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231003 · Mitteilungsvorlage

Kommunale Wärmeplanung - Sachstand Mai 2023

Nummer
231003
Art
Mitteilungsvorlage
Veröffentlicht
25.05.2023
Letzte Änderung
16.09.2026
  1. Sitzung des Ausschusses für Wohnen, Planung und Bauen 10.08.2023 Kenntnisnahme
  2. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Klima und Lokale Agenda 21.06.2023 Kenntnisnahme
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Mitteilungsvorlage
öffentlich
231003
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
Geschäftsbereich OB-2: Strategische Programmsteuerung
Dezernat:
Dez. OB
Kommunale Wärmeplanung - Sachstand Mai 2023
Beratungsfolge
Ausschuss für Umwelt, Klima und Lokale
Agenda
21.06.2023 Kenntnisnahme
Ausschuss für Wohnen, Planung und Bauen 10.08.2023 Kenntnisnahme
Am 2. Dezember 2021 hat der Rat der Stadt die Verwaltung damit beauftragt,
eine kommunale Wärmeplanung für die Bundesstadt Bonn zu erstellen (DS
212052). Ziel ist ein Planungsszenario für eine vollständig erneuerbare
stadtweite Versorgung mit Wärme und Kälte, um das politische Ziel der Klima-
neutralität bis 2035 zu unterstützen. Die Wärmeplanung stellt die wesentliche,
strategische Grundlage für alle weiteren Maßnahmen der Wärmewende dar
und hat insofern hohe Priorität und Dringlichkeit.
Maßgabe des Beschlusses war, für die Erstellung einer kommunalen Wärme-
planung auf Fördermittel zurückzugreifen.
Nachdem eine Recherche nach Förderprogrammen im April 2022 zunächst
erfolglos verlief, wurde im Rahmen der Kommunalrichtlinie des Bundes mittler-
weile ein explizites Förderprogramm für die kommunale Wärmeplanung in
Höhe von maximal 90 % der zuwendungsfähigen Ausgaben aufgesetzt. (htt-
ps://www.klimaschutz.de/de/foerderung/foerderprogramme/kommunalrichtlinie/
erstellung-einer-kommunalen-waermeplanung)
Im Dezember 2022 wurde ein Förderantrag gestellt, mit dessen Bewilligung in
der zweiten Jahreshälfte 2023 zu rechnen ist. Vorsorglich hat die Verwaltung
beim Fördermittelgeber einen Antrag auf förderunschädlichen, vorzeitigen
Maßnahmenbeginn gestellt, dem stattgegeben wurde.
Da der Förderantrag der Kommunalrichtlinie ausschließlich von der Kommune
selbst gestellt werden kann, hat das Programmbüro klimaneutrales Bonn 2035
(OB-23) die Projektleitung übernommen.
Die Verwaltung geht für die Erstellung der Planung von Kosten i.H.v. €
362.000,- brutto aus. Der Eigenmittelanteil von ca. € 36.200,- brutto ist über die
Mittel des Klimaplans gedeckt.
Aufgrund der erwarteten Projektkosten ist eine EU-weite Ausschreibung not-
wendig. Es ist ein Verhandlungsverfahren nach öffentlichem Teilnahme-
Wettbewerb in Vorbereitung.
Sobald im Ergebnis der EU-weiten Ausschreibung ein geeignetes Büro beauf-
tragt wurde, ist von einer Projektlaufzeit von mindestens einem Jahr auszuge-
hen. Mit Ergebnissen der Wärmeplanung kann insofern etwa Ende 2024 ge-
rechnet werden.Seite 1 von 3
Seite 2
Die Wärmeplanung besteht aus vier Phasen, die den Kern des zu vergebenden
Auftrags darstellen:
1. Bestandsanalyse
Um den Wärmebedarf zu ermitteln, wird der Gebäudebestand erhoben
und räumlich verortet dargestellt. Berücksichtigt werden dabei u.a. Ge-
bäude- und Siedlungstypen, Baualtersklassen, Energieverbrauch bzw. –
bedarf, Beheizungsstruktur bzw. zentrale Wärme- und Kälteinfrastruktur,
ggf. bereits Einsatz erneuerbarer Energien.
