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231008 · Beschlussvorlage

Antragstellung im Landesförderprogramm „Zukunftsfähige Innenstädte und Ortszentren"

Nummer
231008
Art
Beschlussvorlage
Veröffentlicht
12.06.2023
Letzte Änderung
16.09.2026
  1. Sitzung des Rates 19.06.2023 Entscheidung federführend
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Beschlussvorlage
öffentlich
231008
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
I-1 Referat Städteförderung
Dezernat:
Dez. I
Antragstellung im Landesförderprogramm
„Zukunftsfähige Innenstädte und
Ortszentren"
Beratungsfolge
Rat 13.06.2023 Entscheidung
Begründung der Dringlichkeit:
Das Förderprogramm wurde kurzfristig (Mitte April 2023) veröffentlicht. Bis
zum 15. Juni 2023 können Kommunen einen Antrag zur Förderung bei
ihrer zuständigen Bezirksregierung einreichen. Da die
verwaltungsinterne Prüfung und Abstimmung Vorlaufzeit benötigt hat,
konnte die Vorlage nicht eher fertigstellt werden.
Beschlussvorschlag
Der Rat nimmt die Absicht der Verwaltung, einen Antrag im Förderaufruf
„Zukunft.InnenStadt“ zu stellen, zur Kenntnis. Der Rat stimmt der Verwendung
der Eigenmittel in Höhe von insgesamt ca. 205.880 Euro (40% der
Gesamtkosten) zu.
Begründung
Hintergrund:
Das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des
Landes NRW hat am 13.04.2023 als Weiterführung des Sofortprogramms aus
dem Jahr 2021 ein neues Förderangebot im Zuge der Landesinitiative
„Zukunft.InnenStadt.Nordrhein-Westfalen“ aufgelegt.
https://www.mhkbd.nrw/system/files/media/document/file/2023_04_13_mhkbd_f
oepro_zukunft_innenstadt.pdf
Im Förderruf heißt es: „Da für eine Antragstellung in diesem
Landesprogramm kein Beschluss des Rates erforderlich ist, ist der RatSeite 1 von 5
Seite 2
unverzüglich über eine Antragstellung zu informieren und die mit der
Antragstellung verbundenen Ziele sind gegenüber dem Rat darzulegen“.
Dem kommt die Verwaltung hiermit nach.
Die Verwaltung wird die identifizierten Maßnahmen unter Berücksichtigung der
Priorisierung fristgerecht beantragen. Der Verwaltungsvorstand hat dem
Vorgehen am 23.05.2023 zugestimmt.
In der Vergangenheit konnten bereits erfolgreich Fördermittel (u.a. für die
Zentrenmanagements in Bad Godesberg, Beuel und Hardtberg sowie für
Bänke) eingeworben werden, die Ende 2023 auslaufen. Für die Bonner
Innenstadt hat Anfang 2023 ein Innenstadtmanagement begonnen, das aus
Städtebaufördermitteln im Rahmen des Masterplan Innere Stadt für vier Jahre
gefördert wird.
Förderfähig sind in der aktuellen Förderrunde die folgenden Bausteine:
1. Anstoß eines Zentrenmanagements
2. Schaffung von Innenstadtqualitäten (u.a. Schaffung von
Spielangeboten für Kinder im öffentlichen Raum,
generationengerechte Möblierungselemente, Stadtgrün-Elemente
wie Stadtbäume im „Schwammstadt“-Prinzip, Fassadenbegrünung,
mobile Stadtbäume, mobile Pflanzkübel)
3. Verfügungsfonds Anmietung (Anmietung von leerstehenden
Ladenlokalen und deren Weitervermietung zu einer reduzierten Miete
für einen Zeitraum von zwei Jahren sowie (ergänzend) die
Herrichtung der Ladenlokale für die neue Nutzung)
4. Unterstützungspaket Einzelhandelsgroßimmobilien
Die Förderquote beträgt bei diesem Aufruf 60% (im vorherigen Programm lag
diese bei 90%).
