230968 · Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich
Bürgerantrag: Anbringung eines Verkehrsschildes im Bereich der Kreuzung Viktoriabrücke/Bornheimer Str. in Richtung Rhein
Kerndaten
- Nummer
- 230968
- Art
- Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich
- Veröffentlicht
- 16.05.2023
- Letzte Änderung
- 16.09.2026
Stand im Verfahren i
- Einreichung
- Terminierung
- Sitzung
Soweit erfasst. Das Ergebnis der Beratung ist in den Daten nicht enthalten. Das vollständige Verfahren →
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Bonn Entscheidung federführend
Dateien
- Sammeldokument öffentlich Öffnen ↗
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Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich öffentlich 230968 Die Oberbürgermeisterin Federführung: Geschäftsbereich OB-2: Strategische Programmsteuerung Dezernat: Dez. OB 15.05.2023 Bürgerantrag: Anbringung eines Verkehrsschildes im Bereich der Kreuzung Viktoriabrücke/Bornheimer Str. in Richtung Rhein Beratungsfolge Bezirksvertretung Bonn 08.08.2023 Entscheidung Inhalt des Bürgerantrages Der Antrag hat folgenden Wortlaut: Ich beantrage, nach der Kreuzung Viktoriabrücke/Bornheimer Str. in Richtung Rhein das Verkehrsschild 277.1 "Überholen von Zweirädern verboten" aufzustellen. Einzelheiten zur Begründung ergeben sich aus dem beigefügten Bürgerantrag. Aufgrund eines Fehlers im Onlineformular war der Antragssatz abgeschnitten. Der Antragsteller bat um Ergänzung Anlage/n 1 Bürgerantrag (öffentlich) 2 Bürgerantrag komplett (nichtöffentlich)Seite 1 von 2 Betreff Maßnahme gegen gefährliches Überholen von Radfahrern auf dem Hochstadenring zwischen Bornheimer Str. und Vorgebirgsstr. Ihr Antrag Ich beantrage, nach der Kreuzung Viktoriabrücke/Bornheimer Str. in Richtung Rhein das Verkehrsschild Begründung des Antrags Die Autofahrer haben dort nur eine Spur und dürfen wegen der durchgezogenen Linie und dem Abstandsgebot von 1,50 Meter eigentlich sowieso keine Radfahrer überholen, wenn sie von der Viktoriabrücke kommen. Sie tun es aber dennoch, insbesondere im Berufsverkehr, wenn sie zuvor lange an der Ampel warten mussten. Wenn gerade kein Gegenverkehr ist, wird manchmal der Abstand eingehalten, was bedeutet, dass überholt wird mit Überfahren der durchgezogenen Linie. Wenn Gegenverkehr vorhanden ist, wird eben überholt unter deutlicher Unterschreitung des vorgeschriebenen Mindestabstands von 1,50 Meter zu den Radfahrern. Insofern wäre das neu aufzustellende Schild natürlich redundant, aber die Strafandrohung wäre größer. Hiermit bestätige ich, dass ich seit mindestens drei Monaten in Bonn wohne. Seite 2 von3 PDF erstellt mit: www.form-solutions.de Artikel-Nr.: KFAS_01_002Seite 2 von 2
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