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231014 · Beschlussvorlage

Zukunft des Sportplatzes auf dem Heiderhof

Nummer
231014
Art
Beschlussvorlage
Veröffentlicht
14.07.2023
Letzte Änderung
16.09.2026
  1. Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg 25.10.2023 Entscheidung federführend
  2. Sitzung des Sportausschusses 26.10.2023 Empfehlung
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Untergeordnet

  1. 231014-06 BBB-Große Anfrage „Zukunft des Sportplatzes auf dem Heiderhof“ – DS-Folge 231014
  2. 231014-01 Sportplatz Heiderhof und angrenzende Flächen, große Anfrage zu Beschlusstext Drucksachen-Nr. 231014
  3. 231014-05 AA Zukunft des Sportplatzes auf dem Heiderhof Antrag zur Vorlage 231014
  4. 231014-04 AA Zukunft des Sportplatzes auf dem Heiderhof Antrag zur Vorlage 231014
  5. 231014-02 ST Zukunft des Sportplatzes auf dem Heiderhof; Entwurfsskizze

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Beschlussvorlage
öffentlich
231014
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
52 Sport- und Bäderamt
Dezernat:
Dez. IV
Zukunft des Sportplatzes auf dem Heiderhof
Beratungsfolge
Sportausschuss 31.08.2023 Empfehlung
Bezirksvertretung Bad Godesberg 06.09.2023 Entscheidung
Beschlussvorschlag
1. Die Verwaltung wird ermächtigt, Planungsleistungen und weitere
erforderliche Gutachten für die Umwandlung des Sportplatzes Heiderhof
in einen Natur- oder Kunstrasenplatz (einschließlich der Entwässerung
und Reaktivierung des Umkleidegebäudes) in Auftrag zu geben.
2. Der Beschluss zur Umgestaltung des Sportplatzes Heiderhof zu einem
landschaftsgerechten Generationenpark für alle (DS.: 210075) wird
aufgehoben.
3. Die Verwaltung prüft die Möglichkeit, zusätzlich zu den bestehenden
Sportanlagen und dem geplanten Kunst- oder Naturrasenplatz, weitere
attraktive Sport- und Bewegungsangebote auf dem Gelände zu
schaffen.
Begründung
Mit der Mitteilungsvorlage DS 230337 hatte die Verwaltung über die neuen
Erkenntnisse in Zusammenhang mit der Entwicklung des Sportplatzes auf dem
Heiderhof berichtet und einen Vorschlag zur weiteren Vorgehensweise
angekündigt.
Erst nach dem o.g. Beschluss können die notwendigen nächsten Schritte für
die Ertüchtigung des Sportplatzes Heiderhof eingeleitet werden.
Hintergrund:
Ursprünglich war vorgesehen, den Sportplatz in einen Kunstrasenplatz
umzuwandeln. Für die Vorbereitung dieser Maßnahme hatte die Verwaltung im
Jahr 2017 die Entwässerungssituation vor Ort überprüft. Dabei wurde
festgestellt, dass der Schmutzwasserkanal zerstört und zugewachsen ist.
Aufgrund der dadurch ungesteuerten Versickerung sah sich die Verwaltung
damals gezwungen, den Sportplatz aus der Nutzung zu nehmen.
Für die Sanierung des Kanals, der vom Sportplatz durch das
Landschaftsschutzgebiet bis nach Lannesdorf verläuft, wurden zu diesem
Zeitpunkt Schätzkosten in Höhe von 650.000 Euro angenommen. Die damals
geringe Belegung des Tennenplatzes durch Vereine führte zusammen mit der
Annahme, dass die kostenintensive Kanalsanierung bei einer alternativenSeite 1 von 5
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Nutzung nicht erforderlich wäre, zum Umdenken.
Bisherige Beschlüsse:
Der Hauptausschuss hat daraufhin in seiner Sitzung am 27.06.2019
(DS.:1910931) den Beschluss gefasst, ein alternatives Nutzungskonzept für
den Sportplatz unter Beteiligung der Bürger*innen vor Ort zu entwickeln.
Das Beteiligungsverfahren für die „Umgestaltung des Sportplatzes zu einem
landschaftsgerechten Generationenpark für alle“ ist in den Jahren 2019 und
2020 durchgeführt worden. Eine Empfehlungskommission hatte seinerzeit den
politischen Gremien eine Vorentwurfsplanung zur Realisierung vorgeschlagen.
Die Bezirksvertretung Bad Godesberg hat in ihrer Sitzung am 28.04.2021 der
