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230923-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Fahrradstraße in der Rüdigerstraße

Nummer
230923-01 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
21.08.2023
Letzte Änderung
16.09.2026
  1. Sitzung des Ausschusses für Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger 30.08.2023 Kenntnisnahme
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Übergeordnet

  1. 230923 Bürgerantrag: Fahrradstraße in der Rüdigerstraße

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
230923-01 ST
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
61 Stadtplanungsamt
Dezernat:
Dez. III
Fahrradstraße in der Rüdigerstraße
Beratungsfolge
Ausschuss für Beteiligung der Bürgerinnen
und Bürger
30.08.2023 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
Die Rüdigerstraße ist im Abschnitt Austraße bis Siegfriedstraße als
Fahrradstraße geplant. Der neue Markierungsstandard der Stadt Bonn (DS
221675) sieht für Fahrradstraßen eine angestrebte Fahrbahnbreite von 4,50 m
vor, welche in Engstellen auf 4,00 m reduziert werden kann. Gleichzeitig sollen
Gehwegbreiten von 2,50 m als Regelmaß (mindestens jedoch 1,50 m)
freigehalten werden, um ein sicheres Begegnen auch mit Kinderwagen,
Rollator und Rollstuhl zu gewährleisten. Um diese Breiten zu erreichen, kann
ein Wegfall von Kfz-Parkständen notwendig sein.
Im gesamten Streckenverlauf der geplanten Fahrradstraße gibt es heute ca.
178 legale Kfz-Parkmöglichkeiten im Straßenraum. Diese verteilen sich auf
Senkrechtparkstände (im Abschnitt Austraße bis Utestraße), Parkstände im
Seitenbereich (Utestraße bis Fährstraße) und nicht angeordnetes, aber
erlaubtes Parken am Fahrbahnrand (Fährstraße bis Siegfriedstraße). Von
diesen Parkständen werden durch die Umwandlung der Rüdigerstraße in eine
Fahrradstraße insgesamt etwa 43 Parkstände entfallen. Der Parkstandsverlust
ist hier eine theoretische Größe, die hauptsächlich daraus resultiert, dass in
dem Abschnitt mit freiem Fahrbahnparken (Fährstraße bis Siegfriedstraße) das
Parken zukünftig erstmalig geordnet, klar markiert und nur noch einseitig
erlaubt sein soll, da ein beidseitiges Parken zu Restfahrbahnbreiten von
deutlich weniger als 4,00 m führen würde.
In dem im Antrag genannten Abschnitt befinden sich neben der asphaltierten
Fahrbahn Senkrechtparkstände auf einer nicht asphaltierten Schotterdecke.
Diese bleiben im Rahmen der Fahrradstraßenplanung unangetastet, sodass für
die Fahrbahn der Fahrradstraße in diesem kurzen Teilabschnitt lediglich die
gesamte vorhandene asphaltierte Fahrbahndecke ausgenutzt wird. Hier beträgt
die nutzbare Breite zwischen Bordsteinkante und Schotterfläche ca. 4,00 m.
Die angestrebten Fahrbahnbreiten sind somit erfüllt und das Kfz-Parken kann
hier erhalten bleiben.
Auch die Sackgasseneigenschaft für den Kfz-Verkehr des beschriebenen
Abschnitts der Rüdigerstraße wird erhalten bleiben und nicht durch die
Fahrradstraße entfallen.
Die vom Antragsteller gewünschte Bürgerbeteiligung ist nachSeite 1 von 2
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Beschlussfassung nicht mehr vorgesehen. Es handelt sich bei den vorgelegten
Fahrradstraßen um schon lange in der Planung befindliche Straßenzüge, die
der Vervollständigung des gesamtstädtischen Radverkehrsnetzes dienen. In
der Vergangenheit haben bereits Bürgerinformationsformate zu den Planungen
für Fahrradstraßen aus dem Fahrradstraßenkonzept von 2012 stattgefunden.
Auch aktuell gibt es Angebote der Verwaltung, die Bürger*innen zu informieren.
Am 11.07.2023 fand zu den geplanten Fahrradstraßen unter anderem eine
Bürger*inneninformation auf dem Bad Godesberger Wochenmarkt statt, zu der
auch Vertreter*innen des Antragstellers erschienen sind. Hierbei konnten einige
Bedenken bereits ausgeräumt werden.
Bzgl. der vom Antragsteller genannten Alternativroute kann die Verwaltung
Folgendes mitteilen:
Im Gegensatz zur Führung durch die Rüdigerstraße wäre die vorgeschlagene
Achse durch die Utestraße, Brunhildstraße und Fährstraße weder geradlinig
noch intuitiv geführt. Zudem fließt ein Großteil des Autoverkehrs von der Fähre
zur Mainzer Straße durch die Brunhildstraße ab. Reger Kfz-Durchgangsverkehr
ist aus Fahrradstraßen möglichst herauszuhalten. Daher schätzt die Verwaltung
die vorgeschlagene Alternativroute als Fahrradstraße weniger gut geeignet ein.
Die vom Antragsteller ergänzten Angaben bzgl. der Situation mit dem zur Fähre
fließenden Autoverkehr auf der Austraße haben in der Vergangenheit bei der
Planung bereits Berücksichtigung gefunden.
Beschlussvorschlag:
Die Bezirksvertretung nimmt Kenntnis von den Ausführungen in der
Stellungnahme der Verwaltung und erklärt den Bürgerantrag inhaltlich für
erledigt. Dieses Votum schließt das formelle in § 24 GO NRW für die Beratung
von Bürgeranträgen geregelte Verfahren ab.
Anlage/n
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Datenstand: 03.11.2026, 21:37 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de