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231016-04 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Bewilligung einer außerplanmäßigen Ausgabe zur Beauftragung eines Fachplaners für Sanierungsmaßnahmen am Schwimmbad im Gustav-Heinemann-Haus

Nummer
231016-04 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
06.10.2023
Letzte Änderung
16.09.2026
  1. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Vergabe 08.11.2023 Kenntnisnahme
  2. Sitzung des Rates 09.11.2023 Kenntnisnahme
  3. Sitzung des Sportausschusses 26.10.2023 Kenntnisnahme
  4. Sitzung des Ausschusses für Soziales, Migration und Gesundheit 26.10.2023 Kenntnisnahme
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  1. 231016 Bewilligung einer außerplanmäßigen Ausgabe zur Beauftragung eines Fachplaners für Sanierungsmaßnahmen am Schwimmbad im Gustav-Heinemann-Haus

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
231016-04 ST
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
52 Sport- und Bäderamt
Dezernat:
Dez. IV
Bewilligung einer außerplanmäßigen Ausgabe zur
Beauftragung eines Fachplaners für
Sanierungsmaßnahmen am Schwimmbad im
Gustav-Heinemann-Haus
Beratungsfolge
Sportausschuss 26.10.2023 Kenntnisnahme
Ausschuss für Soziales, Migration und
Gesundheit
26.10.2023 Kenntnisnahme
Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und
Vergabe
08.11.2023 Kenntnisnahme
Rat 09.11.2023 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
Vor einer Beschlussfassung über die Vorlage DS 231016 ist die Verwaltung
gebeten worden, einige Fragen im Rahmen einer ergänzenden schriftlichen
Stellungnahme zu beantworten:
I. Zu DS 231016-02 AA
Zu 1.
Wie hoch werden die gesamten Planungs- und Sanierungskosten nach
aktueller Einschätzung der Verwaltung ungefähr ausfallen? Ist für die Planungs-
und Sanierungskosten in irgendeiner Form eine finanzielle Eigenbeteiligung der
Eigentümerin vorgesehen? Sind für die Planungs- und Sanierungskosten
sonstige finanzielle Beteiligungen oder Fördermöglichkeiten durch Dritte
absehbar?
Antwort:
Belastbare Angaben zur Höhe der gesamten Planungs- und Sanierungskosten
sind derzeit nicht möglich. Die Sanierungskosten können erst nach
Beauftragung der Leistungsphasen 1 und 2 beziffert werden. Für die
Durchführung der Leistungsphasen 1 (Grundlagenermittlung) und 2
(Vorplanung) nach der HOAI liegt der Axenfeld-Gesellschaft ein Angebot von
einem Fachplanungsbüro vor. Dieses beinhaltet die Objektplanung, die
Tragswerksplanung sowie die TGA-Planung. Die Honorarhöhe für die
Leistungsphasen 1 und 2 beläuft sich nach diesem Angebot auf rund 120.000 €
brutto.
Auf der Basis dieses Honorarangebotes ist mit Gesamtsanierungskosten in
Höhe von mindestens 4,2 Mio. € zzgl. Planungskosten zu rechnen. Das
Fachplanungsbüro hat die Axenfeld-Gesellschaft darauf hingewiesen, dass dieSeite 1 von 6
Seite 2
anrechenbaren Kosten für die Honorarermittlung nur grob anhand von
Kennzahlen und Vergleichsangeboten ermittelt wurden und eine konkretere
Kostenschätzung erst mit der Leistungsphase 2 erfolgen kann.
Eine finanzielle Beteiligung der Eigentümerin an den Planungs- und
Sanierungskosten ist nicht vorgesehen.
Der Landschaftsverband Rheinland (LVR) hat bisher für die Anmietung von
Schwimmzeiten für die Christophorusschule ein monatliches Entgelt an die
Axenfeld-Gesellschaft gezahlt. Der LVR ist bereit, sich in dem bisherigen
finanziellen Umfang über eine Mietzahlung an der Finanzierung des
Schwimmbades zu beteiligen.
