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230981 · Informationsbrief

Informationsbrief: Veränderte Verkehrsregelung in der Max-Bruch-Straße

Nummer
230981
Art
Informationsbrief
Veröffentlicht
17.05.2023
Letzte Änderung
16.09.2026
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An die Anwohnerinnen und Anwohner der Max-Bruch-Straße
„Sofortmaßnahmen“ Gehwegparken Max-Bruch-Straße
Sehr geehrte Damen und Herren,
die Bundesstadt Bonn hat die Sicherheit im Straßenverkehr als eines der wichtigen Ziele in den Blick
genommen, um Unfallgefahren zu verringern und die öffentlichen Räume in der Stadt attraktiver und
erlebbarer zu gestalten. Dabei sind soziale Teilhabe und Barrierefreiheit wichtige Aspekte. Um
diesen Aspekten angemessen Rechnung zu tragen, müssen dem Fußverkehr und insbesondere
Personen, die in der Geh- und Sehfähigkeit beeinträchtigt sind, Gehwege angeboten werden
können, die möglichst sicher und gefahrlos genutzt werden können. Hier ist gerade eine
ausreichende Gehwegbreite nötig.
Gehwege sollen im Regelfall richtlinienkonform in einer Breite von 2,50m, mind. jedoch in 1,50m
Breite jederzeit frei begehbar sein. Die Stadt hat es sich daher zur Aufgabe gemacht, nach und nach
in allen Straßen die Gehwegbreiten und die freie Nutzbarkeit der Gehwege zu betrachten. Im Falle
der Max-Bruch-Straße ist aufgefallen, dass die Bürgersteige beidseitig zugeparkt wurden, obwohl
das Parken teilweise oder ganz auf dem Gehweg durch entsprechende Beschilderung nie erlaubt
wurde. Dieses Parken auf den Gehwegen war und ist grundsätzlich gesetzlich verboten und führt
dazu, dass die verbleibenden Gehwegflächen schmaler als 1,50 m sind.
Dies bedeutet, dass die bisher nicht rechtmäßig genutzten Parkmöglichkeiten in Ihrem Wohnumfeld
entfallen werden, wo bislang diese geforderte Mindestbreite durch parkenden Fahrzeuge deutlich
unterschritten wurde. Damit nicht alle Parkmöglichkeiten entfallen müssen, wird es die Möglichkeit
geben, auf einer Seite der Straße am Fahrbahnrand parken zu können, während die andere
Straßenseite freigehalten werden muss, um eine ausreichend breite, freie Fahrbahn anbieten zu
können. Diese halbseitige Variante ist notwendig, weil die Fahrbahnbreite insgesamt zu schmal ist,
um beidseitiges Parken zulassen zu können. Daher muss einseitig ein Haltverbot eingerichtet
werden.
Uns ist bewusst, dass sich das Parkraumangebot für PKW durch die Maßnahme verringern wird und
sich damit Gewohnheiten bei der Parkplatzsuche oder der Mobilität im Allgemeinen ändern. Wir
bitten Sie um Verständnis für diese Veränderung, die einen wichtigen Beitrag zu einer sicheren und
nachhaltigen Mobilität leistet.
Wir bitten Sie daher, mit besonderer Aufmerksamkeit die zeitnah veränderten Verkehrsregelungen
zur Kenntnis zu nehmen und zu beachten. Gleichzeitig bitten wir Sie, zu entschuldigen, dass Sie
diesen Informationsbrief erst jetzt erhalten.Seite 1 von 2
Der Stadtordnungsdienst wird die veränderten Verkehrsregelungen kontrollieren und auf sie
vorübergehend bis zum 31. Mai 2023 durch Vorverwarnungen („Null-Euro-Knöllchen“) hinweisen.
Ab Juni 2023 muss aber damit gerechnet werden, dass Parkverstöße kostenpflichtig geahndet
werden.
Ihre Rückfragen können Sie gerne an folgende E-Mail richten: verkehrslenkung@bonn.de
Mit freundlichen Grüßen
Ihre
Stadt Bonn
Bonn, im Mai 2023
Herausgeber: Bundesstadt Bonn – Die Oberbürgermeisterin, Bürgerdienste, Dezernat der Oberbürgermeisterin. Gedruckt auf „Blauer
Engel“ zertifiziertem Recyclingpapier.Seite 2 von 2

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Datenstand: 02.11.2026, 23:55 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de