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230897-06 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Beschleunigung der Bus- und Bahnlinien – Umsetzung von Maßnahmen auf dem Weg der Buslinien 610

Nummer
230897-06 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
19.01.2025
Letzte Änderung
02.11.2026
  • Meckenheimer Straße Straße· Mehlem, Bad Godesberg Hauptort
  • Mainzer Straße Straße· Schweinheim, Bad Godesberg
  • Dreholzstraße Straße· Mehlem, Bad Godesberg
  • Bad Godesberg Stadtbezirk· Alt-Godesberg
  • Bonn Stadtbezirk
  1. Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg 12.03.2025 Kenntnisnahme
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Übergeordnet

  1. 230897 Beschleunigung der Bus- und Bahnlinien – Umsetzung von Maßnahmen auf dem Weg der Buslinien 610

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
230897-06 ST
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
61 Stadtplanungsamt
Dezernat:
Dez. III
Beschleunigung der Bus- und Bahnlinien –
Umsetzung von Maßnahmen auf dem Weg der
Buslinien 610
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bad Godesberg 29.01.2025 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
Zum Änderungsantrag (DS 230897-05) bezogen auf Beschlusspunkt 5 zur ur-
sprünglichen DS 230897 führt die Verwaltung in Abstimmung mit der Stadtwer-
ke Bonn Verkehrs-GmbH Folgendes aus:
Zu 5.1 (Es ist ein Halteverbotsbereich auf der Mainzer Straße vor Haus-
nummer 159 und 161 (im Kurvenbereich) auszuschildern und die Demar-
kierung der Parkfläche vor Hs.-Nr. 161 auszuführen):
Der im Änderungsantrag gemachte Vorschlag ein Halteverbotbereich vor
Hausnummer 159 und 161 einzurichten, wird von der Verwaltung befürwortet,
da durch eine Wegnahme der Parkplätze im Kurvenbereich die Sichtbeziehun-
gen für den Busverkehr deutlich verbessert würden.
Zu 5.2 (Es ist die Einrichtung von 4 Ladezonen in der Mainzer Straße je-
weils vor folgenden Hausnummern zu prüfen: 146 (vor Blumenladen), 163
(vor Bäckerei), 172 (vor Post-Agentur) und 185 (für benachbarte die Bä-
ckerei; entspricht Vorschlag der Verwaltung):
Grundsätzlich können Ladezonen nicht im gekippten Gehwegbereich angeord-
net werden. Nur Fahrzeuge mit einer Gesamtmasse von maximal 2,8t dürfen
ganz oder gekippt auf Gehwegen abgestellt werden. Eine Überschreitung der
Gesamtmasse verstößt gegen bundesrechtliche Bestimmungen (vgl. Anlage 3
zu § 42 Abs. 2 StVO; hier Zeichen 315).
Die Verwaltung hat daher die Einrichtung der vorgeschlagenen Ladezonen mit
einer Breite von 2,50m und einer Länge von 10,00m geprüft und die möglichen
Ladezonen im Luftbild dargestellt (Details siehe Lageplan im Anhang).
Zusammen mit der Stadtwerke Bonn Verkehrs-GmbH wurden die möglichen
Standorte auf Realisierbarkeit untersucht.
Die im Änderungsantrag vorgeschlagene Ladezone vor der Bushaltestelle Dre-
holzstraße würde die bestehende Fahrbahnbreite weiter verringern, sodass die
barrierefrei ausgebaute Bushaltestelle durch den Busverkehr nicht mehr richtig
genutzt werden könnte.Seite 1 von 4
Seite 2
Bereits heute kommt es dort aufgrund der parkenden Fahrzeuge zu Konflikten
mit dem Busverkehr, sodass die Verwaltung und die SWB die Einrichtung einer
Ladezone an der Stelle nicht befürwortet.
Ebenfalls kritisch gesehen wird die Einrichtung einer Ladezone vor Hausnum-
mer 163, da sich diese Ladezone im Kurvenbereich befinden und die Sichtbe-
