230973 · Dringlichkeitsentscheidung BV
Einleitung des Vergabeverfahrens zur Erneuerung des Überbaus der Holzbrücke Herzogsfreudenweg über den Götgesbach
Kerndaten
- Nummer
- 230973
- Art
- Dringlichkeitsentscheidung BV
- Veröffentlicht
- 01.06.2023
- Letzte Änderung
- 16.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Bonn Entscheidung federführend
Dateien
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Dringlichkeitsentscheidung BV öffentlich 230973 Die Oberbürgermeisterin Federführung: 66 Tiefbauamt Dezernat: Dez. III Einleitung des Vergabeverfahrens zur Erneuerung des Überbaus der Holzbrücke Herzogsfreudenweg über den Götgesbach Beratungsfolge Bezirksvertretung Bonn 08.08.2023 Entscheidung Begründung der Dringlichkeit: Wegen des Zustands der Brücke ist die Maßnahme zeitnah auszuführen. Da die Brücke von vielen Schüler*innen als Schulweg genutzt wird, muss die Ausführung in der Ferienzeit erfolgen; möglichst in den Herbstferien 2023. Die Entscheidung ist dringlich, da für die erforderliche Maßanfertigung der Stahlbetonteile des Brückenüberbaus etwa zwei Monate anzusetzen sind. Zusätzlich sind Zeiträume für die öffentliche Ausschreibung und die Auftragsvergabe zu berücksichtigen. Bei einer späteren Entscheidung müsste die Maßnahme verschoben werden und könnte dann voraussichtlich frühestens in den Osterferien 2024 ausgeführt werden. Die vorbereitenden Planungen konnten erst kurzfristig abgeschlossen werden. Beschlussvorschlag Die nachstehende Dringlichkeitsentscheidung des Bezirksbürgermeisters wird genehmigt. Dringlichkeitsentscheidung gem. § 36 Abs. 5 i.V.m. 60 Abs. 1 GO NW Der Einleitung des Vergabeverfahrens für das Bauvorhaben „Erneuerung des Überbaus der Holzbrücke Herzogsfreudenweg über den Götgesbach“ wird zugestimmt. Begründung Die Fuß- und Radwegbrücke über den Götgesbach im Verlauf des Herzogsfreudenweges wurde im Jahr 1984 errichtet und liegt zwischen den Ortsteilen Ückesdorf und Röttgen. Der Holzbelag der Brücke Herzogsfreudenweg weist einen alterungsbedingten, verwitterten Zustand auf, der unter anderem zu einer deutlich verminderten Griffigkeit führt. Insbesondere bei feuchter Witterung besteht eine erhöhte Sturzgefahr, die durch die gemeinsame Nutzung durch Fußgänger und Radfahrer und die damit einhergehenden Begegnungs- und Ausweichsituationen verschärft wird und insbesondere die verkehrssichereSeite 1 von 3 Seite 2 Nutzung für Radfahrende deutlich beeinträchtigt. Beidseitig befinden sich Holzgeländer mit einem verfaulten Holz auf dem Brückenüberbau, die nicht die vorschriftsmäßige Höhe für Rad und Fußwege aufweisen. Die Schäden beeinträchtigen vor allem die Nutzbarkeit und die Dauerhaftigkeit der jeweiligen Bauteile und führen kurzfristig zur Beeinträchtigung der Verkehrssicherheit des gesamten Bauwerks. Eine Schadensausbreitung oder Folgeschädigung anderer Bauteile ist zu erwarten und daher eine Schadensbeseitigung zur Gefahrabwehr kurzfristig erforderlich. Eine entsprechende Instandsetzung bzw. Ertüchtigung des bestehenden Bohlenbelages aus Holz durch Tausch einzelner Bohlen, wie bisher ausgeführt, ist aus wirtschaftlicher Sicht und Verkehrssicherheitsgründen nicht mehr möglich. Wegen des Zustands der Brücke (Verkehrssicherheit) ist die Instandsetzung der Brücke möglichst vor dem nächsten Winter durchzuführen. Geplante Erneuerung: Die geplante Maßnahme sieht im Wesentlichen Ersatz des Holzbelages durch einen neuen Überbau aus Stahlbetonfertigteilen vor sowie das Ersetzen der vorhandenen Geländer durch neue, verzinkte und beschichtete Stahlgeländer mit einer Höhe von 1,30 m, welche auf den Kappen befestigt werden. Die Arbeiten müssen unter Vollsperrung der Brücke durchgeführt werden. Da die Brücke von vielen Schülerinnen und Schülern als Schulweg genutzt wird, muss die Ausführung in der Ferienzeit erfolgen. Die Stahlbetonteile müssen als Maßanfertigung vorgefertigt werden, damit der Einbau im kurzen Zeitfenster der Herbstferien 2023 erfolgen kann. Die Vorgaben des § 82 GO NRW (vorläufige Haushaltsführung) sind erfüllt. 01.06.2023 gez. Reeh-Schall gez. Bonnie Datum Bezirksbürgermeister Bezirksverordnete Vergabeart x öffentlich offen (EU) aufgeforderte Firmen beschränkt nichtoffen (EU) mit öffentlichem Teilnahmewettbewerb Freihändig bzw. Verhandlungsvergabe Verhandlungsverfahren (EU) Abweichung von der vorgeschriebenen Vergabeart Vergabekennzahl Vergabe-/Vertragsordnung Ausführungszeitraum Schätzkosten brutto x VOB UVgO VgV Herbstferien 2023 200.000 EuroSeite 2 von 3 Seite 3 Produktgruppennummer Produktgruppenbezeichnung Sachkonto (konsumtiv) / Finanzposition (investiv) CO-Kontierung (konsumtiv) / Finanzstelle (investiv) 12.01 Gemeindestraßen 521130 6601510 Verpflichtungsermächtigungen Verwendung von Haushaltsresten Mittel ja x nein ja x nein x freigegeben vorgesehen Anlage/n KeineSeite 3 von 3
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 19:19 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de