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230895 · Mitteilungsvorlage

Neubau des Kurfürstenbades, Stand der Planungen

Nummer
230895
Art
Mitteilungsvorlage
Veröffentlicht
17.05.2023
Letzte Änderung
16.09.2026
  1. Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg 31.05.2023 Kenntnisnahme
  2. Sitzung des Sportausschusses 15.06.2023 Kenntnisnahme
  3. Sitzung des Sportausschusses 11.05.2023 Aktuelle Informationen der Verwaltung
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  1. 230895-01 ST Neubau des Kurfürstenbades, Stand der Planungen

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Mitteilungsvorlage
öffentlich
230895
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
52 Sport- und Bäderamt
Dezernat:
Dez. IV
Neubau des Kurfürstenbades, Stand der
Planungen
Beratungsfolge
Sportausschuss 11.05.2023 Aktuelle
Informationen
der Verwaltung
Bezirksvertretung Bad Godesberg 31.05.2023 Kenntnisnahme
Sportausschuss 15.06.2023 Kenntnisnahme
Mitteilung:
Der Rat der Bundesstadt Bonn hat in seiner Sitzung am 18.06.2020 den
Rahmenplan zur Neuordnung der Bonner Bäderlandschaft beschlossen (DS
200671). Danach soll auf dem Grundstück des ehemaligen Kurfürstenbades
nach vorherigem Abriss ein Neubau errichtet werden. Das neue Bad soll das
Profil eines Gesundheitsbades erhalten.
Die Verwaltung ist mit dem vorgenannten Beschluss ermächtigt worden, für die
zu prüfenden infrastrukturellen Maßnahmen die Leistungsphasen 1
(Grundlagenermittlung) und 2 (Vorplanung einschließlich Kostenschätzung)
nach HOAI zu beauftragen und hierzu Aufträge an externe Planungsbüros zu
vergeben.
Die Ergebnisse der Vorplanung LP2 für den Neubau des Kurfürstenbades
liegen der Sportverwaltung mittlerweile vor.
Die Verwaltung berichtet mit dieser Vorlage über den aktuellen Sachstand der
Vorplanung.
1. Aufgabenstellung
Auf dem Grundstück des alten Kurfürstenbades, Kürfürstenallee 7a, 53177
Bonn, soll ein Neubau mit dem folgenden Raumprogramm errichtet werden:
• Ein Lehrschwimmbecken 12,5m x 10m, Wassertiefe 0m bis 1,8m mit
Hubboden
• Ein Sportschwimmerbecken 25m x 12,5m mit Sprunganlage 1m Brett
und 3m Brett
• Ein Kinderbecken 5m x 5m
• Ein Multifunktionsbecken, Wasserfläche 80m², Wassertiefe 0m bis 1,8m
mit Hubboden
• Ein ca. 330m² großer Saunabereich mit finnischer Sauna, Dampfbad,
Infrarot-Sauna, Sauna-Ruheraum und Sauna-Außenbereich
• Entsprechende Sanitär-, Sozial- und Nebenräumen nach KOK und
ArbeitsstättenrichtlinieSeite 1 von 3
Seite 2
Grundlage dieses Raumprogramms ist der Beschluss des Rates vom
18.06.2020.
2. Allgemeine Objektbeschreibung
Aufgrund der sehr begrenzten zur Verfügung stehenden bebaubaren Fläche ist
ein zweigeschossiger Baukörper mit aufgesatteltem Technikgeschoss geplant.
Die Beckenebene ist zweigeteilt vorgesehen, ein Lehrschwimmbecken soll auf
der Erdgeschossebene angeordnet werden, Sport-, Multifunktions- und
Kinderbecken sollen sich, voneinander getrennt, im Obergeschoss befinden.
Unmittelbar an das erdgeschossige Foyer mit dem im Zentralbereich
angeordneten Paul-Magar-Mosaik „Heiterer Tag am Wasser“ sind angrenzend
die Sammelumkleiden, Dusch- und WC-Bereiche sowie die erforderlichen
Personalräume geplant. Der Zugang zum Obergeschoss soll über eine
Treppenanlage bzw. über eine Aufzugsanlage erfolgen. Im Obergeschoss
werden sich die den Becken zugeordneten Umkleiden, Dusch- und WC-
Bereiche befinden. Darüber hinaus soll an der nördlichen Gebäudeflanke eine
Sauna mit parkseitig orientierten Ruheräumen und angrenzendem
Außenbereich angeordnet werden. Alle Funktionsbereiche sind barrierefrei
geplant. Die Dachfläche soll mit einer extensiven Dachbegrünung begrünt