2. Potentialanalyse
Zunächst werden die Potentiale zur Senkung des Wärmebedarfs für
Raumwärme, Warmwasser und Prozesswärme ermitteln. Anschließend
wird analysiert, welche erneuerbaren Wärmequellen in Bonn für eine
Nutzung in Frage kommen (bspw. Abwärme, Geothermie, Solarthermie,
„grüne Gase“)
3. Entwicklung von Zielszenarien
Unter Berücksichtigung des Klimaplans werden ein oder mehrere Ziels-
zenarien entwickelt und in einer räumlichen Darstellung simuliert, wel-
che Energieeinsparungen und zukünftige Versorgungsstruktur es dafür
braucht. Dazu gehört auch eine Kostenprognose.
4. Entwicklung einer Wärmewendestrategie
Aus den Erkenntnissen der Bestands-/Potentialanalyse und der simu-
lierten Zielszenarien werden Maßnahmen abgeleitet und ein Transfor-
mationspfad formuliert. Dazu gehört auch die Identifikation von zwei bis
drei Fokusgebieten, die kurz- und mittelfristig prioritär zu behandeln
sind.
Teile der Ausschreibung sind darüber hinaus:
• Software zur grafischen und georeferenzierten Darstellung der Ergeb-
nisse mit Parametrierungsmöglichkeiten zur Anpassung der Simulati-
on/Szenarien (unter Berücksichtigung von Datenschutz, IT-
Sicherheitsanforderungen und Barrierefreiheit/Nutzerfreundlichkeit). Die
Software soll sowohl der Stadt als auch Bonn-Netz als Netzbetreiber
dienen. Daher wird eine Cloud-Lösung vorgeschlagen. Entwicklung ei-
nes Konzepts zur Verstetigung der Wärmeplanung und für ein Maß-
nahme-Controlling
• Partizipations- und Kommunikationsstrategie zur Einbindung von Stake-
holdern und Bürger*innen
• Projektmanagement, Controlling-Konzept, Absprachen/Reporting und
Datenübergabe
Gemäß aktueller Beschlusslage werden bei Ausschreibung und Umsetzung der
Wärmeplanung folgende Erwartungen berücksichtigt:
Beschluss kommunale Wärmeplanung für Bonn (DS 212052)Seite 2 von 3
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• Ziel einer vollständig erneuerbaren Wärmeversorgung
• Entwicklung eines sozial verträglichen Transformationspfades (Teil des
Leistungsumfangs Phase 4)
• Zusammenarbeit mit den zuständigen Fachdienststellen, dem SGB, der
Bonner Energieagentur und weiteren relevanten Akteure
Maßgaben aus der Beschlusslage zum Zielbeschluss Bonner Klimaplan (DS
222006)
• Einsatz von Wasserstoff nur, wenn Alternativen der direkten Elektrifizie-
rung durch Wärmepumpen und Geothermie nicht in Frage kommen
• Analyse von Möglichkeiten der dezentralen Wärmeversorgung für Be-
zirke, in denen die Nutzung und der Ausbau des Fernwärmenetzes nicht
realisierbar sind
• Prüfung eines möglichen Pilotprojekts in der Innenstadt Bad Godesberg
(Stichwort „Fokusgebiet“ in Phase 4)
Da in naher Zukunft mit einer gesetzlichen Verpflichtung zur kommunalen
Wärmeplanung zu rechnen ist, geht die Verwaltung von einer angespannten
Marktlage aus. Zudem werden voraussichtlich auch die Bundesländer Förder-
richtlinen zur Finanzierung von kommunalen Wärmeplänen erlassen, wodurch
zukünftig die Fördermöglichkeit über die Kommunalrichtlinie des Bundes entfal-
len dürfte. Die Verwaltung ist an einer zügigen Beauftragung und Bearbeitung
interessiert.
Anlage/n
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Datenstand: 03.11.2026, 05:04 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de