231014 · Beschlussvorlage
Zukunft des Sportplatzes auf dem Heiderhof
Kerndaten
- Nummer
- 231014
- Art
- Beschlussvorlage
- Veröffentlicht
- 14.07.2023
- Letzte Änderung
- 16.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg Entscheidung federführend
- Sitzung des Sportausschusses Empfehlung
Dateien
- Sammeldokument öffentlich Öffnen ↗
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Untergeordnet
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Beschlussvorlage öffentlich 231014 Die Oberbürgermeisterin Federführung: 52 Sport- und Bäderamt Dezernat: Dez. IV Zukunft des Sportplatzes auf dem Heiderhof Beratungsfolge Sportausschuss 31.08.2023 Empfehlung Bezirksvertretung Bad Godesberg 06.09.2023 Entscheidung Beschlussvorschlag 1. Die Verwaltung wird ermächtigt, Planungsleistungen und weitere erforderliche Gutachten für die Umwandlung des Sportplatzes Heiderhof in einen Natur- oder Kunstrasenplatz (einschließlich der Entwässerung und Reaktivierung des Umkleidegebäudes) in Auftrag zu geben. 2. Der Beschluss zur Umgestaltung des Sportplatzes Heiderhof zu einem landschaftsgerechten Generationenpark für alle (DS.: 210075) wird aufgehoben. 3. Die Verwaltung prüft die Möglichkeit, zusätzlich zu den bestehenden Sportanlagen und dem geplanten Kunst- oder Naturrasenplatz, weitere attraktive Sport- und Bewegungsangebote auf dem Gelände zu schaffen. Begründung Mit der Mitteilungsvorlage DS 230337 hatte die Verwaltung über die neuen Erkenntnisse in Zusammenhang mit der Entwicklung des Sportplatzes auf dem Heiderhof berichtet und einen Vorschlag zur weiteren Vorgehensweise angekündigt. Erst nach dem o.g. Beschluss können die notwendigen nächsten Schritte für die Ertüchtigung des Sportplatzes Heiderhof eingeleitet werden. Hintergrund: Ursprünglich war vorgesehen, den Sportplatz in einen Kunstrasenplatz umzuwandeln. Für die Vorbereitung dieser Maßnahme hatte die Verwaltung im Jahr 2017 die Entwässerungssituation vor Ort überprüft. Dabei wurde festgestellt, dass der Schmutzwasserkanal zerstört und zugewachsen ist. Aufgrund der dadurch ungesteuerten Versickerung sah sich die Verwaltung damals gezwungen, den Sportplatz aus der Nutzung zu nehmen. Für die Sanierung des Kanals, der vom Sportplatz durch das Landschaftsschutzgebiet bis nach Lannesdorf verläuft, wurden zu diesem Zeitpunkt Schätzkosten in Höhe von 650.000 Euro angenommen. Die damals geringe Belegung des Tennenplatzes durch Vereine führte zusammen mit der Annahme, dass die kostenintensive Kanalsanierung bei einer alternativenSeite 1 von 5 Seite 2 Nutzung nicht erforderlich wäre, zum Umdenken. Bisherige Beschlüsse: Der Hauptausschuss hat daraufhin in seiner Sitzung am 27.06.2019 (DS.:1910931) den Beschluss gefasst, ein alternatives Nutzungskonzept für den Sportplatz unter Beteiligung der Bürger*innen vor Ort zu entwickeln. Das Beteiligungsverfahren für die „Umgestaltung des Sportplatzes zu einem landschaftsgerechten Generationenpark für alle“ ist in den Jahren 2019 und 2020 durchgeführt worden. Eine Empfehlungskommission hatte seinerzeit den politischen Gremien eine Vorentwurfsplanung zur Realisierung vorgeschlagen. Die Bezirksvertretung Bad Godesberg hat in ihrer Sitzung am 28.04.2021 der vorgeschlagenen Vorentwurfsplanung zugestimmt (DS.: 210075). Die Verwaltung wurde mit diesem Beschluss ermächtigt, weitere Planungsleistungen und die erforderlichen naturschutzfachlichen Gutachten für die geplante Umgestaltung des Sportplatzes zu einem Generationenpark für alle Bürger*innen in Auftrag zu geben. Neue Erkenntnisse aus der Planung und den naturschutzfachlichen Gutachten: Im Rahmen dieser Planungsschritte kam die Verwaltung zu folgenden neuen Erkenntnissen: 1. Die Umsetzung von Teilen der Maßnahmen aus der Planung für den Generationenpark ist aufgrund von Konflikten mit dem Natur- und Artenschutz nicht möglich. 