werden und vollflächig mit einer PV-Anlage ausgestattet werden.
Die Gesamtprojektkosten betragen nach der Kostenschätzung gem. DIN 276
ca. 32,9 Mio. € brutto (Stand: 31.12.2022).
3. Planungsrecht
Der Bebauungsplan Nr. 8116-13 aus dem Jahr 1984 setzt eine "Fläche für den
Gemeinbedarf - Schwimmbad" und überbaubare Grundstücksflächen fest. Eine
erste planungsrechtliche Beurteilung des Entwurfs für das neue Hallenbad hat
ergeben, dass dieses Vorhaben sich grundsätzlich in die Eigenart der näheren
Umgebung einfügt. Die weiteren genehmigungsrechtlichen Prüfungen sind in
der Leistungsphase 3 geplant.
4. Klimaschutz sowie Energie- und Technikkonzept
Die Vorplanung des Kurfürstenbades hat einen Schwerpunkt auf einen
optimierten und nachhaltigen Ressourceneinsatz gelegt. Der Planungsansatz
sieht wie folgt aus:
• Minimierung des Gebäudeenergiebedarfs
• Optimale Nutzung von Wärmerückgewinnungssystemen
• Hoher Anteil regenerativer Energieerzeugung des verbleibenden
Energiebedarfs
Unter Bezug auf die zu realisierenden Becken- und Nebennutzungsflächen
stellt sich der Jahresenergiebedarf des neuen Kurfürstenbades wie folgt dar:
• Wärmebedarf: ca. 1.150.000 kWh/Jahr
• Strombedarf (ohne WP): ca. 325.000 kWh/Jahr
• Die geplante PV-Anlage liefert hiervon: ca. 210.000kWh/Jahr
Das für die Technische Gebäudeausstattung (TGA) beauftrage Planungsbüro
hat die Wärmeversorgung bisher mit drei Wärmepumpen als zentrale
Wärmeerzeuger und einem gasbetriebenen Blockheizkraftwerk zur AbdeckungSeite 2 von 3
Seite 3
der Spitzenlast geplant. Damit würde das Bad einen minimierten CO2-Ausstoß
erreichen, eine möglichst große Effizienz und Versorgungssicherheit auch im
Winter. Mindestens 76 % des Jahreswärmebedarfs würden durch die
Wärmepumpen regenerativ ab Eröffnung des Bades erzeugt.
Im Hinblick auf das vom Rat der Stadt Bonn formulierte Ziel, bis zum Jahr 2035
klimaneutral zu werden (DS 190232), ist in der Sitzung des Rates am
23.03.2023 der Zielbeschluss Bonner Klimaplan gefasst worden (DS 222006).
Das Aktionsprogramm sieht u.a. einen klimaneutralen Gebäudebestand des
Konzerns Stadt Bonn vor (siehe 4.1.1.1). Auf fossile Energieträger soll künftig
verzichtet werden.
Vor diesem Hintergrund ist das Planungsbüro um eine Prüfung gebeten
worden, ob und ggfs. unter welchen Voraussetzungen und mit welchen
Auswirkungen der Verzicht auf ein gasbetriebenes Blockheizkraftwerk möglich
wäre, so dass ein klimaneutrales Hallenbad entstehen könnte.
Ebenso ist ein Schallschutzgutachter mit einer Prüfung beauftragt worden, ob
mit der Errichtung von zusätzlichen Wärmepumpen die Immissionsrichtwerte
eingehalten werden können.
Beide Prüfungsprozesse dauern derzeit noch an.
5. Weitere Zeitplanung
Die Verwaltung geht davon aus, den politischen Gremien in der zweiten
Jahreshälfte 2023 eine unter Berücksichtigung der oben dargestellten
Prüfungen überarbeitete Vorplanung zur Beschlussfassung vorlegen zu
können.
Die BV Bad Godesberg hatte in ihrer Sitzung am 08.06.2022 den Abriss des
Kurfürstenbades beschlossen (DS 221044). Dieser Abriss muss bereits die
Vorbereitung der Baugrube für das neue Bad beinhalten. Zum Zeitpunkt des
Abrisses muss daher Klarheit über den späteren Baukörper bestehen.
Die Verwaltung kann erst nach Vorlage des überarbeiteten Energiekonzeptes
und sich hieraus ergebender möglicher Auswirkungen auf das Raumprogramm
des Bades die Planungen zum Abriss des Kurfürstenbades fortsetzen.
Anlage/n
KeineSeite 3 von 3

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Datenstand: 02.11.2026, 20:40 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de