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231010 · Große Anfrage

CDU-Anfrage: Beschlusskontrolle

Nummer
231010
Art
Große Anfrage
Veröffentlicht
24.05.2023
Letzte Änderung
16.09.2026
  1. Sitzung des Rates 13.06.2023 Kenntnisnahme
  2. Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg 06.09.2023 Kenntnisnahme
  3. Sitzung des Unterausschusses für Digitalisierung und Organisation 23.08.2023 Kenntnisnahme
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  1. 231010-01 ST CDU-Anfrage: Beschlusskontrolle

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Große Anfrage
öffentlich
231010
Fragesteller/in:
CDU-Fraktion im Rat der Stadt Bonn
MdL Guido Déus
23.05.23
CDU-Anfrage: Beschlusskontrolle
Beratungsfolge
Rat 13.06.2023 Kenntnisnahme
Fragestellung
Bezugnehmend auf das Beanstandungsschreiben der Oberbürgermeisterin
vom 11.05.2023 (s. Anlage) ergeben sich folgende Fragen:
1. Ist sichergestellt, dass die Beschlusskontrolle über das AllRis vollumfänglich
funktioniert?
2. Hat die Beschlusskontrolle im AllRis einen Anspruch auf Vollständigkeit?
3. Werden Beschlüsse automatisch in die Beschlusskontrolle aufgenommen
oder geschieht dies manuell?
4. Wie ist zu erklären, dass bei der Beschlusskontrolle der BV Bad Godesberg
für den Zeitraum 01.05.2020 bis 3.08.2023 mit dem Filter "nicht erledigt"
lediglich eine Drucksache und mit dem Filter "erledigt" lediglich zwei
Drucksachen angezeigt werden, wobei die Fragensteller davon ausgehen, dass
die BV in diesem Zeitraum mehr als drei Beschlüsse gefasst hat.
5. Gibt es verwaltungsseitig ein weiteres System der Beschlusskontrolle?
6. Welche Möglichkeiten sieht die Verwaltung dem Rat eine vollständige
Beschlusskontrolle vorzulegen, sollte man zu dem Ergebnis gelangen, dass
dies über AllRis nicht vollumfänglich funktioniert?
Begründung
Die Antragsteller haben in der praktischen Anwendung der Beschlusskontrolle
erhebliche Zweifel, dass diese vollumfänglich funktioniert.
Anlage/n
1 Beanstandung Beschlusskontrolle (öffentlich)Seite 1 von 4
Die Oberbürgermeisterin
Stadthaus
Berliner Platz 2, 53111 Bonn
Germany
Telefon: +49 228 - 77 20 00
Telefax: +49 228 - 77 24 67
katja.doerner@bonn.de
Gedruckt auf 100% Recyclingpapier
zertifiziert mit dem „Blauen Engel“
—
An die
Mitglieder der Bezirksvertretung Bonn
Mitglieder der Bezirksvertretung Hardtberg
Bonn, den 11.05.23
Vier Beschlüsse der Bezirksvertretungen Bonn und Hardtberg betr.:
„Fortschrittsbericht - Beschlüsse der BV Bonn“, DS-Nr.: 220411“
„Aktualisierung Beschlusskontrolle, DS-Nr.: 211407“
„CDU-Antrag: Beschlusskontrolle mit Blick auf den Haushaltsentwurf, DS-Nr.: 230249“
„Grüne/SPD/u.w.-Antrag: Beschlusskontrolle, DS-Nr.: 230528“
Beanstandung gem. § 37 Abs. 6 S. 5 i.V. mit § 54 Abs. 3 S. 1 i.V. mit § 54 Abs. 2 S. 1-
3 Gemeindeordnung NRW (GO NRW)
Sehr geehrte Damen und Herren,
in meiner Funktion als Oberbürgermeisterin bin ich dazu verpflichtet, einen Beschluss
einer Bezirksvertretung zu beanstanden, wenn er gegen geltendes Recht verstößt.
In der Sitzung der Bezirksvertretung Hardtberg am 31.08.21, der Bezirksvertretung Bonn
am 07.06.22, der Bezirksvertretung Hardtberg am 28.02.2023 sowie erneut der
Bezirksvertretung Hardtberg am 28.03.23 wurden die im Betreff genannten Beschlüsse
jeweils zur Abstimmung gestellt. Die Beschlüsse hatten folgenden Inhalt:
1. Bezirksvertretung Hardtberg am 31.08.21
Die Verwaltung wird jeweils zum 01.04 und 01.10. eines Jahres um Vorlage einer
aktualisierten Auflistung der unerledigten Beschlüsse im Stadtbezirk Hardtberg
gebeten.
2. Bezirksvertretung Bonn am 07.06.22
Die Verwaltung wird gebeten,Seite 2 von 4
Gedruckt auf 100% Recyclingpapier
zertifiziert mit dem „Blauen Engel“
• jeweils in der 1. Sitzung eines jeden Jahres der Bezirksvertretung Bonn eine
aktualisierte Auflistung der noch nicht endgültig umgesetzten Beschlüsse der
Bezirksvertretung Bonn aus den Vorjahren vorzulegen und darin
• jeweils den Zeitpunkt zu benennen, wann mit der Umsetzung der jeweiligen,
noch offenstehenden Beschlüsse gerechnet werden kann sowie
