231003 · Mitteilungsvorlage
Kommunale Wärmeplanung - Sachstand Mai 2023
Kerndaten
- Nummer
- 231003
- Art
- Mitteilungsvorlage
- Veröffentlicht
- 25.05.2023
- Letzte Änderung
- 16.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Ausschusses für Wohnen, Planung und Bauen Kenntnisnahme
- Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Klima und Lokale Agenda Kenntnisnahme
Dateien
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Mitteilungsvorlage öffentlich 231003 Die Oberbürgermeisterin Federführung: Geschäftsbereich OB-2: Strategische Programmsteuerung Dezernat: Dez. OB Kommunale Wärmeplanung - Sachstand Mai 2023 Beratungsfolge Ausschuss für Umwelt, Klima und Lokale Agenda 21.06.2023 Kenntnisnahme Ausschuss für Wohnen, Planung und Bauen 10.08.2023 Kenntnisnahme Am 2. Dezember 2021 hat der Rat der Stadt die Verwaltung damit beauftragt, eine kommunale Wärmeplanung für die Bundesstadt Bonn zu erstellen (DS 212052). Ziel ist ein Planungsszenario für eine vollständig erneuerbare stadtweite Versorgung mit Wärme und Kälte, um das politische Ziel der Klima- neutralität bis 2035 zu unterstützen. Die Wärmeplanung stellt die wesentliche, strategische Grundlage für alle weiteren Maßnahmen der Wärmewende dar und hat insofern hohe Priorität und Dringlichkeit. Maßgabe des Beschlusses war, für die Erstellung einer kommunalen Wärme- planung auf Fördermittel zurückzugreifen. Nachdem eine Recherche nach Förderprogrammen im April 2022 zunächst erfolglos verlief, wurde im Rahmen der Kommunalrichtlinie des Bundes mittler- weile ein explizites Förderprogramm für die kommunale Wärmeplanung in Höhe von maximal 90 % der zuwendungsfähigen Ausgaben aufgesetzt. (htt- ps://www.klimaschutz.de/de/foerderung/foerderprogramme/kommunalrichtlinie/ erstellung-einer-kommunalen-waermeplanung) Im Dezember 2022 wurde ein Förderantrag gestellt, mit dessen Bewilligung in der zweiten Jahreshälfte 2023 zu rechnen ist. Vorsorglich hat die Verwaltung beim Fördermittelgeber einen Antrag auf förderunschädlichen, vorzeitigen Maßnahmenbeginn gestellt, dem stattgegeben wurde. Da der Förderantrag der Kommunalrichtlinie ausschließlich von der Kommune selbst gestellt werden kann, hat das Programmbüro klimaneutrales Bonn 2035 (OB-23) die Projektleitung übernommen. Die Verwaltung geht für die Erstellung der Planung von Kosten i.H.v. € 362.000,- brutto aus. Der Eigenmittelanteil von ca. € 36.200,- brutto ist über die Mittel des Klimaplans gedeckt. Aufgrund der erwarteten Projektkosten ist eine EU-weite Ausschreibung not- wendig. Es ist ein Verhandlungsverfahren nach öffentlichem Teilnahme- Wettbewerb in Vorbereitung. Sobald im Ergebnis der EU-weiten Ausschreibung ein geeignetes Büro beauf- tragt wurde, ist von einer Projektlaufzeit von mindestens einem Jahr auszuge- hen. Mit Ergebnissen der Wärmeplanung kann insofern etwa Ende 2024 ge- rechnet werden.Seite 1 von 3 Seite 2 Die Wärmeplanung besteht aus vier Phasen, die den Kern des zu vergebenden Auftrags darstellen: 1. Bestandsanalyse Um den Wärmebedarf zu ermitteln, wird der Gebäudebestand erhoben und räumlich verortet dargestellt. Berücksichtigt werden dabei u.a. Ge- bäude- und Siedlungstypen, Baualtersklassen, Energieverbrauch bzw. – bedarf, Beheizungsstruktur bzw. zentrale Wärme- und Kälteinfrastruktur, ggf. bereits Einsatz erneuerbarer Energien. 