ziehungen für das Fahrpersonal erschweren würde.
Die beiden im Änderungsantrag vorgeschlagenen Ladezonen vor Hausnummer
172 und Hausnummer 185 (entspricht dem Verwaltungsvorschlag) sind
grundsätzlich realisierbar. Allerdings ist der Abstand zwischen den beiden La-
dezonen so gering, dass bei Einrichtung von beiden Ladezonen der Busverkehr
behindert würde, sodass die Verwaltung vorschlägt nur eine der beiden Lade-
zonen einzurichten.
Bei Einrichtung einer Ladezone vor Hausnummer 172 ist außerdem zu beach-
ten, dass die Parkplätze auf der gegenüberliegenden Straßenseite entfallen
müssten, damit der fließende Verkehr konfliktfrei geführt werden kann. Aktuell
besteht dort ein eingeschränktes Halteverbot, das bei Einrichtung der Ladezone
in ein absolutes Halteverbot geändert werden müsste. Das Halteverbot müsste
außerdem in Richtung Süden verlängert werden.
Die Verwaltung schlägt daher vor, wie in der ursprünglichen Beschlussvorlage,
die Ladezone nur vor Hausnummer 185 einzurichten.
Zu 5.3 a (Zugunsten einer besseren Nutzung des ansässigen Einkaufsge-
werbes sind alle gekennzeichneten Parkflächen an der Mainzer Str. zwi-
schen Drehholzstraße und Siegfried-/Meckenheimer Str. zeitlich begrenzt
von Mo - Fr von 9 - 18 Uhr mit Parkscheibe auf 1 Stunde zu beschildern):
Die Verwaltung hat keine Bedenken die vorgeschlagene Parkscheibenregelung
im Bereich der Mainzer Straße zwischen Drehholzstraße und Siegfried-
/Meckenheimer Straße einzurichten. Bei entsprechender Beschlusslage würde
die Verwaltung dem Vorschlag aus 5.3 a) folgen.
Zu 5.4 (Die vorhandenen gekennzeichneten Parkflächen (außer im Kur-
venbereich vor Hs.-Nr. 152, 159, 161) bleiben bestehen bzw. werden ggf.
deutlicher markiert, sofern die Minimalbreite der Gehwege von 1,5 m ge-
währleistet ist):
Die Verwaltung hat hier grundsätzlich keine Bedenken, wird jedoch noch einmal
überprüfen, an welchen Stellen die erforderliche Restgehwegbreite von 1,50 m
gegeben ist.
Zu 5.5 (Zugunsten einer optischen Geschwindigkeitseindämmung sowie
zum Schutz der Fußgänger auf dem zu schmalen und holprigen Bürger-
steig bleiben die vorhandenen beschilderten 6 - 7 Kurzzeitparkplätze vor
Hs.-Nr. 167 bis 171 (vor „Alte Schmiede“) erhalten, wie bisher):
Wie in der Beschlussvorlage der Verwaltung ausgeführt, führt die Beibehaltung
der Parkplätze vor den Hausnummern 167 bis 171 zu Problemen im Begeg-
nungsverkehr der Buslinien, sodass die Wegnahme der Parkplätze entspre-
chend der Beschlussvorlage von der Verwaltung weiterhin befürwortet wird.Seite 2 von 4
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Anlage/n
1 Mainzer Straße - Ladezone (öffentlich)Seite 3 von 4
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Bundesstadt Bonn - Stadtplanungsamt
Blattgröße: 1.104 mx 0.177 m = 0.195 m²
Zeichnungsname: \\sv_10.intern.stadt-bn.de\61$\61-3\61-31_G. Vpl und ÖPNV\02_Infrastruktur\01_Beschleunigung\Beschlussvorlagen\Beschlussvorlage Linie 610\Mainzer Straße - Ladezone.dwg
Datum: 30.08.202408:22:18
Maßstab: 1:250
BUNDESSTADT BONN
STADTPLANUNGSAMT
Abteilung:
Projekt/Plan:
Zeichnung-Nr.
Maßstab
:
:
:
:gesehen
bearbeitet
Amt 61-3
gezeichnet
geändert
61-3 Stadtverkehr
Mainzer Straße
Prüfauftrag Ladezonen
Düster 08/2024
Amling 08/2024
1 : 250
146
159
161 163 165Seite 4 von 4

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Datenstand: 02.11.2026, 22:29 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de