230997-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung
Bauliche Maßnahmen zur Erwirkung einer Verkehrsberuhigung in der Karthäuserstraße in Bonn-Kessenich
Kerndaten
- Nummer
- 230997-01 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 01.07.2023
- Letzte Änderung
- 16.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Bonn Kenntnisnahme
Dateien
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 230997-01 ST Die Oberbürgermeisterin Federführung: 66 Tiefbauamt Dezernat: Dez. III Bauliche Maßnahmen zur Erwirkung einer Verkehrsberuhigung in der Karthäuserstraße in Bonn-Kessenich Beratungsfolge Bezirksvertretung Bonn 08.08.2023 Kenntnisnahme Inhalt der Stellungnahme: Die durchgeführten Messungen erbrachten überdurchschnittlich viele Geschwindigkeitsüberschreitungen, so dass die Verwaltung bauliche Maßnahmen für sinnvoll erachtet. Aufgrund der örtlichen Gegebenheiten wären folgende Maßnahmen denkbar: Fahrbahnkissen: Auf dem langen Abschnitt der Straße wäre die Anzahl der Fahrbahnkissen zu prüfen, ggf. muss an zwei Stellen jeweils ein Kissen gebaut werden. Aufgrund des abgesenkten Bordsteins muss die Nebenanlage mittels Absperrpfosten gesichert werden, dabei würde der vorhandene Gehweg punktuell eingeschränkt. Bei der eigentlichen Überfahrung der Kissen sowie durch die Brems- bzw. Beschleunigungsvorgänge davor bzw. dahinter ist mit erhöhten Lärmemissionen zu rechnen. Leitbaken: Auf dem langen Abschnitt der Straße ist die Anzahl der Einengungen zu prüfen, im Bereich der Einengung mit Leitbaken wird die Fahrbahnbreite auf 3,50 m reduziert. Um Begegnungsbereiche zu gewährleisten, darf im Bereich der Einengung nicht geparkt werden. Durch die Baken wird die heute gradlinige Fahrgeometrie unterbrochen. Aufgrund des geringen Eingriffs in die Verkehrsanlagen kann diese Maßnahme schnell, kurzfristig und mit geringen Kosten umgesetzt werden und wird daher von der Verwaltung präferiert. Beschlussvorschlag: Die Bezirksvertretung nimmt Kenntnis von den inhaltlichen Ausführungen in der Stellungnahme der Verwaltung und befürwortet eine der von der Verwaltung vorgeschlagenen Maßnahmen. Mit diesem Votum ist das in § 24 GO NRW für die formelle Beratung von Bürgeranträgen vorgesehene Verfahren abgeschlossenSeite 1 von 2 Seite 2 Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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