230968-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung
Anbringung eines Verkehrsschildes im Bereich der Kreuzung Viktoriabrücke/Bornheimer Str. in Richtung Rhein
Kerndaten
- Nummer
- 230968-01 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 11.07.2023
- Letzte Änderung
- 16.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Bonn Kenntnisnahme
Dateien
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 230968-01 ST Die Oberbürgermeisterin Federführung: 33 Bürgerdienste Dezernat: Dez. I Anbringung eines Verkehrsschildes im Bereich der Kreuzung Viktoriabrücke/Bornheimer Str. in Richtung Rhein Beratungsfolge Bezirksvertretung Bonn 08.08.2023 Kenntnisnahme Inhalt der Stellungnahme: Die Verwaltung hat die Sachlage geprüft. Nach § 5 Abs. 4 der Straßenverkehrsordnung beträgt der Mindestabstand beim Überholvorgang eines Radfahrers innerorts mindestens 1,5m. Der Mindestabstand gilt auch beim Überholen an Schutzstreifen und an Radfahrstreifen. Es handelt sich beim Hochstadenring um keine Engstelle sowie Gefälle oder Steigung, sodass die Verwaltung die Aufstellung des Verkehrszeichen 277.1 „Überholen von Zweirädern verboten“ für nicht notwendig sieht. Zudem wurde die Polizei gebeten, nach Möglichkeit vor Ort den Mindestabstand beim Überholvorgang zu kontrollieren. Beschlussvorschlag für die Bezirksvertretung Bonn: Der Bürgerantrag wird abgelehnt, der Antragstellende wird entsprechend den Ausführungen der Stellungnahme der Verwaltung über die hierfür maßgeblichen Gründe unterrichtet. Mit diesem Votum und der Beratung in der Bezirksvertretung Bonn ist das in § 24 GO NRW für die formelle Beratung von Bürgeranträgen vorgesehene Verfahren zum Abschluss gelangt. Anlage/n KeineSeite 1 von 1
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 10:12 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de