230960-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung
Bürgerantrag: Streichung von Parkplätzen zugunsten der neu geplanten Fahrradstraßen in Bonn
Kerndaten
- Nummer
- 230960-01 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 12.09.2023
- Letzte Änderung
- 16.09.2026
Beratungsfolge
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 230960-01 ST Die Oberbürgermeisterin Federführung: 61 Stadtplanungsamt Dezernat: Dez. III 11.05.2023 Bürgerantrag: Streichung von Parkplätzen zugunsten der neu geplanten Fahrradstraßen in Bonn Beratungsfolge Ausschuss für Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger 20.09.2023 Kenntnisnahme Inhalt der Stellungnahme: In der Südstadt ist die Ausweisung von Fahrradstraßen in Abschnitten der Argelanderstraße, Kurfürstenstraße, Königstraße und Weberstraße vorgesehen. Die Umsetzung der Fahrradstraße „Argelanderstraße“ im Abschnitt zwischen Weberstraße und Königstraße wurde bereits durch den Rat am 13.06.2023 beschlossen. Die Planungen zur Umsetzung der verbliebenen noch nicht beschlossenen Fahrradstraßenabschnitte werden der Politik zeitnah zur Beratung vorgelegt. Die Planungen zu den Fahrradstraßen folgen dem Grundsatz, das Regelmaß von 4,50 m aus dem Radentscheid-Beschluss (DS 202321) in Fahrradstraßen grundsätzlich zu erfüllen. Kurze Engstellen von 4,00 m Breite sind ebenfalls möglich und nach RASt 06 (Richtlinien für die Anlage von Stadtstraßen, Seite 27) für die Begegnung von Kfz mit Radfahrer*innen regelkonform. Um den Bedürfnissen der Anwohnenden in Bezug auf Parkstände Rechnung zu tragen, werden Kfz-Parkstände in den Planungen nicht rigoros entfernt. Gleichzeitig wird überprüft, ob das durch Radentscheid-Beschluss sowie in der gesamtstädtischen Parkraumstrategie vorgesehene Mindestmaß für Gehwegbreiten von 1,50 m eingehalten wird. Bei Nichteinhaltung wird geprüft, ob die Parkstände auf die Fahrbahn gezogen werden können. Werden hierbei die notwendigen Fahrbahnbreiten für die Fahrradstraßen unterschritten, entfällt das Pkw-Parken an diesen Stellen künftig. Die angesprochenen Fahrradstraßenabschnitte weisen eine hohe Bedeutung im Bonner Radverkehrsnetz auf, welches aktuell dem Rat zum Beschluss vorliegt (DS 230820). Die Umsetzung der Fahrradstraßen trägt somit zu einem durchgängigen Radverkehrsnetz bei, welches Radverkehrsverbindungen zwischen allen Stadtteilen schafft. Die Radverkehrsverbindungen sollen ein sicheres und komfortables Fahren mit dem Fahrrad für alle Nutzer*innengruppen in der Stadt Bonn ermöglichen.Seite 1 von 2 Seite 2 Beschlussvorschlag: Die Verwaltung empfiehlt, den Bürgerantrag abzulehnen. Mit diesem Votum ist das in § 24 GO NRW für die formelle Beratung von Bürgeranträgen vorgesehene Verfahren abgeschlossen. Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 22:47 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de