231008 · Beschlussvorlage
Antragstellung im Landesförderprogramm „Zukunftsfähige Innenstädte und Ortszentren"
Kerndaten
- Nummer
- 231008
- Art
- Beschlussvorlage
- Veröffentlicht
- 12.06.2023
- Letzte Änderung
- 16.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Rates Entscheidung federführend
Dateien
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Beschlussvorlage öffentlich 231008 Die Oberbürgermeisterin Federführung: I-1 Referat Städteförderung Dezernat: Dez. I Antragstellung im Landesförderprogramm „Zukunftsfähige Innenstädte und Ortszentren" Beratungsfolge Rat 13.06.2023 Entscheidung Begründung der Dringlichkeit: Das Förderprogramm wurde kurzfristig (Mitte April 2023) veröffentlicht. Bis zum 15. Juni 2023 können Kommunen einen Antrag zur Förderung bei ihrer zuständigen Bezirksregierung einreichen. Da die verwaltungsinterne Prüfung und Abstimmung Vorlaufzeit benötigt hat, konnte die Vorlage nicht eher fertigstellt werden. Beschlussvorschlag Der Rat nimmt die Absicht der Verwaltung, einen Antrag im Förderaufruf „Zukunft.InnenStadt“ zu stellen, zur Kenntnis. Der Rat stimmt der Verwendung der Eigenmittel in Höhe von insgesamt ca. 205.880 Euro (40% der Gesamtkosten) zu. Begründung Hintergrund: Das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes NRW hat am 13.04.2023 als Weiterführung des Sofortprogramms aus dem Jahr 2021 ein neues Förderangebot im Zuge der Landesinitiative „Zukunft.InnenStadt.Nordrhein-Westfalen“ aufgelegt. https://www.mhkbd.nrw/system/files/media/document/file/2023_04_13_mhkbd_f oepro_zukunft_innenstadt.pdf Im Förderruf heißt es: „Da für eine Antragstellung in diesem Landesprogramm kein Beschluss des Rates erforderlich ist, ist der RatSeite 1 von 5 Seite 2 unverzüglich über eine Antragstellung zu informieren und die mit der Antragstellung verbundenen Ziele sind gegenüber dem Rat darzulegen“. Dem kommt die Verwaltung hiermit nach. Die Verwaltung wird die identifizierten Maßnahmen unter Berücksichtigung der Priorisierung fristgerecht beantragen. Der Verwaltungsvorstand hat dem Vorgehen am 23.05.2023 zugestimmt. In der Vergangenheit konnten bereits erfolgreich Fördermittel (u.a. für die Zentrenmanagements in Bad Godesberg, Beuel und Hardtberg sowie für Bänke) eingeworben werden, die Ende 2023 auslaufen. Für die Bonner Innenstadt hat Anfang 2023 ein Innenstadtmanagement begonnen, das aus Städtebaufördermitteln im Rahmen des Masterplan Innere Stadt für vier Jahre gefördert wird. Förderfähig sind in der aktuellen Förderrunde die folgenden Bausteine: 1. Anstoß eines Zentrenmanagements 2. Schaffung von Innenstadtqualitäten (u.a. Schaffung von Spielangeboten für Kinder im öffentlichen Raum, generationengerechte Möblierungselemente, Stadtgrün-Elemente wie Stadtbäume im „Schwammstadt“-Prinzip, Fassadenbegrünung, mobile Stadtbäume, mobile Pflanzkübel) 3. Verfügungsfonds Anmietung (Anmietung von leerstehenden Ladenlokalen und deren Weitervermietung zu einer reduzierten Miete für einen Zeitraum von zwei Jahren sowie (ergänzend) die Herrichtung der Ladenlokale für die neue Nutzung) 4. Unterstützungspaket Einzelhandelsgroßimmobilien Die Förderquote beträgt bei diesem Aufruf 60% (im vorherigen Programm lag diese bei 90%). Die Frist für die Einreichung ist am 15. Juni 2023. Falls seitens einer Kommune mehrere Maßnahmen beantragt werden, muss eine entsprechende Priorisierung beigefügt werden. Nach verwaltungsinterner Prüfung konnten die beiden Bausteine 1. Anstoß eines Zentrenmanagements sowie 2. Schaffung von Innenstadtqualitäten mit den folgenden Maßnahmen für eine Antragstellung identifiziert werden. Die nachfolgende Reihenfolge der Maßnahmen entspricht der von der Verwaltung favorisierten Priorisierung. 1. Anstoß eines ZentrenmanagementsSeite 2 von 5 Seite 3 Fortführung/Anschlussfinanzierung für die Zentrenmanagements in Beuel und Hardtberg bis Ende 2026 Die Zentrenmanagements konnten durch verschiedene Maßnahmen (Vernetzung der Akteure, Impulsgeber etc.) eine Verschlechterung der Situation vor Ort verhindern. Daraus ergibt sich die Notwendigkeit, die Zentrenmanagement weiterhin zu betreiben, um die Stadtbezirkszentren lebenswert zu erhalten und ökonomisch zu stabilisieren, zumal der Druck auf die Innenstädte größer werden wird. Da es für die Bonner Innenstadt sowie für Bad Godesberg bereits alternative (und auch bewilligte) Förderquellen gibt, werden im Rahmen dieses Aufrufes nur die Stadtbezirke Beuel und Hardtberg berücksichtigt. Für beide Zentrenmanagements soll die maximale Gesamtsumme in Höhe