230950 · Antrag
Anpassung der Förderung der Jugendverbände in Bonn
Kerndaten
- Nummer
- 230950
- Art
- Antrag
- Veröffentlicht
- 15.05.2023
- Letzte Änderung
- 16.09.2026
Stand im Verfahren i
- Einreichung
- Terminierung
- Sitzung
Soweit erfasst. Das Ergebnis der Beratung ist in den Daten nicht enthalten. Das vollständige Verfahren →
Beratungsfolge
- Sitzung des Ausschusses für Kinder-, Jugend und Familie Entscheidung federführend
Dateien
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Volltext
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Antrag öffentlich 230950 Antragsteller/in: Vertreter*innen anerkannter freier Träger 11.05.2023 Anpassung der Förderung der Jugendverbände in Bonn Beratungsfolge Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie 01.06.2023 Entscheidung Inhalt des Antrags 1. Die Richtlinie zur Förderung der Jugendverbandsarbeit vom 1.1.2018 wird wie folgt geändert: In Ziffer 2.4 – Förderhöhe – werden im zweiten Satz die Wörter „und be- trägt jährlich maximal fünf Prozent der zur Förderung der Jugendverbands- arbeit zur Verfügung stehenden Haushaltmittel“ gestrichen. 2. Die Änderung wird erstmals auf die Auszahlung der Förderung im Jahr 2023 angewandt. Begründung 2018 wurde mit der Einführung der Richtlinie zur Förderung der Jugendver- bandsarbeit erstmals die Verpflichtung zur institutionellen Förderung der Ju- gendverbände gem. §12 SGB VIII für Bonn umgesetzt. Seitdem können ju- gendverbandliche Gruppen eine sog. Grundförderung erhalten, die jährlich als fachbezogene Pauschale ausgezahlt wird. Die Höhe der jeweiligen Förderung richtet sich nach der Mitgliederzahl (Basisförderung) und der Aktivität der Grup- pe (Zusatzförderung). Dabei werden die zur Verfügung stehenden Haushaltmit- tel, nach Abzug der Basisförderung, proportional zu den Aktivitäten der an- tragsstellenden Gruppen auf diese vollständig verteilt. Die Richtlinie wird derzeit zwischen Jugendring, als Vertretung der Jugendver- bände, und dem Jugendamt evaluiert. Im Rahmen der Evaluation ist deutlich geworden, dass einige Jugendverbände nicht die volle mögliche Förderung erhalten, obwohl ausreichend Haushaltsmittel zur Verfügung stehen. Dies liegt an einer Regelung in der Richtlinie (Ziff. 2.4), durch die die maximale Fördersumme einer Ortsgruppe auf 5 % der zur Verfügung stehenden Haus- haltmittel gedeckelt wird. Der Hintergrund, warum diese Kappungsgrenze in die Richtlinie eingegangen ist, kann heute nicht mehr genau nachvollzogen wer- den. In der Praxis führt sie dazu, dass gerade sehr aktive Vereine ihre Förder- summe gekürzt bekommen. Dabei ist es das eigentliche Ziel der Richtlinie, ge- rade besonders aktive Verbände auch stärker zu fördern.Seite 1 von 4 Seite 2 Die nicht ausgezahlten Fördergelder werden nicht an andere Verbände verteilt. Die Gelder fließen ungenutzt in den Haushalt zurück. Dadurch wurden in den letzten Jahren erhebliche Mittel, die für die Förderung der Jugendverbände gedacht waren, nicht ausgezahlt. Dies umfasst folgende Summen: (Tabelle siehe Anlage). Im Rahmen der Evaluation war vorgesehen, im ersten Halbjahr dem Ausschuss einen umfassenden Vorschlag zur Anpassung der Richtlinie vorzulegen. Dieser sollte eigentlich auch die Streichung der 5% Deckelung beinhalten. Der Zeitplan konnte leider nicht eingehalten werden. Damit im Jahr 2023 die Förderung endlich an die Jugendverbände vollständig ausgezahlt werden kann, schlagen die Antragsteller vor, die Streichung des 5%-Deckels jetzt schon zu beschließen. Die notwendigen Haushaltsmittel sind