231001 · Antrag
CDU-Antrag zur „Münsteraner Erklärung“
Kerndaten
- Nummer
- 231001
- Art
- Antrag
- Veröffentlicht
- 30.05.2023
- Letzte Änderung
- 16.09.2026
Stand im Verfahren i
- Einreichung
- Terminierung
- Sitzung
Soweit erfasst. Das Ergebnis der Beratung ist in den Daten nicht enthalten. Das vollständige Verfahren →
Beratungsfolge
- Sitzung des Integrationsrates Anhörung
- Sitzung des Ausschusses für Soziales, Migration und Gesundheit Empfehlung
- Sitzung des Rates Entscheidung federführend
Dateien
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Antrag öffentlich 231001 Antragsteller/in: Georg Goetz CDU-Fraktion im Rat der Stadt Bonn 23.05.2023 CDU-Antrag zur „Münsteraner Erklärung“ Beratungsfolge Rat 13.06.2023 Entscheidung Ausschuss für Soziales, Migration und Gesundheit 15.06.2023 Empfehlung Integrationsrat 23.08.2023 Anhörung Inhalt des Antrags (vorbehaltlich der Empfehlung im Sozialausschuss und Anhörung im Integrationsrat) 1. Der Rat der Bundesstadt Bonn begrüßt die Inhalte und Forderungen der am 11. Mai 2023 vom Präsidium des Städte- und Gemeindebundes NRW verabschiedeten „Münsteraner Erklärung“. 2. Die Verwaltung wird beauftragt, die Erklärung sowie die darin enthaltenen wesentlichen Punkte und Forderungen den für unsere Stadt zuständigen Abgeordneten des Landtages, des Bundestages sowie des Europaparlaments umgehend und in geeigneter Weise zu übermitteln und dabei deutlich zu machen, dass die Beantwortung der drängenden Fragen der Kommunen keinen weiteren Aufschub dulden und nicht erst im November durch die Bundesregierung beantwortet werden dürfen. Begründung Wer verfolgt wird und unseren Schutz benötigt, dem werden wir in Bonn zur Seite stehen. Vor allem der Bund – aber auch das Land – müssen dennoch dringend handeln, denn die Schere zwischen den humanitären Verpflichtungen und den faktischen Möglichkeiten geht immer weiter auseinander. Es fehlen Unterkünfte und Wohnraum (alternativ: Unterkünfte und Wohnraum werden knapp), Kitas und Schulen sind stark belastet (alternativ: überlastet) und freie Plätze in Sprach und Integrationskursen sind kaum zu bekommen. Bei uns vor Ort sehen die Menschen, ob der Staat handlungsfähig ist. Die Handlungsfähigkeit ist derzeit aber gefährdet. Deshalb müssen die Zugangszahlen runter. Allein um die gesellschaftliche Akzeptanz nicht weiter zu gefährden. Die Kriterien für die Neuausrichtung der Migrationspolitik bringt die von den Präsidiumsmitgliedern des Städte- und Gemeindebundes NRW – ohneSeite 1 von 7 Seite 2 Gegenstimme angenommene– „Münsteraner Erklärung“ in zehn Punkten zum Ausdruck: 1. Klare Regulierung der Einwanderung 2. Gerechte Verteilung und Schutz der EU-Außengrenzen 3. Ausweitung der Aufnahmekapazitäten in Bund und Land 4. Rückführung von Personen ohne Bleibeperspektive 5. Vollständige Kostenerstattung 6. Mehr Wohnraum, mehr Kita- und Schulplätze, mehr Integration 7. Standardabbau und Entbürokratisierung 8. Harmonisierung der Integrations und Sozialleistungen 9. Zahlung einer Integrationspauschale 10. Bedarfsorientierte Weiterentwicklung der Arbeitsmigration Weitere Erläuterungen erfolgen ggf. mündlich! Anlage/n 1 TOP 5.2.1 Anlage_Muensteraner_Erklaerung (öffentlich)Seite 2 von 7 Städte- und Gemeindebund Nordrhein-Westfalen Aufnahme neuankommender Personen in den Städten und Gemeinden von Nordrhein-Westfalen Münsteraner Erklärung des Städte- und Gemeindebundes NRW 11. Mai 2023 (beschlossen im Rahmen der 213. Sitzung des