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231011 · Große Anfrage

BBB-Anfrage: Umstellung von G8 auf G9; hier: Kostenübersicht und Erstattungen

Nummer
231011
Art
Große Anfrage
Veröffentlicht
24.05.2023
Letzte Änderung
16.09.2026
  1. Sitzung des Rates 13.06.2023 Kenntnisnahme
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Untergeordnet

  1. 231011-01 ST BBB-Anfrage: Umstellung von G8 auf G9; hier: Kostenübersicht und Erstattungen

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Große Anfrage
öffentlich
231011
Fragesteller/in:
BBB-Fraktion im Rat der Stadt Bonn
Johannes Schott
23.05.23
BBB-Anfrage: Umstellung von G8 auf G9; hier:
Kostenübersicht und Erstattungen
Beratungsfolge
Rat 13.06.2023 Kenntnisnahme
Fragestellung
1. Investive und konsumtive Kosten in welcher Höhe und für welche
Baumaßnahmen sind der Bundesstadt Bonn bislang für Schulerweiterungs-
und Neubaumaßnahmen im Rahmen der Umstellung von G8 auf G9
entstanden und in welcher Höhe hat die Stadt Bonn Erstattungsleistungen von
Dritten für diese Kosten bislang erhalten?
2. Investive und konsumtive Kosten in welcher Höhe werden der Stadt Bonn
voraussichtlich noch für weitere Schulerweiterungs- und Neubaumaßnahmen
im Rahmen der Umstellung von G8 auf G9 entstehen und in welcher Höhe
erwartet die Stadt Bonn Erstattungsleistungen von Dritten für diese Kosten?
3. In welcher Höhe
a. sind bislang Kosten für den Betrieb und die Bewirtschaftung der
Schulerweiterungs- und Neubaumaßnahmen G8/G9 entstanden,
b. werden der Stadt insgesamt Kosten für den Betrieb und die Bewirtschaftung
aller notwendigen Schulerweiterungs- und Neubaumaßnahmen G8/G9
entstehen,
c. erwartet die Stadt dauerhaft Erstattungsleistungen Dritter für den Betrieb und
die Bewirtschaftung aller notwendigen Schulerweiterungs- und
Neubaumaßnahmen G8/G9?
Begründung
Die Fragesteller sind interessiert zu erfahren, ob und in welchem Maße
insbesondere das für die Kosten der Umstellung von G8 auf G9 verantwortliche
Land NRW entsprechend dem Konnexitätsprinzip aufkommt.
Im Übrigen wird auf die Pressemitteilung des Landes NRW vom 15.Januar
2019 verwiesen:
Kabinett beschließt Belastungsausgleich für G9Seite 1 von 3
Seite 2
Staatssekretär Richter: Das Land steht zu seiner Verantwortung und
übernimmt die Kosten für G9
15. Januar 2019
Das Landeskabinett hat den Gesetzentwurf für den G9 Belastungsausgleich
beschlossen.
Schule und Bildung
Das Landeskabinett hat den Gesetzentwurf für den G9 Belastungsausgleich
beschlossen. Auf Grundlage dieses Gesetzes wird das Land den kommunalen
Schulträgern die Kosten erstatten, die ihnen durch die Rückkehr zum
neunjährigen Bildungsgang am Gymnasium (G9) entstehen. Der Gesetzentwurf
berücksichtigt dabei sowohl die investiven Kosten, vor allem für die Schaffung
zusätzlichen Schulraums, als auch wiederkehrende Sachkosten etwa für
Lernmittel oder Schülerfahrkosten. Staatssekretär Mathias Richter erklärte:
„Durch die vom Land beschlossene Umstellung auf G9 entstehen den
kommunalen Schulträgern zusätzliche Kosten. Die Landesregierung hat von
vorneherein keinen Zweifel daran gelassen, dass das Land zu seiner
Verantwortung steht und die Kosten für die Umstellung auf G9 übernimmt.“
Das Schulministerium hat in einem eng mit den Kommunalen
Spitzenverbänden abgestimmten Verfahren ein Gutachten zur Ermittlung der
Kosten auf den Weg gebracht. Dieses Gutachten hat die investiven Kosten auf
rund 518 Millionen Euro veranschlagt. Der heute vom Kabinett verabschiedete
Gesetzentwurf sieht vor, dass den Schulträgern der finanzielle Ausgleich hierfür
ab dem Jahr 2022 bis 2026 in fünf Teilbeträgen geleistet wird. Der Zeitplan folgt
dabei dem Bedarf: Das vollständige, erweiterte Angebot an Schulräumen muss
erst zu Beginn des Schuljahres 2026/27 zur Verfügung stehen, wenn der erste
neue G9-Jahrgang in die Jahrgangsstufe 13 kommt. „Der Umstellung auf G9 ist
eine breite gesellschaftliche Debatte vorausgegangen. Das 2018 ohne
Gegenstimmen vom Landtag verabschiedete Gesetz zur Verlängerung des
gymnasialen Bildungsgangs wird nun auch finanziell von der Landesregierung
sowohl hinsichtlich der Investitionen als auch der laufenden Kosten der
Kommunen abgesichert“, so Staatssekretär Richter.
Der zweite Kostenblock des Belastungsausgleichs umfasst die dauerhaften
Sachkosten für die kommunalen Schulträger zum Beispiel bei der Erstattung
von Schülerfahrkosten, Bereitstellung von Lernmitteln und für die
Bewirtschaftung der Schulräume. Diese Kosten werden den kommunalen
Schulträgern ab dem Jahr 2024 ausgeglichen. In den ersten drei Jahren
belaufen sie sich auf jeweils 7,76 Millionen Euro, danach auf jährlich 27,94
Millionen Euro.
Die zusätzlichen Personalkosten für die rund 2.200 zusätzlichen Lehrerinnen
und Lehrer, die im Endausbau des neuen G9 insgesamt benötigt werden, trägt
das Land als Arbeitgeber in voller Höhe.
Das „Gesetz zur Regelung des Belastungsausgleichs zum Gesetz zur
Neuregelung der Dauer der Bildungsgänge im Gymnasium“ (Be-Seite 2 von 3
Seite 3
lastungsausgleichgesetz G 9) ist nach dem bereits im vergangenen Jahr
verabschiedeten 13. Schulrechtsänderungsgesetz (G9-Gesetz) die zweite
tragende Säule dieser großen bildungspolitischen Reform der Landesregierung.
Nach der parlamentarischen Beratung soll das Belastungsausgleichgesetz G 9
zeitgleich mit dem G9-Gesetz und der geänderten Ausbildungs- und
Prüfungsordnung für die Sekundarstufe I (APO-SI) am 1. August 2019 in Kraft
treten.
Anlage/n
KeineSeite 3 von 3

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Datenstand: 03.11.2026, 02:14 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de