Fördermöglichkeiten müssten im weiteren Verlauf des Planungsprozesses
eruiert werden.
Zu 2.:
Welche Aussagen können über die bisherige Nutzung des Schwimmbades
getroffen werden? Welche Institutionen in städtischer Trägerschaft oder Bonner
Vereine haben das Schwimmbad in welchem Umfang genutzt? In welchem
Umfang fanden demgegenüber Nutzungen von Institutionen in Trägerschaft
des LVR oder sonstige und gewerbliche Nutzungen statt? Zu welchen
Konditionen erfolgte die Überlassung des Schwimmbades durch die
Eigentümerin?
Antwort:
Nach Auskunft der Axenfeld-Gesellschaft wurde der Betrieb des
Schwimmbades durch zwei in Vollzeit angestellte Fachkräfte für Bäderbetrieb
sichergestellt. Es konnte an den Wochentagen (Montag bis Freitag) eine
Badezeit von insgesamt 65 Stunden realisiert werden. Außerdem kamen 12
Stunden an den Wochenenden hinzu. Für die Zeiten an den Wochenenden
waren die Nutzer verpflichtet, die Betriebsaufsicht durch eine eigene Fachkraft
sicherzustellen.
Insgesamt konnten somit 77 Wochenstunden realisiert werden.
Die Nutzung des Schwimmbades hat sich nach Angaben der Axenfeld-
Gesellschaft wie folgt aufgeteilt:
- 42 Std. - diverse Institutionen, Selbsthilfegruppen und Vereine
- 15 Std. - LVR-Christophorusschule
- 9 Std. - diverse Angebote durch Gustav-Heinemann-Haus (Aquafitness,
Schwimmkurse, Wassergymnastik)
- 7 Std. - öffentliche Badezeiten
- 4 Std. - städtische Kitas
Bei den Institutionen, Selbsthilfegruppen und Vereinen mit einem
Nutzungsanteil von 42 Stunden hat es sich um die folgenden Nutzergruppen
gehandelt:
- Blinden- und Sehbehindertenverein Bonn/Rhein-Sieg
- Selbsthilfegruppe Osteoporose Bonn/Rhein-Sieg
- Verein für Behindertensport Bonn/Rhein-Sieg
- Deutsches Rotes Kreuz
- DLRG Bezirk Bonn
- FAMILIENerLEBEN
- Katholische Familienbildungsstätte BonnSeite 2 von 6
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- PraeVita Bonn
- Schwimmschule Aquatik
Die Nutzungen durch die LVR-Christophorusschule (15 Wochenstunden) und
die eigenen Nutzungen des Gustav-Heinemann-Hauses (9 Stunden) sind somit
gegenüber der Gesamtnutzung des Bades als untergeordnet zu betrachten. Die
weitaus überwiegende Anzahl der Nutzungen entfällt auf Bonner Vereine und
Institutionen.
Nutzer der von den Fachkräften des Gustav-Heinemann-Hauses
durchgeführten Kurse und die Besucher der öffentlichen Badezeiten (insgesamt
16 Std.) waren überwiegend Senioren, die teilweise auch im Besitz von
Schwerbehindertenausweisen waren. Nach Angaben des Gustav-Heinemann-
Hauses konnten dort in den Jahren 2018 und 2019 durchschnittlich 4.300
Besucher*innen- bzw. Teilnehmer*innen ermittelt werden. Es liegen keine
weitergehenden Informationen darüber vor, mit welchen Anteilen hier Bonner
Bürger*innen oder Bewohner*innen des Rhein-Sieg-Kreises vertreten waren.
Die zuletzt erhobenen Eintrittspreise und Teilnahmegebühren sind als Anlage
beigefügt.
In den übrigen Zeiten (61 Wochenstunden) war das Schwimmbad
stundenweise an Vereine, Selbsthilfegruppen und andere Institutionen
vermietet. Die Höhe der Schwimmbadmiete lag zuletzt bei EUR 62,50 je
Stunde. Eine Ausnahme bildeten lediglich diejenigen Mieter*innen, die das Bad
außerhalb der Dienstzeiten der Fachkräfte des Gustav-Heinemann-Hauses
genutzt haben. Hier lag die Miete bei EUR 36,50 je Stunde.