Präsidiums) https://kommunen.nrwSeite 3 von 7 Seite 1 von 4 Die Städte und Gemeinden in NRW haben seit Beginn des Ukraine-Krieges rund 230.000 geflüch- tete Personen aus der Ukraine aufgenommen. Dazu kamen im Jahr 2022 rund 43.000 Asylbe- gehrende. Für das Jahr 2023 werden weitere rund 55.000 Asylbegehrende erwartet. Die Diskre- panz zwischen der humanitären und rechtlichen Pflicht zur Aufnahme der Geflüchteten und den tatsächlich vorhandenen Möglichkeiten wird immer größer. Es fehlen ausreichende Unter- künfte und Wohnraum; Kitas und Schulen sind überlastet und freie Plätze in Sprach‐ und Integ- rationskursen kaum verfügbar. Dass die kommunalen Belastungsgrenzen erreicht sind, ist leider keine Ausnahme mehr, sondern der Regelfall. Um die Herausforderungen bei der Unterbringung und Betreuung dauerhaft bewältigen zu können, muss dringend Folgendes umgesetzt werden: 1. Klare Regulierung der Einwanderung Die derzeit bestehende Situation eines weitgehend unregulierten Zugangs von Personen ohne wirksamen Aufenthaltstitel nach Deutschland bedeutet trotz Bekenntnisses zur Einwande- rungsgesellschaft eine ernsthafte Gefährdung des sozialen Friedens und muss unverzüglich be- endet werden. Die Grenzen der Zuwanderung müssen den Grenzen der Integrationsfähigkeit der Gesellschaft entsprechen – auch im Interesse der zu uns kommenden Menschen. Die kreis- angehörigen Städte und Gemeinden in NRW können anderenfalls keine Garantie dafür geben, dass sie die bislang erfüllten Aufgaben bei der Unterbringung und Versorgung weiterhin erfül- len können. Im Ergebnis bedarf es einer äußerst zeitnahen Festlegung der für die Einwanderung geltenden Regeln durch den Deutschen Bundestag. Die kommunalen Spitzenverbände auf der Bundesebene sind frühzeitig und kontinuierlich an der Fortentwicklung des Rechtsrahmens zu beteiligen. 2. Gerechte Verteilung und Schutz der EU-Außengrenzen Wir brauchen eine gesicherte und gerechte Verteilung der Ankommenden – auch derjenigen aus der Ukraine – zwischen den Mitgliedsstaaten der EU, den Bundesländern und auch den Kom- munen. Dabei ist es notwendig, dass Bund und Land die Kommunen sehr frühzeitig über aktu- elle Entwicklungen einschließlich der Anzahl der zu erwartenden Zugänge informieren. Insoweit ist zu begrüßen, dass das Land auf Drängen der kommunalen Spitzenverbände mittlerweile zu- mindest Prognosen veröffentlicht. Auch der Bund bewegt sich inzwischen in diese Richtung. Die EU-Außengrenzen müssen derweil deutlich intensiver kontrolliert und geschützt werden, um illegale Migration effektiv zu unterbinden. Ein wichtiger Baustein einer neuen Migrationspolitik muss ein Masterplan für eine bessere und gerechtere Verteilung von Ankommenden in der EU sein. Seit Jahren trägt Deutschland hier die Hauptlast, auch unter Berücksichtigung der Bevöl- kerungszahlen. Wir brauchen endlich Solidarität für eine gleichmäßige und vernünftige Vertei- lung innerhalb der EU. Dies sollte erstrecht für Zugänge nach der sogenannten EU-Massenzu- strom-Richtlinie gelten. Die Städte und Gemeinden in NRW erwarten zeitnah deutlicheSeite 4 von 7 Seite 2 von 4 Fortschritte bei der Formulierung einer einheitlichen europäischen Migrationspolitik nach der außerordentlichen Tagung des Europäischen Rates vom 09.02.2023. 