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230961 · Beschlussvorlage

Neues Einzel-Familienzentrum in der Bundesstadt Bonn zum Kindergartenjahr 2023/2024 Kindertageseinrichtung Waldnest, Waldstr. 73, 53177 Bonn

Nummer
230961
Art
Beschlussvorlage
Veröffentlicht
23.05.2023
Letzte Änderung
16.09.2026
  1. Sitzung des Ausschusses für Kinder-, Jugend und Familie 01.06.2023 Entscheidung federführend
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Beschlussvorlage
öffentlich
230961
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
51 Amt für Kinder, Jugend und Familie
Dezernat:
Dez. V
Neues Einzel-Familienzentrum in der Bundesstadt
Bonn zum Kindergartenjahr 2023/2024
Kindertageseinrichtung Waldnest, Waldstr. 73,
53177 Bonn
Beratungsfolge
Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie 01.06.2023 Entscheidung
Begründung der Dringlichkeit:
Aufgrund einer nachlaufenden Abstimmung mit dem Träger und der daraus
erforderlichen verwaltungsinternen Abstimmung, war die rechtzeitige
Einbringung der Vorlage nicht möglich. Die Fördermittel der ausgewählten
Kindertageseinrichtungen, die sich zu Familienzentren weiterentwickeln
möchten, sind bis spätestens 15.06.2023 (Ausschlussfrist) beim
Landschaftsverband Rheinland zu beantragen. Sollte diese Vorlage jetzt nicht
dem JHA zur Beschlussfassung vorgelegt werden können, wird dieses
zusätzliche Angebot im Bereich der Kinderbetreuung nicht realisiert werden.
Diese Angebote der Familienzentren werden komplett ohne städt. Eigenanteile
finanziert.
Beschlussvorschlag
Zur Weiterentwicklung zum Familienzentrum ab dem kommenden Kindergar-
tenjahr (01.08.2023) wird dem Ministerium für Kinder, Jugend, Familie, Gleich-
stellung, Flucht und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen (- MKJFGFI)
folgende Einrichtung –zusätzlich zu den bereits bestehenden- benannt:
Kindertagesstätte Waldnest
Waldstraße 73, 53177 Bonn
Träger: KJF – Gemeinnützige Ev. Gesellschaft für Kind, Jugend und Familie
mbH,
Venner Str. 20, 53177 Bonn
Begründung
Mit Schreiben vom 07.03.2023 informiert das Ministerium für Familie, Kinder,
Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration des Landes Nordrhein-
Westfalen (MKJFGFI), dass die Landesregierung für das Kindergartenjahr
2023/2024 3 Kontingente zum Ausbau neuer Familienzentren zur VerfügungSeite 1 von 4
Seite 2
stellt.
Seit dem Kindergartenjahr 2018/2019 nimmt die Landesregierung die Vertei-
lung der Kontingente an die örtlichen Jugendamtsbezirke nach einem Sozialin-
dex vor, der sowohl soziale als auch demographische Bedarfslagen berücksich-
tigt. Bei der Verteilung werden die Kriterien „Kinder unter sieben Jahren“ und
„SGB II regelleistungsberechtigte Kinder unter sieben Jahren“ für den jeweili-
gen Jugendamtsbezirk zu Grunde gelegt. Beide Kriterien werden gleich gewich-
tet. Damit soll präventiv dazu beigetragen werden, Bildungs- und Armutsrisiken
zu begegnen, da Familienzentren gerade auch zu benachteiligten Kindern und
Familien einen guten Zugang haben. Darüber hinaus ist es Ziel dieses Indexes,
wieder mehr Familienzentren auch weniger sozialbelasteten Jugendamtsbezir-
ken zuzuweisen.
In Anlehnung an diesen Sozialindex sind der Bundesstadt Bonn 3 Kontingente
zum Ausbau neuer Familienzentren zugeteilt worden.
Zusätzlich stehen der Bundesstadt Bonn aufgrund der vom MKJFGFI geneh-
migten Verschiebungen aus der Kontingentzuweisung aus dem Kindergarten-
jahr 2022/2023 zwei nicht in Anspruch genommene Kontingente zur Verfügung
und drei weitere aus der Kontingentzuweisung aus dem Kindergartenjahr
2021/2022. Die Verschiebung aus dem Kindergartenjahr 2021/2022 in das Kin-
dergartenjahr 2023/2024 erfolgt letztmalig.
Insgesamt stehen der Bundesstadt Bonn 8 Kontingente zur Verfügung.
Die Fördermittel der ausgewählten Kindertageseinrichtungen, die sich zu Fami-
