwimmbads im Gustav-Heinemann-Haus kompensieren können? Antwort: Das Schwimmbad im Gustav-Heinemann-Haus ist barrierefrei und behindertengerecht. Es gibt in dem Bad einen höhenverstellbaren Hubboden, eine besonders warme Temperierung und einen Beckenlifter. Das Bad war im Rahmen eines Modellprojektes von Anfang darauf ausgerichtet, die Eingliederung von Menschen mit Behinderung zu unterstützen. Im Gegensatz dazu verfügen die öffentlichen Schwimmbäder der Stadt derzeit nicht über behindertengerechte Möglichkeiten. Insoweit hat das Schwimmbad im Gustav-Heinemann-Haus für körperlich beeinträchtigte Kinder, Jugendliche und Erwachsene über ein Alleinstellungsmerkmal verfügt. Bei den derzeit in Planung befindlichen Neubau- und Sanierungsmaßnahmen der öffentlichen Bäder ist die künftige Barrierefreiheit berücksichtigt. Alle Infrastrukturmaßnahmen werden deshalb im Vorfeld mit der Behindertengemeinschaft Bonn abgestimmt. Konkret bedeutet dies, dass sowohl das Hardtbergbad nach seiner grundlegenden Sanierung bzw. Erweiterung als auch der Neubau des Kurfürstenbades uneingeschränkt barrierefrei sein werden. Die Fertigstellung beider Maßnahmen ist für 2027 vorgesehen. Auch das Frankenbad sowie das Schwimmbecken im Sportpark Nord sollen nach einer Sanierung barrierefrei sei. Für eine Realisierung dieser Projekte gibt es derzeit noch keine verbindlichen Zeitpläne. Allerdings werden im Frankenbad vor der grundlegenden Sanierung erste Schritte zur Erreichung der Barrierefreiheit realisiert (DS 202166). Für spezielle Zielgruppen, insbesondere für Kinder und Jugendliche mit motorischen und sehr komplexen Beeinträchtigungen, wird das Schwimmbad im Gustav-Heinemann-Haus auch nach Abschluss der Sanierungsmaßnahmen in den öffentlichen Bädern eine sehr wichtige Funktion und das zuvor beschriebene Alleinstellungsmerkmal behalten. Das Schwimmbad im Gustav-Heinemann-Haus ist somit vor dem Hintergrund der Bemühungen um eine inklusive Gesellschaft ein wichtiger Baustein in der Bonner Bäderlandschaft. Darüber hinaus könnten mit der im Schwimmbad des Gustav-Heinemann- Hauses zur Verfügung stehenden Schwimmfläche sanierungsbedingte Schließzeiten der öffentlichen Bäder zumindest teilkompensiert werden. Zu 5.: Die Verwaltung wird gebeten im seinerzeit mit der Evangelischen Axenfeld geschlossenen Vertrag zu prüfen, ob es hierin bereits Regelungen zu den Planungskosten gibt und entsprechend zu berichten.Seite 4 von 6 Seite 5 Antwort: Die „Stiftung Haus der Behinderten Bonn“ wurde 1984 durch einen Beschluss des Hauptausschusses vom 25.09.1984 gegründet. Zweck seinerzeit war der Betrieb des Gustav-Heinemann-Hauses. Zu diesem Zweck hat die Stiftung das Objekt erworben. Die Stadt Bonn hat 2 Mio. DM in das Stiftungsvermögen eingebracht und der Bund 15 Mio. DM. 2008 hatte der Rat der Zusammenführung der „Stiftung Haus der Behinderten Bonn (Gustav-Heinemann-Haus)“ mit der Julius-Axenfeld-Stiftung und damit der Übertragung des beweglichen und unbeweglichen Vermögens auf die Evangelische Axenfeld-Gesellschaft gGmbH als gemeinnützige Tochter der Julius Axenfeld-Stiftung zugestimmt. In dem seinerzeit geschlossenen Vertrag gibt es nach Kenntnis der Verwaltung keine Regelung zu künftig anfallenden Planungs- und Sanierungskosten. II. zu DS 231016-01 AA Zu 1 und 2: Antwort: Die Verwaltung hat vorgeschlagen, der Axenfeld-Gesellschaft zur Durchführung der Leistungsphasen 1 und 2 nach HOAI einen Zuschuss in Höhe von rund 120.000 € zu zahlen. Im Rahmen der Zuschussgewährung wird die Axenfeld-Gesellschaft aufgefordert, vergaberechtliche Regelungen zu beachten. Ein entsprechender Rückforderungsvorbehalt wird - wie üblich - vereinbart. Zu 3 und 4. Siehe hierzu die Antworten zu I. 2. und 3. Anlage/n 1 Entgeltordnung für das Therapiebad im Gustav-Heinemann-Haus (öffentlich)Seite 5 von 6 Seite 6 von 6
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 23:47 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de