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230952 · Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich

Bürgerantrag: Überprüfung des Halte/Parkverbot auf der Max-Bruch-Straße in Endenich

Nummer
230952
Art
Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich
Veröffentlicht
15.05.2023
Letzte Änderung
16.09.2026
  1. Einreichung erledigt · 15.05.2023
  2. Terminierung erledigt
  3. Sitzung erledigt · zuletzt 17.10.2023

Soweit erfasst. Das Ergebnis der Beratung ist in den Daten nicht enthalten. Das vollständige Verfahren →

  1. Sitzung der Bezirksvertretung Bonn 17.10.2023 Entscheidung federführend
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  1. 230952-01 ST Bürgerantrag: Überprüfung des Halte/Parkverbot auf der Max-Bruch-Straße in Endenich

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Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich
öffentlich
230952
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
Geschäftsbereich OB-2: Strategische Programmsteuerung
Dezernat:
Dez. OB
13.05.2023
Bürgerantrag: Überprüfung des Halte/Parkverbot
auf der Max-Bruch-Straße in Endenich
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bonn 08.08.2023 Entscheidung
Inhalt des Bürgerantrages
Der Antrag thematisiert die Überprüfung des Halte/Parkverbots auf der Max-
Bruch-Straße in Endenich.
Einzelheiten zur Begründung ergeben sich aus dem beigefügten Bürgerantrag.
Anlage/n
1 Bürgerantrag (öffentlich)
2 Bürgerantrag komplett (nichtöffentlich)Seite 1 von 2
Betreff
Beschwerde über Halte/Parkverbot auf der Max-Bruch-Straße in Endenich
Ihr Antrag
Ich bitte darum den absoluten Halte/Parkverbot in der Max-Bruch-Straße (seit dem 11.05.23) gültig zu
überprüfen. Eine Möglichkeit wäre, die Straße als Einbahnstraße umzuwidmen. So könnten die Anwohner, wenn
eine Anwohnerparkzone eingerichtet werden könnte, auf der Fahrbahn in einer Richtung parken. Das absolute
Halte/Parkverbot erlaubt nicht mal das Kurzhalten um die Einkaufstaschen in die Wohnung zu tragen. Für alten-
und kranken Menschen ist das nicht zumutbar.
Begründung des Antrags
Ich wohne seit 2009 in der Max-Bruch-Str. 2(Bonn-Endenich). Bereits 2019 habe ich der Stadt Bonn darum
gebeten, die Einrichtung einer Anwohnerparkzone im Quartier zu prüfen, weil die Parksituation sehr angespannt
war. Damals wurde das abgelehnt. Die Begründung war, dass diese Situation eine Verdrängung der Problematik
auf andere Quartiere darstellte. Es wurde auch als Folge gennant, die Unmöglichkeit für Besucher und
Handwerker auf diese Straßen zu parken.
Jetzt haben wir 2023. Die Weststadt hat mittlerweile eine Anwohnerparkzone. Auf meiner Straße (Max-Bruch-Str.)
gilt seit heute ein absoluten Halte/Parkverbot. Jetzt dürfen weder Anwohner noch Besucher und Handwerker
parken. Wir, Anwohner der Max-Bruch-Straße, wurden im Vorfeld über diese Entscheidung überhaupt nicht
benachrichtigt.
Ich arbeite leider nicht in Bonn und muss pendeln, deshalb kann ich nicht das Auto abschaffen. Mit einem Grad
der Behinderung von 40, fällt es mir auch nicht leicht die Taschen für die Arbeit zu schleppen.
Hiermit bestätige ich, dass ich seit mindestens drei Monaten in Bonn wohne.
Seite 2 von3
PDF erstellt mit: www.form-solutions.de
Artikel-Nr.: KFAS_01_002Seite 2 von 2

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Datenstand: 02.11.2026, 23:51 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de