3. Ausweitung der Aufnahmekapazitäten in Bund und Land Die Aufnahmekapazitäten auf Seiten von Bund und Land müssen rasch und in großer Zahl er- weitert werden. Die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben muss stärker in das operative Ge- schäft einbezogen werden. Auf Seiten des Landes NRW fordern wir die Schaffung mindestens 40.000 weiterer Unterbringungsplätze entsprechend der Handhabung während der Migrations- krise der Jahre 2015 und 2016. Um das Ziel des schnelleren Aufwuchses von Landeskapazitäten zu unterstützen, sollten einerseits Anreize im Flüchtlingsaufnahmegesetz (FlüAG) für Standort- kommunen von Landeseinrichtungen erhöht und andererseits die bisherige Mindestzahl von 300 Plätzen aufgegeben werden. 4. Rückführung von Personen ohne Bleibeperspektive Den Bürgerinnen und Bürgern ist nicht vermittelbar, weshalb sich Personen ohne wirksamen Aufenthaltstitel in vielen Fällen gleichwohl dauerhaft in Deutschland aufhalten. Derartig weit- reichende Festlegungen – de facto steht ein ewiges Bleiberecht in Rede – hat kein Parlament getroffen. Vielmehr besteht ein eklatantes Vollzugsdefizit. Bund und Land müssen in eigener Verantwortung sicherstellen, dass Personen ohne Bleiberecht auch konsequent in die Her- kunftsländer zurückgeführt werden. Die Zahlen aus dem Jahr 2022 zeigen, dass Abschiebungen nur zu einem geringen Teil erfolgreich sind. Hier bedarf es wirksamer Gegenmaßnahmen, auch in Abstimmung mit den Herkunftsländern. Eine Rückführung der nicht bleibeberechtigten Men- schen sollte regelmäßig direkt aus den Landeseinrichtungen erfolgen. Dies setzt voraus, dass für den Personenkreis der Asylsuchenden das Bestehen einer Bleibeperspektive im Rahmen schnel- ler Prüfverfahren durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge festgestellt wird. 5. Vollständige Kostenerstattung Die Städte und Gemeinden in NRW bekennen sich zu ihrer Verantwortung bei der Unterbrin- gung, Versorgung und Integration ankommender Personen. Sie erwarten allerdings, dass diese gesamtgesellschaftliche Aufgabe dauerhaft und vollständig durch Bund und Land finanziert wird. Die bisherigen Mittel reichen bei weitem nicht aus. Beispielhaft seien nur die sogenannten Vorhaltekosten angeführt, die bislang gar nicht kompensiert werden. Es ist auch nicht zielfüh- rend, dass Bund und Land jeweils aufeinander verweisen – zulasten der Städte und Gemeinden.Seite 5 von 7 Seite 3 von 4 Bund und Land stehen in der Pflicht, neben organisatorischen Verbesserungen eine verlässliche und auskömmliche Finanzierung der Unterbringung und Versorgung auf Dauer sicherzustellen. Daher fordern wir das Land dazu auf, die durch den Bund für die Unterbringung und Versorgung der Geflüchteten im Jahr 2023 und den Folgejahren zur Verfügung gestellten Mittel vollständig an die Städte und Gemeinden weiterzugeben. Die aktuelle Finanzierung der Unterbringung und Versorgung ist alles andere als auskömmlich und verlässlich. Daran ändern auch die kürzlich ausgezahlten 390 Millionen Euro zur einmaligen Beteiligung des Landes an den kommunalen Kosten für die Schaffung, Unterhaltung und Herrichtung von Unterbringungsmöglichkeiten für Ankommende nichts. Im Rahmen der anstehenden FlüAG-Novelle erwarten die Kommunen, dass die entsprechenden Erstattungsbeträge der FlüAG-Pauschalen den Inflationsdaten seit dem Jahr 2017 angepasst werden. 