230897-05 AA · Änderungsantrag
Beschleunigung der Bus- und Bahnlinien – Umsetzung von Maßnahmen auf dem Weg der Buslinien 610 Antrag zur Vorlage 230897
Kerndaten
- Nummer
- 230897-05 AA
- Art
- Änderungsantrag
- Veröffentlicht
- 10.04.2024
- Letzte Änderung
- 22.10.2026
Orte
- Meckenheimer Straße Hauptort
- Siegfriedstraße
- Mainzer Straße
- Bad Godesberg
Beratungsfolge
Dateien
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Änderungsantrag öffentlich 230897-05 AA Antragsteller/in: Grüne Bezirksfraktion Bad Godesberg Gerhard Lemm Petra Martischewski 10.04.2024, gez. Wenzel Beschleunigung der Bus- und Bahnlinien – Umsetzung von Maßnahmen auf dem Weg der Buslinien 610 Antrag zur Vorlage 230897 Beratungsfolge Bezirksvertretung Bad Godesberg 10.04.2024 Anhörung Inhalt des Änderungsantrags In Abänderung zu lfd. Nr. 5 werden ersatzweise folgende Maßnahmen ausgeführt: 5.1 Es ist ein Halteverbotsbereich auf der Mainzer Straße vor Hausnummer 159 und 161 (im Kurvenbereich) auszuschildern und die Demarkierung der Parkfläche vor Hs.-Nr. 161 auszuführen. 5.2 Es ist die Einrichtung von 4 Ladezonen in der Mainzer Straße jeweils vor folgenden Hausnummern zu prüfen: 146 (vor Blumenladen), 163 (vor Bäckerei), 172 (vor Post-Agentur) und 185 (für benachbarte die Bäckerei; entspricht Vorschlag der Verwaltung). 5.3 a) Zugunsten einer besseren Nutzung des ansässigen Einkaufsgewerbes sind alle gekennzeichneten Parkflächen an der Mainzer Str. zwischen Drehholzstraße und Siegfried-/Meckenheimer Str. zeitlich begrenzt von Mo - Fr von 9 - 18 Uhr mit Parkscheibe auf 1 Stunde zu beschildern. 5.3 b) Die Verwaltung prüft ersatzweise zu 5.3 a): Zur Minimierung der Beschilderung wird zwischen Drehholzstr. und Siegfriedstr. die Einrichtung einer Parkverbotszone ausgeschildert mit dem Zusatz „Parken auf gekennzeichneten Flächen erlaubt, mit Parkscheibe 1 Stunde Mo – Fr von 9 - 18 Uhr“. 5.4 Die vorhandenen gekennzeichneten Parkflächen (außer im Kurvenbereich vor Hs.-Nr. 152, 159, 161) bleiben bestehen bzw. werden ggf. deutlicher markiert, sofern die Minimalbreite der Gehwege von 1,5 m gewährleistet ist. 5.5 Zugunsten einer optischen Geschwindigkeitseindämmung sowie zum Schutz der Fußgänger auf dem zu schmalen und holprigen Bürgersteig bleiben die vorhandenen beschilderten 6 - 7 Kurzzeitparkplätze vor Hs.-Nr. 167 bis 171 (vor „Alte Schmiede“) erhalten, wie bisher.Seite 1 von 2 Seite 2 Begründung Die Ortsbegehung der Bezirksvertretung am 27.2.24 und eigene Beobachtungen haben folgendes ergeben: Mit der Schaffung einer Ladezone vor Hs.-Nr. 185 besteht eine legale Möglichkeit die benachbarte Bäckerei in Hs.-Nr. 187 besser zu beliefern und vermeidet das behindernde illegale Parken im absoluten Halteverbotsbereich vor der Eisdiele. Es besteht teilweise eine unklare Beschilderung „Parken“ (Zeichen 315) und teilweise nicht eindeutige Markierung von Parkflächen. An zahlreiche Stellen wird wegen fehlender Plätze für den Post, Liefer- bzw. Ladeverkehr auf der Fahrbahn – teilweise in Doppelreihe – geparkt, was zu erheblichen Behinderungen des Busbegegnungsverkehrs führt. Im Kurvenbereich der Mainzer Straße in Höhe der Hs-Nr.152, bzw. 159 und 161 bestehen gekennzeichnete Parkflächen, die hier besonders den Busbegegnungsverkehr behindern und den BusfahrerInnen die gegenläufige Sichtbeziehung einschränkt. Vor den Hs.-Nr. 173 bis 177 wird zeitweise illegal geparkt, was den Liefer- /Ladeverkehr der gegenüberliegenden Postagentur behindert und zum Liefer- Parken in 2. Reihe auf der Fahrbahn führt und den Busbegegnungsverkehr teilweise erheblich behindert. Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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