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231001 · Antrag

CDU-Antrag zur „Münsteraner Erklärung“

Nummer
231001
Art
Antrag
Veröffentlicht
30.05.2023
Letzte Änderung
16.09.2026
  1. Einreichung erledigt · 30.05.2023
  2. Terminierung erledigt
  3. Sitzung erledigt · zuletzt 23.08.2023

Soweit erfasst. Das Ergebnis der Beratung ist in den Daten nicht enthalten. Das vollständige Verfahren →

  1. Sitzung des Integrationsrates 23.08.2023 Anhörung
  2. Sitzung des Ausschusses für Soziales, Migration und Gesundheit 15.06.2023 Empfehlung
  3. Sitzung des Rates 19.06.2023 Entscheidung federführend
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  1. 231001-01 ST CDU-Antrag zur „Münsteraner Erklärung“

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Antrag
öffentlich
231001
Antragsteller/in:
Georg Goetz
CDU-Fraktion im Rat der Stadt Bonn
23.05.2023
CDU-Antrag zur „Münsteraner Erklärung“
Beratungsfolge
Rat 13.06.2023 Entscheidung
Ausschuss für Soziales, Migration und
Gesundheit
15.06.2023 Empfehlung
Integrationsrat 23.08.2023 Anhörung
Inhalt des Antrags
(vorbehaltlich der Empfehlung im Sozialausschuss und Anhörung im Integrationsrat)
1. Der Rat der Bundesstadt Bonn begrüßt die Inhalte und Forderungen der
am 11. Mai 2023 vom Präsidium des Städte- und Gemeindebundes
NRW verabschiedeten „Münsteraner Erklärung“.
2. Die Verwaltung wird beauftragt, die Erklärung sowie die darin
enthaltenen wesentlichen Punkte und Forderungen den für unsere Stadt
zuständigen Abgeordneten des Landtages, des Bundestages sowie des
Europaparlaments umgehend und in geeigneter Weise zu übermitteln
und dabei deutlich zu machen, dass die Beantwortung der drängenden
Fragen der Kommunen keinen weiteren Aufschub dulden und nicht erst
im November durch die Bundesregierung beantwortet werden dürfen.
Begründung
Wer verfolgt wird und unseren Schutz benötigt, dem werden wir in Bonn zur
Seite stehen. Vor allem der Bund – aber auch das Land – müssen dennoch
dringend handeln, denn die Schere zwischen den humanitären Verpflichtungen
und den faktischen Möglichkeiten geht immer weiter auseinander.
Es fehlen Unterkünfte und Wohnraum (alternativ: Unterkünfte und Wohnraum
werden knapp), Kitas und Schulen sind stark belastet (alternativ: überlastet)
und freie Plätze in Sprach￿ und Integrationskursen sind kaum zu bekommen.
Bei uns vor Ort sehen die Menschen, ob der Staat handlungsfähig ist. Die
Handlungsfähigkeit ist derzeit aber gefährdet. Deshalb müssen die
Zugangszahlen runter. Allein um die gesellschaftliche Akzeptanz nicht weiter zu
gefährden.
Die Kriterien für die Neuausrichtung der Migrationspolitik bringt die von den
Präsidiumsmitgliedern des Städte- und Gemeindebundes NRW – ohneSeite 1 von 7
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Gegenstimme angenommene– „Münsteraner Erklärung“ in zehn Punkten zum
Ausdruck:
1. Klare Regulierung der Einwanderung
2. Gerechte Verteilung und Schutz der EU-Außengrenzen
3. Ausweitung der Aufnahmekapazitäten in Bund und Land
4. Rückführung von Personen ohne Bleibeperspektive
5. Vollständige Kostenerstattung
6. Mehr Wohnraum, mehr Kita- und Schulplätze, mehr Integration
7. Standardabbau und Entbürokratisierung
8. Harmonisierung der Integrations￿ und Sozialleistungen
9. Zahlung einer Integrationspauschale
10. Bedarfsorientierte Weiterentwicklung der Arbeitsmigration
Weitere Erläuterungen erfolgen ggf. mündlich!
