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230896-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Erhalt der Parkplätze in der Südstadt

Nummer
230896-01 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
02.08.2023
Letzte Änderung
16.09.2026
  1. Sitzung des Ausschusses für Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger 30.08.2023 Kenntnisnahme
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Übergeordnet

  1. 230896 Bürgerantrag: Erhalt der Parkplätze in der Südstadt

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
230896-01 ST
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
61 Stadtplanungsamt
Dezernat:
Dez. III
Erhalt der Parkplätze in der Südstadt
Beratungsfolge
Ausschuss für Beteiligung der Bürgerinnen
und Bürger
30.08.2023 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
1. Die Verwaltung wird aufgefordert, erst dann mit der Umsetzung von
Maßnahmen, die Auswirkungen auf den fließenden oder ruhenden
Verkehr haben, zu beginnen, wenn eine konkrete Planung für alle den
Bereich der Südstadt betre￿enden Verkehrsprojekte vorliegt. Dies gilt
insbesondere für Fahrradstraßen, Parkraumkonzept und die
Umgestaltung des Bonner Talweges.
Grundsätzlich erfolgt die Erstellung der Parkraumkonzepte ausgehend sowohl
von der vorhandenen Infrastruktur sowie ausgehend von bestehenden
Planungen und politischen Beschlüssen. Die Überarbeitung der
Fahrradstraßenpläne sowie die Erstellung des Parkraumkonzeptes greift
hierbei auf die gleichen Planungsgrundlagen zurück, weswegen Synergien in
beiden Planungsansätzen bereits berücksichtigt und geschaffen werden.
Darüber hinaus erfolgt die Umsetzung der Fahrradstraßen auf Grundlage eines
über 10 Jahre alten politischen Beschlusses, dessen Pläne basierend auf dem
2,5 Jahre alten Beschluss zum Radentscheid überarbeitet wurden. Die in der
Südstadt geplanten Fahrradstraßen eröffnen wichtige Lückenschlüsse im
gesamtstädtischen Radverkehrsnetz zwischen Südstadt und Venusberg sowie
als Anschluss an die zentrale Radverkehrsachse entlang von Rhein sowie B9
für den Radverkehr. Die Verwaltung empfiehlt daher eine zeitnahe Umsetzung
der Pläne, um Verzögerungen bei der Einrichtung eines stadtweiten
Radverkehrsnetzes zu vermeiden. Dieses ist von besonderer Bedeutung, um
alternative, klimagerechte Mobilitätsangebote zu schaffen. Vor diesem
Hintergrund sollte die Umsetzung der Fahrradstraßen auch als Wegbereiter für
die erfolgreiche Umsetzung der Parkraumkonzepte verstanden werden, da
hierdurch - neben der Ausweitung von Sharing-Angeboten - in einem ersten
Schritt die Alternativen zum eigenen PKW gestärkt und ein erster Anreiz zur
Reduktion des Parkdrucks gesetzt werden.
Primäre Funktion des öffentlichen Straßenraums ist die Erschließung der
angrenzenden Grundstücke bzw. Gebäude. Daher ist bei der
Straßenraumgestaltung auch eine regelkonforme und verkehrssichere
Abwicklung des fließenden Verkehrs (Fuß- und Radverkehr, ÖPNV und Kfz-
Verkehr) vorrangig zu berücksichtigen. Abhängig zur jeweiligen Klassifizierung
ergeben sich daraus die erforderlichen Maße für die jeweiligen Verkehrsträger.Seite 1 von 4
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Aus verkehrsplanerischer Sicht ist es dabei essentiell, einen für alle
Fortbewegungsarten nutzbaren Verkehrsraum zu schaffen. Für den Fuß- und
Radverkehr wurde diese Zielsetzung unter Berücksichtigung durch mehrere
Ratsbeschlüsse bestätigt. Neben den im Bürgerbegehren Radentscheid (DS
202321) erfassten Verbesserungen für Fuß- und Radverkehr wurde auch bei
der gesamtstädtischen Parkraumstrategie (DS 212060) z.B. der Fußverkehr
durch die Zielsetzung zur Wiederherstellung entsprechender Mindestbreiten im
Bestand von 1,50 m verstärkt in den Fokus gerückt. Die Planungen der
Fahrradstraßen erfolgen nach den gleichen Planungsgrundlagen, die im Zuge
der Umsetzung der Parkraumkonzepte erfolgen. Die beiden Ansätze
berücksichtigen damit bereits umfassend wechselseitige Synergien.