vorgeschlagenen Vorentwurfsplanung zugestimmt (DS.: 210075).
Die Verwaltung wurde mit diesem Beschluss ermächtigt, weitere
Planungsleistungen und die erforderlichen naturschutzfachlichen Gutachten für
die geplante Umgestaltung des Sportplatzes zu einem Generationenpark für
alle Bürger*innen in Auftrag zu geben.
Neue Erkenntnisse aus der Planung und den naturschutzfachlichen Gutachten:
Im Rahmen dieser Planungsschritte kam die Verwaltung zu folgenden neuen
Erkenntnissen:
1. Die Umsetzung von Teilen der Maßnahmen aus der Planung für den
Generationenpark ist aufgrund von Konflikten mit dem Natur- und Artenschutz
nicht möglich.
2. Auf eine neue Entwässerung kann auch bei der Herrichtung der Fläche als
Generationenpark - wie in DS 210075 beschrieben - nicht verzichtet werden.
3. Die Auslastung der Sportplätze in ganz Bonn und insbesondere in Bad
Godesberg ist in den letzten Jahren sehr stark gestiegen.
Zu 1:
Der Sportplatz liegt im Landschaftsschutzgebiet “Waldgebiete Lyngsberg,
Cäcilienhöhe und Süd“, an welches sich das Naturschutzgebiet Lyngsberg
unmittelbar anschließt. Die besondere Bedeutung und Unterschutzstellung
erfolgte unter anderem aufgrund wertvoller Pflanzengesellschaften, seltener
Tierarten und der besonderen Bedeutung für den Biotopverbund.
Für die Planung eines Generationenparks wurden naturschutzfachliche
Gutachten zur Eingriffs-Ausgleichsbilanzierung sowie zur Prüfung des
Artenschutzes durchgeführt.
Der von der Empfehlungskommission ausgewählte Vorentwurf kann nach
Auswertung der Gutachten und unter Berücksichtigung der Belange des Natur-,
Landschafts- und Artenschutzes in wesentlichen Planungsbestandteilen nicht
im Sinne eines offenen Parks für alle Bürger*innen umgesetzt werden.
Folgende Maßnahmen wurden beanstandet:
- Für den erforderlichen barrierefreien Zugang über die Südböschung wäre
Rodungen in diesem Bereich der Böschung in größerem Umfang notwendig.
Dies wird ebenfalls als kritisch beurteilt.
- Der geplante Spielbereich auf dem nördlichen Wiesenhangbereich müsste
entfallen, weil dieser nicht genehmigungsfähig ist.
- Der geplante Biking-Rundweg „Greenlane“ östlich des Sportplatzes müsste
zur Minimierung von Störungen entfallen.
- Die geplanten Sichtfenster zur Öffnung des Blicks in den Park vom
Philosophenring aus sind aus Gründen des Arten- und Pflanzenschutzes nicht
möglich und müssten somit entfallen.Seite 2 von 5
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- Zur Minimierung von Störungen in den angrenzenden Wald, der Lebensraum
für planungsrelevante Fledermaus- und Vogelarten darstellt, müsste auf einen
Ausbau des Waldweges östlich des Sportplatzes verzichtet werden. Zudem
wäre die geplante Wegeführung am nördlichen Hang zu verlegen.
- Die Lärmemissionen der geplanten kombinierten Pumptrack- und Skateanlage
werden als kritisch angesehen und müssten durch ein schalltechnisches
Gutachten ermittelt werden.
Zu 2:
Im Verlauf der Planungen hat sich die Annahme, dass man bei der Realisierung
eines alternativen Nutzungskonzeptes auf eine Sanierung des defekten Kanals
verzichten könnte, als falsch herausgestellt. Deshalb hatte die Verwaltung ein
Ingenieurbüro mit einer Bedarfsplanung zur Entwässerung beauftragt.
Durch das beauftragte Ingenieurbüro wurden verschiedene
Entwässerungsvarianten für den Umbau des Sportplatzes erstellt. Je nach
auszuführender Variante ist von Kosten in Höhe von bis zu 426.000 € netto
(ohne Planungskosten) auszugehen. Im Zusammenhang mit der künftigen
Entwässerung der Sportanlage wäre noch zu entscheiden, ob und in welchem
Umfang das derzeit stillgelegte Umkleidegebäude reaktiviert werden soll, wobei
zu bedenken ist, dass die Kapazitäten des SGB derzeit ausgeschöpft sind und