2. Auf eine neue Entwässerung kann auch bei der Herrichtung der Fläche als Generationenpark - wie in DS 210075 beschrieben - nicht verzichtet werden. 3. Die Auslastung der Sportplätze in ganz Bonn und insbesondere in Bad Godesberg ist in den letzten Jahren sehr stark gestiegen. Zu 1: Der Sportplatz liegt im Landschaftsschutzgebiet “Waldgebiete Lyngsberg, Cäcilienhöhe und Süd“, an welches sich das Naturschutzgebiet Lyngsberg unmittelbar anschließt. Die besondere Bedeutung und Unterschutzstellung erfolgte unter anderem aufgrund wertvoller Pflanzengesellschaften, seltener Tierarten und der besonderen Bedeutung für den Biotopverbund. Für die Planung eines Generationenparks wurden naturschutzfachliche Gutachten zur Eingriffs-Ausgleichsbilanzierung sowie zur Prüfung des Artenschutzes durchgeführt. Der von der Empfehlungskommission ausgewählte Vorentwurf kann nach Auswertung der Gutachten und unter Berücksichtigung der Belange des Natur-, Landschafts- und Artenschutzes in wesentlichen Planungsbestandteilen nicht im Sinne eines offenen Parks für alle Bürger*innen umgesetzt werden. Folgende Maßnahmen wurden beanstandet: - Für den erforderlichen barrierefreien Zugang über die Südböschung wäre Rodungen in diesem Bereich der Böschung in größerem Umfang notwendig. Dies wird ebenfalls als kritisch beurteilt. - Der geplante Spielbereich auf dem nördlichen Wiesenhangbereich müsste entfallen, weil dieser nicht genehmigungsfähig ist. - Der geplante Biking-Rundweg „Greenlane“ östlich des Sportplatzes müsste zur Minimierung von Störungen entfallen. - Die geplanten Sichtfenster zur Öffnung des Blicks in den Park vom Philosophenring aus sind aus Gründen des Arten- und Pflanzenschutzes nicht möglich und müssten somit entfallen.Seite 2 von 5 Seite 3 - Zur Minimierung von Störungen in den angrenzenden Wald, der Lebensraum für planungsrelevante Fledermaus- und Vogelarten darstellt, müsste auf einen Ausbau des Waldweges östlich des Sportplatzes verzichtet werden. Zudem wäre die geplante Wegeführung am nördlichen Hang zu verlegen. - Die Lärmemissionen der geplanten kombinierten Pumptrack- und Skateanlage werden als kritisch angesehen und müssten durch ein schalltechnisches Gutachten ermittelt werden. Zu 2: Im Verlauf der Planungen hat sich die Annahme, dass man bei der Realisierung eines alternativen Nutzungskonzeptes auf eine Sanierung des defekten Kanals verzichten könnte, als falsch herausgestellt. Deshalb hatte die Verwaltung ein Ingenieurbüro mit einer Bedarfsplanung zur Entwässerung beauftragt. Durch das beauftragte Ingenieurbüro wurden verschiedene Entwässerungsvarianten für den Umbau des Sportplatzes erstellt. Je nach auszuführender Variante ist von Kosten in Höhe von bis zu 426.000 € netto (ohne Planungskosten) auszugehen. Im Zusammenhang mit der künftigen Entwässerung der Sportanlage wäre noch zu entscheiden, ob und in welchem Umfang das derzeit stillgelegte Umkleidegebäude reaktiviert werden soll, wobei zu bedenken ist, dass die Kapazitäten des SGB derzeit ausgeschöpft sind und die Sanierung des Umkleidegebäudes aufgrund dringlicherer Bedarfe derzeit nicht priorisiert werden kann. Die Kosten für die Entwässerung sind in dem bisherigen Haushaltsansatz für diese Maßnahme noch nicht erhalten. Zu 