Die Frist für die Einreichung ist am 15. Juni 2023. Falls seitens einer Kommune
mehrere Maßnahmen beantragt werden, muss eine entsprechende
Priorisierung beigefügt werden.
Nach verwaltungsinterner Prüfung konnten die beiden Bausteine 1. Anstoß
eines Zentrenmanagements sowie 2. Schaffung von Innenstadtqualitäten mit
den folgenden Maßnahmen für eine Antragstellung identifiziert werden. Die
nachfolgende Reihenfolge der Maßnahmen entspricht der von der Verwaltung
favorisierten Priorisierung.
1. Anstoß eines ZentrenmanagementsSeite 2 von 5
Seite 3
Fortführung/Anschlussfinanzierung für die Zentrenmanagements
in Beuel und Hardtberg bis Ende 2026
Die Zentrenmanagements konnten durch verschiedene Maßnahmen
(Vernetzung der Akteure, Impulsgeber etc.) eine Verschlechterung der
Situation vor Ort verhindern. Daraus ergibt sich die Notwendigkeit, die
Zentrenmanagement weiterhin zu betreiben, um die Stadtbezirkszentren
lebenswert zu erhalten und ökonomisch zu stabilisieren, zumal der
Druck auf die Innenstädte größer werden wird.
Da es für die Bonner Innenstadt sowie für Bad Godesberg bereits
alternative (und auch bewilligte) Förderquellen gibt, werden im Rahmen
dieses Aufrufes nur die Stadtbezirke Beuel und Hardtberg
berücksichtigt.
Für beide Zentrenmanagements soll die maximale Gesamtsumme in
Höhe von je 150.000 EUR für den Zeitraum von 2024 bis 2026
berücksichtigt werden. D.h. pro Stadtbezirk und pro Jahr 50.000 EUR,
sodass sich ein Eigenanteil von 20.000 EUR sowie eine Förderung von
30.000 EUR ergibt.
Stadtbezirk 2024 2025 2026
Beuel -
Förderung
30.000 EUR 30.000 EUR 30.000 EUR
Beuel -
Eigenanteil
20.000 EUR 20.000 EUR 20.000 EUR
Hardtberg -
Förderung
30.000 EUR 30.000 EUR 30.000 EUR
Hardtberg –
Eigenanteil
20.000 EUR 20.000 EUR 20.000 EUR
Die Ämter 03 und 61 stellen für die Jahre 24 - 26 den Eigenanteil der
Stadt zu je 50% bereit. Bei einem jährlichen Eigenanteil von 40.000
EUR für die zwei Zentren Beuel und Hardtberg entspricht das 20.000
EUR.
2. Schaffung von Innenstadtqualitäten
a) Trinkwasserbrunnen
Über den Förderbaustein 3.4 „Schaffung von Innenstadtqualitäten“ sind
„Wasserstellen“ förderfähig. Nach Rücksprache mit der
Bezirksregierung Köln fallen hierunter auch Trinkbrunnen.
Es soll zunächst in jedem Bezirk ein Trinkwasserbrunnen aufgestellt
werden (insgesamt vier Stück). Die Standorte werden zurzeit noch
festgelegt. Die Aufstellung soll in der Nähe vorhandenen Wasserspiele
erfolgen, da hier schon die Infrastruktur vorhanden ist. Die Aufstellung
erfolgt durch die SWB, die Wartung/Instandhaltung durch das SGB.
Insgesamt stehen für die Trinkwasserbrunnen 60.000 EUR im Haushalt
zur Verfügung.
