231010 · Große Anfrage
CDU-Anfrage: Beschlusskontrolle
Kerndaten
- Nummer
- 231010
- Art
- Große Anfrage
- Veröffentlicht
- 24.05.2023
- Letzte Änderung
- 16.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Rates Kenntnisnahme
- Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg Kenntnisnahme
- Sitzung des Unterausschusses für Digitalisierung und Organisation Kenntnisnahme
Dateien
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Große Anfrage öffentlich 231010 Fragesteller/in: CDU-Fraktion im Rat der Stadt Bonn MdL Guido Déus 23.05.23 CDU-Anfrage: Beschlusskontrolle Beratungsfolge Rat 13.06.2023 Kenntnisnahme Fragestellung Bezugnehmend auf das Beanstandungsschreiben der Oberbürgermeisterin vom 11.05.2023 (s. Anlage) ergeben sich folgende Fragen: 1. Ist sichergestellt, dass die Beschlusskontrolle über das AllRis vollumfänglich funktioniert? 2. Hat die Beschlusskontrolle im AllRis einen Anspruch auf Vollständigkeit? 3. Werden Beschlüsse automatisch in die Beschlusskontrolle aufgenommen oder geschieht dies manuell? 4. Wie ist zu erklären, dass bei der Beschlusskontrolle der BV Bad Godesberg für den Zeitraum 01.05.2020 bis 3.08.2023 mit dem Filter "nicht erledigt" lediglich eine Drucksache und mit dem Filter "erledigt" lediglich zwei Drucksachen angezeigt werden, wobei die Fragensteller davon ausgehen, dass die BV in diesem Zeitraum mehr als drei Beschlüsse gefasst hat. 5. Gibt es verwaltungsseitig ein weiteres System der Beschlusskontrolle? 6. Welche Möglichkeiten sieht die Verwaltung dem Rat eine vollständige Beschlusskontrolle vorzulegen, sollte man zu dem Ergebnis gelangen, dass dies über AllRis nicht vollumfänglich funktioniert? Begründung Die Antragsteller haben in der praktischen Anwendung der Beschlusskontrolle erhebliche Zweifel, dass diese vollumfänglich funktioniert. Anlage/n 1 Beanstandung Beschlusskontrolle (öffentlich)Seite 1 von 4 Die Oberbürgermeisterin Stadthaus Berliner Platz 2, 53111 Bonn Germany Telefon: +49 228 - 77 20 00 Telefax: +49 228 - 77 24 67 katja.doerner@bonn.de Gedruckt auf 100% Recyclingpapier zertifiziert mit dem „Blauen Engel“ — An die Mitglieder der Bezirksvertretung Bonn Mitglieder der Bezirksvertretung Hardtberg Bonn, den 11.05.23 Vier Beschlüsse der Bezirksvertretungen Bonn und Hardtberg betr.: „Fortschrittsbericht - Beschlüsse der BV Bonn“, DS-Nr.: 220411“ „Aktualisierung Beschlusskontrolle, DS-Nr.: 211407“ „CDU-Antrag: Beschlusskontrolle mit Blick auf den Haushaltsentwurf, DS-Nr.: 230249“ „Grüne/SPD/u.w.-Antrag: Beschlusskontrolle, DS-Nr.: 230528“ Beanstandung gem. § 37 Abs. 6 S. 5 i.V. mit § 54 Abs. 3 S. 1 i.V. mit § 54 Abs. 2 S. 1- 3 Gemeindeordnung NRW (GO NRW) Sehr geehrte Damen und Herren, in meiner Funktion als Oberbürgermeisterin bin ich dazu verpflichtet, einen Beschluss einer Bezirksvertretung zu beanstanden, wenn er gegen geltendes Recht verstößt. In der Sitzung der Bezirksvertretung Hardtberg am 31.08.21, der Bezirksvertretung Bonn am 07.06.22, der Bezirksvertretung Hardtberg am 28.02.2023 sowie erneut der Bezirksvertretung Hardtberg am 28.03.23 wurden die im Betreff genannten Beschlüsse jeweils zur Abstimmung gestellt. Die Beschlüsse hatten folgenden Inhalt: 1. Bezirksvertretung Hardtberg am 31.08.21 Die Verwaltung wird jeweils zum 01.04 und 01.10. eines Jahres um Vorlage einer aktualisierten Auflistung der unerledigten Beschlüsse im Stadtbezirk Hardtberg gebeten. 2. Bezirksvertretung Bonn am 07.06.22 Die Verwaltung wird gebeten,Seite 2 von 4 Gedruckt auf 100% Recyclingpapier zertifiziert mit dem „Blauen Engel“ • jeweils in der 1. Sitzung eines jeden Jahres der Bezirksvertretung Bonn eine aktualisierte Auflistung der noch nicht endgültig umgesetzten Beschlüsse der Bezirksvertretung Bonn aus den Vorjahren vorzulegen und darin • jeweils den Zeitpunkt zu benennen, wann mit der Umsetzung der jeweiligen, noch offenstehenden Beschlüsse gerechnet werden kann sowie • jeweils in der 1. Sitzung der BV Bonn nach der Sommerpause eine Aktualisierung dieser „Januarliste“ vorzulegen. 