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231012-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung

BBB-Anfrage: IGLU-Studie

Nummer
231012-01 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
09.06.2023
Letzte Änderung
16.09.2026
  1. Sitzung des Rates 19.09.2023 Kenntnisnahme
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  1. 231012 BBB-Anfrage: IGLU-Studie

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
231012-01 ST
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
40 Schulamt
Dezernat:
Dez. V
23.05.23
BBB-Anfrage: IGLU-Studie
Beratungsfolge
Rat 13.06.2023 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
1. Welche Ergebnisse der IGLU-Studie 2021 liegen der Oberbürgermeiste-
rin für Bonn vor oder können vom Land NRW bereitgestellt werden?
zu 1)
Die „Internationale Grundschul-Lese-Untersuchung“ (IGLU) wurde von der TH
Dortmund begleitet und ist Teil der Gesamtstrategie der Kultusministerkonfe-
renz (KMK) zum Bildungsmonitoring. Ergebnisse der Studie für Bonn liegen der
Verwaltung nicht vor.
2. In wie vielen Familien in Bonn wird nicht oder überwiegend nicht die
deutsche Sprache gesprochen und wie haben sich diese Zahlen seit 2010
entwickelt?
zu 2)
Im Schuljahr 2010/2011 hatten 11,5 % der Schüler*innen an den Bonner
Grundschulen eine ausländische Staatsangehörigkeit, Im Schuljahr 2021/2022
waren es 16.45 %. Bezogen auf die Schulformen Grundschule, Hauptschule,
Realschule, Gymnasium, Gesamtschule, Förderschule lag die Quote im Schul-
jahr im Schuljahr 2010/2011 insgesamt bei 10,25 %, im Schuljahr 2021/2022
bei 13,61 %.
Im Schuljahr 2021/2022 hatten an den Schulformen Grundschule, Hauptschule,
Realschule, Gymnasium, Gesamtschule, Förderschule in Bonn rd. 47 % der
Schüler*innen eine „Zuwanderungsgeschichte“ (eigener Zuzug bzw. mindes-
tens ein nicht in Deutschland geborener Elternteil). Der Anteil der Schüler*innen
mit nicht-deutscher Verkehrssprache in der Familie liegt bei 30,5 %. Ver-
gleichszahlen für das Schuljahr 2010/2011 liegen nicht vor.
(Quelle: Landesstatistik NRW)
3. Trifft es zu, dass ohne Zustimmung der Eltern nach § 18 Abs. 1, letzter
Satz KiBiZ auch die Beobachtung und Dokumentation der sprachlichen
Entwicklung unter Verwendung geeigneter Verfahren nach § 19 Abs. 2
KiBiZ in der Kindertagesstätte unterbleiben muss und wenn ja, wie vieleSeite 1 von 6
Seite 2
Eltern (prozentual pro Jahr) haben seit Bestehen dieser Regelung eine
Dokumentation durch die Kindertagesstätte abgelehnt?
zu 3)
Gem. § 18 Abs. 1 Satz 3 KiBiz findet eine regelmäßige Dokumentation der
Entwicklungs- und Bildungsprozesse des Kindes in der Kita statt. Die Eltern
müssen für die Weitergabe dieser Dokumentation an die Grundschule ihr
schriftliches Einverständnis erklären, wenn sie diese verweigern, wird die Do-
kumentation den Erziehungsberechtigten zum Austritt aus der Kita ausgehän-
digt. Sie entscheiden im Anschluss eigenständig, inwieweit sie diese Dokumen-
tation der Grundschule zur Verfügung stellen.
Grundsätzlich haben alle Kinder in einer Kindertagesstätte oder Kinderta-
gespflege lt. § 1 KiBiz ein Recht auf Bildung, Erziehung und Betreuung und
weiter in § 15 KiBiz wird noch einmal ausdrücklich die frühkindliche Bildung als
aktive Auseinandersetzung des Kindes mit seiner Umfeld verankert. Es wird
kein Kind im Bildungsprozess zurück gelassen.
