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230997-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Bauliche Maßnahmen zur Erwirkung einer Verkehrsberuhigung in der Karthäuserstraße in Bonn-Kessenich

Nummer
230997-01 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
01.07.2023
Letzte Änderung
16.09.2026
  1. Sitzung der Bezirksvertretung Bonn 08.08.2023 Kenntnisnahme
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Übergeordnet

  1. 230997 Bürgerantrag: Bauliche Maßnahmen zur Erwirkung einer Verkehrsberuhigung in der Karthäuserstraße in Bonn-Kessenich

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
230997-01 ST
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
66 Tiefbauamt
Dezernat:
Dez. III
Bauliche Maßnahmen zur Erwirkung einer
Verkehrsberuhigung in der Karthäuserstraße in
Bonn-Kessenich
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bonn 08.08.2023 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
Die durchgeführten Messungen erbrachten überdurchschnittlich viele
Geschwindigkeitsüberschreitungen, so dass die Verwaltung bauliche
Maßnahmen für sinnvoll erachtet. Aufgrund der örtlichen Gegebenheiten wären
folgende Maßnahmen denkbar:
Fahrbahnkissen:
Auf dem langen Abschnitt der Straße wäre die Anzahl der Fahrbahnkissen zu
prüfen, ggf. muss an zwei Stellen jeweils ein Kissen gebaut werden. Aufgrund
des abgesenkten Bordsteins muss die Nebenanlage mittels Absperrpfosten
gesichert werden, dabei würde der vorhandene Gehweg punktuell
eingeschränkt. Bei der eigentlichen Überfahrung der Kissen sowie durch die
Brems- bzw. Beschleunigungsvorgänge davor bzw. dahinter ist mit erhöhten
Lärmemissionen zu rechnen.
Leitbaken:
Auf dem langen Abschnitt der Straße ist die Anzahl der Einengungen zu prüfen,
im Bereich der Einengung mit Leitbaken wird die Fahrbahnbreite auf 3,50 m
reduziert. Um Begegnungsbereiche zu gewährleisten, darf im Bereich der
Einengung nicht geparkt werden. Durch die Baken wird die heute gradlinige
Fahrgeometrie unterbrochen. Aufgrund des geringen Eingriffs in die
Verkehrsanlagen kann diese Maßnahme schnell, kurzfristig und mit geringen
Kosten umgesetzt werden und wird daher von der Verwaltung präferiert.
Beschlussvorschlag:
Die Bezirksvertretung nimmt Kenntnis von den inhaltlichen Ausführungen in der
Stellungnahme der Verwaltung und befürwortet eine der von der Verwaltung
vorgeschlagenen Maßnahmen. Mit diesem Votum ist das in § 24 GO NRW für
die formelle Beratung von Bürgeranträgen vorgesehene Verfahren
abgeschlossenSeite 1 von 2
Seite 2
Anlage/n
KeineSeite 2 von 2

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Datenstand: 02.11.2026, 23:42 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de