Anlage/n
1 TOP 5.2.1 Anlage_Muensteraner_Erklaerung (öffentlich)Seite 2 von 7
Städte- und Gemeindebund
Nordrhein-Westfalen
Aufnahme neuankommender Personen
in den Städten und Gemeinden von Nordrhein-Westfalen
Münsteraner Erklärung
des Städte- und Gemeindebundes NRW
11. Mai 2023
(beschlossen im Rahmen der 213. Sitzung des Präsidiums)
https://kommunen.nrwSeite 3 von 7
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Die Städte und Gemeinden in NRW haben seit Beginn des Ukraine-Krieges rund 230.000 geflüch-
tete Personen aus der Ukraine aufgenommen. Dazu kamen im Jahr 2022 rund 43.000 Asylbe-
gehrende. Für das Jahr 2023 werden weitere rund 55.000 Asylbegehrende erwartet. Die Diskre-
panz zwischen der humanitären und rechtlichen Pflicht zur Aufnahme der Geflüchteten und den
tatsächlich vorhandenen Möglichkeiten wird immer größer. Es fehlen ausreichende Unter-
künfte und Wohnraum; Kitas und Schulen sind überlastet und freie Plätze in Sprach‐ und Integ-
rationskursen kaum verfügbar. Dass die kommunalen Belastungsgrenzen erreicht sind, ist leider
keine Ausnahme mehr, sondern der Regelfall. Um die Herausforderungen bei der Unterbringung
und Betreuung dauerhaft bewältigen zu können, muss dringend Folgendes umgesetzt werden:
1. Klare Regulierung der Einwanderung
Die derzeit bestehende Situation eines weitgehend unregulierten Zugangs von Personen ohne
wirksamen Aufenthaltstitel nach Deutschland bedeutet trotz Bekenntnisses zur Einwande-
rungsgesellschaft eine ernsthafte Gefährdung des sozialen Friedens und muss unverzüglich be-
endet werden. Die Grenzen der Zuwanderung müssen den Grenzen der Integrationsfähigkeit
der Gesellschaft entsprechen – auch im Interesse der zu uns kommenden Menschen. Die kreis-
angehörigen Städte und Gemeinden in NRW können anderenfalls keine Garantie dafür geben,
dass sie die bislang erfüllten Aufgaben bei der Unterbringung und Versorgung weiterhin erfül-
len können. Im Ergebnis bedarf es einer äußerst zeitnahen Festlegung der für die Einwanderung
geltenden Regeln durch den Deutschen Bundestag. Die kommunalen Spitzenverbände auf der
Bundesebene sind frühzeitig und kontinuierlich an der Fortentwicklung des Rechtsrahmens zu
beteiligen.
2. Gerechte Verteilung und Schutz der EU-Außengrenzen
Wir brauchen eine gesicherte und gerechte Verteilung der Ankommenden – auch derjenigen
aus der Ukraine – zwischen den Mitgliedsstaaten der EU, den Bundesländern und auch den Kom-
munen. Dabei ist es notwendig, dass Bund und Land die Kommunen sehr frühzeitig über aktu-
elle Entwicklungen einschließlich der Anzahl der zu erwartenden Zugänge informieren. Insoweit
ist zu begrüßen, dass das Land auf Drängen der kommunalen Spitzenverbände mittlerweile zu-
mindest Prognosen veröffentlicht. Auch der Bund bewegt sich inzwischen in diese Richtung. Die
EU-Außengrenzen müssen derweil deutlich intensiver kontrolliert und geschützt werden, um
illegale Migration effektiv zu unterbinden. Ein wichtiger Baustein einer neuen Migrationspolitik
muss ein Masterplan für eine bessere und gerechtere Verteilung von Ankommenden in der EU
sein. Seit Jahren trägt Deutschland hier die Hauptlast, auch unter Berücksichtigung der Bevöl-
kerungszahlen. Wir brauchen endlich Solidarität für eine gleichmäßige und vernünftige Vertei-
lung innerhalb der EU. Dies sollte erstrecht für Zugänge nach der sogenannten EU-Massenzu-
strom-Richtlinie gelten. Die Städte und Gemeinden in NRW erwarten zeitnah deutlicheSeite 4 von 7
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Fortschritte bei der Formulierung einer einheitlichen europäischen Migrationspolitik nach der
außerordentlichen Tagung des Europäischen Rates vom 09.02.2023.