Lt. Auswertung (s. Anlage 1) der vorhandenen Daten aus dem System Kita-Net
haben im aktuellen Kita-Jahr 2022/2023 nur 1,57 % ihre Zustimmung aktiv ver-
weigert, allerdings liegen bei 11,34 % hierzu keine Angaben vor. In diesen Fäl-
len müssen die Einrichtungen entweder die Zustimmung der Erziehungsberech-
tigen noch einholen oder spätestens beim Übergang in die Schule die Doku-
mentationsweitergabe mit den Eltern klären. Im Kita-Jahr 2021/2022 lagen die
Werte bei Nicht-Zustimmung bei 0,28 % und 6,22 % bei denen die Angaben
noch fehlen (s. Anlage 2). Im Kita-Jahr 2020/2021 bei 0,01 % bei Nicht-
Zustimmung und 36,33 % bei keine Angaben (s. Anlage 3). Bei der Auswertung
ist anzumerken, dass durch den Wechsel des Anmeldesystems von Kigan zu
Kita-Net hier die Vollständigkeit der Angaben erst im Laufe der Jahre stetig
zugenommen hat und somit die Zahlen der zurückliegenden Jahre mit entspre-
chender Vorsicht zu verwenden sind.
4. Gemäß § 19 Abs. 1 KiBiZ gehört zur Erfüllung des Bildungs- und Erzie-
hungsauftrages die kontinuierliche Förderung der sprachlichen Entwick-
lung. Sprachbildung als ein alltagsintegrierter, wesentlicher Bestandteil
der frühkindlichen Bildung. Daher fragen wir: Wie erfolgt die Sprachförde-
rung im Bedarfsfall bei festgestellten Defiziten in Kindertageseinrichtun-
gen, die weder Kitaplus-Förderung erhalten noch Familienzentren sind?
zu 4)
In allen Kindertageseinrichtungen erfolgt die Sprachbildung alltagsintegriert,
orientiert an der Lebenswirklichkeit der Kinder in der Einrichtung. Die Kinder
lernen mit vielfältigem Material, welches in den Einrichtungen zur Verfügung
steht, sei es durch Bildkarten, durch Vorlesen, in Form von Fingerspielen, Sin-
gen und aktives sprachliches Begleiten in allen Alltagssituationen in den Kitas.
Es werden aktiv Anlässe für die sprachliche Entwicklung geschaffen, z. B. beim
Anziehen oder Tischdecken.
In den städt. Kindertageseinrichtungen erfolgt in allen Häusern die Dokumenta-
tion der begleitenden alltagsintegrierten Sprachentwicklung mit den sogenann-
ten BaSiK Bögen (Begleitende alltagsintegrierte Sprachentwicklungsbeobach-
tung in Kindertageseinrichtungen), die nach U3 und Ü3 unterschieden werden.Seite 2 von 6
Seite 3
In den plus-Kitas gibt es aufgrund des erhöhten Förderbedarfes im ganzen
Haus eine zusätzlich eingestellte Sprachförderkraft.
5. Wie kommt es aus Sicht der Oberbürgermeisterin zu den alarmierenden
Ergebnissen bei der IGLU-Studie 2021 und wie will die Oberbürgermeiste-
rin künftig bessere Ergebnisse für Bonn sicherstellen?
zu 5)
Es soll perspektivisch in allen Häusern die Möglichkeit geschaffen werden, die
sprachliche Kompetenz der Kinder in den Kitas mit dem Sprachförderprogramm
Polylino zu fördern. Dieses digitale Sprachförderprogramm fördert aktiv die
Sprachbildung und animiert das Vorlesen und/oder zuhören. Dieses Programm
befindet sich gerade in einer Pilotphase, an der zurzeit 16 städt. Kitas teilneh-
men. Die Resonanz ist durchweg positiv. Dieses Programm wäre des Weiteren
ein „kleiner“ Baustein für einen zukünftigen Aktionsplan für die Zertifizierung
einer kinderfreundlichen Kommune für die Altersgruppe 0 – 6 Jahre.
Die Verfasser der Studie führen u.a. aus, dass die Schulschließungen während
der Corona-Pandemie erhebliche Auswirkungen auf die Leseleistungen haben,
und dass Kinder, die zu Hause (fast) immer Deutsch sprechen, Kompetenzvor-
sprünge gegenüber Kindern haben, die zu Hause nur manchmal oder nie
Deutsch sprechen. Die Verbesserung der Lesekompetenz in Schule und Unter-
richt ist originäre pädagogische Aufgabe des Landes. In den Bonner Grund-
schulen erhalten derzeit zudem rd. 13 % der Kinder die sog. sprachliche Erst-
förderung (Dauer bis zu 2 Jahren, Ziel: Erwerb der deutschen Sprache).
Das Schulministerium NRW hat unter dem 16.05.2023 in Reaktion auf die
IGLU-Studie folgendes angekündigt: Drei mal 20 Minuten verbindliche Lesezeit
pro Woche – das ist die Kurzformel für einen ersten Schritt zur Stärkung der
Basiskompetenzen in der Primarstufe. Ab dem kommenden Schuljahr will das
Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen für alle
Schülerinnen und Schüler nordrhein-westfälischer Grundschulen jede Woche
verbindliche Lesezeiten im Rahmen der Stundentafel einführen.
