230896-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung
Erhalt der Parkplätze in der Südstadt
Kerndaten
- Nummer
- 230896-01 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 02.08.2023
- Letzte Änderung
- 16.09.2026
Beratungsfolge
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 230896-01 ST Die Oberbürgermeisterin Federführung: 61 Stadtplanungsamt Dezernat: Dez. III Erhalt der Parkplätze in der Südstadt Beratungsfolge Ausschuss für Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger 30.08.2023 Kenntnisnahme Inhalt der Stellungnahme: 1. Die Verwaltung wird aufgefordert, erst dann mit der Umsetzung von Maßnahmen, die Auswirkungen auf den fließenden oder ruhenden Verkehr haben, zu beginnen, wenn eine konkrete Planung für alle den Bereich der Südstadt betreenden Verkehrsprojekte vorliegt. Dies gilt insbesondere für Fahrradstraßen, Parkraumkonzept und die Umgestaltung des Bonner Talweges. Grundsätzlich erfolgt die Erstellung der Parkraumkonzepte ausgehend sowohl von der vorhandenen Infrastruktur sowie ausgehend von bestehenden Planungen und politischen Beschlüssen. Die Überarbeitung der Fahrradstraßenpläne sowie die Erstellung des Parkraumkonzeptes greift hierbei auf die gleichen Planungsgrundlagen zurück, weswegen Synergien in beiden Planungsansätzen bereits berücksichtigt und geschaffen werden. Darüber hinaus erfolgt die Umsetzung der Fahrradstraßen auf Grundlage eines über 10 Jahre alten politischen Beschlusses, dessen Pläne basierend auf dem 2,5 Jahre alten Beschluss zum Radentscheid überarbeitet wurden. Die in der Südstadt geplanten Fahrradstraßen eröffnen wichtige Lückenschlüsse im gesamtstädtischen Radverkehrsnetz zwischen Südstadt und Venusberg sowie als Anschluss an die zentrale Radverkehrsachse entlang von Rhein sowie B9 für den Radverkehr. Die Verwaltung empfiehlt daher eine zeitnahe Umsetzung der Pläne, um Verzögerungen bei der Einrichtung eines stadtweiten Radverkehrsnetzes zu vermeiden. Dieses ist von besonderer Bedeutung, um alternative, klimagerechte Mobilitätsangebote zu schaffen. Vor diesem Hintergrund sollte die Umsetzung der Fahrradstraßen auch als Wegbereiter für die erfolgreiche Umsetzung der Parkraumkonzepte verstanden werden, da hierdurch - neben der Ausweitung von Sharing-Angeboten - in einem ersten Schritt die Alternativen zum eigenen PKW gestärkt und ein erster Anreiz zur Reduktion des Parkdrucks gesetzt werden. Primäre Funktion des öffentlichen Straßenraums ist die Erschließung der angrenzenden Grundstücke bzw. Gebäude. Daher ist bei der Straßenraumgestaltung auch eine regelkonforme und verkehrssichere Abwicklung des fließenden Verkehrs (Fuß- und Radverkehr, ÖPNV und Kfz- Verkehr) vorrangig zu berücksichtigen. Abhängig zur jeweiligen Klassifizierung ergeben sich daraus die erforderlichen Maße für die jeweiligen Verkehrsträger.Seite 1 von 4 Seite 2 Aus verkehrsplanerischer Sicht ist es dabei essentiell, einen für alle Fortbewegungsarten nutzbaren Verkehrsraum zu schaffen. Für den Fuß- und Radverkehr wurde diese Zielsetzung unter Berücksichtigung durch mehrere Ratsbeschlüsse bestätigt. Neben den im Bürgerbegehren Radentscheid (DS 202321) erfassten Verbesserungen für Fuß- und Radverkehr wurde auch bei der gesamtstädtischen Parkraumstrategie (DS 212060) z.B. der Fußverkehr durch die Zielsetzung zur Wiederherstellung entsprechender Mindestbreiten im Bestand von 1,50 m verstärkt in den Fokus gerückt. Die Planungen der Fahrradstraßen erfolgen nach den gleichen Planungsgrundlagen, die im Zuge der Umsetzung der Parkraumkonzepte erfolgen. Die beiden Ansätze berücksichtigen damit bereits umfassend wechselseitige Synergien. 