Zu 3:
Welche Änderungen bezüglich Betreiberstruktur oder Nutzungsbedingungen
nach einer Sanierung sind angedacht? Inwiefern liegen Änderungen im
Vergleich zum bisherigen Betreibermodell im städtischen oder öffentlichen
Interesse? Können hierdurch z.B. zusätzliche Zeiten für Schulschwimmen für
Bonner Schulen erreicht werden? Existieren bezüglich einer Änderung der
bisherigen Betreiberstruktur oder Nutzungsbedingungen nach einer Sanierung
belastbare Aussagen der Eigentümerin?
Antwort:
Die Axenfeld-Gesellschaft hat sich gegenüber der Verwaltung dahingehend
geäußert, dass diese das Schwimmbad aus wirtschaftlichen Gründen nicht
mehr betreiben wird. Die Axenfeld-Gesellschaft ist jedoch bereit, als Bauherr zu
fungieren.
Ein mögliches Modell sähe so aus, dass die Axenfeld-Gesellschaft nach
Fertigstellung der Sanierungsarbeiten das Schwimmbad gegen Zahlung einer
monatlichen Miete an die Stadt vermietet. Der zu zahlende Mietzins würde sich
nach der Höhe der von der Axenfeld-Gesellschaft aufgewendeten
Sanierungskosten richten. Gespräche über die Inhalte eines Mietvertrages und
die Miethöhe könnten aufgenommen werden, sobald die Höhe der
Sanierungsaufwendungen für das Bad feststeht.
Der Betrieb des Schwimmbades könnte an den Wochentagen durch das vor
Ort anwesende Personal des LVR sichergestellt werden. Ein öffentlicher
Badebetrieb, der bisher im geringen Umfang stattgefunden hat, wäre dann nicht
mehr möglich. Eine Nutzung am Wochenende wäre wie im bisherigen Umfang
möglich, wenn der jeweilige Nutzer eine eigene Fachkraft zur Sicherstellung
des Betriebes stellt.Seite 3 von 6
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Die Übernahme des Betriebes durch die Stadt erscheint vor dem Hintergrund
des sich abzeichnenden Fachkräftemangels derzeit keine Option zu sein.
Diese in groben Zügen beschriebene Betreiberstruktur hätte den Vorteil, dass
die Stadt Einfluss auf die Nutzungszeiten an den Wochentagen hätte und somit
das Bad auch anderen Schulen zur Nutzung zuweisen könnte.
Zu 4.:
Welche Funktionen des Schwimmbads für Menschen mit Behinderung lassen
sich durch andere Schwimmbäder in Bonn nicht ersetzen? Welche
Verbesserungen für Menschen mit Behinderung sind bei den Planungen für
anstehende Bädersanierungen oder -neubauten vorgesehen, die Funktionen
des Schwimmbads im Gustav-Heinemann-Haus kompensieren können?
Antwort:
Das Schwimmbad im Gustav-Heinemann-Haus ist barrierefrei und
behindertengerecht. Es gibt in dem Bad einen höhenverstellbaren Hubboden,
eine besonders warme Temperierung und einen Beckenlifter. Das Bad war im
Rahmen eines Modellprojektes von Anfang darauf ausgerichtet, die
Eingliederung von Menschen mit Behinderung zu unterstützen.
Im Gegensatz dazu verfügen die öffentlichen Schwimmbäder der Stadt derzeit
nicht über behindertengerechte Möglichkeiten. Insoweit hat das Schwimmbad
im Gustav-Heinemann-Haus für körperlich beeinträchtigte Kinder, Jugendliche
und Erwachsene über ein Alleinstellungsmerkmal verfügt.
