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230954-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Anbringung eines Hinweisschildes am Elisabeth-Selbert-Platz

Nummer
230954-01 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
06.06.2023
Letzte Änderung
16.09.2026
  1. Sitzung der Bezirksvertretung Bonn 08.08.2023 Kenntnisnahme
  1. Sammeldokument öffentlich pdf · 56,6 KB Öffnen ↗

Übergeordnet

  1. 230954 Bürgerantrag: Anbringung eines Hinweisschildes am Elisabeth-Selbert-Platz

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
230954-01 ST
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
63 Bauordnungsamt
Dezernat:
Dez. III
Anbringung eines Hinweisschildes am Elisabeth-
Selbert-Platz
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bonn 08.08.2023 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
Zusatzschilder mit Hinweisen zu der betreffenden Person können nach einer
Entscheidung des Rates der Stadt Bonn vom 03.05.2016 (DS 1511587NV8)
nur aufgrund eines Beschlusses angebracht werden. Besteht ein entsprechen-
der Wunsch einer Bürgerin oder eines Bürgers bzw. liegt wie hier ein Bürgeran-
trag vor, ist nach der v. g. Ratsentscheidung zusätzlich eine Zusage durch den
Antragsteller zur Übernahme der damit verbundenen Herstellungs- und Monta-
gekosten in Höhe von ca. 155 Euro pro Schild erforderlich.
Bei Annahme des Antrages wird sich die Verwaltung wegen der Kostenüber-
nahme mit dem Antragsteller in Verbindung setzen.
Anlage/n
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Datenstand: 03.11.2026, 10:14 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de