230895 · Mitteilungsvorlage
Neubau des Kurfürstenbades, Stand der Planungen
Kerndaten
- Nummer
- 230895
- Art
- Mitteilungsvorlage
- Veröffentlicht
- 17.05.2023
- Letzte Änderung
- 16.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg Kenntnisnahme
- Sitzung des Sportausschusses Kenntnisnahme
- Sitzung des Sportausschusses Aktuelle Informationen der Verwaltung
Dateien
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Mitteilungsvorlage öffentlich 230895 Die Oberbürgermeisterin Federführung: 52 Sport- und Bäderamt Dezernat: Dez. IV Neubau des Kurfürstenbades, Stand der Planungen Beratungsfolge Sportausschuss 11.05.2023 Aktuelle Informationen der Verwaltung Bezirksvertretung Bad Godesberg 31.05.2023 Kenntnisnahme Sportausschuss 15.06.2023 Kenntnisnahme Mitteilung: Der Rat der Bundesstadt Bonn hat in seiner Sitzung am 18.06.2020 den Rahmenplan zur Neuordnung der Bonner Bäderlandschaft beschlossen (DS 200671). Danach soll auf dem Grundstück des ehemaligen Kurfürstenbades nach vorherigem Abriss ein Neubau errichtet werden. Das neue Bad soll das Profil eines Gesundheitsbades erhalten. Die Verwaltung ist mit dem vorgenannten Beschluss ermächtigt worden, für die zu prüfenden infrastrukturellen Maßnahmen die Leistungsphasen 1 (Grundlagenermittlung) und 2 (Vorplanung einschließlich Kostenschätzung) nach HOAI zu beauftragen und hierzu Aufträge an externe Planungsbüros zu vergeben. Die Ergebnisse der Vorplanung LP2 für den Neubau des Kurfürstenbades liegen der Sportverwaltung mittlerweile vor. Die Verwaltung berichtet mit dieser Vorlage über den aktuellen Sachstand der Vorplanung. 1. Aufgabenstellung Auf dem Grundstück des alten Kurfürstenbades, Kürfürstenallee 7a, 53177 Bonn, soll ein Neubau mit dem folgenden Raumprogramm errichtet werden: • Ein Lehrschwimmbecken 12,5m x 10m, Wassertiefe 0m bis 1,8m mit Hubboden • Ein Sportschwimmerbecken 25m x 12,5m mit Sprunganlage 1m Brett und 3m Brett • Ein Kinderbecken 5m x 5m • Ein Multifunktionsbecken, Wasserfläche 80m², Wassertiefe 0m bis 1,8m mit Hubboden • Ein ca. 330m² großer Saunabereich mit finnischer Sauna, Dampfbad, Infrarot-Sauna, Sauna-Ruheraum und Sauna-Außenbereich • Entsprechende Sanitär-, Sozial- und Nebenräumen nach KOK und ArbeitsstättenrichtlinieSeite 1 von 3 Seite 2 Grundlage dieses Raumprogramms ist der Beschluss des Rates vom 18.06.2020. 2. Allgemeine Objektbeschreibung Aufgrund der sehr begrenzten zur Verfügung stehenden bebaubaren Fläche ist ein zweigeschossiger Baukörper mit aufgesatteltem Technikgeschoss geplant. Die Beckenebene ist zweigeteilt vorgesehen, ein Lehrschwimmbecken soll auf der Erdgeschossebene angeordnet werden, Sport-, Multifunktions- und Kinderbecken sollen sich, voneinander getrennt, im Obergeschoss befinden. Unmittelbar an das erdgeschossige Foyer mit dem im Zentralbereich angeordneten Paul-Magar-Mosaik „Heiterer Tag am Wasser“ sind angrenzend die Sammelumkleiden, Dusch- und WC-Bereiche sowie die erforderlichen Personalräume geplant. Der Zugang zum Obergeschoss soll über eine Treppenanlage bzw. über eine Aufzugsanlage erfolgen. Im Obergeschoss werden sich die den Becken zugeordneten Umkleiden, Dusch- und WC- Bereiche befinden. Darüber hinaus soll an der nördlichen Gebäudeflanke eine Sauna mit parkseitig orientierten Ruheräumen und angrenzendem Außenbereich angeordnet werden. Alle Funktionsbereiche sind barrierefrei geplant. Die Dachfläche soll mit einer extensiven Dachbegrünung begrünt werden und vollflächig mit einer PV-Anlage ausgestattet werden. Die Gesamtprojektkosten betragen nach der Kostenschätzung gem. DIN 276 ca. 32,9 Mio. € brutto (Stand: 31.12.2022). 