2. Der Wegfall von Parkplätzen ist bei der Planung im Interesse der Bewohner auf ein Mindestmaß zu beschränken. Im Zuge von sämtlichen Neuplanungen sind die gesetzlichen Grundlagen grundsätzlich zu berücksichtigen. Diese Grundlagen umfassen u.a. die Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrsordnung (VwV-StVO), die von der Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen (FGSV) herausgegebenen, einschlägigen technischen Regelwerke, wie z.B. der Richtlinie für die Anlage von Stadtstraßen (RASt06). Ergänzend dazu sind bestehende Ratsbeschlüsse des Bonner Stadtrates, z.B. zu einzuhaltenden Mindestgehwegbreiten zu berücksichtigen (vgl. DS 202321 bzw. DS 212060). Die Neuanlage von Gehwegen erfordert grundsätzlich eine Mindestbreite von 2,50 m. Gemäß VwV-StVO heißt es außerdem zu Zeichen 315, Absatz I „Parken auf Gehwegen“: „Das Parken auf Gehwegen darf nur zugelassen werden, wenn genügend Platz für den unbehinderten Verkehr von Fußgänger*innen gegebenenfalls mit Kinderwagen oder Rollstuhlfahrern auch im Begegnungsverkehr bleibt, (…)“. Insofern stellen die im Radentscheid sowie in der Parkraumstrategie beschlossenen 1,50 m als Mindestbreite bereits einen Kompromiss zu Gunsten anderer Nutzungen im Straßenraum dar. In ähnlicher Weise trifft dies auch auf den fließenden Verkehr, u.a. auch den Radverkehr auf der Fahrbahn zu. Auch hier sind entsprechende Mindestbreiten für einen sicheren Begegnungsverkehr erforderlich. Insbesondere für Radfahrer*innen stellt die Problematik von sog. Dooring-Unfällen in zu schmalen Straßen ein ernstzunehmendes Sicherheitsrisiko dar. Daher wurde in der Planung zur Markierung der Fahrradstraßen unter Berücksichtigung der geltenden Regelwerke ein Regelmaß von 4,50 m angesetzt. Um die Interessen der Anwohnenden ebenfalls zu berücksichtigen wurden bei der Erstellung der Fahrradstraßenpläne punktuelle Engstellen akzeptiert, die u.a. auch aus dem Erhalt von einzelnen Parkmöglichkeiten resultieren. Unter Berücksichtigung sämtlicher Vorgaben und Regelwerke versucht die Verwaltung stets den bestmöglichen Kompromiss zwischen sämtlichenSeite 2 von 4 Seite 3 Nutzungsansprüchen (Fuß-, Rad- und Kfz-Verkehr, ruhender Rad- und Kfz- Verkehr, Lieferverkehre, alternative Mobilitätsangebote wie Carsharing und E- Mobilität, Aufenthaltsqualität, Entsiegelung und Begrünung) zu finden. Dabei werden grundsätzlich auch weiterhin Parkplätze für Bewohner*innen unter Berücksichtigung der zur Verfügung stehenden Flächen eingeplant. Dies ist nach Einschätzungen der Verwaltung im Rahmen der Planungen zu den Fahrradstraßen und unter Abwägung der verschiedenen Belange der Verkehrsträger und im Rahmen der vorhandenen Möglichkeiten gelungen. 