2. Der Wegfall von Parkplätzen ist bei der Planung im Interesse der
Bewohner auf ein Mindestmaß zu beschränken.
Im Zuge von sämtlichen Neuplanungen sind die gesetzlichen Grundlagen
grundsätzlich zu berücksichtigen. Diese Grundlagen umfassen u.a. die
Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrsordnung (VwV-StVO), die von der
Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen (FGSV)
herausgegebenen, einschlägigen technischen Regelwerke, wie z.B. der
Richtlinie für die Anlage von Stadtstraßen (RASt06). Ergänzend dazu sind
bestehende Ratsbeschlüsse des Bonner Stadtrates, z.B. zu einzuhaltenden
Mindestgehwegbreiten zu berücksichtigen (vgl. DS 202321 bzw. DS 212060).
Die Neuanlage von Gehwegen erfordert grundsätzlich eine Mindestbreite von
2,50 m.
Gemäß VwV-StVO heißt es außerdem zu Zeichen 315, Absatz I „Parken auf
Gehwegen“:
„Das Parken auf Gehwegen darf nur zugelassen werden, wenn genügend Platz
für den unbehinderten Verkehr von Fußgänger*innen gegebenenfalls mit
Kinderwagen oder Rollstuhlfahrern auch im Begegnungsverkehr bleibt, (…)“.
Insofern stellen die im Radentscheid sowie in der Parkraumstrategie
beschlossenen 1,50 m als Mindestbreite bereits einen Kompromiss zu Gunsten
anderer Nutzungen im Straßenraum dar.
In ähnlicher Weise trifft dies auch auf den fließenden Verkehr, u.a. auch den
Radverkehr auf der Fahrbahn zu. Auch hier sind entsprechende Mindestbreiten
für einen sicheren Begegnungsverkehr erforderlich. Insbesondere für
Radfahrer*innen stellt die Problematik von sog. Dooring-Unfällen in zu
schmalen Straßen ein ernstzunehmendes Sicherheitsrisiko dar. Daher wurde in
der Planung zur Markierung der Fahrradstraßen unter Berücksichtigung der
geltenden Regelwerke ein Regelmaß von 4,50 m angesetzt.
Um die Interessen der Anwohnenden ebenfalls zu berücksichtigen wurden bei
der Erstellung der Fahrradstraßenpläne punktuelle Engstellen akzeptiert, die
u.a. auch aus dem Erhalt von einzelnen Parkmöglichkeiten resultieren.
Unter Berücksichtigung sämtlicher Vorgaben und Regelwerke versucht die
Verwaltung stets den bestmöglichen Kompromiss zwischen sämtlichenSeite 2 von 4
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Nutzungsansprüchen (Fuß-, Rad- und Kfz-Verkehr, ruhender Rad- und Kfz-
Verkehr, Lieferverkehre, alternative Mobilitätsangebote wie Carsharing und E-
Mobilität, Aufenthaltsqualität, Entsiegelung und Begrünung) zu finden. Dabei
werden grundsätzlich auch weiterhin Parkplätze für Bewohner*innen unter
Berücksichtigung der zur Verfügung stehenden Flächen eingeplant. Dies ist
nach Einschätzungen der Verwaltung im Rahmen der Planungen zu den
Fahrradstraßen und unter Abwägung der verschiedenen Belange der
Verkehrsträger und im Rahmen der vorhandenen Möglichkeiten gelungen.
3. Bezüglich der Parkplatzsituation ist eine straßenzugbasierte
Gesamtplanung vorzulegen, die den Bestand abbildet (Grundlage z.B.
Erhebung Büro Runge für das Parkraumkonzept) und die geplanten
Änderungen in zahlenmäßigen Parkplatzverlusten definiert.