6. Mehr Wohnraum, mehr Kita- und Schul-Plätze, mehr Integration Wir brauchen eine gemeinsame Kraftanstrengung für einen beschleunigten Ausbau bei Wohn- und Schulraum sowie bei Kita-Plätzen. Daher benötigen die Träger der Einrichtungen ein Kita- Rettungspaket, um die Handlungsfähigkeit in diesem wichtigen Bereich der Jugendhilfe ge- währleisten zu können. Schon ohne Zuzug besteht ein Mangel an Betreuungsplätzen und Woh- nungen. Es bedarf vereinfachter Genehmigungsverfahren und mobiler Bauweisen sowie des Verzichts auf überflüssige Standards. Erweiterte vorschulische und schulische Angebote erfor- dern allerdings nicht nur zusätzliche Räumlichkeiten, sondern auch mehr Personal in den Kitas und Schulen. Parallel dazu müssen auch die angebotenen Integrationskurse deutlich ausgewei- tet, vertieft und gegebenenfalls qualitativ verbessert werden. Die kommunale Ebene ist in alle sie betreffenden Entscheidungen frühzeitig und kontinuierlich einzubinden. 7. Standardabbau und Entbürokratisierung Den Kommunen fehlt zunehmend das notwendige Personal für die vielfältigen Aufgaben bei der Unterbringung, Versorgung und Integration der geflüchteten Menschen. Dies beginnt bei den Ausländerbehörden, setzt sich über die Jugendämter, die Erzieherinnen und Erzieher bis zu den Hausmeisterinnen und Hausmeistern fort. Unter den gegebenen Voraussetzungen kann an überbordendenden und zum Teil überflüssigen Standards nicht mehr festgehalten werden. Vor diesem Hintergrund ist es zwingend erforderlich, das vorhandene Personal dadurch zu entlas- ten, dass Standards systematisch reduziert und bürokratische Verfahren konsequent verein- facht werden. Dies gilt beispielsweise für die Anforderungen an die Unterbringung von älteren unbegleiteten Minderjährigen, die Abrechnung von Unterbringungskosten und die vielfältigen Dokumentationspflichten. Auch eine Befreiung von den Vorgaben des Vergaberechts innerhalb der durch übergeordnete Vorschriften determinierten Spielräume ist geboten.Seite 6 von 7 Seite 4 von 4 8. Harmonisierung der Integrations‐ und Sozialleistungen Zu einer einheitlichen Migrationspolitik auf europäischer Ebene gehört auch die Gleichwertig- keit der in den einzelnen EU-Mitgliedsstaaten gewährten Integrations‐ und Sozialleistungen. Die unterschiedlichen Leistungsniveaus verstärken die ungleichmäßige Verteilung erheblich. Deshalb bedarf es insbesondere einer Überprüfung der in Europa einzigartigen Binnenanreize. 9. Zahlung einer Integrationspauschale Die Integration der ankommenden Menschen mit Bleibeperspektive stellt eine Daueraufgabe dar. Sie findet in den Städten und Gemeinden statt und darf nicht von der Kassenlage vor Ort abhängig sein. Die Kommunen in NRW können die Daueraufgabe der Integration nicht aus ei- genen Haushaltsmitteln stemmen. Sie benötigen die erneute Zahlung einer Integrationspau- schale nach dem Vorbild der Handhabung bis zum Jahr 2018. 10. Bedarfsorientierte Weiterentwicklung der Arbeitsmigration Der Fach- und Arbeitskräftemangel ist bereits ein großes Problem in allen Bereichen der Volks- wirtschaft. Die demographische Entwicklung wird diesen Mangel in den nächsten zehn Jahren absehbar weiter verschärfen. Neben einer unvermeidlichen Priorisierung der öffentlichen Auf- gaben und einer konsequenten Digitalisierung kann auch eine gezielte Zuwanderung qualifi- zierter Menschen dabei helfen, diesen Mangel abzumildern. Das Ziel der Bundesregierung, ein Gesetz zur Verbesserung der Fachkräfteeinwanderung zu erlassen, ist daher ausdrücklich zu un- terstützen.Seite 7 von 7
Folgen Neue Vorlagen, Sitzungen und Auswertungen aus dem Bonner Rat — im Fediverse, ohne Konto lesbar.
bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 19:19 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de