3: Die Auslastung der Sportplätze in ganz Bonn und insbesondere in Bad Godesberg hat in den letzten Jahren zugenommen, da einzelne Vereine verstärkt ihre Jugendabteilungen auf- und ausgebaut haben. Die Mannschaftsmeldezahlen im Fußball haben sich in den letzten Jahren deutlich nach oben entwickelt. Alle Sportplätze in Bad Godesberg sind bereits heute bis an ihre Kapazitätsgrenzen belegt. Die Möglichkeiten, bestehende Sportplätze zum Beispiel durch Kleinspielfelder zu erweitern sind nahezu ausgereizt, da entweder keine zusätzlichen Flächen an den Sportplätzen vorhanden sind oder planungsrechtliche Beschränkungen bestehen. Auch auf die vorliegenden Anfragen sich neu gründender Vereine können keine freien Sportplatzkapazitäten angeboten werden. Es ergibt sich deshalb ein zusätzlicher Bedarf an Sportplatzflächen, der derzeit nicht gedeckt werden kann. Empfehlung der Verwaltung zur weiteren Vorgehensweise: Aus den dargestellten Gründen empfiehlt die Verwaltung, anstelle einer Fortsetzung der Planungen zum Generationenpark die Prüfung einer Herrichtung der Fläche als normgerechten Fußballplatz einschließlich Erneuerung der Entwässerung und Reaktivierung des Umkleidegebäudes. Im Zuge der weiteren Planungen soll auch ermittelt werden, ob ein Natur- oder Kunstrasenplatz anstelle des bisherigen Tennenplatzes entstehen soll. Zusätzlich soll geprüft werden, ob genehmigungsfähige Elemente aus dem Beteiligungs- und Planungsprozess für den Generationenpark sinnvoll in dieSeite 3 von 5 Seite 4 Gestaltung rund um den Sportplatz berücksichtigt werden können. Da der Vorhabenbereich für eine Umwandlung des Sportplatzes Heiderhof in einen Kunst- oder Naturrasenplatz (einschließlich Erneuerung der der Entwässerung und Reaktivierung des Umkleidegebäudes) im Geltungsbereich eines Landschaftsschutzgebietes liegt, ist für dieses Vorhaben eine Genehmigung durch die Untere Naturschutzbehörde mit Beteiligung des Naturschutzbeirates erforderlich. Für die Neu-Planung müssen die naturschutzfachlichen Gutachten zur Eingriffs-Ausgleichsbilanzierung sowie zur Prüfung des Artenschutzes überarbeitet und aktualisiert werden. Unter anderem wird die Untere Naturschutzbehörde deshalb im weiteren Planungsprozess beteiligt. Die Verwaltung wird das Ergebnis der weiteren Prüfungen und Planungen den politischen Gremien zur Beschlussfassung vorlegen. Kosten und Finanzierung: Für die Maßnahme hatte die Verwaltung in den Haushaltsjahren 2021 und 2022 einen Ansatz in Höhe von insgesamt 1,2 Mio. € veranschlagt, die in das Jahr 2023 übertragen wurden und noch nahezu vollständig zur Verfügung stehen. Für die Anpassungen der Planungen an die oben genannten und ggfs. weiteren Gutachten geht die Verwaltung von Kosten i.H.v. 193.000 Euro aus. Finanzielle Auswirkungen: Produktgruppe Produktgruppenbezeichnung Produkt Produktbezeichnung 1.08.01 Bereitstellung und Betrieb von Sportanlagen 1.52.00.08.01.02 Sportplätze und -aussenanlagen Investive Kosten der Maßnahme Brutto Finanzstelle / FiPos Veranschlagt in Noch bereit- zustellen Deckung Auszahlungen 193.000 EUR 5520708013110/78.5300 2023 (HAR) Einzahlungen Investiver Finanzsaldo 193.000 EUR Konsumtive Kosten der Maßnahme jährlich einschließlich Folgekosten Brutto Finanzstelle / FiPos Veranschlagt in Noch bereit- zustellen Deckung Auszahlungen / Aufwendungen Einzahlungen / Erträge Haushaltsbelastung jährlichSeite 4 von 5 Seite 5 Anlage/n KeineSeite 5 von 5
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 20:23 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de