Die Beschaffung wird nach einer ersten groben Kostenschätzung
insgesamt 40.000 EUR bis 50.000 EUR kosten (AnschaffungskostenSeite 3 von 5
Seite 4
nebst Kosten für den jeweiligen Abwasseranschluss). Bei einer
Förderung von 60 % beläuft sich die Förderung auf ca. 36.000 EUR.
b) Spielangebot für Kinder am Clemens-August-Platz
Der Spielplatz Clemens-August-Platz bietet mit ca. 410 m2 Größe
Anwohnenden und Besuchenden der Poppelsdorfer Allee das Potenzial für ein
Zentrumsnahes, attraktives Spielangebot.
Aktuell verfügt der Platz über ein sanierungsbedürftiges Spielangebot für
jüngere Kinder, welches durch eine Neukonzeption des Spielplatzes auch für
ältere Kinder attraktiv gestaltet werden soll. Der Spielplatz liegt in einem gut
beschatteten Baumbestand, der in die Planung integriert werden soll. Zudem
soll die Aufenthaltsqualität durch Aufwertung und Ergänzung der Ausstattung
für Besuchende erhöht werden.
Die Baukosten für die Neukonzeption werden auf 154.700 EUR (brutto)
geschätzt.
Weitere förderfähigen Maßnahmen:
Die darüber hinaus weiterhin förderfähigen Stadtgrün-Elemente wie
Stadtbäume im „Schwammstadt“-Prinzip, Fassadenbegrünung, mobile
Stadtbäume, mobile Pflanzkübel bieten sich weniger für diese konkrete
Antragsstellung im aktuellen Aufruf, da geplante Begrünungen, die mit den
vorhandenen Personalressourcen aktuell umsetzbar und planbar sind, bereits
über andere vorrangige Förderprogramme (z.B. Masterplan Innere Stadt mit
Städtebauförderung) abgedeckt sind.
Die Verwaltung hat sich mit dem Baustein Verfügungsfonds Anmietung
(Anmietung von leerstehenden Ladenlokalen und deren Weitervermietung zu
einer reduzierten Miete für einen Zeitraum von zwei Jahren sowie (ergänzend)
die Herrichtung der Ladenlokale für die neue Nutzung erneut geprüft. Die
Verwaltung hat Leerstände in den Bonner Zentren im Blick. Die kurzfristige
Beantragung von zeitlich begrenzten Fördermitteln erscheint als nicht geeignet
und die Verwaltung sieht einen aktiven, aufwendigen Eintritt der
Stadtverwaltung in den Immobilienmarkt jedoch nicht als geeignet.
Sie hält es eher für zielführend, in Zusammenarbeit mit den
Zentrenmanagements den Dialog mit Eigentümer*innen über
Zwischennutzungen und ähnlichem zu pflegen.Seite 4 von 5
Seite 5
Finanzielle Auswirkungen:
Produktgruppe Produktgruppenbezeichnung Produkt Produktbezeichnung
1.15.01 Wirtschaft und Tourismus 1.03.00.15.01.01 Wirtschaftsförderung
Investive Kosten der Maßnahme
Brutto Finanzstelle / FiPos Veranschlagt
in
Noch bereit-
zustellen
Deckung
Auszahlungen SGB:
60.000€
Amt
67:61.880 €
520100129786500/78.6500
5680006041000/78.5200
2023
2025-2026
Einzahlungen SGB:
36.000 EUR
Amt 67:
92.820 EUR
2023
2025-2026
Investiver
Finanzsaldo
Konsumtive Kosten der Maßnahme jährlich einschließlich Folgekosten
Brutto Finanzstelle /
FiPos
Veranschlagt
in
Noch bereit-
zustellen
Deckung
Auszahlungen /
Aufwendungen
Amt 03:20.000
€
Amt
61:20.000€
103001501/72.1000
161000901/72.1000
2024-2026
2024-2026
Einzahlungen /
Erträge
Amt 03:60.000
€
2024-2026
Haushaltsbelastung
jährlich
Anlage/n
KeineSeite 5 von 5

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Datenstand: 02.11.2026, 21:25 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de