von je 150.000 EUR für den Zeitraum von 2024 bis 2026 berücksichtigt werden. D.h. pro Stadtbezirk und pro Jahr 50.000 EUR, sodass sich ein Eigenanteil von 20.000 EUR sowie eine Förderung von 30.000 EUR ergibt. Stadtbezirk 2024 2025 2026 Beuel - Förderung 30.000 EUR 30.000 EUR 30.000 EUR Beuel - Eigenanteil 20.000 EUR 20.000 EUR 20.000 EUR Hardtberg - Förderung 30.000 EUR 30.000 EUR 30.000 EUR Hardtberg – Eigenanteil 20.000 EUR 20.000 EUR 20.000 EUR Die Ämter 03 und 61 stellen für die Jahre 24 - 26 den Eigenanteil der Stadt zu je 50% bereit. Bei einem jährlichen Eigenanteil von 40.000 EUR für die zwei Zentren Beuel und Hardtberg entspricht das 20.000 EUR. 2. Schaffung von Innenstadtqualitäten a) Trinkwasserbrunnen Über den Förderbaustein 3.4 „Schaffung von Innenstadtqualitäten“ sind „Wasserstellen“ förderfähig. Nach Rücksprache mit der Bezirksregierung Köln fallen hierunter auch Trinkbrunnen. Es soll zunächst in jedem Bezirk ein Trinkwasserbrunnen aufgestellt werden (insgesamt vier Stück). Die Standorte werden zurzeit noch festgelegt. Die Aufstellung soll in der Nähe vorhandenen Wasserspiele erfolgen, da hier schon die Infrastruktur vorhanden ist. Die Aufstellung erfolgt durch die SWB, die Wartung/Instandhaltung durch das SGB. Insgesamt stehen für die Trinkwasserbrunnen 60.000 EUR im Haushalt zur Verfügung. Die Beschaffung wird nach einer ersten groben Kostenschätzung insgesamt 40.000 EUR bis 50.000 EUR kosten (AnschaffungskostenSeite 3 von 5 Seite 4 nebst Kosten für den jeweiligen Abwasseranschluss). Bei einer Förderung von 60 % beläuft sich die Förderung auf ca. 36.000 EUR. b) Spielangebot für Kinder am Clemens-August-Platz Der Spielplatz Clemens-August-Platz bietet mit ca. 410 m2 Größe Anwohnenden und Besuchenden der Poppelsdorfer Allee das Potenzial für ein Zentrumsnahes, attraktives Spielangebot. Aktuell verfügt der Platz über ein sanierungsbedürftiges Spielangebot für jüngere Kinder, welches durch eine Neukonzeption des Spielplatzes auch für ältere Kinder attraktiv gestaltet werden soll. Der Spielplatz liegt in einem gut beschatteten Baumbestand, der in die Planung integriert werden soll. Zudem soll die Aufenthaltsqualität durch Aufwertung und Ergänzung der Ausstattung für Besuchende erhöht werden. Die Baukosten für die Neukonzeption werden auf 154.700 EUR (brutto) geschätzt. Weitere förderfähigen Maßnahmen: Die darüber hinaus weiterhin förderfähigen Stadtgrün-Elemente wie Stadtbäume im „Schwammstadt“-Prinzip, Fassadenbegrünung, mobile Stadtbäume, mobile Pflanzkübel bieten sich weniger für diese konkrete Antragsstellung im aktuellen Aufruf, da geplante Begrünungen, die mit den vorhandenen Personalressourcen aktuell umsetzbar und planbar sind, bereits über andere vorrangige Förderprogramme (z.B. Masterplan Innere Stadt mit Städtebauförderung) abgedeckt sind. Die Verwaltung hat sich mit dem Baustein Verfügungsfonds Anmietung (Anmietung von leerstehenden Ladenlokalen und deren Weitervermietung zu einer reduzierten Miete für einen Zeitraum von zwei Jahren sowie (ergänzend) die Herrichtung der Ladenlokale für die neue Nutzung erneut geprüft. Die Verwaltung hat Leerstände in den Bonner Zentren im Blick. Die kurzfristige Beantragung von zeitlich begrenzten Fördermitteln erscheint als nicht geeignet und die Verwaltung sieht einen aktiven, aufwendigen Eintritt der Stadtverwaltung in den Immobilienmarkt jedoch nicht als geeignet. Sie hält es eher für zielführend, in Zusammenarbeit mit den Zentrenmanagements den Dialog mit Eigentümer*innen über Zwischennutzungen und ähnlichem zu pflegen.Seite 4 von 5 Seite 5 Finanzielle Auswirkungen: Produktgruppe Produktgruppenbezeichnung Produkt Produktbezeichnung 1.15.01 Wirtschaft und Tourismus 1.03.00.15.01.01 Wirtschaftsförderung Investive Kosten der Maßnahme Brutto Finanzstelle / FiPos Veranschlagt in Noch bereit- zustellen Deckung Auszahlungen SGB: 60.000€ Amt 67:61.880 € 520100129786500/78.6500 5680006041000/78.5200 2023 2025-2026 Einzahlungen SGB: 36.000 EUR Amt 67: 92.820 EUR 2023 2025-2026 Investiver Finanzsaldo Konsumtive Kosten der Maßnahme jährlich einschließlich Folgekosten Brutto Finanzstelle / FiPos Veranschlagt in Noch bereit- zustellen Deckung Auszahlungen / Aufwendungen Amt 03:20.000 € Amt 61:20.000€ 103001501/72.1000 161000901/72.1000 2024-2026 2024-2026 Einzahlungen / Erträge Amt 03:60.000 € 2024-2026 Haushaltsbelastung jährlich Anlage/n KeineSeite 5 von 5
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 21:25 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de