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230893-10 · Große Anfrage

BBB-Anfrage: Zuwegung von der Cassius-Bastei in die -1-Verteilerebene Hier: Preisdifferenz zwischen Eigentümer und SWB

Nummer
230893-10
Art
Große Anfrage
Veröffentlicht
11.07.2024
Letzte Änderung
17.09.2026
  1. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Vergabe 28.08.2024 Kenntnisnahme
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Übergeordnet

  1. 230893 BBB-Antrag Zuwegung von der Cassius-Bastei in die -1-Verteilerebene Hier: Seit Monaten defekte Rolltreppenanlage

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Große Anfrage
öffentlich
230893-10
Fragesteller/in:
BBB-Fraktion im Rat der Stadt Bonn
Marcel Schmitt
11.07.2024
BBB-Anfrage: Zuwegung von der Cassius-Bastei in
die -1-Verteilerebene
Hier: Preisdifferenz zwischen Eigentümer und SWB
Beratungsfolge
Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und
Vergabe
28.08.2024 Kenntnisnahme
Fragestellung
1. Hat die Oberbürgermeisterin die Ursachen / Gründe für die enorme
Preisdifferenz zwischen dem von den SWB und dem Eigentümer der Cassius-
Bastei veranschlagten Kosten für den Austausch der dortigen Rolltreppen
ermittelt und wenn ja, mit welchem Ergebnis?
2. Sofern die Oberbürgermeisterin der Frage, warum sich vorliegend eine
Preisdifferenz in Höhe des dreifachen Betrages zwischen dem SWB-Angebot
und den realen Kosten ergeben hat, noch nicht nachgegangen ist:
Gedenkt die Oberbürgermeisterin in ihrer Funktion bei den SWB und
diesbezüglich als Sachwalterin der Interessen der Bonner und Bonnerinnnen
als Eigentümer der SWB sowie als Steuerzahlende den Sachverhalt mit Blick
auf künftig notwendig werdende Austausche bzw. Reparaturen von bzw. an
Fahrtreppenanlagen aufzuklären und wenn nein, warum ist ihr nicht daran
gelegen, dass die SWB möglicherweise ein besseres als die zuletzt
vorgelegten Ergebnisse erzielt und eines geringeren Zuschusses aus dem
städtischen Haushalt bedarf?
Begründung
Mit DS 230893-01ST teilt die Oberbürgermeisterin zur Sitzung des
Verkehrsausschusses am 24.5.2023 mit, dass die SWB den Austausch der
Rolltreppenanlage inkl. aller Nebenarbeiten mit 760.000 Euro veranschlagen.
Ob brutto oder netto ist der Stellungnahme nicht zu entnehmen. Nachdem sich
dann herausstellte, dass der Eigentümer gegen Erstattung der Kosten und nicht
die SWB für den Austausch zuständig ist, teilte die Oberbürgermeisterin mit DS
230893-09ST im Rat am 20.06.2024 schließlich mit, dass seitens des
Eigentümers der Austausch der Rolltreppen inklusive aller Nebenarbeiten zum
Preis von 205.000 Euro netto erfolgen wird.
Da die Stadt Bonn im vorliegenden Fall an die SWB für eine offensichtlich
vergleichbare Leistung einen dreimal höheren Preis zahlen sollte, könnte esSeite 1 von 2
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mutmaßlich schon in der Vergangenheit zu überhöhten Kosten bei Arbeiten an
Fahrtreppen gekommen sein, die von der Stadt mittelbar als Eigner der SWB
oder unmittelbar getragen wurden. Eine Aufklärung dazu ist nicht zuletzt im
Hinblick auf künftige Maßnahmen der SWB an Fahrtreppenanlagen von
Interesse. In Ermangelung von diesbezüglichen Erläuterungen durch die
Oberbürgermeisterin sollte der Finanzausschuss über die Hintergründe des
Vorganges informiert werden.
Anlage/n
KeineSeite 2 von 2

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Datenstand: 03.11.2026, 09:23 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de