3. Ausweitung der Aufnahmekapazitäten in Bund und Land
Die Aufnahmekapazitäten auf Seiten von Bund und Land müssen rasch und in großer Zahl er-
weitert werden. Die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben muss stärker in das operative Ge-
schäft einbezogen werden. Auf Seiten des Landes NRW fordern wir die Schaffung mindestens
40.000 weiterer Unterbringungsplätze entsprechend der Handhabung während der Migrations-
krise der Jahre 2015 und 2016. Um das Ziel des schnelleren Aufwuchses von Landeskapazitäten
zu unterstützen, sollten einerseits Anreize im Flüchtlingsaufnahmegesetz (FlüAG) für Standort-
kommunen von Landeseinrichtungen erhöht und andererseits die bisherige Mindestzahl von
300 Plätzen aufgegeben werden.
4. Rückführung von Personen ohne Bleibeperspektive
Den Bürgerinnen und Bürgern ist nicht vermittelbar, weshalb sich Personen ohne wirksamen
Aufenthaltstitel in vielen Fällen gleichwohl dauerhaft in Deutschland aufhalten. Derartig weit-
reichende Festlegungen – de facto steht ein ewiges Bleiberecht in Rede – hat kein Parlament
getroffen. Vielmehr besteht ein eklatantes Vollzugsdefizit. Bund und Land müssen in eigener
Verantwortung sicherstellen, dass Personen ohne Bleiberecht auch konsequent in die Her-
kunftsländer zurückgeführt werden. Die Zahlen aus dem Jahr 2022 zeigen, dass Abschiebungen
nur zu einem geringen Teil erfolgreich sind. Hier bedarf es wirksamer Gegenmaßnahmen, auch
in Abstimmung mit den Herkunftsländern. Eine Rückführung der nicht bleibeberechtigten Men-
schen sollte regelmäßig direkt aus den Landeseinrichtungen erfolgen. Dies setzt voraus, dass für
den Personenkreis der Asylsuchenden das Bestehen einer Bleibeperspektive im Rahmen schnel-
ler Prüfverfahren durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge festgestellt wird.
5. Vollständige Kostenerstattung
Die Städte und Gemeinden in NRW bekennen sich zu ihrer Verantwortung bei der Unterbrin-
gung, Versorgung und Integration ankommender Personen. Sie erwarten allerdings, dass diese
gesamtgesellschaftliche Aufgabe dauerhaft und vollständig durch Bund und Land finanziert
wird. Die bisherigen Mittel reichen bei weitem nicht aus. Beispielhaft seien nur die sogenannten
Vorhaltekosten angeführt, die bislang gar nicht kompensiert werden. Es ist auch nicht zielfüh-
rend, dass Bund und Land jeweils aufeinander verweisen – zulasten der Städte und Gemeinden.Seite 5 von 7
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Bund und Land stehen in der Pflicht, neben organisatorischen Verbesserungen eine verlässliche
und auskömmliche Finanzierung der Unterbringung und Versorgung auf Dauer sicherzustellen.
Daher fordern wir das Land dazu auf, die durch den Bund für die Unterbringung und Versorgung
der Geflüchteten im Jahr 2023 und den Folgejahren zur Verfügung gestellten Mittel vollständig
an die Städte und Gemeinden weiterzugeben. Die aktuelle Finanzierung der Unterbringung und
Versorgung ist alles andere als auskömmlich und verlässlich. Daran ändern auch die kürzlich
ausgezahlten 390 Millionen Euro zur einmaligen Beteiligung des Landes an den kommunalen
Kosten für die Schaffung, Unterhaltung und Herrichtung von Unterbringungsmöglichkeiten für
Ankommende nichts. Im Rahmen der anstehenden FlüAG-Novelle erwarten die Kommunen,
dass die entsprechenden Erstattungsbeträge der FlüAG-Pauschalen den Inflationsdaten seit
dem Jahr 2017 angepasst werden.
