230952 · Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich
Bürgerantrag: Überprüfung des Halte/Parkverbot auf der Max-Bruch-Straße in Endenich
Kerndaten
- Nummer
- 230952
- Art
- Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich
- Veröffentlicht
- 15.05.2023
- Letzte Änderung
- 16.09.2026
Stand im Verfahren i
- Einreichung
- Terminierung
- Sitzung
Soweit erfasst. Das Ergebnis der Beratung ist in den Daten nicht enthalten. Das vollständige Verfahren →
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Bonn Entscheidung federführend
Dateien
- Sammeldokument öffentlich Öffnen ↗
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Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich öffentlich 230952 Die Oberbürgermeisterin Federführung: Geschäftsbereich OB-2: Strategische Programmsteuerung Dezernat: Dez. OB 13.05.2023 Bürgerantrag: Überprüfung des Halte/Parkverbot auf der Max-Bruch-Straße in Endenich Beratungsfolge Bezirksvertretung Bonn 08.08.2023 Entscheidung Inhalt des Bürgerantrages Der Antrag thematisiert die Überprüfung des Halte/Parkverbots auf der Max- Bruch-Straße in Endenich. Einzelheiten zur Begründung ergeben sich aus dem beigefügten Bürgerantrag. Anlage/n 1 Bürgerantrag (öffentlich) 2 Bürgerantrag komplett (nichtöffentlich)Seite 1 von 2 Betreff Beschwerde über Halte/Parkverbot auf der Max-Bruch-Straße in Endenich Ihr Antrag Ich bitte darum den absoluten Halte/Parkverbot in der Max-Bruch-Straße (seit dem 11.05.23) gültig zu überprüfen. Eine Möglichkeit wäre, die Straße als Einbahnstraße umzuwidmen. So könnten die Anwohner, wenn eine Anwohnerparkzone eingerichtet werden könnte, auf der Fahrbahn in einer Richtung parken. Das absolute Halte/Parkverbot erlaubt nicht mal das Kurzhalten um die Einkaufstaschen in die Wohnung zu tragen. Für alten- und kranken Menschen ist das nicht zumutbar. Begründung des Antrags Ich wohne seit 2009 in der Max-Bruch-Str. 2(Bonn-Endenich). Bereits 2019 habe ich der Stadt Bonn darum gebeten, die Einrichtung einer Anwohnerparkzone im Quartier zu prüfen, weil die Parksituation sehr angespannt war. Damals wurde das abgelehnt. Die Begründung war, dass diese Situation eine Verdrängung der Problematik auf andere Quartiere darstellte. Es wurde auch als Folge gennant, die Unmöglichkeit für Besucher und Handwerker auf diese Straßen zu parken. Jetzt haben wir 2023. Die Weststadt hat mittlerweile eine Anwohnerparkzone. Auf meiner Straße (Max-Bruch-Str.) gilt seit heute ein absoluten Halte/Parkverbot. Jetzt dürfen weder Anwohner noch Besucher und Handwerker parken. Wir, Anwohner der Max-Bruch-Straße, wurden im Vorfeld über diese Entscheidung überhaupt nicht benachrichtigt. Ich arbeite leider nicht in Bonn und muss pendeln, deshalb kann ich nicht das Auto abschaffen. Mit einem Grad der Behinderung von 40, fällt es mir auch nicht leicht die Taschen für die Arbeit zu schleppen. Hiermit bestätige ich, dass ich seit mindestens drei Monaten in Bonn wohne. Seite 2 von3 PDF erstellt mit: www.form-solutions.de Artikel-Nr.: KFAS_01_002Seite 2 von 2
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