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230968 · Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich

Bürgerantrag: Anbringung eines Verkehrsschildes im Bereich der Kreuzung Viktoriabrücke/Bornheimer Str. in Richtung Rhein

Nummer
230968
Art
Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich
Veröffentlicht
16.05.2023
Letzte Änderung
16.09.2026
  1. Einreichung erledigt · 16.05.2023
  2. Terminierung erledigt
  3. Sitzung erledigt · zuletzt 08.08.2023

Soweit erfasst. Das Ergebnis der Beratung ist in den Daten nicht enthalten. Das vollständige Verfahren →

  1. Sitzung der Bezirksvertretung Bonn 08.08.2023 Entscheidung federführend
  1. Sammeldokument öffentlich pdf · 79,2 KB Öffnen ↗

Untergeordnet

  1. 230968-01 ST Anbringung eines Verkehrsschildes im Bereich der Kreuzung Viktoriabrücke/Bornheimer Str. in Richtung Rhein

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Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich
öffentlich
230968
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
Geschäftsbereich OB-2: Strategische Programmsteuerung
Dezernat:
Dez. OB
15.05.2023
Bürgerantrag: Anbringung eines Verkehrsschildes
im Bereich der Kreuzung
Viktoriabrücke/Bornheimer Str. in Richtung Rhein
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bonn 08.08.2023 Entscheidung
Inhalt des Bürgerantrages
Der Antrag hat folgenden Wortlaut:
Ich beantrage, nach der Kreuzung Viktoriabrücke/Bornheimer Str. in Richtung
Rhein das Verkehrsschild 277.1 "Überholen von Zweirädern verboten"
aufzustellen.
Einzelheiten zur Begründung ergeben sich aus dem beigefügten Bürgerantrag.
Aufgrund eines Fehlers im Onlineformular war der Antragssatz abgeschnitten.
Der Antragsteller bat um Ergänzung
Anlage/n
1 Bürgerantrag (öffentlich)
2 Bürgerantrag komplett (nichtöffentlich)Seite 1 von 2
Betreff
Maßnahme gegen gefährliches Überholen von Radfahrern auf dem Hochstadenring zwischen Bornheimer Str.
und Vorgebirgsstr.
Ihr Antrag
Ich beantrage, nach der Kreuzung Viktoriabrücke/Bornheimer Str. in Richtung Rhein das Verkehrsschild
Begründung des Antrags
Die Autofahrer haben dort nur eine Spur und dürfen wegen der durchgezogenen Linie und dem Abstandsgebot
von 1,50 Meter eigentlich sowieso keine Radfahrer überholen, wenn sie von der Viktoriabrücke kommen.
Sie tun es aber dennoch, insbesondere im Berufsverkehr, wenn sie zuvor lange an der Ampel warten mussten.
Wenn gerade kein Gegenverkehr ist, wird manchmal der Abstand eingehalten, was bedeutet, dass überholt wird
mit Überfahren der durchgezogenen Linie.
Wenn Gegenverkehr vorhanden ist, wird eben überholt unter deutlicher Unterschreitung des vorgeschriebenen
Mindestabstands von 1,50 Meter zu den Radfahrern.
Insofern wäre das neu aufzustellende Schild natürlich redundant, aber die Strafandrohung wäre größer.
Hiermit bestätige ich, dass ich seit mindestens drei Monaten in Bonn wohne.
Seite 2 von3
PDF erstellt mit: www.form-solutions.de
Artikel-Nr.: KFAS_01_002Seite 2 von 2

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Datenstand: 02.11.2026, 22:58 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de