3. Planungsrecht Der Bebauungsplan Nr. 8116-13 aus dem Jahr 1984 setzt eine "Fläche für den Gemeinbedarf - Schwimmbad" und überbaubare Grundstücksflächen fest. Eine erste planungsrechtliche Beurteilung des Entwurfs für das neue Hallenbad hat ergeben, dass dieses Vorhaben sich grundsätzlich in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt. Die weiteren genehmigungsrechtlichen Prüfungen sind in der Leistungsphase 3 geplant. 4. Klimaschutz sowie Energie- und Technikkonzept Die Vorplanung des Kurfürstenbades hat einen Schwerpunkt auf einen optimierten und nachhaltigen Ressourceneinsatz gelegt. Der Planungsansatz sieht wie folgt aus: • Minimierung des Gebäudeenergiebedarfs • Optimale Nutzung von Wärmerückgewinnungssystemen • Hoher Anteil regenerativer Energieerzeugung des verbleibenden Energiebedarfs Unter Bezug auf die zu realisierenden Becken- und Nebennutzungsflächen stellt sich der Jahresenergiebedarf des neuen Kurfürstenbades wie folgt dar: • Wärmebedarf: ca. 1.150.000 kWh/Jahr • Strombedarf (ohne WP): ca. 325.000 kWh/Jahr • Die geplante PV-Anlage liefert hiervon: ca. 210.000kWh/Jahr Das für die Technische Gebäudeausstattung (TGA) beauftrage Planungsbüro hat die Wärmeversorgung bisher mit drei Wärmepumpen als zentrale Wärmeerzeuger und einem gasbetriebenen Blockheizkraftwerk zur AbdeckungSeite 2 von 3 Seite 3 der Spitzenlast geplant. Damit würde das Bad einen minimierten CO2-Ausstoß erreichen, eine möglichst große Effizienz und Versorgungssicherheit auch im Winter. Mindestens 76 % des Jahreswärmebedarfs würden durch die Wärmepumpen regenerativ ab Eröffnung des Bades erzeugt. Im Hinblick auf das vom Rat der Stadt Bonn formulierte Ziel, bis zum Jahr 2035 klimaneutral zu werden (DS 190232), ist in der Sitzung des Rates am 23.03.2023 der Zielbeschluss Bonner Klimaplan gefasst worden (DS 222006). Das Aktionsprogramm sieht u.a. einen klimaneutralen Gebäudebestand des Konzerns Stadt Bonn vor (siehe 4.1.1.1). Auf fossile Energieträger soll künftig verzichtet werden. Vor diesem Hintergrund ist das Planungsbüro um eine Prüfung gebeten worden, ob und ggfs. unter welchen Voraussetzungen und mit welchen Auswirkungen der Verzicht auf ein gasbetriebenes Blockheizkraftwerk möglich wäre, so dass ein klimaneutrales Hallenbad entstehen könnte. Ebenso ist ein Schallschutzgutachter mit einer Prüfung beauftragt worden, ob mit der Errichtung von zusätzlichen Wärmepumpen die Immissionsrichtwerte eingehalten werden können. Beide Prüfungsprozesse dauern derzeit noch an. 5. Weitere Zeitplanung Die Verwaltung geht davon aus, den politischen Gremien in der zweiten Jahreshälfte 2023 eine unter Berücksichtigung der oben dargestellten Prüfungen überarbeitete Vorplanung zur Beschlussfassung vorlegen zu können. Die BV Bad Godesberg hatte in ihrer Sitzung am 08.06.2022 den Abriss des Kurfürstenbades beschlossen (DS 221044). Dieser Abriss muss bereits die Vorbereitung der Baugrube für das neue Bad beinhalten. Zum Zeitpunkt des Abrisses muss daher Klarheit über den späteren Baukörper bestehen. Die Verwaltung kann erst nach Vorlage des überarbeiteten Energiekonzeptes und sich hieraus ergebender möglicher Auswirkungen auf das Raumprogramm des Bades die Planungen zum Abriss des Kurfürstenbades fortsetzen. Anlage/n KeineSeite 3 von 3
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 20:40 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de