Anlage/n
KGJ 2022-23 Zustimmung §18 IS6 KiBiz Stichtag 01.06.2023
KGJ 2021-22 Zustimmung §18 IS6 KiBiz Stichtag 01.07.2022
KGJ 2020-21 Zustimmung §18 IS6 KiBiz Stichtag 01.07.2021Seite 3 von 6
Zustimmung zur Bildungsdokumentation nach § 18 Abs. 1 Satz 6 KiBiz
- Übersicht für das Kindergartenjahr 2022/2023
Angabe
zur
Familien-
sprache
Angabe
zur
Familien-
sprache
Gesamt 14.289 100,00% 3.503 24,52% 2.949 20,64% 7.837 54,85%
Vorliegen der
Zustimmung nach
§ 18 Abs. 1 Satz 6
KiBiz
keine Angabe 1.620 11,34% ja 168 1,18% nein 390 2,73% 1.062 7,43%
nicht zugestimmt 225 1,57% ja 34 0,24% nein 1 0,01% 190 1,33%
zugestimmt 12.444 87,09% ja 3.301 23,10% nein 2.558 17,90% 6.585 46,08%
Anzahl Daternsätze 14.289 100,00%
Kontrolle i. O. i. O.
Alle Kinder, ohne
Berücksichtigung der
Angabe zur
Familiensprache
Kinder, für die
Deutsch nicht als
Familiensprache
angegeben wurde
Kinder, für die keine
Familiensprache
angegeben wurde
Deutsch als
Familiensprache
angegeben
Stand:
- Ausdruck: 06.06.2023; 12:52 Uhr Seite 1 von 1Seite 4 von 6
Zustimmung zur Bildungsdokumentation nach § 18 Abs. 1 Satz 6 KiBiz
- Übersicht für das Kindergartenjahr 2021/2022
Angabe
zur
Familien-
sprache
Angabe
zur
Familien-
sprache
Gesamt 14.364 100,00% 3.280 22,83% 3.470 24,16% 7.614 53,01%
Vorliegen der
Zustimmung nach
§ 18 Abs. 1 Satz 6
KiBiz
keine Angabe 893 6,22% ja 138 0,96% nein 249 1,73% 506 3,52%
nicht zugestimmt 40 0,28% ja 2 0,01% nein 0 0,00% 38 0,26%
zugestimmt 13.431 93,50% ja 3.140 21,86% nein 3.221 22,42% 7.070 49,22%
Anzahl Daternsätze 14.364 100,00%
Kontrolle i. O. i. O.
Alle Kinder, ohne
Berücksichtigung der
Angabe zur
Familiensprache
Kinder, für die
Deutsch nicht als
Familiensprache
angegeben wurde
Kinder, für die keine
Familiensprache
angegeben wurde
Deutsch als
Familiensprache
angegeben
Stand:
- Ausdruck: 06.06.2023; 12:50 Uhr Seite 1 von 1Seite 5 von 6
Zustimmung zur Bildungsdokumentation nach § 18 Abs. 1 Satz 6 KiBiz
- Übersicht für das Kindergartenjahr 2020/2021
Angabe
zur
Familien-
sprache
Angabe
zur
Familien-
sprache
Gesamt 13.521 100,00% 2.909 21,51% 4.808 35,56% 5.804 42,93%
Vorliegen der
Zustimmung nach
§ 18 Abs. 1 Satz 6
KiBiz
keine Angabe 4.912 36,33% ja 932 6,89% nein 2.457 18,17% 1.523 11,26%
nicht zugestimmt 1 0,01% ja 1 0,01% nein 0 0,00% 0 0,00%
zugestimmt 8.608 63,66% ja 1.976 14,61% nein 2.351 17,39% 4.281 31,66%
Anzahl Daternsätze 13.521 100,00%
Kontrolle i. O. i. O.
Alle Kinder, ohne
Berücksichtigung der
Angabe zur
Familiensprache
Kinder, für die
Deutsch nicht als
Familiensprache
angegeben wurde
Kinder, für die keine
Familiensprache
angegeben wurde
Deutsch als
Familiensprache
angegeben
Stand:
- Ausdruck: 06.06.2023; 15:31 Uhr Seite 1 von 1Seite 6 von 6

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Datenstand: 02.11.2026, 21:16 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de