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230985 · Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich

Bürgerantrag: Fahrradstreifen Karl-Barth-Straße

Nummer
230985
Art
Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich
Veröffentlicht
19.05.2023
Letzte Änderung
16.09.2026
  1. Einreichung erledigt · 19.05.2023
  2. Terminierung erledigt
  3. Sitzung erledigt · zuletzt 09.04.2024

Soweit erfasst. Das Ergebnis der Beratung ist in den Daten nicht enthalten. Das vollständige Verfahren →

  1. Sitzung der Bezirksvertretung Bonn 09.04.2024 Entscheidung federführend
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Untergeordnet

  1. 230985-01 ST Bürgerantrag: Fahrradstreifen Karl-Barth-Straße

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Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich
öffentlich
230985
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
Geschäftsbereich OB-2: Strategische Programmsteuerung
Dezernat:
Dez. OB
17.05.2023
Bürgerantrag: Fahrradstreifen Karl-Barth-Straße
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bonn 08.08.2023 Entscheidung
Inhalt des Bürgerantrages
Der Antrag hat folgenden Wortlaut:
Im Sinne der Förderung des Radverkehrs in Bonn beantrage ich auf der Karl-
Barth-Straße Fahrradstreifen in beide Fahrtrichtungen einzurichten. In diesem
Zuge sollte ein Parkverbot auf der Straße eingeführt werden. Außerdem bean-
trage ich die Einführung einer durchgehenden 30er-Zone auf der Karl-Barth-
Straße.
Einzelheiten ergeben sich aus dem beigefügten Bürgerantrag.
Anlage/n
1 Bürgerantrag (öffentlich)
2 Bürgerantrag komplett (nichtöffentlich)Seite 1 von 2
Betreff
Fahrradstreifen Karl-Barth-Straße
Ihr Antrag
Sehr geehrte Damen und Herren,
im Sinne der Förderung des Radverkehrs in Bonn beantrage ich auf der Karl-Barth-Straße Fahrradstreifen in
beide Fahrtrichtungen einzurichten. In diesem Zuge sollte ein Parkverbot auf der Straße eingeführt werden.
Außerdem beantrage ich die Einführung einer durchgehenden 30er-Zone auf der Karl-Barth-Straße.
Mit freundlichen Grüßen
Begründung des Antrags
Die Karl-Barth-Straße bietet sich für Radfahrer als Verbindungsstraße zwischen Kessenich und Friesdorf an. Diese
wird aber wenig genutzt, da Sie aufgrund der parkenden Autos und dem fehlenden Fahrradstreifen keine
sicheres Fahrumfeld bietet. Insbesondere Kinder weichen auf diesem Stück häufig auf den Bürgersteig aus.
Zudem existiert auf der Servatiusstraße, welche die Verlängerung der Karl-Barth-Straße darstellt, bereits ein
solcher Streifen sowie eine 30er-Zone südlich des Friedhofs, welche mit Lärmschutz begründet wird. Auch an der
Karl-Barth-Straße befindet sich Wohnbebauung, wodurch eine 30er-Zone aus Lärmschutzgründen ebenfalls
gerechtfertigt wäre. Ferner ist anzumerken, dass an der Hausdorffstraße welche ggf. als alternative Nord-Süd-
Verbindung in diesem Abschnitt genutzt werden könnte, ebenfalls kein eigener Radweg in südlicher Richtung
vorhanden ist. Hier müssen die Radfahrer auf den Bürgersteig ausweichen.
Hiermit bestätige ich, dass ich seit mindestens drei Monaten in Bonn wohne.
Seite 2 von3
PDF erstellt mit: www.form-solutions.de
Artikel-Nr.: KFAS_01_002Seite 2 von 2

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Datenstand: 02.11.2026, 19:11 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de