2. Potentialanalyse Zunächst werden die Potentiale zur Senkung des Wärmebedarfs für Raumwärme, Warmwasser und Prozesswärme ermitteln. Anschließend wird analysiert, welche erneuerbaren Wärmequellen in Bonn für eine Nutzung in Frage kommen (bspw. Abwärme, Geothermie, Solarthermie, „grüne Gase“) 3. Entwicklung von Zielszenarien Unter Berücksichtigung des Klimaplans werden ein oder mehrere Ziels- zenarien entwickelt und in einer räumlichen Darstellung simuliert, wel- che Energieeinsparungen und zukünftige Versorgungsstruktur es dafür braucht. Dazu gehört auch eine Kostenprognose. 4. Entwicklung einer Wärmewendestrategie Aus den Erkenntnissen der Bestands-/Potentialanalyse und der simu- lierten Zielszenarien werden Maßnahmen abgeleitet und ein Transfor- mationspfad formuliert. Dazu gehört auch die Identifikation von zwei bis drei Fokusgebieten, die kurz- und mittelfristig prioritär zu behandeln sind. Teile der Ausschreibung sind darüber hinaus: • Software zur grafischen und georeferenzierten Darstellung der Ergeb- nisse mit Parametrierungsmöglichkeiten zur Anpassung der Simulati- on/Szenarien (unter Berücksichtigung von Datenschutz, IT- Sicherheitsanforderungen und Barrierefreiheit/Nutzerfreundlichkeit). Die Software soll sowohl der Stadt als auch Bonn-Netz als Netzbetreiber dienen. Daher wird eine Cloud-Lösung vorgeschlagen. Entwicklung ei- nes Konzepts zur Verstetigung der Wärmeplanung und für ein Maß- nahme-Controlling • Partizipations- und Kommunikationsstrategie zur Einbindung von Stake- holdern und Bürger*innen • Projektmanagement, Controlling-Konzept, Absprachen/Reporting und Datenübergabe Gemäß aktueller Beschlusslage werden bei Ausschreibung und Umsetzung der Wärmeplanung folgende Erwartungen berücksichtigt: Beschluss kommunale Wärmeplanung für Bonn (DS 212052)Seite 2 von 3 Seite 3 • Ziel einer vollständig erneuerbaren Wärmeversorgung • Entwicklung eines sozial verträglichen Transformationspfades (Teil des Leistungsumfangs Phase 4) • Zusammenarbeit mit den zuständigen Fachdienststellen, dem SGB, der Bonner Energieagentur und weiteren relevanten Akteure Maßgaben aus der Beschlusslage zum Zielbeschluss Bonner Klimaplan (DS 222006) • Einsatz von Wasserstoff nur, wenn Alternativen der direkten Elektrifizie- rung durch Wärmepumpen und Geothermie nicht in Frage kommen • Analyse von Möglichkeiten der dezentralen Wärmeversorgung für Be- zirke, in denen die Nutzung und der Ausbau des Fernwärmenetzes nicht realisierbar sind • Prüfung eines möglichen Pilotprojekts in der Innenstadt Bad Godesberg (Stichwort „Fokusgebiet“ in Phase 4) Da in naher Zukunft mit einer gesetzlichen Verpflichtung zur kommunalen Wärmeplanung zu rechnen ist, geht die Verwaltung von einer angespannten Marktlage aus. Zudem werden voraussichtlich auch die Bundesländer Förder- richtlinen zur Finanzierung von kommunalen Wärmeplänen erlassen, wodurch zukünftig die Fördermöglichkeit über die Kommunalrichtlinie des Bundes entfal- len dürfte. Die Verwaltung ist an einer zügigen Beauftragung und Bearbeitung interessiert. Anlage/n KeineSeite 3 von 3
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 05:04 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de