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230969 · Beschlussvorlage

Entlastung des Betriebsausschusses SGB für das Wirtschaftsjahr 2021

Nummer
230969
Art
Beschlussvorlage
Veröffentlicht
30.05.2023
Letzte Änderung
16.09.2026
  1. Sitzung des Rates 13.06.2023 Entscheidung federführend
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Beschlussvorlage
öffentlich
230969
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
85 Städtisches Gebäudemanagement Bonn
Dezernat:
SGB
Entlastung des Betriebsausschusses SGB für das
Wirtschaftsjahr 2021
Beratungsfolge
Rat 13.06.2023 Entscheidung
Beschlussvorschlag
Dem Betriebsausschuss SGB wird für das Wirtschaftsjahr 2021 Entlastung
erteilt.
Begründung
Gemäß § 4 c) der Eigenbetriebsverordnung für das Land Nordrhein-Westfalen
(EigVO NRW) hat der Rat der Bundesstadt Bonn eine Entscheidung über die
Entlastung des Betriebsausschusses zu treffen.
Der Jahresabschluss für das Wirtschaftsjahr 2021 der eigenbetriebsähnlichen
Einrichtung Städtisches Gebäudemanagement Bonn ist vom Rat der Stadt
gemäß § 4 c) Eigenbetriebsverordnung und § 4 der Betriebssatzung für die
eigenbetriebsähnliche Einrichtung Städtisches Gebäudemanagement Bonn
(SGB) festzustellen.
Der Wirtschaftsprüfer hat den Jahresabschluss zum 31.12.2021 geprüft und
einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt. Die Prüfung hat zu
keiner Beanstandung geführt.
Die Bilanz, die Gewinn- und Verlustrechnung, der Anhang und der Lagebericht
sind dem Bericht des Wirtschaftsprüfers RSM GmbH zu entnehmen, der dem
Rat in gleicher Sitzung vorgelegt wird (vgl. DS-Nr.: 230824).
Bei dem Jahresfehlbetrag handelt es sich um ein handelsrechtliches Ergebnis.Seite 1 von 3
Seite 2
Die Höhe des Jahresfehlbetrages ergibt sich daraus, dass dem SGB über den
reinen Betriebskostenzuschuss hinaus die Liquidität zur Tilgung der Darlehen
nicht mehr zugeführt wird. Die Mittel für Tilgungen der dem SGB zugeordneten
Kredite bei der Stadt werden über eine Kapitalerhöhung (den investiven
Haushalt) bereitgestellt.
Zur Beurteilung der Lage des Städtischen Gebäudemanagements Bonn sind
für den Jahresabschluss 2021 folgende Angaben wesentlich:
· Im Wirtschaftsjahr 2021 waren entsprechend der Ratsbeschlüsse vom
9.12.2004, 25.10.2006 und 18.6.2008 (DS-Nr.: 0412414, DS-Nr.: 0612320,
DS-Nr.: 811213) alle städtischen Schulgebäude, Immobilien des
Jugendamtsbereiches (Kindertageseinrichtungen, Jugendzentren und dgl.),
Immobilien der Feuerwehren, Immobilien der Sportstätten (Umkleiden,
Sporthallen und dgl.) sowie die übrigen Verwaltungs- und Betriebsgebäude
(soweit sie nicht bestehenden Betrieben gewerblicher Art oder
Sondervermögen zugeordnet sind) dem SGB zugeordnet bzw. übertragen.
· Das handelsrechtliche Jahresergebnis des SGB weist zum 31.12.2021
einen Fehlbetrag in Höhe von 8.994 TEUR aus.
· Die Umsatzerlöse betragen 111.986 TEUR. Sie resultieren im
Wesentlichen in Höhe von 98.613 TEUR aus dem Betriebskostenzuschuss
der Stadt Bonn und aus Kostenerstattungen Dritter in Höhe von 9.136
TEUR.
· Der Ansatz des Betriebskostenzuschusses (Planwert 92.084 TEUR –
Istwert 98.613 EUR) wurde um 6.529 EUR überschritten. Zur Bewältigung
seiner Aufgaben hatte das SGB in 2021 einen konsumtiven Mehrbedarf.
Dies liegt insbesondere an gestiegenen Baukosten sowie dem
altersbedingten Sanierungsbedarf der städtischen Gebäude, den
gestiegenen Personalkosten aufgrund notwendiger Neueinstellung und den
coronabedingten Anpassungen der Reinigungsintervalle.Seite 2 von 3
Seite 3
Anlage/n
KeineSeite 3 von 3

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Datenstand: 02.11.2026, 21:08 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de