230924 · Beschlussvorlage
Bio-Stadt Bonn – Mitgliedschaft im Verein zur Förderung der Bio-Städte e.V.
Kerndaten
- Nummer
- 230924
- Art
- Beschlussvorlage
- Veröffentlicht
- 27.05.2023
- Letzte Änderung
- 16.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Rates Empfehlung
- Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Klima und Lokale Agenda Empfehlung
Dateien
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Beschlussvorlage öffentlich 230924 Die Oberbürgermeisterin Federführung: 67 Amt für Umwelt und Stadtgrün Dezernat: Dez. III Bio-Stadt Bonn – Mitgliedschaft im Verein zur Förderung der Bio-Städte e.V. Beratungsfolge Ausschuss für Umwelt, Klima und Lokale Agenda 21.06.2023 Empfehlung Rat 22.08.2023 Empfehlung Beschlussvorschlag Die Bundesstadt Bonn wird Mitglied im Verein zur Förderung der BioStädte e.V. Begründung Seit 2019 ist Bonn Mitglied im Netzwerk von insgesamt 24 Bio-Städten, Landkreisen und Gemeinden. Ziel der teilnehmenden Kommunen ist es, gemeinsam den Ökolandbau, die Weiterverarbeitung und die Nachfrage nach Bio-Lebensmitteln mit kurzen Transportwegen und damit auch die regionale Wertschöpfung zu fördern. Im Vordergrund stehen Erfahrungsaustausch, Öffentlichkeitsarbeit, gemeinsame Projekte und die Akquise von Fördermitteln. Die Zusammenarbeit im Netzwerk beruht auf Kooperationsvereinbarungen. Das bestehende Netzwerk entspricht somit keiner juristischen Person und ist damit auch nicht antragsberechtigt, wenn es beispielsweise um das gemeinsame Einwerben von Drittmitteln geht. Für die Planung, Umsetzung und Finanzierung von Aktivitäten des Netzwerks zahlen die Mitgliedsstädte des Biostädte- Netzwerks projekt- und aktionsbezogene Umlagen. Die Festlegung der Umlagen erfolgt einzelfallbezogen und nur bei Teilnahme an den Projekten. Jährliche Grundkosten für Öffentlichkeitsarbeit oder Verwaltungskosten werden beim Netzwerktreffen festgelegt und auf einem Maximalbetrag von 1000 EUR / Jahr und Kommune begrenzt. Um künftig gemeinsame Projekte besser initiieren zu können, durch gemeinsame Förderanträge die Chancen auf Drittmittel zu erhöhen und Projekte besser umzusetzen zu können, wurde der „Verein zur Förderung der BioStädte e.V.“ gegründet. Organisatorisch übernimmt der genannte Förderverein bereits heute die Finanzverwaltung des Netzwerks der Bio-Städte. Zusätzliche Kosten entstehen durch die Mitgliedschaft im Verein zur Förderung der BioStädte e.V. nicht. Als Mitglied erhält die Bundesstadt Bonn im Rahmen der Vereinsarbeit die Möglichkeit zur Mitbestimmung. Die Vereinsarbeit kannSeite 1 von 2 Seite 2 durch die Biostadtkoordinatorin im Amt für Umwelt und Stadtgrün wahrgenommen werden. Die Verwaltung empfiehlt die Mitgliedschaft im Verein der BioStädte e.V. zu initiieren. Aufgrund der vorläufigen Haushaltsführung im Jahr 2023 gemäß § 82 GO NRW kann die Mitgliedschaft frühestens nach Genehmigung des Haushalts 2023/2024 erfolgen. Finanzielle Auswirkungen: Produktgruppe Produktgruppenbezeichnung Produkt Produktbezeichnung 14.03 Umweltschutz 1.14.03. Umweltvorsorge und-planung Investive Kosten der Maßnahme Brutto Finanzstelle / FiPos Veranschlagt in Noch bereit- zustellen Deckung Auszahlungen Einzahlungen Investiver Finanzsaldo Konsumtive Kosten der Maßnahme jährlich einschließlich Folgekosten Brutto Finanzstelle / FiPos Veranschlagt in Noch bereit- zustellen Deckung Auszahlungen / Aufwendungen 1.000,00 € 5610009 / 529100 2023 / 2024 Einzahlungen / Erträge Haushaltsbelastung jährlich Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 22:43 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de