lienzentren weiterentwickeln möchten, sind bis spätestens 15.06.2023 (Aus-
schlussfrist) beim Landschaftsverband Rheinland zu beantragen. Vorausset-
zung für die Förderung neuer Familienzentren ist die Entscheidung des Ju-
gendhilfeausschusses.
Es liegt eine Bewerbung der Kindertageseinrichtung Waldnest, Waldstr. 73,
53177 Bonn, Träger KJF – Gemeinnützige Ev. Gesellschaft für Kind, Jugend
und Familie mbH, Venner Str. 20, 53177 Bonn vor.
Die Verwaltung schlägt vor, die Kindertageseinrichtung Waldnest, mit einem
Kontingent die Weiterentwicklung zu einem Einzel-Familienzentrum zu fördern.
Mit Blick auf die vom Ministerium formulierte Zielsetzung sollen Familienzentren
allen Eltern und Kindern, insbesondere aber benachteiligte Familien, gute Bil-
dungschancen ermöglicht werden. Unabhängig davon können weitere Famili-
enzentren auch in anderen Sozialräumen entstehen, um ein flächendeckendes
Netz an Familienzentren aufzubauen.
Die Kindertageseinrichtung Waldnest ist seit 2008 mit der Kindertageseinrich-
tung Söderblomhaus ein Verbund-Familienzentrum. Aufgrund der Schließung
der Kindertageseinrichtung Söderblomhaus zum 31.07.2023, löst sich der Ver-
bund zu diesem Zeitpunkt auf und die Kindertageseinrichtung Waldnest ist an-
gehalten eine Neu-Zertifizierung zu einem Einzel-Familienzentrum zu durchlau-
fen.
Die Kita Waldnest liegt im Stadtteil Schweinheim. Es handelt sich hier um einenSeite 2 von 4
Seite 3
weniger belasteten Bezirk. Familienzentren übernehmen als Beratungs- und
Bildungsstelle eine bedeutende Funktion. Ziel des Landesprogramms ist es,
Eltern bei der Erziehung und in ihrem Familienleben zu unterstützen und auch
zu einer besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf beizutragen. Familien-
zentren arbeiten in einem Netzwerk mit verschiedenen Akteuren und leisten
einen Betrag zur Prävention.
Daher ist es wichtig, dass wohnortnah ein engmaschiges Netz an Familienzen-
tren zur Verfügung steht. In Schweinheim gibt es keine Familienzentren. Durch
die Weiterentwicklung der Kindertagestätte zu einem Familienzentrum können
auch in dieser Randhöhenlage wohnortnah familienunterstützende Maßnahmen
angeboten werden. Auf den Erfahrungen, die die Einrichtung als Verbund-
Familienzentrum mit der Kita Söderblomhaus gesammelt hat, kann aufgebaut
und die bereits bestehenden Angebote kontinuierlich erweitert werden. Ziel des
Trägers ist es Kinder und deren Familien im Stadtteil und des Einzugsgebietes
der multikulturellen Godesberger Innenstadt mit seinen niederschwellig mit be-
darfsgerechten, alltagsnahen Angeboten zu unterstützen und damit die Bild-
dungs- und Lebenschancen zu stärken.
Vor diesem Hintergrund kann die Entwicklung der Kindertagesstätte Waldnest
als Familienzentrum befürwortet werden.
Bei den hierfür bereitzustellenden Finanzmitteln handelt es sich um reine Lan-
desgelder. Die Mehreinnahmen berechtigen zu Mehrausausgaben in gleicher
Höhe.
Finanzielle Auswirkungen:
Produktgruppe Produktgruppenbe-
zeichnung
Produkt Produktbezeichnung
1.06.02 Tageseinrichtung für Kin-
der
1.06.02.07 Tageseinrichtung freier Träger
Investive Kosten der Maßnahme
Brutto Finanzstelle /
FiPos
Veranschlagt
in
Noch bereit-
zustellen
Deckung
Auszahlungen
Einzahlungen
Investiver
Finanzsaldo
Konsumtive Kosten der Maßnahme jährlich einschließlich Folgekosten
Brutto Finanzstelle /
FiPos
Veranschlagt
in
Noch bereit-
zustellen
Deckung
Auszahlungen /
Aufwendungen
21.076,55 EUR 151000602/
73.1000
2023/2024:
21.076,55 EUR
151000602/
61.1000
Einzahlungen /
Erträge
21.076,55 EUR 151000602/
61.1000
Haushaltsbelastung
jährlich
0,00 EURSeite 3 von 4
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Anlage/n
KeineSeite 4 von 4

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Datenstand: 02.11.2026, 20:18 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de