230981 · Informationsbrief
Informationsbrief: Veränderte Verkehrsregelung in der Max-Bruch-Straße
Kerndaten
- Nummer
- 230981
- Art
- Informationsbrief
- Veröffentlicht
- 17.05.2023
- Letzte Änderung
- 16.09.2026
Beratungsfolge
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An die Anwohnerinnen und Anwohner der Max-Bruch-Straße „Sofortmaßnahmen“ Gehwegparken Max-Bruch-Straße Sehr geehrte Damen und Herren, die Bundesstadt Bonn hat die Sicherheit im Straßenverkehr als eines der wichtigen Ziele in den Blick genommen, um Unfallgefahren zu verringern und die öffentlichen Räume in der Stadt attraktiver und erlebbarer zu gestalten. Dabei sind soziale Teilhabe und Barrierefreiheit wichtige Aspekte. Um diesen Aspekten angemessen Rechnung zu tragen, müssen dem Fußverkehr und insbesondere Personen, die in der Geh- und Sehfähigkeit beeinträchtigt sind, Gehwege angeboten werden können, die möglichst sicher und gefahrlos genutzt werden können. Hier ist gerade eine ausreichende Gehwegbreite nötig. Gehwege sollen im Regelfall richtlinienkonform in einer Breite von 2,50m, mind. jedoch in 1,50m Breite jederzeit frei begehbar sein. Die Stadt hat es sich daher zur Aufgabe gemacht, nach und nach in allen Straßen die Gehwegbreiten und die freie Nutzbarkeit der Gehwege zu betrachten. Im Falle der Max-Bruch-Straße ist aufgefallen, dass die Bürgersteige beidseitig zugeparkt wurden, obwohl das Parken teilweise oder ganz auf dem Gehweg durch entsprechende Beschilderung nie erlaubt wurde. Dieses Parken auf den Gehwegen war und ist grundsätzlich gesetzlich verboten und führt dazu, dass die verbleibenden Gehwegflächen schmaler als 1,50 m sind. Dies bedeutet, dass die bisher nicht rechtmäßig genutzten Parkmöglichkeiten in Ihrem Wohnumfeld entfallen werden, wo bislang diese geforderte Mindestbreite durch parkenden Fahrzeuge deutlich unterschritten wurde. Damit nicht alle Parkmöglichkeiten entfallen müssen, wird es die Möglichkeit geben, auf einer Seite der Straße am Fahrbahnrand parken zu können, während die andere Straßenseite freigehalten werden muss, um eine ausreichend breite, freie Fahrbahn anbieten zu können. Diese halbseitige Variante ist notwendig, weil die Fahrbahnbreite insgesamt zu schmal ist, um beidseitiges Parken zulassen zu können. Daher muss einseitig ein Haltverbot eingerichtet werden. Uns ist bewusst, dass sich das Parkraumangebot für PKW durch die Maßnahme verringern wird und sich damit Gewohnheiten bei der Parkplatzsuche oder der Mobilität im Allgemeinen ändern. Wir bitten Sie um Verständnis für diese Veränderung, die einen wichtigen Beitrag zu einer sicheren und nachhaltigen Mobilität leistet. Wir bitten Sie daher, mit besonderer Aufmerksamkeit die zeitnah veränderten Verkehrsregelungen zur Kenntnis zu nehmen und zu beachten. Gleichzeitig bitten wir Sie, zu entschuldigen, dass Sie diesen Informationsbrief erst jetzt erhalten.Seite 1 von 2 Der Stadtordnungsdienst wird die veränderten Verkehrsregelungen kontrollieren und auf sie vorübergehend bis zum 31. Mai 2023 durch Vorverwarnungen („Null-Euro-Knöllchen“) hinweisen. Ab Juni 2023 muss aber damit gerechnet werden, dass Parkverstöße kostenpflichtig geahndet werden. Ihre Rückfragen können Sie gerne an folgende E-Mail richten: verkehrslenkung@bonn.de Mit freundlichen Grüßen Ihre Stadt Bonn Bonn, im Mai 2023 Herausgeber: Bundesstadt Bonn – Die Oberbürgermeisterin, Bürgerdienste, Dezernat der Oberbürgermeisterin. Gedruckt auf „Blauer Engel“ zertifiziertem Recyclingpapier.Seite 2 von 2
Folgen Neue Vorlagen, Sitzungen und Auswertungen aus dem Bonner Rat — im Fediverse, ohne Konto lesbar.
bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 23:55 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de