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230973 · Dringlichkeitsentscheidung BV

Einleitung des Vergabeverfahrens zur Erneuerung des Überbaus der Holzbrücke Herzogsfreudenweg über den Götgesbach

Nummer
230973
Art
Dringlichkeitsentscheidung BV
Veröffentlicht
01.06.2023
Letzte Änderung
16.09.2026
  1. Sitzung der Bezirksvertretung Bonn 08.08.2023 Entscheidung federführend
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Dringlichkeitsentscheidung BV
öffentlich
230973
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
66 Tiefbauamt
Dezernat:
Dez. III
Einleitung des Vergabeverfahrens zur Erneuerung
des Überbaus der Holzbrücke Herzogsfreudenweg
über den Götgesbach
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bonn 08.08.2023 Entscheidung
Begründung der Dringlichkeit:
Wegen des Zustands der Brücke ist die Maßnahme zeitnah auszuführen.
Da die Brücke von vielen Schüler*innen als Schulweg genutzt wird, muss die
Ausführung in der Ferienzeit erfolgen; möglichst in den Herbstferien 2023.
Die Entscheidung ist dringlich, da für die erforderliche Maßanfertigung der
Stahlbetonteile des Brückenüberbaus etwa zwei Monate anzusetzen sind.
Zusätzlich sind Zeiträume für die öffentliche Ausschreibung und die
Auftragsvergabe zu berücksichtigen. Bei einer späteren Entscheidung müsste
die Maßnahme verschoben werden und könnte dann voraussichtlich frühestens
in den Osterferien 2024 ausgeführt werden.
Die vorbereitenden Planungen konnten erst kurzfristig abgeschlossen werden.
Beschlussvorschlag
Die nachstehende Dringlichkeitsentscheidung des Bezirksbürgermeisters wird
genehmigt.
Dringlichkeitsentscheidung gem. § 36 Abs. 5 i.V.m. 60 Abs. 1 GO NW
Der Einleitung des Vergabeverfahrens für das Bauvorhaben „Erneuerung des
Überbaus der Holzbrücke Herzogsfreudenweg über den Götgesbach“ wird
zugestimmt.
Begründung
Die Fuß- und Radwegbrücke über den Götgesbach im Verlauf des
Herzogsfreudenweges wurde im Jahr 1984 errichtet und liegt zwischen den
Ortsteilen Ückesdorf und Röttgen.
Der Holzbelag der Brücke Herzogsfreudenweg weist einen alterungsbedingten,
verwitterten Zustand auf, der unter anderem zu einer deutlich verminderten
Griffigkeit führt. Insbesondere bei feuchter Witterung besteht eine erhöhte
Sturzgefahr, die durch die gemeinsame Nutzung durch Fußgänger und
Radfahrer und die damit einhergehenden Begegnungs- und
Ausweichsituationen verschärft wird und insbesondere die verkehrssichereSeite 1 von 3
Seite 2
Nutzung für Radfahrende deutlich beeinträchtigt.
Beidseitig befinden sich Holzgeländer mit einem verfaulten Holz auf dem
Brückenüberbau, die nicht die vorschriftsmäßige Höhe für Rad und Fußwege
aufweisen.
Die Schäden beeinträchtigen vor allem die Nutzbarkeit und die Dauerhaftigkeit
der jeweiligen Bauteile und führen kurzfristig zur Beeinträchtigung der
Verkehrssicherheit des gesamten Bauwerks. Eine Schadensausbreitung oder
Folgeschädigung anderer Bauteile ist zu erwarten und daher eine
Schadensbeseitigung zur Gefahrabwehr kurzfristig erforderlich. Eine
entsprechende Instandsetzung bzw. Ertüchtigung des bestehenden
Bohlenbelages aus Holz durch Tausch einzelner Bohlen, wie bisher ausgeführt,
ist aus wirtschaftlicher Sicht und Verkehrssicherheitsgründen nicht mehr
möglich.
Wegen des Zustands der Brücke (Verkehrssicherheit) ist die Instandsetzung
der Brücke möglichst vor dem nächsten Winter durchzuführen.
Geplante Erneuerung: Die geplante Maßnahme sieht im Wesentlichen Ersatz
des Holzbelages durch einen neuen Überbau aus Stahlbetonfertigteilen vor
sowie das Ersetzen der vorhandenen Geländer durch neue, verzinkte und
beschichtete Stahlgeländer mit einer Höhe von 1,30 m, welche auf den Kappen
befestigt werden. Die Arbeiten müssen unter Vollsperrung der Brücke
durchgeführt werden. Da die Brücke von vielen Schülerinnen und Schülern als
Schulweg genutzt wird, muss die Ausführung in der Ferienzeit erfolgen. Die
Stahlbetonteile müssen als Maßanfertigung vorgefertigt werden, damit der
Einbau im kurzen Zeitfenster der Herbstferien 2023 erfolgen kann.
Die Vorgaben des § 82 GO NRW (vorläufige Haushaltsführung) sind erfüllt.
01.06.2023 gez. Reeh-Schall gez. Bonnie
Datum Bezirksbürgermeister Bezirksverordnete
Vergabeart
x öffentlich offen (EU) aufgeforderte Firmen
beschränkt nichtoffen (EU) mit öffentlichem
Teilnahmewettbewerb
Freihändig bzw.
Verhandlungsvergabe Verhandlungsverfahren (EU) Abweichung von der
vorgeschriebenen Vergabeart
Vergabekennzahl Vergabe-/Vertragsordnung Ausführungszeitraum Schätzkosten brutto
x VOB UVgO VgV Herbstferien 2023 200.000 EuroSeite 2 von 3
Seite 3
Produktgruppennummer Produktgruppenbezeichnung Sachkonto
(konsumtiv) /
Finanzposition
(investiv)
CO-Kontierung
(konsumtiv) /
Finanzstelle
(investiv)
12.01 Gemeindestraßen 521130 6601510
Verpflichtungsermächtigungen Verwendung von
Haushaltsresten
Mittel
ja x nein ja x nein x freigegeben vorgesehen
Anlage/n
KeineSeite 3 von 3

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Datenstand: 02.11.2026, 19:19 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de