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230924 · Beschlussvorlage

Bio-Stadt Bonn – Mitgliedschaft im Verein zur Förderung der Bio-Städte e.V.

Nummer
230924
Art
Beschlussvorlage
Veröffentlicht
27.05.2023
Letzte Änderung
16.09.2026
  1. Sitzung des Rates 22.08.2023 Empfehlung
  2. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Klima und Lokale Agenda 21.06.2023 Empfehlung
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Beschlussvorlage
öffentlich
230924
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
67 Amt für Umwelt und Stadtgrün
Dezernat:
Dez. III
Bio-Stadt Bonn – Mitgliedschaft im Verein zur
Förderung der Bio-Städte e.V.
Beratungsfolge
Ausschuss für Umwelt, Klima und Lokale
Agenda
21.06.2023 Empfehlung
Rat 22.08.2023 Empfehlung
Beschlussvorschlag
Die Bundesstadt Bonn wird Mitglied im Verein zur Förderung der BioStädte e.V.
Begründung
Seit 2019 ist Bonn Mitglied im Netzwerk von insgesamt 24 Bio-Städten,
Landkreisen und Gemeinden. Ziel der teilnehmenden Kommunen ist es,
gemeinsam den Ökolandbau, die Weiterverarbeitung und die Nachfrage nach
Bio-Lebensmitteln mit kurzen Transportwegen und damit auch die regionale
Wertschöpfung zu fördern. Im Vordergrund stehen Erfahrungsaustausch,
Öffentlichkeitsarbeit, gemeinsame Projekte und die Akquise von Fördermitteln.
Die Zusammenarbeit im Netzwerk beruht auf Kooperationsvereinbarungen. Das
bestehende Netzwerk entspricht somit keiner juristischen Person und ist damit
auch nicht antragsberechtigt, wenn es beispielsweise um das gemeinsame
Einwerben von Drittmitteln geht. Für die Planung, Umsetzung und Finanzierung
von Aktivitäten des Netzwerks zahlen die Mitgliedsstädte des Biostädte-
Netzwerks projekt- und aktionsbezogene Umlagen. Die Festlegung der
Umlagen erfolgt einzelfallbezogen und nur bei Teilnahme an den Projekten.
Jährliche Grundkosten für Öffentlichkeitsarbeit oder Verwaltungskosten werden
beim Netzwerktreffen festgelegt und auf einem Maximalbetrag von 1000 EUR /
Jahr und Kommune begrenzt.
Um künftig gemeinsame Projekte besser initiieren zu können, durch
gemeinsame Förderanträge die Chancen auf Drittmittel zu erhöhen und
Projekte besser umzusetzen zu können, wurde der „Verein zur Förderung der
BioStädte e.V.“ gegründet. Organisatorisch übernimmt der genannte
Förderverein bereits heute die Finanzverwaltung des Netzwerks der Bio-Städte.
Zusätzliche Kosten entstehen durch die Mitgliedschaft im Verein zur Förderung
der BioStädte e.V. nicht. Als Mitglied erhält die Bundesstadt Bonn im Rahmen
der Vereinsarbeit die Möglichkeit zur Mitbestimmung. Die Vereinsarbeit kannSeite 1 von 2
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durch die Biostadtkoordinatorin im Amt für Umwelt und Stadtgrün
wahrgenommen werden.
Die Verwaltung empfiehlt die Mitgliedschaft im Verein der BioStädte e.V. zu
initiieren.
Aufgrund der vorläufigen Haushaltsführung im Jahr 2023 gemäß § 82 GO NRW
kann die Mitgliedschaft frühestens nach Genehmigung des Haushalts
2023/2024 erfolgen.
Finanzielle Auswirkungen:
Produktgruppe Produktgruppenbezeichnung Produkt Produktbezeichnung
14.03 Umweltschutz 1.14.03. Umweltvorsorge und-planung
Investive Kosten der Maßnahme
Brutto Finanzstelle /
FiPos
Veranschlagt
in
Noch bereit-
zustellen
Deckung
Auszahlungen
Einzahlungen
Investiver
Finanzsaldo
Konsumtive Kosten der Maßnahme jährlich einschließlich Folgekosten
Brutto Finanzstelle /
FiPos
Veranschlagt
in
Noch bereit-
zustellen
Deckung
Auszahlungen /
Aufwendungen
1.000,00 € 5610009
/ 529100
2023 / 2024
Einzahlungen /
Erträge
Haushaltsbelastung
jährlich
Anlage/n
KeineSeite 2 von 2

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Datenstand: 02.11.2026, 22:43 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de