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231016-02 AA · Änderungsantrag

Änderungsantrag Koalition: Bewilligung einer außerplanmäßigen Ausgabe zur Beauftragung eines Fachplaners für Sanierungsmaßnahmen am Schwimmbad im Gustav-Heinemann-Haus Antrag zur Vorlage 231016

Nummer
231016-02 AA
Art
Änderungsantrag
Veröffentlicht
15.06.2023
Letzte Änderung
16.09.2026
  1. Sitzung des Sportausschusses 15.06.2023 Anhörung
  2. Sitzung des Ausschusses für Soziales, Migration und Gesundheit 15.06.2023 Anhörung
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Übergeordnet

  1. 231016 Bewilligung einer außerplanmäßigen Ausgabe zur Beauftragung eines Fachplaners für Sanierungsmaßnahmen am Schwimmbad im Gustav-Heinemann-Haus

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Änderungsantrag
öffentlich
231016-02 AA
Antragsteller/in:
Fraktion Bündnis 90 / DIE GRÜNEN
Corinna Dahmen
Thomas Geisen
SPD-Fraktion im Rat der Stadt Bonn
Fenja Wittneven-Welter
DIE LINKE.-Fraktion im Rat der Stadt Bonn
Tobias Haßdenteufel
Volt-Fraktion im Rat der Stadt Bonn
Beate Saul
15.06.2023
Änderungsantrag Koalition: Bewilligung einer
außerplanmäßigen Ausgabe zur Beauftragung
eines Fachplaners für Sanierungsmaßnahmen am
Schwimmbad im Gustav-Heinemann-Haus
Antrag zur Vorlage 231016
Beratungsfolge
Sportausschuss 15.06.2023 Anhörung
Ausschuss für Soziales, Migration und
Gesundheit
15.06.2023 Anhörung
Inhalt des Änderungsantrags
Die Vorlage wird vertagt. Vor einer erneuten Befassung wird die Verwaltung
gebeten, im Rahmen einer ergänzenden schriftlichen Stellungnahme die
folgenden Fragen zu beantworten:
1. Wie hoch werden die gesamten Planungs- und Sanierungskosten nach
aktueller Einschätzung der Verwaltung ungefähr ausfallen? Ist für die Planungs-
und Sanierungskosten in irgendeiner Form eine finanzielle Eigenbeteiligung der
Eigentümerin vorgesehen? Sind für die Planungs- und Sanierungskosten
sonstige finanzielle Beteiligungen oder Fördermöglichkeiten durch Dritte
absehbar?
2. Welche Aussagen können über die bisherige Nutzung des Schwimmbades
getroffen werden? Welche Institutionen in städtischer Trägerschaft oder Bonner
Vereine haben das Schwimmbad in welchem Umfang genutzt? In welchem
Umfang fanden demgegenüber Nutzungen von Institutionen in Trägerschaft
des LVR oder sonstige und gewerbliche Nutzungen statt? Zu welchen
Konditionen erfolgte die Überlassung des Schwimmbades durch die
Eigentümerin?
3. Welche Änderungen bezüglich Betreiberstruktur oder Nutzungsbedingungen
nach einer Sanierung sind angedacht? Inwiefern liegen Änderungen im
Vergleich zum bisherigen Betreibermodell im städtischen oder öffentlichen
Interesse? Können hierdurch z.B. zusätzliche Zeiten für Schulschwimmen fürSeite 1 von 2
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Bonner Schulen erreicht werden? Existieren bezüglich einer Änderung der
bisherigen Betreiberstruktur oder Nutzungsbedingungen nach einer Sanierung
belastbare Aussagen der Eigentümerin?
4. Welche Funktionen des Schwimmbads für Menschen mit Behinderung
lassen sich durch andere Schwimmbäder in Bonn nicht ersetzen? Welche
Verbesserungen für Menschen mit Behinderung sind bei den Planungen für
anstehende Bädersanierungen oder -neubauten vorgesehen, die Funktionen
des Schwimmbads im Gustav-Heinemann-Haus kompensieren können?
Begründung
Vor der Beschlussfassung über außerplanmäßige konsumtive Mittel in
erheblichem Umfang bitten die Antragstellerinnen um Erläuterung weiterer
Fragen, die mit der geplanten Sanierung des Schwimmbads in Zusammenhang
stehen.
Anlage/n
KeineSeite 2 von 2

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Datenstand: 03.11.2026, 09:40 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de