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231011-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung

BBB-Anfrage: Umstellung von G8 auf G9; hier: Kostenübersicht und Erstattungen

Nummer
231011-01 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
12.06.2023
Letzte Änderung
16.09.2026
  1. Sitzung des Rates 13.06.2023 Kenntnisnahme
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  1. 231011 BBB-Anfrage: Umstellung von G8 auf G9; hier: Kostenübersicht und Erstattungen

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
231011-01 ST
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
85 Städtisches Gebäudemanagement Bonn
Dezernat:
SGB
BBB-Anfrage: Umstellung von G8 auf G9; hier:
Kostenübersicht und Erstattungen
Beratungsfolge
Rat 13.06.2023 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
Nachfolgende Maßnahmen werden zurzeit im Rahmen von G8/G9 umgesetzt:
siehe Anlage 1
Die Erweiterungen beinhalten neben zusätzlichen Räumen für die Rückkehr der
Schulen zu G9, die auf Grundlage eines vom Land NRW vorgegebenen stan-
dardisierten Verfahrens ermittelt wurden, auch andere bauliche Erfordernisse
an den Schulstandorten, z. B. Ersatz von abgängigen Gebäudeteilen oder zu-
sätzliche Funktionen z. B. für das „gemeinsame Lernen“ oder eine neue Turn-
halle. Deshalb lassen sich die Kosten nicht eindeutig der Rückkehr der Schulen
zu G9 zuordnen.
Der Investitionszuschuss beläuft sich für alle Maßnahmen wahrscheinlich auf
insgesamt ca. 11,3 Mio. € und wird in 5 Tranchen, in den Jahren 2022 bis 2026,
ausgezahlt. Die Zuschüsse für die Jahre 2022 und 2023 sind bereits eingegan-
gen. Der Verteilungsschlüssel für die Auszahlung in 2025/2026 unterscheidet
sich gegenüber dem Verteilungsschlüssel der Auszahlungen in 2022 bis 2024.
Daher können sich die Beträge in den Jahren 2025/2026 noch ändern.
siehe Anlage 2
Darüber hinaus werden weitere Fördermittel bei den G8/G9 Maßnahmen in
Anspruch genommen. z.B. das Förderprogramm „Klimafreundlicher Neubau –
Kommunen“ (ehemals BEG-Neubau) von der KfW-Bank. Der Zuschuss beläuft
sich pro Maßnahme auf 5 % und liegt bei maximal 500.000 €.
Der finanzielle Ausgleich für alle NRW-Kommunen für die jährlich wiederkeh-
renden Kosten (Betrieb und Bewirtschaftung) beträgt in den Jahren 2024 bis
2026 7,76 Millionen Euro, danach jährlich 27,946 Millionen Euro. Die absch-
ließende Größenordnung für Bonn steht noch nicht fest. Auf Basis der investi-
ven Verteilung (2022 bis 2024) würde Bonn in den Jahren 2024 bis 2026 ca.
170.000 € pro Jahr und danach ca. 600.000 € pro Jahr erhalten.
Bisher sind noch keine Betriebs- und Bewirtschaftungskosten angefallen, da
sich alle Maßnahmen noch in der Umsetzung befinden. Die künftigen Betriebs-
kosten (Instandhaltung 1,2% von der Investitionssumme, Strom, Wärme, Was-Seite 1 von 4
Seite 2
ser, Reinigung) für alle Maßnahmen, die im Zusammenhang mit G9 umgesetzt
werden, werden nach derzeitiger Annahme bei ca. 2 Mio. € liegen.
Anlage/n
1 Anlage 1 (öffentlich)
2 Anlage 2 (öffentlich)Seite 2 von 4
Anlage 1
Liegenschaft Maßnahmen Gesamt-
ansatz
Gesamt-
kosten bis
zum
31.03.2023
G9 - Beethoven-
Gymnasium
Erweiterungsneubau
7.182.000 € 615.537 €
G9 - Carl-von-
Ossietzky-Gymnasium
Erweiterungsneubau
3.620.000 € 259.750 €
G9 - Clara-Schumann-
Gymnasium
Erweiterungsneubau mit Turnhalle
sowie Umbau und Sanierung im
Bestand
35.000.000
€ 36.476 €
G9 - Ernst-Moritz-
Arndt-Gymnasium
Erweiterungsneubau mit Ersatz Aula u.
Seminargebäude
36.323.000
€ 3.471.296 €
G9 - Friedrich-Ebert-
Gymnasium
Erweiterungsneubau mit Ersatz
Fertigteilgebäude
16.980.000
€ 349.756 €
G9 -
Hardtberggymnasium
Erweiterungsneubau
2.678.000 € 185.905 €
G9 - Konrad-
Adenauer-Gymnasium
Erweiterungsneubau mit Ersatz
Fertigteilgebäude 8.174.000 € 398.619 €
G9 - Nicolaus Cusanus
Gymnasium
Erweiterungsneubau mit Verlagerung
Verwaltung, Sanierung und Umbau im
Bestand
14.055.000
€ 1.001.851 €Seite 3 von 4
Anlage 2
Zuschüsse
Belastungsausgleich
G8-G9 Status
2022 1.130.490 € bereits eingegangen
2023 2.260.979 € bereits eingegangen
2024 2.260.979 € offen
2025 2.260.979 € offen
2026 3.391.469 € offenSeite 4 von 4

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