• jeweils in der 1. Sitzung der BV Bonn nach der Sommerpause eine
Aktualisierung dieser „Januarliste“ vorzulegen.
3. Bezirksvertretung Hardtberg am 28.02.23
Die Verwaltung wird beauftragt, die Beschlusskontrolle der noch nicht erledigten
Beschlüsse (DS.:211407-06) zeitnah um eine weitere Spalte zu ergänzen. Diese soll
darstellen, ob zum jeweiligen Beschluss Haushaltsmittel im aktuellen Entwurf für die
Jahre 2023 und 2024 eingestellt sind. Eine einfache ja-nein-Darstellung ohne
Begründung genügt.
4. Bezirksvertretung Hardtberg am 28.03.23
Die Verwaltung legt zur Sitzung am 16.05.2023 eine aktualisierte Liste zur
Beschlusskontrolle vor, in der alle bislang nicht umgesetzten Beschlüsse mit Stand
zwischen 01.04. und 30.04.2023 gelistet sind und begründet, warum die Beschlüsse
bislang noch nicht umgesetzt wurden.
Die Verwaltung wird darüber hinaus auch zu den nächsten regelmäßigen Vorlagen der
Beschlusskontrolle Bearbeitungsstände nicht älter als einen Monat vorlegen.
Rechtliche Begründung
Die gefassten Beschlüsse stellen einen Verstoß gegen die §§ 55 Abs. 3 S. 1 und 62 Abs.
2. S. 2 GO NRW dar. Hiernach ist für die Überwachung sämtlicher Beschlüsse
ausschließlich der Rat zuständig (§ 55 Abs. 3 S. 1 GO NRW). § 62 Abs. 2 S. 2 GO NRW
bestimmt darüber hinaus, dass der Bürgermeister die Beschlüsse und Entscheidungen
des Rates, der Bezirksvertretungen und der Ausschüsse unter der Kontrolle des Rates
und in Verantwortung ihm gegenüber durchführt. Die Durchführung der Beschlüsse
unterfällt dabei grundsätzlich der Geschäftsleitungsbefugnis des Bürgermeisters. Dies gilt
auch für die Information des Rates im Rahmen der diesem obliegenden Kontrollfunktion.
Folglich unterliegt es dem Ermessen des Bürgermeisters, in welcher Form dieser den Rat
über die Durchführung der Beschlüsse informiert. Der Rat kann insbesondere weder
Vorgaben für die Erstellung von Beschlusslisten machen, noch kann er Fristen setzen für
die Erledigung von Aufgaben (Rehn/Cronauge/von Lennep/Knirsch (§ 62 Rn. 27)).
Auf Grundlage obiger Ausführungen muss ich die Beschlüsse der Bezirksvertretungen
Bonn und Hardtberg beanstanden. Die Beanstandung hat gemäß § 54 Abs. 2 S. 2 GO
NRW aufschiebende Wirkung.Seite 3 von 4
Gedruckt auf 100% Recyclingpapier
zertifiziert mit dem „Blauen Engel“
Die Bezirksvertretungen Bonn und Hardtberg haben nunmehr darüber zu entscheiden, ob
sie die fraglichen Beschlüsse aufheben oder bestehen lassen. Verbleiben die
Bezirksvertretungen bei ihren Beschlüssen, entscheidet der Stadtrat gemäß § 37 Abs. 6 S.
5 i.V. mit § 54 Abs. 3 GO NRW.
Hintergründe und Angebot zum Dialog
Mir ist bewusst, dass das Thema „Beschlusskontrolle“ in den Bezirksvertretungen Bonn
und Hardtberg schon länger kontrovers diskutiert wird. Deshalb möchte ich hierzu auch
noch einige inhaltliche Ausführungen machen und das mit dem Angebot verbinden, mit
Ihnen in den Austausch zu treten. Der zuständige Geschäftsbereichsleiter, Herr große
Deters, steht gerne für einen Austausch mit Ihnen zur Verfügung. Ein geeigneter Rahmen
könnte ein Treffen mit den jeweiligen Fraktionsvorsitzenden sein.
Inhaltich möchte ich zudem darauf verweisen, dass seit April 2022 eine Beschlusskontrolle
in Allris integriert vorliegt. Die Standards sind hier für Bezirksvertretungen, Ausschüsse
und den Rat gleich. Ich bitte um Verständnis, dass ich keine Möglichkeit sehe, hier für
einzelne Bezirksvertretungen höhere Standards zu etablieren. Sie alle wissen, dass die
Verwaltung aufgrund der bekannten Herausforderungen in hohem Maße belastet ist und
wir gleichzeitig gehalten sind, aufgrund der Haushaltslage sparsam mit unseren
Ressourcen umzugehen. Offen bin ich dafür, Lösungen für diejenigen (Alt-)Beschlüsse mit
Ihnen zu diskutieren, die sich aus technischen Gründen nicht in die bestehende Allris-
Beschlusskontrolle integrieren lassen,
Mit freundlichen Grüßen
Katja DörnerSeite 4 von 4

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Datenstand: 02.11.2026, 20:35 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de