vorhanden. Anlage/n 1 230950 Antrag zur Änderung der GruFö - Abschaffung 5 Prozent Deckel (öffentlich)Seite 2 von 4 Antrag Antragsteller: Dr. Anne Segbers - Kinder und Jugendring Bonn e.V., Manuel Esser - Kinder- und Jugendring Bonn e.V., Johanna Strohmeier - AsA e.V., Hartmut Gennings - Caritasverband Bonn, Jean- Pierre Schneider – Caritasverband Bonn, Andrea Steuernagel – Jugendfarm Bonn e.V. Titel: Anpassung der Förderung der Jugendverbände in Bonn 1. Die Richtlinie zur Förderung der Jugendverbandsarbeit vom 1.1.2018 wird wie folgt geändert: In Ziffer 2.4 – Förderhöhe – werden im zweiten Satz die Wörter „und beträgt jährlich maximal fünf Prozent der zur Förderung der Jugendverbandsarbeit zur Verfügung stehenden Haushaltmittel“ gestrichen. 2. Die Änderung wird erstmals auf die Auszahlung der Förderung im Jahr 2023 angewandt. Begründung: 2018 wurde mit der Einführung der Richtlinie zur Förderung der Jugendverbandsarbeit erstmals die Verpflichtung zur institutionellen Förderung der Jugendverbände gem. §12 SGB VIII für Bonn umgesetzt. Seitdem können jugendverbandliche Gruppen eine sog. Grundförderung erhalten, die jährlich als fachbezogene Pauschale ausgezahlt wird. Die Höhe der jeweiligen Förderung richtet sich nach der Mitgliederzahl (Basisförderung) und der Aktivität der Gruppe (Zusatzförderung). Dabei werden die zur Verfügung stehenden Haushaltmittel, nach Abzug der Basisförderung, proportional zu den Aktivitäten der antragsstellenden Gruppen auf diese vollständig verteilt. Die Richtlinie wird derzeit zwischen Jugendring, als Vertretung der Jugendverbände, und dem Jugendamt evaluiert. Im Rahmen der Evaluation ist deutlich geworden, dass einige Jugendverbände nicht die volle mögliche Förderung erhalten, obwohl ausreichend Haushaltsmittel zur Verfügung stehen. Dies liegt an einer Regelung in der Richtlinie (Ziff. 2.4), durch die die maximale Fördersumme einer Ortsgruppe auf 5 % der zur Verfügung stehenden Haushaltmittel gedeckelt wird. Der Hintergrund, warum diese Kappungsgrenze in die Richtlinie eingegangen ist, kann heute nicht mehr genau nachvollzogen werden. In der Praxis führt sie dazu, dass gerade sehr aktive Vereine ihre Fördersumme gekürzt bekommen. Dabei ist es das eigentliche Ziel der Richtlinie, gerade besonders aktive Verbände auch stärker zu fördern. Die nicht ausgezahlten Fördergelder werden nicht an andere Verbände verteilt. Die Gelder fließen ungenutzt in den Haushalt zurück. Dadurch wurden in den letzten Jahren erhebliche Mittel, die für die Förderung der Jugendverbände gedacht waren, nicht ausgezahlt. Dies umfasst folgende Summen: 2018 2019 2020 2021 2022 Planansatz Jugendverbandsarbeit 29.592,45 € 37.842,37 € 42.094,80 € 47.349,75 € 47.607,24 € Anteil Auszahlung an Plan 53,8 % 62,7 % 59,2 % 66,4 % 73,0 % Differenz Auszahlung Plan (nicht ausgezahlt) 13.661,93 € 14.098,93 € 17.194,58 € 15.919,95 € 12.830,46 €Seite 3 von 4 Im Rahmen der Evaluation war vorgesehen, im ersten Halbjahr dem Ausschuss einen umfassenden Vorschlag zur Anpassung der Richtlinie vorzulegen. Dieser sollte eigentlich auch die Streichung der 5% Deckelung beinhalten. Der Zeitplan konnte leider nicht eingehalten werden. Damit im Jahr 2023 die Förderung endlich an die Jugendverbände vollständig ausgezahlt werden kann, schlagen die Antragsteller vor, die Streichung des 5%-Deckels jetzt schon zu beschließen. Die notwendigen Haushaltsmittel sind vorhanden.Seite 4 von 4
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 17:24 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de