die Sanierung des Umkleidegebäudes aufgrund dringlicherer Bedarfe derzeit
nicht priorisiert werden kann. Die Kosten für die Entwässerung sind in dem
bisherigen Haushaltsansatz für diese Maßnahme noch nicht erhalten.
Zu 3:
Die Auslastung der Sportplätze in ganz Bonn und insbesondere in Bad
Godesberg hat in den letzten Jahren zugenommen, da einzelne Vereine
verstärkt ihre Jugendabteilungen auf- und ausgebaut haben. Die
Mannschaftsmeldezahlen im Fußball haben sich in den letzten Jahren deutlich
nach oben entwickelt. Alle Sportplätze in Bad Godesberg sind bereits heute bis
an ihre Kapazitätsgrenzen belegt. Die Möglichkeiten, bestehende Sportplätze
zum Beispiel durch Kleinspielfelder zu erweitern sind nahezu ausgereizt, da
entweder keine zusätzlichen Flächen an den Sportplätzen vorhanden sind oder
planungsrechtliche Beschränkungen bestehen. Auch auf die vorliegenden
Anfragen sich neu gründender Vereine können keine freien
Sportplatzkapazitäten angeboten werden.
Es ergibt sich deshalb ein zusätzlicher Bedarf an Sportplatzflächen, der derzeit
nicht gedeckt werden kann.
Empfehlung der Verwaltung zur weiteren Vorgehensweise:
Aus den dargestellten Gründen empfiehlt die Verwaltung, anstelle einer
Fortsetzung der Planungen zum Generationenpark die Prüfung einer
Herrichtung der Fläche als normgerechten Fußballplatz einschließlich
Erneuerung der Entwässerung und Reaktivierung des Umkleidegebäudes. Im
Zuge der weiteren Planungen soll auch ermittelt werden, ob ein Natur- oder
Kunstrasenplatz anstelle des bisherigen Tennenplatzes entstehen soll.
Zusätzlich soll geprüft werden, ob genehmigungsfähige Elemente aus dem
Beteiligungs- und Planungsprozess für den Generationenpark sinnvoll in dieSeite 3 von 5
Seite 4
Gestaltung rund um den Sportplatz berücksichtigt werden können.
Da der Vorhabenbereich für eine Umwandlung des Sportplatzes Heiderhof in
einen Kunst- oder Naturrasenplatz (einschließlich Erneuerung der der
Entwässerung und Reaktivierung des Umkleidegebäudes) im Geltungsbereich
eines Landschaftsschutzgebietes liegt, ist für dieses Vorhaben eine
Genehmigung durch die Untere Naturschutzbehörde mit Beteiligung des
Naturschutzbeirates erforderlich.
Für die Neu-Planung müssen die naturschutzfachlichen Gutachten zur
Eingriffs-Ausgleichsbilanzierung sowie zur Prüfung des Artenschutzes
überarbeitet und aktualisiert werden. Unter anderem wird die Untere
Naturschutzbehörde deshalb im weiteren Planungsprozess beteiligt.
Die Verwaltung wird das Ergebnis der weiteren Prüfungen und Planungen den
politischen Gremien zur Beschlussfassung vorlegen.
Kosten und Finanzierung:
Für die Maßnahme hatte die Verwaltung in den Haushaltsjahren 2021 und 2022
einen Ansatz in Höhe von insgesamt 1,2 Mio. € veranschlagt, die in das Jahr
2023 übertragen wurden und noch nahezu vollständig zur Verfügung stehen.
Für die Anpassungen der Planungen an die oben genannten und ggfs. weiteren
Gutachten geht die Verwaltung von Kosten i.H.v. 193.000 Euro aus.
Finanzielle Auswirkungen:
Produktgruppe Produktgruppenbezeichnung Produkt Produktbezeichnung
1.08.01 Bereitstellung und Betrieb von
Sportanlagen
1.52.00.08.01.02 Sportplätze und -aussenanlagen
Investive Kosten der Maßnahme
Brutto Finanzstelle / FiPos Veranschlagt
in
Noch bereit-
zustellen
Deckung
Auszahlungen 193.000
EUR
5520708013110/78.5300 2023 (HAR)
Einzahlungen
Investiver
Finanzsaldo
193.000
EUR
Konsumtive Kosten der Maßnahme jährlich einschließlich Folgekosten
Brutto Finanzstelle /
FiPos
Veranschlagt
in
Noch bereit-
zustellen
Deckung
Auszahlungen /
Aufwendungen
Einzahlungen /
Erträge
Haushaltsbelastung
jährlichSeite 4 von 5
Seite 5
Anlage/n
KeineSeite 5 von 5

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Datenstand: 02.11.2026, 20:23 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de