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230987 · Dringlichkeitsantrag

Grüne/u.w-Antrag: Parkkonzept Max-Bruch-Straße und Endenicher Teil des Musikerviertels

Nummer
230987
Art
Dringlichkeitsantrag
Veröffentlicht
23.05.2023
Letzte Änderung
16.09.2026
  1. Einreichung erledigt · 23.05.2023
  2. Terminierung erledigt
  3. Sitzung erledigt · zuletzt 23.05.2023

Soweit erfasst. Das Ergebnis der Beratung ist in den Daten nicht enthalten. Das vollständige Verfahren →

  1. Sitzung der Bezirksvertretung Bonn 23.05.2023 Entscheidung federführend
  1. Sammeldokument öffentlich pdf · 861,4 KB Öffnen ↗

Übergeordnet

  1. 230947 CDU-Antrag: Parken in der Max-Bruch-Straße

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Dringlichkeitsantrag
öffentlich
230987
Antragsteller/in:
Grüne Bezirksfraktion Bonn
Rolf Beu
Hanno von Raußendorf
20.05.2023 gez. Reeh-Schall
Grüne/u.w-Antrag: Parkkonzept Max-Bruch-Straße
und Endenicher Teil des Musikerviertels
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bonn 23.05.2023 Entscheidung
Begründung der Dringlichkeit:
sh. CDU-Dringlichkeitsantrag, DS 230947
Inhalt des Dringlichkeitsantrags
1. Die Verwaltung wird gebeten, unverzüglich für die Max-Bruch-
Straße eine Planung vorzulegen, die a) vorrangig beidseitig einen
durchgehend für mobilitätseingeschränkte Fußgänger*innen,
Senior*innen, Eltern mit Kinderwagen nutzbaren Gehweg und b)
darüberhinaus Parkmöglichkeiten für die Bewohner*innen
vorsieht. Um das Zweite und gleichfalls die Befahrbarkeit für
Versorgungs- und Rettungsfahrzeuge auf der Fahrbahn zu
ermöglichen, wäre ergebnisoffen ggf. auch eine
Einbahnstraßenregelung in Erwägung zu ziehen.
2. Wie bereits mehrfach angeregt, soll die Parkzone Weststadt von
Anfang an nach Westen bis einschließlich Frongasse - Alfred-
Bucherer-Straße ausgedehnt werden. Damit gäbe es die
Möglichkeit durch die Ausweisung von Anwohnerparkbereichen,
die im Viertel (Endenicher Teil des Musikerviertels) auch nach der
Freihaltung ausreichend breiter Gehwege verbleibenden
Parkplätze im öffentlichen Raum den Bewohner*innen weitgehend
und schnellstmöglich zu reservieren.
3. Darüberhinaus ist zeitnah zu berichten, welche Ergebnisse die
Beschlusslage brachte, mit den Betreibern der großen
Privatparkplätze (hier Lidl, Bauhaus, Knauber, Rewe, Netto,
Norma, Aldi) zu verhandeln, mit der Zielsetzung, dass diese - ggf.
uhrzeitmäßig befristet - ihren vorhandenen Parkraum auch den
Bewohner*innen zur Verfügung stellen.
Begründung
Aus den beiliegenden typischen Fotos (aufgenommen am 13.05.2023,Seite 1 von 3
Seite 2
13 h) ist gut erkennbar, dass die dort parkendenden PKWs - trotz der
neuen Verbotsschilder - durchgehend nur eine nutzbare Gehwegbreite
von 50 - 90 cm - und damit weit unter der Richtlinie von mindestens 150
cm (bei Straßen-Neuanlagen sogar 250 cm) für Kinderwagen, Rollstühle
o. a. übrig lassen. Den schwächsten Verkehrsteilnehmer*innen muss
Vorrang bei der Zuteilung des knappen Raumes eingeräumt werden.
Darüberhinaus sollen beim Parkraum die Anwohner*innen und ihre
Dienstleistenden gegenüber Fremdparker*innen gestärkt werden, was
auch über das Parkraummanagement steuerbar ist.
Anlage/n
1 Parkkonzept Max-Bruch-Strasse Fotos (öffentlich)Seite 2 von 3
Parksituation: Max-Bruch-StraßeSeite 3 von 3

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