Bei den derzeit in Planung befindlichen Neubau- und Sanierungsmaßnahmen
der öffentlichen Bäder ist die künftige Barrierefreiheit berücksichtigt. Alle
Infrastrukturmaßnahmen werden deshalb im Vorfeld mit der
Behindertengemeinschaft Bonn abgestimmt. Konkret bedeutet dies, dass
sowohl das Hardtbergbad nach seiner grundlegenden Sanierung bzw.
Erweiterung als auch der Neubau des Kurfürstenbades uneingeschränkt
barrierefrei sein werden. Die Fertigstellung beider Maßnahmen ist für 2027
vorgesehen. Auch das Frankenbad sowie das Schwimmbecken im Sportpark
Nord sollen nach einer Sanierung barrierefrei sei. Für eine Realisierung dieser
Projekte gibt es derzeit noch keine verbindlichen Zeitpläne. Allerdings werden
im Frankenbad vor der grundlegenden Sanierung erste Schritte zur Erreichung
der Barrierefreiheit realisiert (DS 202166).
Für spezielle Zielgruppen, insbesondere für Kinder und Jugendliche mit
motorischen und sehr komplexen Beeinträchtigungen, wird das Schwimmbad
im Gustav-Heinemann-Haus auch nach Abschluss der Sanierungsmaßnahmen
in den öffentlichen Bädern eine sehr wichtige Funktion und das zuvor
beschriebene Alleinstellungsmerkmal behalten.
Das Schwimmbad im Gustav-Heinemann-Haus ist somit vor dem Hintergrund
der Bemühungen um eine inklusive Gesellschaft ein wichtiger Baustein in der
Bonner Bäderlandschaft.
Darüber hinaus könnten mit der im Schwimmbad des Gustav-Heinemann-
Hauses zur Verfügung stehenden Schwimmfläche sanierungsbedingte
Schließzeiten der öffentlichen Bäder zumindest teilkompensiert werden.
Zu 5.:
Die Verwaltung wird gebeten im seinerzeit mit der Evangelischen Axenfeld
geschlossenen Vertrag zu prüfen, ob es hierin bereits Regelungen zu den
Planungskosten gibt und entsprechend zu berichten.Seite 4 von 6
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Antwort:
Die „Stiftung Haus der Behinderten Bonn“ wurde 1984 durch einen Beschluss
des Hauptausschusses vom 25.09.1984 gegründet. Zweck seinerzeit war der
Betrieb des Gustav-Heinemann-Hauses. Zu diesem Zweck hat die Stiftung das
Objekt erworben. Die Stadt Bonn hat 2 Mio. DM in das Stiftungsvermögen
eingebracht und der Bund 15 Mio. DM.
2008 hatte der Rat der Zusammenführung der „Stiftung Haus der Behinderten
Bonn (Gustav-Heinemann-Haus)“ mit der Julius-Axenfeld-Stiftung und damit
der Übertragung des beweglichen und unbeweglichen Vermögens auf die
Evangelische Axenfeld-Gesellschaft gGmbH als gemeinnützige Tochter der
Julius Axenfeld-Stiftung zugestimmt.
In dem seinerzeit geschlossenen Vertrag gibt es nach Kenntnis der Verwaltung
keine Regelung zu künftig anfallenden Planungs- und Sanierungskosten.
II. zu DS 231016-01 AA
Zu 1 und 2:
Antwort:
Die Verwaltung hat vorgeschlagen, der Axenfeld-Gesellschaft zur Durchführung
der Leistungsphasen 1 und 2 nach HOAI einen Zuschuss in Höhe von rund
120.000 € zu zahlen.
Im Rahmen der Zuschussgewährung wird die Axenfeld-Gesellschaft
aufgefordert, vergaberechtliche Regelungen zu beachten. Ein entsprechender
Rückforderungsvorbehalt wird - wie üblich - vereinbart.
Zu 3 und 4.
Siehe hierzu die Antworten zu I. 2. und 3.
Anlage/n
1 Entgeltordnung für das Therapiebad im Gustav-Heinemann-Haus (öffentlich)Seite 5 von 6
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Datenstand: 02.11.2026, 23:47 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de