231011 · Große Anfrage
BBB-Anfrage: Umstellung von G8 auf G9; hier: Kostenübersicht und Erstattungen
Kerndaten
- Nummer
- 231011
- Art
- Große Anfrage
- Veröffentlicht
- 24.05.2023
- Letzte Änderung
- 16.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Rates Kenntnisnahme
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Große Anfrage öffentlich 231011 Fragesteller/in: BBB-Fraktion im Rat der Stadt Bonn Johannes Schott 23.05.23 BBB-Anfrage: Umstellung von G8 auf G9; hier: Kostenübersicht und Erstattungen Beratungsfolge Rat 13.06.2023 Kenntnisnahme Fragestellung 1. Investive und konsumtive Kosten in welcher Höhe und für welche Baumaßnahmen sind der Bundesstadt Bonn bislang für Schulerweiterungs- und Neubaumaßnahmen im Rahmen der Umstellung von G8 auf G9 entstanden und in welcher Höhe hat die Stadt Bonn Erstattungsleistungen von Dritten für diese Kosten bislang erhalten? 2. Investive und konsumtive Kosten in welcher Höhe werden der Stadt Bonn voraussichtlich noch für weitere Schulerweiterungs- und Neubaumaßnahmen im Rahmen der Umstellung von G8 auf G9 entstehen und in welcher Höhe erwartet die Stadt Bonn Erstattungsleistungen von Dritten für diese Kosten? 3. In welcher Höhe a. sind bislang Kosten für den Betrieb und die Bewirtschaftung der Schulerweiterungs- und Neubaumaßnahmen G8/G9 entstanden, b. werden der Stadt insgesamt Kosten für den Betrieb und die Bewirtschaftung aller notwendigen Schulerweiterungs- und Neubaumaßnahmen G8/G9 entstehen, c. erwartet die Stadt dauerhaft Erstattungsleistungen Dritter für den Betrieb und die Bewirtschaftung aller notwendigen Schulerweiterungs- und Neubaumaßnahmen G8/G9? Begründung Die Fragesteller sind interessiert zu erfahren, ob und in welchem Maße insbesondere das für die Kosten der Umstellung von G8 auf G9 verantwortliche Land NRW entsprechend dem Konnexitätsprinzip aufkommt. Im Übrigen wird auf die Pressemitteilung des Landes NRW vom 15.Januar 2019 verwiesen: Kabinett beschließt Belastungsausgleich für G9Seite 1 von 3 Seite 2 Staatssekretär Richter: Das Land steht zu seiner Verantwortung und übernimmt die Kosten für G9 15. Januar 2019 Das Landeskabinett hat den Gesetzentwurf für den G9 Belastungsausgleich beschlossen. Schule und Bildung Das Landeskabinett hat den Gesetzentwurf für den G9 Belastungsausgleich beschlossen. Auf Grundlage dieses Gesetzes wird das Land den kommunalen Schulträgern die Kosten erstatten, die ihnen durch die Rückkehr zum neunjährigen Bildungsgang am Gymnasium (G9) entstehen. Der Gesetzentwurf berücksichtigt dabei sowohl die investiven Kosten, vor allem für die Schaffung zusätzlichen Schulraums, als auch wiederkehrende Sachkosten etwa für Lernmittel oder Schülerfahrkosten. Staatssekretär Mathias Richter erklärte: „Durch die vom Land beschlossene Umstellung auf G9 entstehen den kommunalen Schulträgern zusätzliche Kosten. Die Landesregierung hat von vorneherein keinen Zweifel daran gelassen, dass das Land zu seiner Verantwortung steht und die Kosten für die Umstellung auf G9 übernimmt.“ Das Schulministerium hat in einem eng mit den Kommunalen Spitzenverbänden abgestimmten Verfahren ein Gutachten zur Ermittlung der Kosten auf den Weg gebracht. Dieses Gutachten hat die investiven Kosten auf rund 518 Millionen Euro veranschlagt. Der heute vom Kabinett verabschiedete Gesetzentwurf sieht vor, dass den Schulträgern der finanzielle Ausgleich hierfür ab dem Jahr 2022 bis 2026 in fünf Teilbeträgen geleistet wird. Der Zeitplan folgt dabei dem Bedarf: Das vollständige, erweiterte Angebot an Schulräumen muss erst zu Beginn des Schuljahres 2026/27 zur Verfügung stehen, wenn der erste neue G9-Jahrgang in die Jahrgangsstufe 13 kommt. „Der Umstellung auf G9 ist eine breite gesellschaftliche Debatte vorausgegangen. Das 2018 ohne Gegenstimmen vom Landtag verabschiedete Gesetz zur Verlängerung des gymnasialen Bildungsgangs wird nun auch finanziell von der Landesregierung sowohl hinsichtlich der Investitionen als auch der laufenden Kosten der Kommunen abgesichert“, so Staatssekretär Richter. Der zweite Kostenblock des Belastungsausgleichs umfasst die dauerhaften Sachkosten für die kommunalen Schulträger zum Beispiel bei der Erstattung von Schülerfahrkosten, Bereitstellung von Lernmitteln und für die Bewirtschaftung der Schulräume. Diese Kosten werden den kommunalen Schulträgern ab dem Jahr 2024 ausgeglichen. In den ersten drei Jahren belaufen sie sich auf jeweils 7,76 Millionen Euro, danach auf jährlich 27,94 Millionen Euro. Die zusätzlichen Personalkosten für die rund 2.200 zusätzlichen Lehrerinnen und Lehrer, die im Endausbau des neuen G9 insgesamt benötigt werden, trägt das Land als Arbeitgeber in voller Höhe. Das „Gesetz zur Regelung des Belastungsausgleichs zum Gesetz zur Neuregelung der Dauer der Bildungsgänge im Gymnasium“ (Be-Seite 2 von 3 Seite 3 lastungsausgleichgesetz G 9) ist nach dem bereits im vergangenen Jahr verabschiedeten 13. Schulrechtsänderungsgesetz (G9-Gesetz) die zweite tragende Säule dieser großen bildungspolitischen Reform der Landesregierung. Nach der parlamentarischen Beratung soll das Belastungsausgleichgesetz G 9 zeitgleich mit dem G9-Gesetz und der geänderten Ausbildungs- und Prüfungsordnung für die Sekundarstufe I (APO-SI) am 1. August 2019 in Kraft treten. Anlage/n KeineSeite 3 von 3
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 08:59 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de