6. Mehr Wohnraum, mehr Kita- und Schul-Plätze, mehr Integration
Wir brauchen eine gemeinsame Kraftanstrengung für einen beschleunigten Ausbau bei Wohn-
und Schulraum sowie bei Kita-Plätzen. Daher benötigen die Träger der Einrichtungen ein Kita-
Rettungspaket, um die Handlungsfähigkeit in diesem wichtigen Bereich der Jugendhilfe ge-
währleisten zu können. Schon ohne Zuzug besteht ein Mangel an Betreuungsplätzen und Woh-
nungen. Es bedarf vereinfachter Genehmigungsverfahren und mobiler Bauweisen sowie des
Verzichts auf überflüssige Standards. Erweiterte vorschulische und schulische Angebote erfor-
dern allerdings nicht nur zusätzliche Räumlichkeiten, sondern auch mehr Personal in den Kitas
und Schulen. Parallel dazu müssen auch die angebotenen Integrationskurse deutlich ausgewei-
tet, vertieft und gegebenenfalls qualitativ verbessert werden. Die kommunale Ebene ist in alle
sie betreffenden Entscheidungen frühzeitig und kontinuierlich einzubinden.
7. Standardabbau und Entbürokratisierung
Den Kommunen fehlt zunehmend das notwendige Personal für die vielfältigen Aufgaben bei der
Unterbringung, Versorgung und Integration der geflüchteten Menschen. Dies beginnt bei den
Ausländerbehörden, setzt sich über die Jugendämter, die Erzieherinnen und Erzieher bis zu den
Hausmeisterinnen und Hausmeistern fort. Unter den gegebenen Voraussetzungen kann an
überbordendenden und zum Teil überflüssigen Standards nicht mehr festgehalten werden. Vor
diesem Hintergrund ist es zwingend erforderlich, das vorhandene Personal dadurch zu entlas-
ten, dass Standards systematisch reduziert und bürokratische Verfahren konsequent verein-
facht werden. Dies gilt beispielsweise für die Anforderungen an die Unterbringung von älteren
unbegleiteten Minderjährigen, die Abrechnung von Unterbringungskosten und die vielfältigen
Dokumentationspflichten. Auch eine Befreiung von den Vorgaben des Vergaberechts innerhalb
der durch übergeordnete Vorschriften determinierten Spielräume ist geboten.Seite 6 von 7
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8. Harmonisierung der Integrations‐ und Sozialleistungen
Zu einer einheitlichen Migrationspolitik auf europäischer Ebene gehört auch die Gleichwertig-
keit der in den einzelnen EU-Mitgliedsstaaten gewährten Integrations‐ und Sozialleistungen.
Die unterschiedlichen Leistungsniveaus verstärken die ungleichmäßige Verteilung erheblich.
Deshalb bedarf es insbesondere einer Überprüfung der in Europa einzigartigen Binnenanreize.
9. Zahlung einer Integrationspauschale
Die Integration der ankommenden Menschen mit Bleibeperspektive stellt eine Daueraufgabe
dar. Sie findet in den Städten und Gemeinden statt und darf nicht von der Kassenlage vor Ort
abhängig sein. Die Kommunen in NRW können die Daueraufgabe der Integration nicht aus ei-
genen Haushaltsmitteln stemmen. Sie benötigen die erneute Zahlung einer Integrationspau-
schale nach dem Vorbild der Handhabung bis zum Jahr 2018.
10. Bedarfsorientierte Weiterentwicklung der Arbeitsmigration
Der Fach- und Arbeitskräftemangel ist bereits ein großes Problem in allen Bereichen der Volks-
wirtschaft. Die demographische Entwicklung wird diesen Mangel in den nächsten zehn Jahren
absehbar weiter verschärfen. Neben einer unvermeidlichen Priorisierung der öffentlichen Auf-
gaben und einer konsequenten Digitalisierung kann auch eine gezielte Zuwanderung qualifi-
zierter Menschen dabei helfen, diesen Mangel abzumildern. Das Ziel der Bundesregierung, ein
Gesetz zur Verbesserung der Fachkräfteeinwanderung zu erlassen, ist daher ausdrücklich zu un-
terstützen.Seite 7 von 7

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Datenstand: 02.11.2026, 19:19 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de