230985 · Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich
Bürgerantrag: Fahrradstreifen Karl-Barth-Straße
Kerndaten
- Nummer
- 230985
- Art
- Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich
- Veröffentlicht
- 19.05.2023
- Letzte Änderung
- 16.09.2026
Stand im Verfahren i
- Einreichung
- Terminierung
- Sitzung
Soweit erfasst. Das Ergebnis der Beratung ist in den Daten nicht enthalten. Das vollständige Verfahren →
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Bonn Entscheidung federführend
Dateien
- Sammeldokument öffentlich Öffnen ↗
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Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich öffentlich 230985 Die Oberbürgermeisterin Federführung: Geschäftsbereich OB-2: Strategische Programmsteuerung Dezernat: Dez. OB 17.05.2023 Bürgerantrag: Fahrradstreifen Karl-Barth-Straße Beratungsfolge Bezirksvertretung Bonn 08.08.2023 Entscheidung Inhalt des Bürgerantrages Der Antrag hat folgenden Wortlaut: Im Sinne der Förderung des Radverkehrs in Bonn beantrage ich auf der Karl- Barth-Straße Fahrradstreifen in beide Fahrtrichtungen einzurichten. In diesem Zuge sollte ein Parkverbot auf der Straße eingeführt werden. Außerdem bean- trage ich die Einführung einer durchgehenden 30er-Zone auf der Karl-Barth- Straße. Einzelheiten ergeben sich aus dem beigefügten Bürgerantrag. Anlage/n 1 Bürgerantrag (öffentlich) 2 Bürgerantrag komplett (nichtöffentlich)Seite 1 von 2 Betreff Fahrradstreifen Karl-Barth-Straße Ihr Antrag Sehr geehrte Damen und Herren, im Sinne der Förderung des Radverkehrs in Bonn beantrage ich auf der Karl-Barth-Straße Fahrradstreifen in beide Fahrtrichtungen einzurichten. In diesem Zuge sollte ein Parkverbot auf der Straße eingeführt werden. Außerdem beantrage ich die Einführung einer durchgehenden 30er-Zone auf der Karl-Barth-Straße. Mit freundlichen Grüßen Begründung des Antrags Die Karl-Barth-Straße bietet sich für Radfahrer als Verbindungsstraße zwischen Kessenich und Friesdorf an. Diese wird aber wenig genutzt, da Sie aufgrund der parkenden Autos und dem fehlenden Fahrradstreifen keine sicheres Fahrumfeld bietet. Insbesondere Kinder weichen auf diesem Stück häufig auf den Bürgersteig aus. Zudem existiert auf der Servatiusstraße, welche die Verlängerung der Karl-Barth-Straße darstellt, bereits ein solcher Streifen sowie eine 30er-Zone südlich des Friedhofs, welche mit Lärmschutz begründet wird. Auch an der Karl-Barth-Straße befindet sich Wohnbebauung, wodurch eine 30er-Zone aus Lärmschutzgründen ebenfalls gerechtfertigt wäre. Ferner ist anzumerken, dass an der Hausdorffstraße welche ggf. als alternative Nord-Süd- Verbindung in diesem Abschnitt genutzt werden könnte, ebenfalls kein eigener Radweg in südlicher Richtung vorhanden ist. Hier müssen die Radfahrer auf den Bürgersteig ausweichen. Hiermit bestätige ich, dass ich seit mindestens drei Monaten in Bonn wohne. Seite 2 von3 PDF erstellt mit: www.form-solutions.de Artikel-Nr.: KFAS_01_002Seite 2 von 2
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