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230960-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Bürgerantrag: Streichung von Parkplätzen zugunsten der neu geplanten Fahrradstraßen in Bonn

Nummer
230960-01 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
12.09.2023
Letzte Änderung
16.09.2026
  1. Sitzung des Ausschusses für Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger 20.09.2023 Kenntnisnahme
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  1. 230960 Bürgerantrag: Streichung von Parkplätzen zugunsten der neu geplanten Fahrradstraßen in Bonn

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
230960-01 ST
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
61 Stadtplanungsamt
Dezernat:
Dez. III
11.05.2023
Bürgerantrag: Streichung von Parkplätzen
zugunsten der neu geplanten Fahrradstraßen in
Bonn
Beratungsfolge
Ausschuss für Beteiligung der Bürgerinnen
und Bürger
20.09.2023 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
In der Südstadt ist die Ausweisung von Fahrradstraßen in Abschnitten der
Argelanderstraße, Kurfürstenstraße, Königstraße und Weberstraße
vorgesehen.
Die Umsetzung der Fahrradstraße „Argelanderstraße“ im Abschnitt zwischen
Weberstraße und Königstraße wurde bereits durch den Rat am 13.06.2023
beschlossen. Die Planungen zur Umsetzung der verbliebenen noch nicht
beschlossenen Fahrradstraßenabschnitte werden der Politik zeitnah zur
Beratung vorgelegt.
Die Planungen zu den Fahrradstraßen folgen dem Grundsatz, das Regelmaß
von 4,50 m aus dem Radentscheid-Beschluss (DS 202321) in Fahrradstraßen
grundsätzlich zu erfüllen. Kurze Engstellen von 4,00 m Breite sind ebenfalls
möglich und nach RASt 06 (Richtlinien für die Anlage von Stadtstraßen, Seite
27) für die Begegnung von Kfz mit Radfahrer*innen regelkonform.
Um den Bedürfnissen der Anwohnenden in Bezug auf Parkstände Rechnung
zu tragen, werden Kfz-Parkstände in den Planungen nicht rigoros entfernt.
Gleichzeitig wird überprüft, ob das durch Radentscheid-Beschluss sowie in der
gesamtstädtischen Parkraumstrategie vorgesehene Mindestmaß für
Gehwegbreiten von 1,50 m eingehalten wird. Bei Nichteinhaltung wird geprüft,
ob die Parkstände auf die Fahrbahn gezogen werden können. Werden hierbei
die notwendigen Fahrbahnbreiten für die Fahrradstraßen unterschritten, entfällt
das Pkw-Parken an diesen Stellen künftig.
Die angesprochenen Fahrradstraßenabschnitte weisen eine hohe Bedeutung
im Bonner Radverkehrsnetz auf, welches aktuell dem Rat zum Beschluss
vorliegt (DS 230820). Die Umsetzung der Fahrradstraßen trägt somit zu einem
durchgängigen Radverkehrsnetz bei, welches Radverkehrsverbindungen
zwischen allen Stadtteilen schafft. Die Radverkehrsverbindungen sollen ein
sicheres und komfortables Fahren mit dem Fahrrad für alle
Nutzer*innengruppen in der Stadt Bonn ermöglichen.Seite 1 von 2
Seite 2
Beschlussvorschlag:
Die Verwaltung empfiehlt, den Bürgerantrag abzulehnen. Mit diesem Votum ist
das in § 24 GO NRW für die formelle Beratung von Bürgeranträgen
vorgesehene Verfahren abgeschlossen.
Anlage/n
KeineSeite 2 von 2

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Datenstand: 02.11.2026, 22:47 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de