Auf Basis der Parkraumerhebungen des Ingenieurbüros Runge IVP aus
Düsseldorf erarbeitet die Verwaltung zurzeit die Parkraumkonzepte für
Südstadt und Weststadt. Im Rahmen von Ortsbegehungen, bei denen die
vorhandenen Gehwegbreiten sowie die Restfahrbahnbreiten erhoben wurden,
konnten verschiedene Handlungserfordernisse festgestellt werden. Während in
einigen Straßen der Status Quo erhalten werden kann oder nur geringfügige
Verschiebungen erforderlich werden, müssen für andere Straßen aufgrund der
beengten Platzverhältnisse detaillierte Pläne erstellt werden.
Eine konkrete Übersicht der erforderlichen Maßnahmen wird der
Bezirksvertretung Bonn für die Beschlussfassung zum Parkraumkonzept
vorgelegt.
4. Diese Planungen werden der betro￿enen Bürgerscha￿ in einer
ortsteilbezogenen Diskussionsveranstaltung in Präsenz vorab vorgestellt.
Für das Parkraumkonzept hat am 20. März 2023 eine
Beteiligungsveranstaltung in Präsenz stattgefunden, bei der die Ergebnisse der
Parkraumerhebungen sowie das geplante, weitere Vorgehen vorgestellt worden
sind. Die Verwaltung hat, zu diesem frühen Zeitpunkt eine Beteiligung
durchgeführt, um die Bürger*innen möglichst frühzeitig in den Planungsprozess
einzubeziehen und ihre Anregungen und Wünsche im Zusammenhang mit den
Detailplanungen berücksichtigen zu können.
Überdies finden über den Sommer verschiedene Informationsformate zur
Umsetzung der Fahrradstraßenplanungen statt. So bestanden und bestehen
folgende zentrale und dezentrale Angebote:
• Beuel: Mittwoch, 28. Juni 2023, von 10 bis 13 Uhr; Fuß- und
Radverkehrs-Infostand auf dem Wochenmarkt in Beuel.
• Südstadt: Mittwoch, 5. Juli 2023, jeweils um 17 Uhr UND um 18 Uhr;
zwei Stadtteil-Spaziergänge durch die Südstadt, Treffpunkt jeweils an
der Ecke Weberstraße/Argelanderstraße.
• Bad Godesberg: Dienstag, 11. Juli 2023, von 10.00 bis 13.00 Uhr; Fuß-
und Radverkehrs-Infostand auf dem Wochenmarkt in Bad Godesberg.
• Unterwegs in Bonn: Mittwoch, 9. August 2023, 12.30 bis 14 Uhr; Lunch-
Break-Fahrradtour durch Bonns künftige und derzeitige Fahrradstraßen,Seite 3 von 4
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Treffpunkt am Stadthaus (auf dem Plateau vor dem Haupteingang, bitte
ein eigenes Fahrrad mitbringen, die Teilnahme an der Fahrradtour
erfolgt auf eigenes Risiko).
• Beuel: Montag, 14. August 2023, 18 bis 20 Uhr; Zentrale
Informationsveranstaltung im Ratssaal des Beueler Rathauses.
Dementsprechend bestehen bereits einige Möglichkeiten, sich in den
Planungsprozess einzubringen. Abschließend sind, auch bei anderslautenden
Eingaben im Zuge von Beteiligungsprozessen, die technischen Regelwerke
anzuwenden, sodass nicht immer alle Anregungen Berücksichtigung erfahren
können.
5. Die weitere Befassung der Gremien erfolgt durch Sammelbeschluss
bezüglich aller Einzelprojekte.
Da sich sämtliche Planungen im öffentlichen Straßenraum stets an denselben
Grundlagen (technische Regelwerke) orientieren sowie bei korrespondierenden
Planungen vorab Abstimmungen stattfinden, ist aus fachlicher Sicht eine
Sammelbeschlussfassung sämtlicher Projekte in einem Bereich nicht
zielführend.
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss nimmt Kenntnis von den inhaltlichen Ausführungen in der
Stellungnahme der Verwaltung und erklärt den Bürgerantrag damit für erledigt.
Mit diesem Votum ist das in § 24 GO NRW für die formelle Beratung von
Bürgeranträgen vorgesehene Verfahren abgeschlossen.
Anlage/n
KeineSeite 4 von 4

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Datenstand: 03.11.2026, 01:25 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de