3. Bezüglich der Parkplatzsituation ist eine straßenzugbasierte Gesamtplanung vorzulegen, die den Bestand abbildet (Grundlage z.B. Erhebung Büro Runge für das Parkraumkonzept) und die geplanten Änderungen in zahlenmäßigen Parkplatzverlusten definiert. Auf Basis der Parkraumerhebungen des Ingenieurbüros Runge IVP aus Düsseldorf erarbeitet die Verwaltung zurzeit die Parkraumkonzepte für Südstadt und Weststadt. Im Rahmen von Ortsbegehungen, bei denen die vorhandenen Gehwegbreiten sowie die Restfahrbahnbreiten erhoben wurden, konnten verschiedene Handlungserfordernisse festgestellt werden. Während in einigen Straßen der Status Quo erhalten werden kann oder nur geringfügige Verschiebungen erforderlich werden, müssen für andere Straßen aufgrund der beengten Platzverhältnisse detaillierte Pläne erstellt werden. Eine konkrete Übersicht der erforderlichen Maßnahmen wird der Bezirksvertretung Bonn für die Beschlussfassung zum Parkraumkonzept vorgelegt. 4. Diese Planungen werden der betroenen Bürgerscha in einer ortsteilbezogenen Diskussionsveranstaltung in Präsenz vorab vorgestellt. Für das Parkraumkonzept hat am 20. März 2023 eine Beteiligungsveranstaltung in Präsenz stattgefunden, bei der die Ergebnisse der Parkraumerhebungen sowie das geplante, weitere Vorgehen vorgestellt worden sind. Die Verwaltung hat, zu diesem frühen Zeitpunkt eine Beteiligung durchgeführt, um die Bürger*innen möglichst frühzeitig in den Planungsprozess einzubeziehen und ihre Anregungen und Wünsche im Zusammenhang mit den Detailplanungen berücksichtigen zu können. Überdies finden über den Sommer verschiedene Informationsformate zur Umsetzung der Fahrradstraßenplanungen statt. So bestanden und bestehen folgende zentrale und dezentrale Angebote: • Beuel: Mittwoch, 28. Juni 2023, von 10 bis 13 Uhr; Fuß- und Radverkehrs-Infostand auf dem Wochenmarkt in Beuel. • Südstadt: Mittwoch, 5. Juli 2023, jeweils um 17 Uhr UND um 18 Uhr; zwei Stadtteil-Spaziergänge durch die Südstadt, Treffpunkt jeweils an der Ecke Weberstraße/Argelanderstraße. • Bad Godesberg: Dienstag, 11. Juli 2023, von 10.00 bis 13.00 Uhr; Fuß- und Radverkehrs-Infostand auf dem Wochenmarkt in Bad Godesberg. • Unterwegs in Bonn: Mittwoch, 9. August 2023, 12.30 bis 14 Uhr; Lunch- Break-Fahrradtour durch Bonns künftige und derzeitige Fahrradstraßen,Seite 3 von 4 Seite 4 Treffpunkt am Stadthaus (auf dem Plateau vor dem Haupteingang, bitte ein eigenes Fahrrad mitbringen, die Teilnahme an der Fahrradtour erfolgt auf eigenes Risiko). • Beuel: Montag, 14. August 2023, 18 bis 20 Uhr; Zentrale Informationsveranstaltung im Ratssaal des Beueler Rathauses. Dementsprechend bestehen bereits einige Möglichkeiten, sich in den Planungsprozess einzubringen. Abschließend sind, auch bei anderslautenden Eingaben im Zuge von Beteiligungsprozessen, die technischen Regelwerke anzuwenden, sodass nicht immer alle Anregungen Berücksichtigung erfahren können. 5. Die weitere Befassung der Gremien erfolgt durch Sammelbeschluss bezüglich aller Einzelprojekte. Da sich sämtliche Planungen im öffentlichen Straßenraum stets an denselben Grundlagen (technische Regelwerke) orientieren sowie bei korrespondierenden Planungen vorab Abstimmungen stattfinden, ist aus fachlicher Sicht eine Sammelbeschlussfassung sämtlicher Projekte in einem Bereich nicht zielführend. Beschlussvorschlag: Der Ausschuss nimmt Kenntnis von den inhaltlichen Ausführungen in der Stellungnahme der Verwaltung und erklärt den Bürgerantrag damit für erledigt. Mit diesem Votum ist das in § 24 GO NRW für die formelle Beratung von Bürgeranträgen vorgesehene Verfahren abgeschlossen. Anlage/n KeineSeite 4 von 4
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