230987 · Dringlichkeitsantrag
Grüne/u.w-Antrag: Parkkonzept Max-Bruch-Straße und Endenicher Teil des Musikerviertels
Kerndaten
- Nummer
- 230987
- Art
- Dringlichkeitsantrag
- Veröffentlicht
- 23.05.2023
- Letzte Änderung
- 16.09.2026
Stand im Verfahren i
- Einreichung
- Terminierung
- Sitzung
Soweit erfasst. Das Ergebnis der Beratung ist in den Daten nicht enthalten. Das vollständige Verfahren →
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Bonn Entscheidung federführend
Dateien
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Dringlichkeitsantrag öffentlich 230987 Antragsteller/in: Grüne Bezirksfraktion Bonn Rolf Beu Hanno von Raußendorf 20.05.2023 gez. Reeh-Schall Grüne/u.w-Antrag: Parkkonzept Max-Bruch-Straße und Endenicher Teil des Musikerviertels Beratungsfolge Bezirksvertretung Bonn 23.05.2023 Entscheidung Begründung der Dringlichkeit: sh. CDU-Dringlichkeitsantrag, DS 230947 Inhalt des Dringlichkeitsantrags 1. Die Verwaltung wird gebeten, unverzüglich für die Max-Bruch- Straße eine Planung vorzulegen, die a) vorrangig beidseitig einen durchgehend für mobilitätseingeschränkte Fußgänger*innen, Senior*innen, Eltern mit Kinderwagen nutzbaren Gehweg und b) darüberhinaus Parkmöglichkeiten für die Bewohner*innen vorsieht. Um das Zweite und gleichfalls die Befahrbarkeit für Versorgungs- und Rettungsfahrzeuge auf der Fahrbahn zu ermöglichen, wäre ergebnisoffen ggf. auch eine Einbahnstraßenregelung in Erwägung zu ziehen. 2. Wie bereits mehrfach angeregt, soll die Parkzone Weststadt von Anfang an nach Westen bis einschließlich Frongasse - Alfred- Bucherer-Straße ausgedehnt werden. Damit gäbe es die Möglichkeit durch die Ausweisung von Anwohnerparkbereichen, die im Viertel (Endenicher Teil des Musikerviertels) auch nach der Freihaltung ausreichend breiter Gehwege verbleibenden Parkplätze im öffentlichen Raum den Bewohner*innen weitgehend und schnellstmöglich zu reservieren. 3. Darüberhinaus ist zeitnah zu berichten, welche Ergebnisse die Beschlusslage brachte, mit den Betreibern der großen Privatparkplätze (hier Lidl, Bauhaus, Knauber, Rewe, Netto, Norma, Aldi) zu verhandeln, mit der Zielsetzung, dass diese - ggf. uhrzeitmäßig befristet - ihren vorhandenen Parkraum auch den Bewohner*innen zur Verfügung stellen. Begründung Aus den beiliegenden typischen Fotos (aufgenommen am 13.05.2023,Seite 1 von 3 Seite 2 13 h) ist gut erkennbar, dass die dort parkendenden PKWs - trotz der neuen Verbotsschilder - durchgehend nur eine nutzbare Gehwegbreite von 50 - 90 cm - und damit weit unter der Richtlinie von mindestens 150 cm (bei Straßen-Neuanlagen sogar 250 cm) für Kinderwagen, Rollstühle o. a. übrig lassen. Den schwächsten Verkehrsteilnehmer*innen muss Vorrang bei der Zuteilung des knappen Raumes eingeräumt werden. Darüberhinaus sollen beim Parkraum die Anwohner*innen und ihre Dienstleistenden gegenüber Fremdparker*innen gestärkt werden, was auch über das Parkraummanagement steuerbar ist. Anlage/n 1 Parkkonzept Max-Bruch-Strasse Fotos (öffentlich)Seite 2 von 3 Parksituation: Max-Bruch-StraßeSeite 3 von 3
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 17:45 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de