3. Bezirksvertretung Hardtberg am 28.02.23 Die Verwaltung wird beauftragt, die Beschlusskontrolle der noch nicht erledigten Beschlüsse (DS.:211407-06) zeitnah um eine weitere Spalte zu ergänzen. Diese soll darstellen, ob zum jeweiligen Beschluss Haushaltsmittel im aktuellen Entwurf für die Jahre 2023 und 2024 eingestellt sind. Eine einfache ja-nein-Darstellung ohne Begründung genügt. 4. Bezirksvertretung Hardtberg am 28.03.23 Die Verwaltung legt zur Sitzung am 16.05.2023 eine aktualisierte Liste zur Beschlusskontrolle vor, in der alle bislang nicht umgesetzten Beschlüsse mit Stand zwischen 01.04. und 30.04.2023 gelistet sind und begründet, warum die Beschlüsse bislang noch nicht umgesetzt wurden. Die Verwaltung wird darüber hinaus auch zu den nächsten regelmäßigen Vorlagen der Beschlusskontrolle Bearbeitungsstände nicht älter als einen Monat vorlegen. Rechtliche Begründung Die gefassten Beschlüsse stellen einen Verstoß gegen die §§ 55 Abs. 3 S. 1 und 62 Abs. 2. S. 2 GO NRW dar. Hiernach ist für die Überwachung sämtlicher Beschlüsse ausschließlich der Rat zuständig (§ 55 Abs. 3 S. 1 GO NRW). § 62 Abs. 2 S. 2 GO NRW bestimmt darüber hinaus, dass der Bürgermeister die Beschlüsse und Entscheidungen des Rates, der Bezirksvertretungen und der Ausschüsse unter der Kontrolle des Rates und in Verantwortung ihm gegenüber durchführt. Die Durchführung der Beschlüsse unterfällt dabei grundsätzlich der Geschäftsleitungsbefugnis des Bürgermeisters. Dies gilt auch für die Information des Rates im Rahmen der diesem obliegenden Kontrollfunktion. Folglich unterliegt es dem Ermessen des Bürgermeisters, in welcher Form dieser den Rat über die Durchführung der Beschlüsse informiert. Der Rat kann insbesondere weder Vorgaben für die Erstellung von Beschlusslisten machen, noch kann er Fristen setzen für die Erledigung von Aufgaben (Rehn/Cronauge/von Lennep/Knirsch (§ 62 Rn. 27)). Auf Grundlage obiger Ausführungen muss ich die Beschlüsse der Bezirksvertretungen Bonn und Hardtberg beanstanden. Die Beanstandung hat gemäß § 54 Abs. 2 S. 2 GO NRW aufschiebende Wirkung.Seite 3 von 4 Gedruckt auf 100% Recyclingpapier zertifiziert mit dem „Blauen Engel“ Die Bezirksvertretungen Bonn und Hardtberg haben nunmehr darüber zu entscheiden, ob sie die fraglichen Beschlüsse aufheben oder bestehen lassen. Verbleiben die Bezirksvertretungen bei ihren Beschlüssen, entscheidet der Stadtrat gemäß § 37 Abs. 6 S. 5 i.V. mit § 54 Abs. 3 GO NRW. Hintergründe und Angebot zum Dialog Mir ist bewusst, dass das Thema „Beschlusskontrolle“ in den Bezirksvertretungen Bonn und Hardtberg schon länger kontrovers diskutiert wird. Deshalb möchte ich hierzu auch noch einige inhaltliche Ausführungen machen und das mit dem Angebot verbinden, mit Ihnen in den Austausch zu treten. Der zuständige Geschäftsbereichsleiter, Herr große Deters, steht gerne für einen Austausch mit Ihnen zur Verfügung. Ein geeigneter Rahmen könnte ein Treffen mit den jeweiligen Fraktionsvorsitzenden sein. Inhaltich möchte ich zudem darauf verweisen, dass seit April 2022 eine Beschlusskontrolle in Allris integriert vorliegt. Die Standards sind hier für Bezirksvertretungen, Ausschüsse und den Rat gleich. Ich bitte um Verständnis, dass ich keine Möglichkeit sehe, hier für einzelne Bezirksvertretungen höhere Standards zu etablieren. Sie alle wissen, dass die Verwaltung aufgrund der bekannten Herausforderungen in hohem Maße belastet ist und wir gleichzeitig gehalten sind, aufgrund der Haushaltslage sparsam mit unseren Ressourcen umzugehen. Offen bin ich dafür, Lösungen für diejenigen (Alt-)Beschlüsse mit Ihnen zu diskutieren, die sich aus technischen Gründen nicht in die bestehende Allris- Beschlusskontrolle integrieren lassen, Mit freundlichen Grüßen Katja DörnerSeite 4 von 4
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 20:35 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de