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231006-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Veränderte Verkehrsführung im Bereich Ahrweg/Lahnweg mittels Fahrbahnschwellen

Nummer
231006-01 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
26.07.2023
Letzte Änderung
16.09.2026
  1. Sitzung der Bezirksvertretung Bonn 17.10.2023 Kenntnisnahme
  1. Sammeldokument öffentlich pdf · 58,8 KB Öffnen ↗

Übergeordnet

  1. 231006 Bürgerantrag: Veränderte Verkehrsführung im Bereich Ahrweg/Lahnweg mittels Fahrbahnschwellen

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
231006-01 ST
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
66 Tiefbauamt
Dezernat:
Dez. III
Veränderte Verkehrsführung im Bereich
Ahrweg/Lahnweg mittels Fahrbahnschwellen
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bonn 08.08.2023 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
Eine Verkehrsanalyse mittels SDR vom 25.05.-01.06.23 ließ keine erhöhte Ge-
schwindigkeitsüberschreitungsquote erkennen, sodass bauliche Maßnahmen in
Form von Fahrbahnkissen aus straßenverkehrsbehördlicher Sicht nicht befür-
wortet werden können.
Die Überprüfung vor Ort ergab, dass die Gehwegbreite zwischen Eduard-Otto-
Straße und Lahnweg lediglich 1,30m beträgt. Durch das gekippte Parken wird
der Gehweg zudem weiter eingeschränkt, was den mit dem Radentscheid ge-
forderten Mindestbreiten für Gehwege widerspricht. Bei einer Verlagerung der
Parkplätze auf die Straße wäre die Restbreite der Fahrbahn zu gering, so dass
diese Parkplätze entfallen müssen. Allerdings wurden die vorhandenen Park-
plätze seinerzeit so angeordnet, um eine Verkehrsberuhigung zu erreichen. Um
die Verkehrsberuhigung weiterhin zu erzielen und sowohl dem Radentscheid zu
genügen als auch die von der Antragstellerin bemängelten Sichtbeziehungen
zu verbessern, schlägt die Verwaltung vor, im Abschnitt zwischen Eduard-Otto-
Straße und Lahnweg alternierende Sperrflächen mit Baken anzuordnen (analog
Röckesbergstraße in Oberkassel).
Beschlussvorschlag:
Die Bezirksvertretung nimmt Kenntnis von den inhaltlichen Ausführungen in der
Stellungnahme der Verwaltung und befürwortet die von der Verwaltung vorge-
schlagene Vorgehensweise. Mit diesem Votum ist das in § 24 GO NRW für die
formelle Beratung von Bürgeranträgen vorgesehene Verfahren abgeschlossen.
Anlage/n
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Datenstand: 03.11.2026, 04:56 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de