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230947 · Dringlichkeitsantrag

CDU-Antrag: Parken in der Max-Bruch-Straße

Nummer
230947
Art
Dringlichkeitsantrag
Veröffentlicht
15.05.2023
Letzte Änderung
16.09.2026
  1. Einreichung erledigt · 15.05.2023
  2. Terminierung erledigt
  3. Sitzung erledigt · zuletzt 23.05.2023

Soweit erfasst. Das Ergebnis der Beratung ist in den Daten nicht enthalten. Das vollständige Verfahren →

  1. Sitzung der Bezirksvertretung Bonn 23.05.2023 Entscheidung federführend
  1. Sammeldokument öffentlich pdf · 332,7 KB Öffnen ↗

Untergeordnet

  1. 230987 Grüne/u.w-Antrag: Parkkonzept Max-Bruch-Straße und Endenicher Teil des Musikerviertels

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Dringlichkeitsantrag
öffentlich
230947
Antragsteller/in:
Arno Hospes
CDU Bezirksfraktion Bonn
12.05.2023 gez. Reeh-Schall
CDU-Antrag: Parken in der Max-Bruch-Straße
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bonn 23.05.2023 Entscheidung
Begründung der Dringlichkeit:
Die Verwaltung hat ohne politischen Beschluss in der Max-Bruch-Straße
beidseitig absolutes Halteverbot am 11. Mai 2023 eingerichtet. Damit sind rund
50 Parkstände entfallen. Dies ist für die Bewohnerinnen und Bewohner der
Straße und des Viertels unzumutbar.
Inhalt des Dringlichkeitsantrags
1. Die Verwaltung entfernt umgehend alle Halteverbotsschilder in der Max-
Bruch Straße.
2. Die Verwaltung erstellt eine Planung zur Schaffung legaler Parkstände in der
Max-Bruch-Straße. Hierbei ist auch zu prüfen, in wie weit die befestigten, aber
nicht versiegelten Flächen neben den Gehwegplatten als Gehweg genutzt
werden können. (siehe Foto)
3. Die Verwaltung legt der BV Bonn die Planung zur Beschlussfassung vor.
Begründung
In der Max-Bruch-Straße wird seit über 50 Jahren beidseitig gekippt geparkt.
Die Situation war und ist unproblematisch. Da der Parkraum in diesem Viertel
sehr begrenzt ist, war das gekippte Parken fester Bestandteil des
Zusammenlebens und die Bewohner haben sich, was die Gehwege betrifft,
bestens arrangiert.
Das Aufstellen der Halteverbotsschilder erfolgte ohne Vorankündigung und
Information. Das ist an Bürgerunfreundlichkeit nicht mehr zu überbieten.
Am Abend des 11. Mai konnten die Antragsteller verzweifelte Anwohner
antreffen, die die Welt nicht mehr verstehen und deren Politikverdrossenheit an
diesem Abend maximal gesteigert wurde. In diesem Fall betrifft es jedoch
keinen Beschluss eines politischen Gremiums, sondern ausschließlich das
Handeln der Oberbürgermeisterin als Chefin der Verwaltung, die diese
Verdrossenheit und auch Wut ausgelöst hat.
Die Maßnahme ist unverhältnismäßig und nicht zu rechtfertigen. Die
vorhandene Wohnstruktur aus den 50er Jahren verfügt über keine
Stellplatzmöglichkeiten auf privatem Gelände. Die Anwohner haben somit keineSeite 1 von 3
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andere Möglichkeit, als auf der Straße zu parken.
Durch den Umbau der Endenicher Allee sind im Jahre 2021 rund 30
Parkstände im westlichen Bereich entfallen. Dadurch drängen zahlreiche
Bewohner der Endenicher Allee ebenfalls in die Max-Bruch-Straße.
Diese Maßnahme ohne politischen Beschluss ist umso unverständlicher, als in
Endenich ohnehin ein sehr großer Parkdruck herrscht. Wenn nun die ca. 50
Parkplatzsuchenden ihre Autos in den Ortskern von Endenich „verschieben“,
gefährdet dies auch die Existenz der dort ansässigen Kultureinrichtungen, die
auch auf auswärtige Besucherinnen und Besucher angewiesen sind, die keine
andere Möglichkeit haben als mit dem Auto anzureisen.
In die südliche Richtung können die Parkplatzsuchenden auch nicht
ausweichen, weil in diesem angrenzenden Bereich eine große Zahl von
Parkplätzen - auch nachts - von der Universität Bonn bewirtschaftet wird.
Die Verbotsmaßnahme führt nun zu verkehrswidrigen, insbesondere die
Fußgänger gefährdenden, Falschparken, weil den Bürgerinnen und Bürgern
keine andere Möglichkeit bleibt.
Die Mutter, die ihr Kind morgens in Kessenich in den Kindergarten bringt, weil
es in Endenich keinen Platz gab, und dann weiter nach Hennef zu Arbeit fährt,
wird wohl kaum ihr Auto abschaffen können.
Anlage/n
1 Max-Bruch-Straße Gehweg (öffentlich)Seite 2 von 3
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Datenstand: 02.11.2026, 22:22 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de