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230933 · Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich

Bürgerantrag: Erschließungsbeiträge Liestraße und Auestraße

Nummer
230933
Art
Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich
Veröffentlicht
11.07.2023
Letzte Änderung
16.09.2026
  1. Einreichung erledigt · 11.07.2023
  2. Terminierung erledigt
  3. Sitzung erledigt · zuletzt 30.10.2024

Soweit erfasst. Das Ergebnis der Beratung ist in den Daten nicht enthalten. Das vollständige Verfahren →

  1. Sitzung der Bezirksvertretung Beuel 30.10.2024 Entscheidung federführend
  1. Sammeldokument öffentlich pdf · 1,7 MB Öffnen ↗

Untergeordnet

  1. 230933-04 AA BBB-Änderungsantrag: Erschließungsbeiträge Liestraße und Auestraße
  2. 230933-02 ST Stellungnahme zum Bürgerantrag: Erschließungsbeiträge Liestraße und Auestraße
  3. 230933-03 ST Stellungnahme zum Bürgerantrag: Erschließungsbeiträge Liestraße und Auestraße
  4. 230933-01 ST Stellungnahme zum Bürgerantrag: Erschließungsbeiträge Liestraße und Auestraße

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Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich
öffentlich
230933
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
Geschäftsbereich OB-2: Strategische Programmsteuerung
Dezernat:
Dez. OB
08.05.2023
Bürgerantrag: Erschließungsbeiträge Liestraße und
Auestraße
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Beuel 09.08.2023 Entscheidung
Der Bürgerantrag hat folgenden Wortlaut:
Die Stadt Bonn prüft, ob bei der grundhaften Erneuerung der Liestrasse und
Auestrasse die Erhebung von Erschließungsbeiträgen nach Baugesetzbuch wie
im Anschreiben der Bundesstadt Bonn vom 27.07.2022 ausgeführt nicht erfolgt.
Einzelheiten ergeben sich aus dem beigefügten Bürgerantrag.
Anlage/n
1 Bürgerantrag (öffentlich)
2 Bürgerantrag komplett (nichtöffentlich)Seite 1 von 2
Seite 2 von 2

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Datenstand: 03.11.2026, 08:59 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de